Private Krankenversicherung
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Bevorzugte Behandlung als Privatpatient
- Beitragsrückerstattungen möglich
Kurzer Überblick Private Krankenversicherung
- Für Arbeitnehmer gilt ab 2025 die neue jährliche Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro (69.300 Euro in 2024). Dann können Angestellte erst ab diesem Jahreseinkommen in die PKV wechseln.
- Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) können Sie, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), frei wählen. Die Beiträge bemessen sich nach den Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand.
- Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung liegt meist deutlich über dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter, Ärzte, Studenten und Kinder können sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern.
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Was ist die private Krankenversicherung?
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie in Deutschland wohnen, sind Sie also verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. In die private Krankenversicherung können Sie eintreten, wenn Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro pro Jahr (Stand: 2024) liegt (2025: Erhöhung auf 73.800 Euro geplant) oder Sie nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen (zum Beispiel als Selbstständiger oder Beamtin).
Die beiden Systeme (GKV und PKV) unterscheiden sich in einigen Punkten. In der privaten Krankenversicherung bestimmen Sie selbst, welche Leistungen in den Vertrag aufgenommen werden sollen. Mindestens muss die PKV aber die Leistungen des Basistarifs der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen. Mehr zu den Unterschieden zwischen PKV und GKV lesen Sie hier.
Zusätzlich zu den Basisleistungen können Sie Leistungen wie Chefarztbehandlung, die Übernahme der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz vereinbaren. Als Privatpatient profitieren Sie in vielen Fällen von einer bevorzugten Behandlung. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung hängen dabei – anders als in der GKV – nicht von Ihrem Einkommen, sondern von den vereinbarten Leistungen ab.
Private Krankenversicherung Vorteile
- Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Heilpraktiker und alternative Naturheilverfahren
- Individuelle Versicherungs-Pakete mit und durch Zusatzoptionen
- Laboruntersuchungen (Infektionen, Frühgeburtsrisiko etc.)
- Vorsorgeuntersuchungen (Erst- und Verlaufsuntersuchungen zur Vorsorge wie Blutdruck- und Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Abtastung)
- Beitragsfreie Zeiten während Elternzeiten (z.B. 6 Monate)
- Spezielle Zusatzleistungen für Schwangere (Ultraschalluntersuchungen, 3D-farbcodierte dopplerechokardiographische Untersuchung eines Fetus,
Pränatal-Diagnostik, Geburtsvorbereitungskurse, Mutterschaftsgeld und Entbindungspauschale etc.) - Beiträge zur PKV sind leistungsbasiert und hängen nicht vom Einkommen ab
Private Krankenversicherung Leistungen
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können Versicherte in Ihrem Vertrag nach persönlichem Bedarf frei wählen, mindestens muss die PKV dabei die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen beinhalten. Die PKV-Leistungen setzen sich aus dem folgenden Leistungsspektrum zusammen:
- Ambulante Leistungen beinhalten u.a. freie Arzt- und Heilpraktikerwahl, neueste und alternative Heilmethoden und keine Zuzahlungen bei Medikamenten.
- Stationäre Leistungen umfassen freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
- Zahnärztliche Leistungen sind im Vergleich zur GKV deutlich besser: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie können bis zu 100 % übernommen werden.
Unterschiede PKV und GKV
Die Leistungen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich teils deutlich. Ein großer Unterschied ist, dass Ihnen die vertraglich vereinbarten Leistungen in der PKV ein Leben lang sicher sind. In der GKV können Leistungen gekürzt werden, während die Beiträge steigen. In der Grafik sehen Sie wichtige Unterschiede zwischen PKV und GKV.
Private Krankenversicherung Kosten
Was die private Krankenversicherung kostet, richtet sich nach diesen Faktoren:
- gewählte Leistungen
- Alter
- Beruf
- Vorerkrankungen
Allgemein gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, wenn Sie die PKV abschließen, desto geringer sind die Beiträge. Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Kosten der PKV senken. Dann zahlen Sie die Kosten bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung selbst und alle Kosten, die darüber hinausgehen, übernimmt der Versicherer. In einigen Tarifen gibt es außerdem die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Dann können Sie einen oder mehrere Monatsbeiträge zurückerhalten, wenn Sie die Leistungen der PKV für einen bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch nehmen.
Preisbeispiele:
- 30-jähriger Angestellter, Leistungskatalog 0 bis 500 Euro Selbstbeteiligung, Ein- oder Zweibettzimmer, 100 % Zahnbehandlung, 80-85 % Zahnersatz: ab 149 Euro pro Monat*
- 30-jährige Selbstständige, Leistungskatalog 0 bis 1.000 Euro Selbstbeteiligung, Ein- oder Zweibettzimmer, 100 % Zahnbehandlung, 80-90 % Zahnersatz: ab 281 Euro pro Monat*
Beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Beispielrechnungen handelt. Unsere Versicherungsexperten berechnen gerne kostenlos verschiedene Angebote für Sie auf der Grundlage Ihrer persönlichen Situation.
Private Krankenversicherung Unser Expertentipp
- Vergleichen: Kosten und Leistungen der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich teilweise stark. Vergleichen Sie unbedingt mehrere Anbieter und Tarife, um das beste Angebot zu finden. Unsere Versicherungsexperten unterstützen Sie gerne dabei!
- Selbstbeteiligung: Für preisbewusste Versicherte lohnt sich der Abschluss eines Tarifs mit Selbstbeteiligung, weil die monatlichen Beiträge dadurch in der Regel günstiger ausfallen.
- Gesundheitsfragen: Verschweigen Sie bei den Gesundheitsfragen keine Krankheiten. Die Versicherer können bei Ärzten nachforschen und das kann Sie den Versicherungsschutz kosten!
Private Krankenversicherung – FAQ
Wenn Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, werden Sie automatisch gesetzlich krankenversichert. Wenn Sie fünf Jahre vor Ihrer Arbeitslosigkeit bereits privat versichert waren, können Sie auf Antrag privat versichert bleiben. Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind müssen Sie in der PKV bleiben.
Beziehen Sie Bürgergeld (früher Hartz IV), bleiben Sie in der PKV und können einen Zuschuss beantragen. Das Jobcenter zahlt maximal die Hälfte des Höchstbeitrags für den Basistarif.
Was ist die GOÄ?
GOÄ steht für "Gebührenordnung für Ärzte" und ist in Deutschland die Abrechnungsgrundlage für medizinische Leistungen, die im Rahmen der privaten Krankenversicherung erbracht werden.
Das bedeutet, wenn Sie privat versichert sind oder medizinische Leistungen selbst bezahlen (Selbstzahler), rechnet der Arzt in der Regel nach der GOÄ ab. Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die deutschlandweit gilt. Sie regelt somit verbindlich und einheitlich, was medizinische Leistungen kosten, wenn diese nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Was bedeuten die GOÄ Ziffern?
Die GOÄ umfasst mehr als 600 Ziffern. Die Ziffern stehen jeweils für eine bestimmte ärztliche Leistung, zum Beispiel Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen.
Jeder dieser Leistungen ist eine Punktezahl, der Einfachsatz (1), der Regelhöchstsatz (2,3) und der Höchstsatz (3,5) zugeordnet. Aus diesen Vorgaben bestimmen Ärzte die Gebühren für ihre Leistungen unter Berücksichtigung von Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad. Die allgemeine GOÄ-Formel lautet:
Festgelegter Punktwert (5,82873 Cent) x Punktzahl der Leistung = Vergütung nach GOÄ
Anschließend darf der Arzt nach seinem Ermessen den ermittelten Wert mit 1 bis 3,5 multiplizieren. Welchen Satz der Arzt dafür nimmt, richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung sowie nach Einzelfall-Ermessen.
Die komplette GOÄ mit allen Ziffern und einer Suchfunktion finden Sie online auf der Seite abrechnungsstelle.com. Außerdem gibt es die GOÄ auch als App für das Smartphone.
GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist das Pendant zur GOÄ für zahnärztliche Leistungen. Sie regelt also die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Privatversicherte sowie für Behandlungen, die von gesetzlich Versicherten selbst bezahlt werden. Die GOZ ist genauso aufgebaut wie die GOÄ. Die GOZ-Ziffern finden Sie hier online.
Angestellter
Gesamter Leistungskatalog
Berechnungsbeispiel (AN-Anteil) basiert auf folgendem Leistungskatalog: 0-500 Euro Selbstbeteiligung, 1-oder 2-Bett Zimmer, 100% Zahnbehandlung, 80-85% Zahnersatz, Arztwahl, Stationäre Leistungen, Zahnersatz- und Behandlung, Heilpraktiker, Psychotherapie, Vorsorgeuntersuchungen, Arztabrechnung und Höchstsätze, Beitragsrückerstattung und Selbstbeteiligung.
Tarif: HanseMerkur KVS1
Tarifwerk Start Fit, Mehrbett-Zimmer, Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 80%, Kieferorthopädie 80%, Heilpraktiker, Naturheilverfahren (Hufeland), offener Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie, Sehhilfen bis 100 EUR, GOÄ: bis zum Höchstsatz (3,5-fach), Pauschalleistung, Selbstbeteiligung: 500 EUR (AZ), bis 20. Lebensjahr 0 EUR, Primärarztprinzip(!), Optionsrecht, Tarifgeneration UnisexT
Stationärer Tarif, 1- oder 2-Bett-Zimmer (Diff. Mehrbett) mit Privatarztbehandlung, GOÄ: auch über Höchstsätze hinaus, Tarifgeneration Unisexv Pflegepflichttarif, Tarifgeneration Bisex/Unisex
impuls zero Selbstbehaltabsicherung bei Unfall
Selbstständige
Gesamter Leistungskatalog
Berechnungsbeispiel basiert auf folgendem Leistungskatalog: 0 - 1000 Euro Selbstbeteiligung, 1 oder 2-Bett Zimmer, 100% Zahnbehandlung, 80-90 % Zahnersatz, Arztwahl, Stationäre Leistungen, Zahnersatz- und Behandlung, Heilpraktiker, Psychotherapie, Vorsorgeuntersuchungen, Arztabrechnung und Höchstsätze, Beitragsrückerstattung und Selbstbeteiligung.
Tarif: HanseMerkur KVS3
Kompakter Tarif (ASZ) - Start Fit, Mehrbett-Zimmer, Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz, 80%, Kieferorthopädie 80%, Heilpraktiker, Naturheilverfahren (Hufeland), offener Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie, Sehhilfen bis 100 EUR, GOÄ: bis zum Höchstsatz (3,5-fach), Pauschalleistung, Selbstbeteiligung: 1000 EUR (AZ)
Stationärer Tarif, 1- oder 2-Bett-Zimmer mit Privatarztbehandlung, GOÄ: auch über Höchstsätze Hinaus
Pflegepflichttarif, Tarifgeneration Bisex/Unisex, Tarif aufgelegt am 01.01.1995, BAP Jan 2020 impuls zero Selbstbehaltabsicherung bei Unfall, SB 130 bis maximal 4500 EUR
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