Was ist eine Familienversicherung?
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen Familienmitglieder beitragsfrei krankenversichern können. Diese sind also krankenversichert, ohne dass sie einen eigenen Beitrag bezahlen müssen. Die Familienversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag und bezahlt eigene Beiträge.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Familienversicherung?
Für Angehörige, die kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert sein können, gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Person, die mitversichert werden soll, muss in Deutschland wohnen oder sich regelmäßig hier aufhalten. Wenn Ihr Ehepartner z. B. dauerhaft im Ausland lebt, ist die Familienversicherung nicht möglich.
- Die Person darf nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert sein. Das heißt, das regelmäßige Gesamteinkommen darf 535 Euro pro Monat bzw. 556 Euro pro Monat bei einem Minijob nicht überschreiten (Stand 2025).
- Die Person darf nicht versicherungsfrei sein oder sich von der Versicherungspflicht befreit haben lassen. Versicherungsfreiheit besteht z. B. bei sehr hohen Einkommen oder bei Beamten, die oft privat versichert sind.
- Die Person darf nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein. Solche Personen müssen sich in der Regel selbst krankenversichern.
Familienversicherung: Was gilt bei der Einkommensgrenze?
Wenn Ehepartner oder Kinder beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mitversichert werden sollen, dürfen sie 2025 nur 535 Euro pro Monat (Minijob: 556 Euro) verdienen. Wird diese Einkommensgrenze überschritten, ist keine beitragsfreie Familienversicherung mehr möglich.
Zu den relevanten Einnahmen zählen beispielsweise:
- Bruttoarbeitsentgelt inklusive Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
- Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Renten
- Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden)
- Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
Nicht zu den Gesamteinnahmen zählen: Werbungskosten, Eltern- und Kindergeld, Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien, Abschreibungen und Sparerpauschbeträge.
Für familienversicherte Kinder gelten zudem diese Altersgrenzen:
- Prinzipiell sind sie bis zum 18. Lebensjahr mitversichert.
- Die Familienversicherung bleibt bis zum 23. Lebensjahr bestehen, wenn das Kind selbst noch nicht arbeitet.
- Das Kind kann bis zum 25. Lebensjahr familienversichert bleiben, wenn es noch zur Hochschule geht, eine Berufsausbildung absolviert, den Wehrdienst antritt oder ein freiwilliges soziales Jahr leistet.
- Wenn Kinder mit Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, entfällt die Altersbegrenzung.
Wer kann familienversichert sein?
Kostenlos familienversichern können Sie diese Familienmitglieder, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen:
- Ehegatten und Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft (für unverheiratete Paare gilt die Familienversicherung nicht)
- Leibliche und adoptierte Kinder
- Stiefkinder und Enkel, die in Ihrem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt Sie überwiegend sorgen
- Pflegekinder, die Sie nicht beruflich pflegen
- Rentner
Ausnahme bei Kindern
Wenn ein Elternteil privat versichert ist, können Kinder nur familienversichert werden, wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher ist oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze des privatversicherten Elternteils nicht überschritten wird.
Familienversicherung: Antrag stellen
Wenn Sie Familienmitglieder kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern wollen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Diesen finden Sie auf der Website Ihrer Krankenversicherung. Darin überprüft die Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung in Ihrem Fall erfüllt sind. Dies wird zudem in regelmäßigen Abständen nachgeprüft.
Haben Sie Fragen rund um die beste Krankenversicherung für Ihre Familie? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.
Private Krankenversicherung: Ehepartner und Kinder mitversichern
Wer die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht erfüllt, kann seine Familie unter bestimmten Bedingungen privat mitversichern. Allerdings gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine beitragsfreie Familienversicherung, wie es sie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Jedes Familienmitglied wird einzeln mit einem eigenen Beitrag versichert.
Das sind die Regeln für Familienmitglieder in der privaten Krankenversicherung:
- Ehepartner: Wenn sie kein eigenes Einkommen haben oder geringfügig beschäftigt sind, können sie sich privat versichern, wenn der Ehepartner in der privaten Krankenversicherung ist. Gelten diese Voraussetzungen nicht, müssen sie selbst die üblichen Bedingungen für die Aufnahme in die PKV erfüllen.
- Kinder: Wenn beide Elternteile in der PKV versichert sind, muss auch das Kind privat versichert werden. Ansonsten richtet sich die Versicherung für das Kind danach, wie der Hauptverdiener versichert ist. Das heißt, das Kind kann z. B. nur beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden, wenn der Hauptverdiener gesetzlich versichert ist.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Familien
Sind alle Familienmitglieder privat versichert, profitiert natürlich jedes einzeln von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Zum Beispiel erhalten sie schneller einen Termin bei Fachärzten und umfangreiche Leistungen in vielen Bereichen – wie der Alternativmedizin, beim Zahnersatz, der Kieferorthopädie oder bei Sehhilfen.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung für Ihre Familie abschließen, können Sie sich Ihren Versicherungsschutz ganz individuell zusammenstellen und auf Ihre Bedürfnisse als Familie abstimmen.
Was kostet eine private Krankenversicherung für die Familie?
Was eine private Krankenversicherung für die ganze Familie kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen der Versicherten.
Wenn Sie wissen möchten, wie viel die Absicherung Ihrer Familie in der privaten Krankenversicherung für Sie konkret kostet, vereinbaren Sie am besten einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten vergleichen verschiedene Tarife für Sie und beraten Sie rund um die private Krankenversicherung.