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Gesetzliche Krankenversicherung

  • Gute medizinische Versorgung
  • Krankenversicherung nach dem Solidaritätsprinzip
  • Vorbeugung, Diagnose, Behandlung & Rehabilitation
Gesetzliche Krankenversicherung

Kurzer Überblick Gesetzliche Krankenversicherung

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen.
  • Die GKV bietet eine grundlegende medizinische Versorgung einschließlich ambulanter und stationärer Behandlung, Arzneimittelversorgung, Zahnbehandlung, Vorsorgeuntersuchungen, Rehabilitation und Pflegeleistungen.
  • Die Beiträge zur GKV werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen und sind einkommensabhängig.
  • Es gibt verschiedene gesetzliche Krankenkassen, aus denen Sie wählen können. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Die Krankenkassen unterscheiden sich durch ihren Zusatzbeitrag und angebotene Zusatzleistungen.
  • Die GKV ist im Vergleich zur privaten Krankenversicherung weniger flexibel in Bezug auf Leistungen und Selbstbeteiligungen, bietet aber eine solidarische und grundlegende Absicherung.

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Gesetzliche Krankenversicherung Leistungen

Die GKV ist eine Solidargemeinschaft, in die die Mitglieder Beiträge abhängig von ihrem Einkommen einzahlen, um im Gegenzug einen Anspruch auf umfassende medizinische Versorgung zu haben.

Die Leistungen der GKV sind gesetzlich definiert und umfassen eine breite Palette von medizinischen Leistungen, darunter:

  • Ambulante Behandlung: Arztbesuche, Untersuchungen, Laboruntersuchungen, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie.
  • Stationäre Behandlung: Notwendige Krankenhausaufenthalte, Operationen, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegeleistungen und Krankentransporte.
  • Arzneimittelversorgung: Arzneimittel, die von Ärzten verschrieben werden, sofern sie auf der Liste der von der GKV zugelassenen Medikamente stehen.
  • Zahnbehandlung: Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen, professionelle Zahnreinigungen und bestimmte zahnärztliche Behandlungen.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Krebsfrüherkennung, Impfungen und Schwangerschaftsuntersuchungen.
  • Rehabilitation: Physikalische Therapie und Rehabilitation nach einer Operation oder einem Unfall.
  • Pflegeleistungen: Ambulante Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege in einem Pflegeheim.

Die Leistungen werden von einem Netzwerk aus Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsdienstleistern erbracht.

Eine wichtige Funktion der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung für alle Mitglieder der Solidargemeinschaft sicherzustellen, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrem Gesundheitszustand. Die GKV ist auch dafür verantwortlich, die Qualität der medizinischen Versorgung zu überwachen und sicherzustellen, dass die Versorgung den aktuellen Standards entspricht.

Sie möchten eine Beratung oder sich unverbindlich informieren? Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein.

Unterschiede zwischen GKV und PKV

Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung bestehen einige Unterschiede. Zum Beispiel, was die Leistungen angeht. In der GKV sind die Leistungen für alle Versicherten gleich und werden in einem Leistungskatalog vorgeschrieben. Leistungen können angepasst und gekürzt werden.

In der PKV bestimmt jeder Versicherte seine Leistungen selbst. Diese werden vertraglich vereinbart und sind ein Leben lang gesichert. Leistungskürzungen sind nicht möglich. 

Tipp: Die wichtigsten Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Expertin für Gesetzliche Krankenversicherung - impuls AG

Gesetzliche Krankenversicherung Unser Expertentipp

  • Leistungscheck: Prüfen Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Erhöhen Sie diese durch eine private Krankenzusatzversicherung.
  • Zusatzbeitrag: Prüfen Sie die Höhe des monatlichen Zusatzbeitrages, den jede Kasse individuell erhebt. Ein Vergleich der Anbieter und ein Wechsel können sich lohnen.
  • Kassenwechsel: Achten Sie bei einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse neben dem Beitrag auf Zusatzleistungen wie Beitragsrückerstattung, Bonusprogramme, alternative Heilmethoden etc. 
  • Bonusprogramme: Informieren Sie sich über die Bonusprogramme der Krankenkassen und melden Sie sich an. So können Sie Geldprämien sammeln, wenn Sie etwas für Ihre Gesundheit tun. Beispielsweise, wenn Sie Mitglied in einem Fitnessstudio werden oder an einem Präventionsprogramm teilnehmen.

Gesetzliche Krankenversicherung Kosten

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Kassenmitglieder müssen Beiträge nur für Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Einkünfte, die darüber liegen, sind beitragsfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei 5.175 Euro brutto im Monat bzw. 62.100 Euro im Jahr (2023: 4.987,50 Euro/Monat, 59.850/Jahr).

Die Beitragsbemessungsgrenze soll im Jahr 2025 stark erhöht werden, auf dann 66.150 Euro pro Jahr bzw. 5.512,50 Euro monatlich. Das bedeutet, dass die Krankenkassenbeiträge für Gutverdienende weiter steigen. Für sie kann es sich daher lohnen, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen dabei gerne weiter. Weitere Infos finden Sie hier: Ratgeber Wechsel in die PKV.

Grundsätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber geleistet.

Der Beitragssatz in der GKV

Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt und liegt derzeit bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Krankenkassen erheben zusätzlich einen individuellen Zusatzbeitrag, um ihre Ausgaben zu decken.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt – liegt 2024 bei 1,7 Prozent (2023: 1,6 Prozent). Für die Krankenkassen ist der Richtwert nicht bindend. Sie können ihren Zusatzbeitrag erhöhen, müssen aber nicht. Wie hoch der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ist, hängt von ihrer eigenen Finanzsituation ab.

Weitere Informationen zu den Kosten der GKV finden Sie im Ratgeber: Gesetzliche Krankenversicherung: So berechnet sich der Beitrag.

Krankenkassenbeitrag: Aktuelle Beitragssätze (Stand: 09/2024)*

Deutschlandweite Krankenkassen
Krankenkasse Zusatzbeitrag Gesamtbeitrag
AUDI BKK  1,00 % 15,60 %
BARMER 2,19 % 16,79 %
Bahn BKK 2,20 % 16,80 %
Bertelsmann BKK 1,40 % 16,00 %
BIG direkt gesund 1,65 % 16,25 %
BKK firmus 0,90 % 15,50 %
BKK Gildemeister Seidensticker 1,99 % 16,59 %
BKK Pfalz  2,38 % 16,98 %
BKK ProVita 1,49 % 16,09 %
BKK VerbundPlus 1,55 % 16,15 %
BKK VBU (jetzt mkk) 2,50 % 17,10 %
BKK24 2,55 % 17,15 %
Continentale Betriebskrankenkasse 2,20 % 16,80 %
DAK-Gesundheit 1,70 % 16,30 %
Debeka BKK 1,69 % 16,29 %
energie-Betriebskrankenkasse 1,59 % 16,19 %
Handelskrankenkasse (hkk) 0,98 % 15,58 %
Heimat Krankenkasse 1,84 % 16,44 %
HEK-Hanseatische Krankenkasse 1,30 % 15,90 %
IKK classic 2,19 % 16,90 %
IKK - Die Innovationskasse 2,30 % 16,30 %
IKK gesund plus 1,49 % 16,09 %
Kaufmännische Krankenkasse - KKH 3,28 % 17,88 %
KNAPPSCHAFT 2,70 % 17,30 %
Mobil Krankenkasse 1,49 % 16,09 %
Novitas BKK 1,70 % 16,30 %
R+V Betriebskrankenkasse 1,40 % 16,00 %
Salus BKK 1,59 % 16,19 %
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) 1,70 % 16,30 %
Techniker Krankenkasse 1,20 % 15,80 %
TUI BKK 1,50 % 16,10 %
VIACTIV Krankenkasse 1,99 % 16,59 %
vivida bkk 2,49 % 17,09 %
WMF BKK 1,60 % 16,20 %

*Alle Angaben ohne Gewähr

Regionale Krankenkassen
Krankenkasse Zusatzbeitrag Gesamtbeitrag
AOK Baden-Württemberg 1,60 % 16,20 %
AOK Bayern 1,58 % 16,18 %
AOK Bremen/Bremerhaven 1,38 % 15,98 %
AOK Hessen 1,60 % 16,20 %
AOK Niedersachsen 1,50 % 16,10 %
AOK Nordost 2,70 % 17,30 %
AOK Nordwest 1,89  % 16,49 %
AOK Plus 1,80 % 16,40 %
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 1,80 % 16,40 %
AOK Rheinland/Hamburg 2,20 % 16,80 %
BERGISCHE Krankenkasse 1,99 % 16,59 %
BKK Akzo Nobel Bayern 1,65 % 16,25 %
BKK Diakonie 2,69 % 17,29 %
BKK DürkoppAdler 2,55 % 17,15 %
BKK EUREGIO 1,79 % 16,39 %
BKK exklusiv 1,99 % 16,59 %
BKK Faber-Castell & Partner 1,10 % 15,70 %
BKK Freudenberg 1,50 % 16,10 %
BKK Herkules 1,09 % 15,69 %
BKK melitta HMR 1,60 % 16,20 %
BKK Pfaff 1,80 % 16,40 %
BKK Public 1,20 % 15,80 %
BKK Scheufelen 1,85 % 16,45 %
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg (SBH) 1,29 % 15,89 %
BKK Technoform 1,50 % 16,10 %
BKK Textilgruppe Hof 2,80 % 17,40 %
BKK VDN 1,69 % 16,29 %
BKK Werra-Meissner 1,70 % 16,30 %
BKK Wirtschaft und Finanzen 2,99 % 17,59 %
BKK ZF & Partner 2,10 % 16,70 %
BOSCH BKK 1,50 % 16,10 %
 IKK Brandenburg und Berlin  1,99 % 16,59 %
IKK Südwest 1,65 % 16,25 %
mhplus BKK 1,58 % 16,18 %
SECURVITA Krankenkasse 2,20 % 16,80 %
SKD BKK 1,49 % 16,09 %

*Alle Angaben ohne Gewähr

Betriebsbezogene Krankenkassen
Krankenkasse Zusatzbeitrag Gesamtbeitrag
BKK B. Braun Aesculap 1,75 % 16,35 %
BKK Deutsche Bank 1,90 % 16,50 %
BKK EVM 1,30 % 15,90 %
BKK EWE 0,90 % 15,50 %
BKK Groz-Beckert 0,70 % 15,30 %
BKK Karl Mayer 2,30 % 16,90 %
BKK Mahle 2,20 % 16,80 %
BKK Miele 1,20 % 15,80 %
BKK MTU 1,60 % 16,20 %
BKK Price-waterhouseCoopers 1,48 % 16,08 %
BKK Rieker.RICOSTA.Weisser 2,00 % 16,60 %
BKK Salzgitter 1,60 % 16,20 %
BKK Voralb  0,50 % 15,10 %
BKK Würth 1,29 % 15,89 %
BMW BKK 0,90 % 15,50 %
Koenig & Bauer BKK (KBA) 1,44 % 16,04 %
Krones BKK 0,90 % 15,50 %
Mercedes-Benz BKK 1,70 % 16,30 %
Merck BKK 1,10 % 15,70 %
Südzucker BKK 1,10 % 15,70 %

*Alle Angaben ohne Gewähr

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Aktuelle Ratgeber

Zusatzbeitrag zur Krankenkasse - Höhe und Infos im Überblick

Der Zusatzbeitrag ist ein Beitrag, den Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitrag der Krankenversicherung verlangen können. Jede Krankenkasse kann die Höhe des Zusatzbeitrags selbst festlegen. Der Zusatzbeitrag dient – neben den Geldern aus dem Gesundheitsfonds – der Finanzierung der Krankenkassen.

Gesetzliche Krankenversicherung: So berechnet sich der Beitrag

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Seit Januar 2015 liegt dieser bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt.

Gesetzliche Krankenversicherung kündigen: Regeln und Fristen

Nach einer Bindungsfrist von zwölf Monaten kann jeder seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Lesen Sie hier, was Sie beim Krankenkassen-Wechsel beachten müssen.

Privat oder gesetzlich versichern? Die wichtigsten Unterschiede

Die private und die gesetzliche Krankenversicherung unterscheiden sich in wesentlichen Punkten. Zum Beispiel berechnet sich der Beitrag in der GKV nach dem Einkommen, in der PKV nach Leistungen, Gesundheitszustand und Alter.

Freiwillig gesetzlich versichert: Was bedeutet das?

Freiwillig gesetzlich versichert sind Personen, die zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können und sich für die gesetzliche entscheiden. Als Arbeitnehmer haben Sie die Wahl, wenn Sie mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen.

Minijob und Krankenversicherung: Das müssen Sie wissen

Über einen Minijob sind Sie nicht krankenversichert, da ein Minijob kein krankenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist. Deshalb brauchen Sie eine anderweitige Krankenversicherung. Diese Möglichkeiten gibt es...

Krankenversicherungspflicht: Was bedeutet das?

In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss eine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben. Wer nicht in der GKV pflichtversichert ist, kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt durchschnittlich nur die Hälfte der Kosten für Zahnbehandlungen. Außerdem übernimmt sie nur die Kosten für unbedingt notwendige Behandlungen, ästhetische Gründe oder hochwertigere Materialien bleiben außen vor. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke.

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