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Versicherungspflichtgrenze & Beitragsbemessungsgrenze

Kurzer Überblick Versicherungspflichtgrenze Beitragsbemessungsgrenze

Kurzer Überblick

  • Ab 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze auf 73.800 Euro pro Jahr angehoben. Diese Grenze, auch bekannt als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), bestimmt das Einkommen, ab dem Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die maximale Einkommensgrenze dar, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge (für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) berechnet werden.
  • Für das Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung 66.150 Euro jährlich. Verdient jemand mehr als diese Grenze, sind für den darüber liegenden Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Versicherungspflichtgrenze: Definition

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist eine Entscheidungsgröße in der Krankenversicherung. Sie wird jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Durch sie wird bestimmt, bis zu welcher Einkommensgrenze Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert sind. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn Sie als Angestellter mit Ihrem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, können Sie in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Liegen Sie darunter, müssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

 

Versicherungspflichtgrenze steigt ab 2025

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025 im Vergleich zu 2024:

  • 2025: jährlich 73.800 Euro (brutto) - monatlich 6.150 Euro (brutto)
  • 2024: jährlich 69.300 Euro (brutto) - monatlich 5.775 Euro (brutto)

Versicherungspflichtgrenze 2025

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 wurde am 6. November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt somit in 2025 stark an und beträgt dann 73.800 Euro, was einem Plus von 6,5 Prozent entspricht (im Vorjahr +4,1 Prozent). Damit wird es für Angestellte wieder schwieriger, in die PKV wechseln zu können. Seit 2013 wurde die Versicherungspflichtgrenze um insgesamt fast 42 Prozent erhöht.

 

Besondere Versicherungspflichtgrenze 

Für Personen, die bereits vor dem Jahr 2003 privat versichert waren, gilt eine besondere Versicherungspflichtgrenze. 2025 liegt diese bei 66.150 Euro - im Vergleich zu 2024 lag der Wert bei 62.100 Euro.

Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze

Wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Andernfalls sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Aufgrund dieser Wechselmöglichkeit wird die Versicherungspflichtgrenze umgangssprachlich auch "Privatversicherungsgrenze" genannt.

Für wen gilt die Versicherungspflichtgrenze? 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Angestellte. Sie gilt nicht für diese Personengruppen:

  • Selbstständige und Unternehmer
  • Freiberufler 
  • Beamte, Beamtenanwärter, Richter und Beihilfeberechtigten 
  • Niedergelassene Ärzte 
  • Studierende und Praktikanten: Diese können jedoch nur in die PKV wechseln, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind. 

 

Beitragsbemessungsgrenze: Definition

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, ab welchem Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr weiter steigen, sondern ein konstanter Höchstsatz bezahlt werden muss.

Das heißt: Bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden die Sozialversicherungsbeiträge prozentual berechnet. Wer mehr verdient, muss auch mehr bezahlen. Wer dagegen mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, bezahlt einen festen Höchstsatz – das weitere Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht mehr berücksichtigt. 

Unterschied Beitragsbemessungsgrenze & Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Beitragshöhe in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und gilt für alle gesetzlich Versicherten. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können. Sie gilt ausschließlich für Angestellte.

Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze
und Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze ab 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2025 liegt bei:
66.150 Euro jährlich (brutto) bzw. 5.512,50 Euro monatlich (brutto)

Das bedeutet, dass für Gutverdiener die Sozialabgaben um einiges steigen werden.


Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: Übersicht

Jahr jährlich monatlich
2025  66.150 Euro 5.512,50 Euro
2024 62.100 Euro 5.175,00 Euro
2023 59.850 Euro 4.987,50 Euro
2022 58.050 Euro 4.837,50 Euro

 

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese wurde bis 2024 noch nach ehemals Ost- und Westdeutschland unterschieden, auch nach Ost- und West-Berlin.

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 2025

2025 entfällt die bisherige Unterscheidung nach Ost und West. Dann wird die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf 8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich angehoben. 

 

Alte Bundesländer + West-Berlin 

jahr jährlich monatlich
2025  96.600 Euro 8.050 Euro
2024 90.600 Euro 7.550 Euro
2023 87.600 Euro 7.300 Euro

 

Neue Bundesländer + Ost-Berlin

Jahr jährlich monatlich
2025 96.600 Euro 8.050 Euro
2024 89.400 Euro 7.450 Euro
2023 85.200 Euro 7.100 Euro

 

Gut zu wissen: Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze

Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, steigt das Einkommen, auf das Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Das heißt, Gutverdiener müssen mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da die Grenze, aber der der konstante Höchstbeitrag gilt, angehoben wird. 

 

FAQ

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist eine wichtige Kennzahl im deutschen Sozialversicherungssystem. Sie legt fest, bis zu welchem Jahreseinkommen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind. Wer mit seinem Einkommen über der JAEG liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2024?
Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2024 beträgt 69.300 Euro brutto pro Jahr bzw. 5.775 Euro brutto pro Monat.
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2025?
Die Versicherungspflichtgrenze soll 2025 laut Entwurf des Bundesarbeitsministeriums 73.800 Euro brutto jährlich bzw. 6.150 Euro brutto monatlich betragen.
Private Krankenversicherung: ab wann?
Angestellte können sich 2024 ab einem Bruttoeinkommen von 69.300 Euro jährlich privat krankenversichern. Ab 2025 steigt die Grenze auf 73.800 Euro brutto jährlich.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt den Höchstbetrag an, bis zu dem das Einkommen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei. 
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2024?
Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2024 beträgt 62.100 Euro jährlich bzw. 5.175 Euro monatlich.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2025?
Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2025 für die Kranken- und Pflegeversicherung 66.150 Euro jährlich bzw. 5.512,50 Euro monatlich betragen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 96.600 Euro jährlich und 8.050 Euro monatlich.
Warum gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze?

Das sind die wichtigsten Gründe für die Existenz einer Beitragsbemessungsgrenze: 

  • Begrenzung der Solidarität: Die Beitragsbemessungsgrenze setzt eine Obergrenze für die finanzielle Solidarität zwischen Besserverdienenden und Geringverdienern. Sie verhindert, dass Gutverdiener unbegrenzt hohe Beiträge zahlen müssen.
  • Vermeidung übermäßiger Umverteilung: Ohne eine solche Grenze würde das System zu einer stärkeren Umverteilung von hohen zu niedrigen Einkommen führen, was nicht dem Versicherungsprinzip entspricht.
  • Begrenzung der Leistungsansprüche: In der Rentenversicherung begrenzt die BBG auch die maximalen Leistungsansprüche. Dies verhindert unverhältnismäßig hohe Renten für Spitzenverdiener.
  • Anreiz für private Vorsorge: Die Begrenzung der gesetzlichen Leistungen soll Besserverdiener dazu anregen, zusätzlich privat vorzusorgen.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Die Begrenzung der Sozialabgaben soll die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber in einem vertretbaren Rahmen halten und so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern.
  • Systemstabilität: Die BBG trägt dazu bei, das Sozialversicherungssystem finanziell stabil zu halten, indem sie die Ausgaben begrenzt.
Was passiert, wenn man über die Beitragsbemessungsgrenze kommt?
Wenn Sie mit Ihrem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, bezahlen Sie für den darüberliegenden Anteil keine Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge werden nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben. In der Konsequenz reduzieren sich Ihre prozentual zu zahlenden Sozialabgaben im Verhältnis zu Ihrem Einkommen.

 

 

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