Versicherungspflichtgrenze: Definition
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist eine Entscheidungsgröße in der Krankenversicherung. Sie wird jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Durch sie wird bestimmt, bis zu welcher Einkommensgrenze Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert sind. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Sie als Angestellter mit Ihrem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, können Sie in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Liegen Sie darunter, müssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Versicherungspflichtgrenze steigt ab 2025
Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025 im Vergleich zu 2024:
- 2025: jährlich 73.800 Euro (brutto) - monatlich 6.150 Euro (brutto)
- 2024: jährlich 69.300 Euro (brutto) - monatlich 5.775 Euro (brutto)
Versicherungspflichtgrenze 2025
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 wurde am 6. November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt somit in 2025 stark an und beträgt dann 73.800 Euro, was einem Plus von 6,5 Prozent entspricht (im Vorjahr +4,1 Prozent). Damit wird es für Angestellte wieder schwieriger, in die PKV wechseln zu können. Seit 2013 wurde die Versicherungspflichtgrenze um insgesamt fast 42 Prozent erhöht.
Besondere Versicherungspflichtgrenze
Für Personen, die bereits vor dem Jahr 2003 privat versichert waren, gilt eine besondere Versicherungspflichtgrenze. 2025 liegt diese bei 66.150 Euro - im Vergleich zu 2024 lag der Wert bei 62.100 Euro.
Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze
Wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Andernfalls sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Aufgrund dieser Wechselmöglichkeit wird die Versicherungspflichtgrenze umgangssprachlich auch "Privatversicherungsgrenze" genannt.
Für wen gilt die Versicherungspflichtgrenze?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Angestellte. Sie gilt nicht für diese Personengruppen:
- Selbstständige und Unternehmer
- Freiberufler
- Beamte, Beamtenanwärter, Richter und Beihilfeberechtigten
- Niedergelassene Ärzte
- Studierende und Praktikanten: Diese können jedoch nur in die PKV wechseln, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind.
Beitragsbemessungsgrenze: Definition
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, ab welchem Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr weiter steigen, sondern ein konstanter Höchstsatz bezahlt werden muss.
Das heißt: Bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden die Sozialversicherungsbeiträge prozentual berechnet. Wer mehr verdient, muss auch mehr bezahlen. Wer dagegen mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, bezahlt einen festen Höchstsatz – das weitere Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht mehr berücksichtigt.
Unterschied Beitragsbemessungsgrenze & Versicherungspflichtgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Beitragshöhe in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und gilt für alle gesetzlich Versicherten. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können. Sie gilt ausschließlich für Angestellte.
Beitragsbemessungsgrenze ab 2025
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2025 liegt bei:
66.150 Euro jährlich (brutto) bzw. 5.512,50 Euro monatlich (brutto)
Das bedeutet, dass für Gutverdiener die Sozialabgaben um einiges steigen werden.
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: Übersicht
Jahr | jährlich | monatlich |
2025 | 66.150 Euro | 5.512,50 Euro |
2024 | 62.100 Euro | 5.175,00 Euro |
2023 | 59.850 Euro | 4.987,50 Euro |
2022 | 58.050 Euro | 4.837,50 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese wurde bis 2024 noch nach ehemals Ost- und Westdeutschland unterschieden, auch nach Ost- und West-Berlin.
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 2025
2025 entfällt die bisherige Unterscheidung nach Ost und West. Dann wird die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf 8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich angehoben.
Alte Bundesländer + West-Berlin
jahr | jährlich | monatlich |
2025 | 96.600 Euro | 8.050 Euro |
2024 | 90.600 Euro | 7.550 Euro |
2023 | 87.600 Euro | 7.300 Euro |
Neue Bundesländer + Ost-Berlin
Jahr | jährlich | monatlich |
2025 | 96.600 Euro | 8.050 Euro |
2024 | 89.400 Euro | 7.450 Euro |
2023 | 85.200 Euro | 7.100 Euro |
Gut zu wissen: Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze
Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, steigt das Einkommen, auf das Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Das heißt, Gutverdiener müssen mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da die Grenze, aber der der konstante Höchstbeitrag gilt, angehoben wird.
FAQ
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist eine wichtige Kennzahl im deutschen Sozialversicherungssystem. Sie legt fest, bis zu welchem Jahreseinkommen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind. Wer mit seinem Einkommen über der JAEG liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Das sind die wichtigsten Gründe für die Existenz einer Beitragsbemessungsgrenze:
- Begrenzung der Solidarität: Die Beitragsbemessungsgrenze setzt eine Obergrenze für die finanzielle Solidarität zwischen Besserverdienenden und Geringverdienern. Sie verhindert, dass Gutverdiener unbegrenzt hohe Beiträge zahlen müssen.
- Vermeidung übermäßiger Umverteilung: Ohne eine solche Grenze würde das System zu einer stärkeren Umverteilung von hohen zu niedrigen Einkommen führen, was nicht dem Versicherungsprinzip entspricht.
- Begrenzung der Leistungsansprüche: In der Rentenversicherung begrenzt die BBG auch die maximalen Leistungsansprüche. Dies verhindert unverhältnismäßig hohe Renten für Spitzenverdiener.
- Anreiz für private Vorsorge: Die Begrenzung der gesetzlichen Leistungen soll Besserverdiener dazu anregen, zusätzlich privat vorzusorgen.
- Wettbewerbsfähigkeit: Die Begrenzung der Sozialabgaben soll die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber in einem vertretbaren Rahmen halten und so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern.
- Systemstabilität: Die BBG trägt dazu bei, das Sozialversicherungssystem finanziell stabil zu halten, indem sie die Ausgaben begrenzt.