Selbstständig: Krankenversicherung gesetzlich oder privat?
Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, dürfen Sie frei entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. In beiden Systemen müssen Sie die Beiträge vollständig selbst übernehmen (Ausnahme: Künstlersozialkasse, siehe unten). Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, die Sie vor der Entscheidung für Ihre persönliche Situation abwägen sollten. Bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung unterstützen Sie unsere Versicherungsexperten gerne. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.
In diesem Ratgeber geben wir einen Überblick über die Möglichkeiten der Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler mit Besonderheiten, Vor- und Nachteilen.
Aufgepasst: Die Entscheidung für eines der beiden Systeme (PKV oder GKV) ist oft dauerhaft und kann nicht so einfach rückgängig gemacht werden. Lassen Sie sich daher vor der Entscheidung beraten und wägen Sie ab, welches System auch im Hinblick auf die Zukunft besser für Sie ist.
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Wenn Sie sich als Selbstständiger für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sind Sie freiwillig gesetzlich versichert. Was das bedeutet und welche Vor- und Nachteile das hat, haben wir in diesem Ratgeber zusammengefasst: Freiwillig gesetzlich versichert: Was bedeutet das?
Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Solidaritätsprinzip: In der GKV zahlen Sie Beiträge entsprechend Ihres Einkommens. Das bedeutet, dass die Beiträge mit steigendem oder fallendem Einkommen variieren können, was besonders bei unregelmäßigem Einkommen von Vorteil ist. | Mindestbeitrag/Höchstbeitrag: Sie zahlen einen Mindestbeitrag, der sich nach einem fiktiven Mindesteinkommen richtet, selbst wenn Ihr tatsächliches Einkommen darunter liegt. Dies kann besonders in der Anfangsphase der Selbstständigkeit eine finanzielle Belastung darstellen. Andererseits gibt es einen Höchstbeitrag, der an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt ist. Da diese immer weiter steigt, steigt auch der Höchstbeitrag weiter an, ohne dass Sie mehr Leistungen erhalten. |
Familienmitversicherung: Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen können in der GKV kostenfrei mitversichert werden. | Eingeschränkte Wahlmöglichkeiten bei Behandlungen: Anders als in der privaten Krankenversicherung besteht in der GKV nicht die Möglichkeit, Einbettzimmer oder Chefarztbehandlungen als Standardleistungen zu wählen. |
Kein Krankengeld im Standardtarif: In der Regel sind Selbstständige in der GKV ab der 7. Woche der Krankheit ohne Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie wählen einen entsprechenden Tarif mit Krankengeldanspruch, was wiederum höhere Beiträge bedeutet. |
Krankenkassenbeitrag für Selbstständige
Generell gilt: Selbstständige können in der GKV zwischen zwei Varianten wählen: Entweder Sie bezahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus Zusatzbeitrag. Dann haben Sie Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche. Oder Sie entscheiden sich für den ermäßigten Beitragssatz von 14,0% plus Zusatzbeitrag und erhalten kein Krankengeld.
Mindest- und Höchstbeitrag
- Der Mindestbeitrag wird auf Basis eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet, das für alle gesetzlich versicherten Selbstständigen gilt, unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen. Dieser Mindestbeitrag liegt derzeit bei ca. 190 Euro pro Monat (2024), was monatlichen Einnahmen von 1.178,33 Euro entspricht.
- Der Höchstbeitrag wird an der Beitragsbemessungsgrenze ausgerichtet, die jährlich angepasst wird. Im Jahr 2024 beträgt diese Grenze 62.100 Euro brutto jährlich. Der Höchstbeitrag setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6%, dem Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7% und dem Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,4% bis 4% (je nach Anzahl der Kinder).
- Inklusive Pflegeversicherung beträgt der Höchstbeitrag zur GKV im Jahr 2024 1.050,53 Euro monatlich für Versicherte ohne Kinder. Wenn Sie Kinder haben, liegt der Beitrag etwas niedriger. Im Jahr 2025 wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro pro Jahr erhöht, wodurch der Höchstbeitrag weiter ansteigt.
Berechnung
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden als Prozentsatz des Einkommens berechnet. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6% des monatlichen Einkommens, zusätzlich kann ein kassenindividueller Zusatzbeitrag anfallen, der durchschnittlich bei 1,7% liegt. Die Berechnung des Beitrags basiert auf Ihrem tatsächlichen Einkommen, das jährlich durch den Steuerbescheid nachgewiesen wird.
Beiträge vor dem ersten Steuerbescheid
Vor Vorliegen des ersten Steuerbescheids wird Ihr Einkommen geschätzt, um die Beiträge festzulegen. Dazu müssen Sie Ihr voraussichtliches Jahresnettoeinkommen angeben. Basierend auf dieser Schätzung werden die Beiträge vorläufig festgesetzt. Nach Einreichen des ersten Steuerbescheids kann es zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommen, falls die Schätzung vom tatsächlichen Einkommen abweicht.
Pflegeversicherung für Selbstständige
Neben der Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung ein weiterer wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland. Wenn Sie als Selbstständiger Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind Sie automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge hierfür hängen ebenfalls von Ihrem Einkommen ab.
Beitragsberechnung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird ähnlich wie der Krankenversicherungsbeitrag auf Basis des Einkommens berechnet. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt derzeit (Stand: 2024) 3,4% des Einkommens. Für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr erhöht sich der Beitragssatz auf 4,0%.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung liegt wie in der Krankenversicherung bei 62.100 Euro jährlich (Stand 2024). Der monatliche Maximalbeitrag zur Pflegeversicherung liegt demnach bei 175,95 Euro monatlich.
Beitragshöhe
Die Beitragsberechnung erfolgt bei der Pflegeversicherung ebenfalls auf der Grundlage des geschätzten oder per Steuerbescheid nachgewiesenen Jahresnettoeinkommens.
Vor dem ersten Steuerbescheid wird auch hier das Einkommen geschätzt, um den Beitrag festzusetzen. Nach Eingang des Steuerbescheides wird der Beitrag entsprechend angepasst. Eventuelle Differenzen zwischen vorausgezahlten Beiträgen und den tatsächlich geschuldeten Beiträgen werden nachgezahlt oder erstattet.
Krankengeld für Selbstständige: Mit oder ohne?
Eine wichtige Entscheidung für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Wahl zwischen einem Tarif mit oder ohne Krankengeldanspruch. Das Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die Sie erhalten, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten können. Achtung: An die Entscheidung sind Sie drei Jahre lang gebunden, auch wenn Sie die Krankenkasse wechseln. Zudem können Sie in dieser Zeit nicht in die private Krankenversicherung wechseln.
Mit Krankengeld:
- Höhere Beiträge: Entscheiden Sie sich für den Krankengeldanspruch, zahlen Sie entsprechend höhere Beiträge, nämlich statt 14,0% den regulären Beitragssatz von 14,6%.
- Finanzielle Absicherung: Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit erhält der Versicherte Krankengeld. Dieses beträgt bis zu 70% Ihres letzten regelmäßigen Bruttoeinkommens. Das Krankengeld wird maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
- Planungssicherheit: Diese Option bietet Selbstständigen eine bessere finanzielle Sicherheit im Falle einer längeren Krankheit, da das Einkommen teilweise ersetzt wird.
Ohne Krankengeld:
- Niedrigere Beiträge: Wer auf das Krankengeld verzichtet, zahlt geringere Beiträge zur Krankenversicherung.
- Risiko im Krankheitsfall: Verzichten Sie auf Krankengeld, haben Sie bei längerer Krankheit keinen Anspruch auf Krankengeld. Dies kann besonders problematisch sein, wenn Sie keine anderweitige Absicherung für diesen Fall haben (z. B. eine private Krankentagegeldversicherung).
- Alternative Absicherung: Alternativ können Sie sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung für den Krankheitsfall absichern. Diese können Sie flexibel nach Ihren Wünschen zusammenstellen.
Sonderfall: Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Einrichtung, die die soziale Sicherung für selbstständige Künstler und Publizisten in Deutschland gewährleistet. Diese Berufsgruppen können sich über die Künstlersozialkasse ähnlich wie Angestellte versichern, da die KSK die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied in der Künstlersozialkasse können selbstständige Künstler und Publizisten werden, die hauptsächlich erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Dazu zählen beispielsweise Musiker, Schriftsteller, Schauspieler, bildende Künstler, aber auch Journalisten und Texter.
Vorteile der Künstlersozialkasse
- Die Künstlersozialkasse übernimmt die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
- Als Mitglied haben Sie Anspruch auf dieselben Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung wie gesetzlich versicherte Angestellte. Dazu gehört auch der Anspruch auf Krankengeld.
- Die KSK regelt die Anmeldung und Beitragszahlung für Sie.
Private Krankenversicherung für Selbstständige
Vor- und Nachteile
Vorteile | NACHTEILE |
Individuelle Tarifgestaltung: In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Das umfasst Wahlleistungen wie Einzelzimmerunterbringung im Krankenhaus oder Behandlungen durch den Chefarzt. | Beitragssteigerungen: Mit zunehmendem Alter oder aufgrund steigender Kosten im Gesundheitssystem können die Beiträge in der PKV steigen. |
Schnellere Termine und Behandlungen: In der PKV profitieren Sie oft von kürzeren Wartezeiten bei Fachärzten und in Krankenhäusern. | Gesundheitsprüfung: Vor Aufnahme in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, die zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen kann. |
Beitragsrückzahlungen: Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in einem Jahr können Beiträge ganz oder teilweise zurückerstattet werden. | Keine Familienmitversicherung: Im Gegensatz zur GKV müssen Sie für jedes Familienmitglied eigene Beiträge bezahlen. |
Unabhängigkeit vom Einkommen: Die Beiträge in der PKV richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter bei Eintritt, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif. |
Kosten der PKV für Selbstständige
Die Kosten der privaten Krankenversicherung für Selbstständige variieren stark und hängen von mehreren Faktoren ab. Diese Faktoren beeinflussen im Wesentlichen die Beitragshöhe:
- Eintrittsalter: Je jünger Sie bei Eintritt in die PKV sind, desto niedriger sind die Beiträge. Das liegt daran, dass jüngere Menschen seltener krank sind und somit ein geringeres Risiko für den Versicherer darstellen.
- Gesundheitszustand: Vor der Aufnahme führt die PKV eine Gesundheitsprüfung durch. Bestehende Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder zu Ausschlüssen bestimmter Leistungen führen, was die Beiträge erhöht.
- Gewählter Tarif: Die Höhe des Beitrags hängt stark von den gewählten Leistungen ab. Umfangreiche Tarife, die z. B. Chefarztbehandlungen, Einzelzimmerunterbringung oder weltweiten Versicherungsschutz bieten, sind entsprechend teurer.
- Selbstbeteiligung: Viele Tarife bieten die Möglichkeit, durch eine Selbstbeteiligung die monatlichen Beiträge zu senken. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto geringer der Beitrag.
Tipp: In diesem Ratgeber finden Sie alle Infos zum Thema Private Krankenversicherung Kosten inklusive Preisbeispielen.
Preisbeispiel: PKV-Kosten für Selbstständige
In der Grafik sehen Sie, wie viel die private Krankenversicherung für Selbstständige beispielhaft kosten kann – jeweils für das Einstiegsalter mit 30, 35 und 40 Jahren. Bitte beachten Sie, dass es sich um Beispiele handelt. Wenn Sie ein auf Sie zugeschnittenes Angebot erhalten möchten, vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten berechnen Ihnen gerne verschiedene Angebote passend zu Ihrer individuellen Situation.
Freiberufler Krankenversicherung: Überblick
Private Krankenversicherung für Freiberufler
vorteile | nachteile |
Individuelle Leistungsgestaltung: Freiberufler können ihren Versicherungsschutz in der PKV individuell gestalten und auf ihre Bedürfnisse anpassen. | Kostenrisiko im Alter: Die Beiträge in der PKV steigen mit zunehmendem Alter und können im Ruhestand finanziell belastend sein, besonders wenn das Einkommen im Alter sinkt. |
Schnellerer Zugang zu medizinischer Versorgung: Mitglieder der PKV profitieren oft von kürzeren Wartezeiten bei Fachärzten und bevorzugter Behandlung in Krankenhäusern, was gerade für Freiberufler wichtig sein kann, die auf eine schnelle Rückkehr in den Arbeitsalltag angewiesen sind. | Abhängigkeit von Gesundheitsstatus: Der Zugang zur PKV und die Beitragshöhe hängen stark vom Gesundheitszustand ab. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. |
Beitragsrückerstattungen: Viele PKV-Tarife bieten die Möglichkeit von Beitragsrückerstattungen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Dies kann besonders für gesunde Freiberufler attraktiv sein. | Keine Familienversicherung: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Familienmitglied muss eigenständig versichert werden. |
Unabhängigkeit vom Einkommen: Die Beiträge in der PKV sind einkommensunabhängig. Sie zahlen nur für die Leistungen, die Sie wählen. |
Kosten PKV für Freiberufler
Diese Faktoren bestimmen maßgeblich die Kosten der PKV für Freiberufler:
- Eintrittsalter: Der Beitrag in der PKV wird maßgeblich durch das Alter bei Versicherungsbeginn bestimmt. Je jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto niedriger die Beiträge.
- Gesundheitszustand: Vor der Aufnahme in die PKV müssen Sie eine Gesundheitsprüfung ablegen. Bestehende Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen oder bestimmte Leistungen ausschließen.
- Gewählter Tarif: Die Höhe des Beitrags hängt stark von den gewählten Leistungen im Tarif ab. Umfangreiche Tarife, die beispielsweise Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder besondere Heilmethoden abdecken, kosten mehr als die Basisabsicherung.
- Selbstbeteiligung: Wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren, können Sie die monatlichen Beiträge reduzieren.
Die monatlichen Beiträge für Freiberufler können bei Eintritt in jungen Jahren ab etwa 150 Euro beginnen und, je nach Umfang der gewählten Leistungen und dem Gesundheitszustand, auf mehrere Hundert Euro ansteigen. Für ältere Freiberufler oder solche mit Vorerkrankungen können die Beiträge höher ausfallen.
Wenn Sie wissen möchten, was die PKV in Ihrer individuellen Situation kostet, vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch. Unsere Experten vergleichen verschiedene Angebote für Sie und beraten Sie zu den verschiedenen Tarifen.
Gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler
Vorteile | Nachteile |
Familienmitversicherung: Ein wesentlicher Vorteil der GKV ist die Möglichkeit, Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenlos mitzuversichern. | Geringere Flexibilität bei der Leistungsgestaltung: Im Vergleich zur PKV bietet die GKV weniger Möglichkeiten, den Versicherungsschutz individuell zu gestalten. Beispielsweise gibt es Einschränkungen bei der Wahl von Ärzten oder Krankenhäusern. |
Beiträge basieren auf Einkommen: Die Beiträge zur GKV sind einkommensabhängig. Für Freiberufler mit schwankenden Einnahmen kann dies vorteilhaft sein, da die Beiträge bei geringerem Einkommen automatisch sinken. | Kein Krankengeld im Basistarif: In der GKV gibt es im Basistarif kein Krankengeld für Selbstständige ab dem ersten Krankheitstag. Als Freiberufler müssen Sie sich für eine Wahlleistung entscheiden, um ab der 7. Woche Krankengeld zu erhalten. |
Mindest- und Höchstbeitrag: In der GKV zahlen Sie einen bestimmten Mindestbeitrag, auch wenn Ihr tatsächliches Einkommen darunter liegt. Andererseits sind die Beiträge bis zu einer Höchstgrenze, die an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt ist, gedeckelt. Da jedoch die Beitragsbemessungsgrenze ständig angehoben wird, steigt auch der Höchstbeitrag weiter an. Besonders als gutverdienender Freiberufler kann das ein Nachteil sein. |
Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Freiberufler
Bezüglich der GKV-Kosten gelten für Freiberufler die gleichen Angaben wie für andere Selbstständige. Sie können den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent Ihres Einkommens plus individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse wählen. Dann haben Sie einen Krankengeld-Anspruch ab der 7. Krankheitswoche. Wenn Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag bezahlen, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld.
Mindest- und Höchstbeitrag
- Mindestbeiträge: Für Freiberufler, die gerade beginnen oder ein geringes Einkommen haben, gibt es einen Mindestbeitrag, der auf einem angenommenen Mindesteinkommen basiert. Das Mindesteinkommen liegt derzeit bei 1.178,33 Euro, was zu einem monatlichen Mindestbeitrag von rund 190 Euro führt (Stand 2024).
- Höchstbeiträge: Auf der anderen Seite gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, die das maximale Einkommen festlegt, auf das Beiträge erhoben werden. Diese Grenze liegt im Jahr 2024 bei 62.100 Euro, was zu einem Höchstsatz von rund 844 Euro (nur Krankenversicherung) führt.
Nebenberuflich selbstständig: Wie bin ich krankenversichert?
Wenn Sie hauptberuflich angestellt sind und nebenberuflich selbstständig arbeiten, sind Sie über Ihr Angestelltenverhältnis krankenversichert. Zusätzliche Beiträge für die selbstständige Tätigkeit müssen Sie in der Regel nicht bezahlen. Dabei kommt es jedoch immer darauf an, dass Ihre Nebentätigkeit bezüglich Arbeitszeit und Gewinn Ihre hauptberufliche Tätigkeit nicht übersteigt.
Diese Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind:
- Sie sind über Ihren Hauptberuf als Angestellter versichert. Die Krankenversicherungsbeiträge in der GKV richten sich weiterhin nach dem Gehalt aus der Anstellung.
- Die nebenberufliche Tätigkeit muss der Krankenkasse gemeldet werden, hat aber in der Regel keinen Einfluss auf die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, solange das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit einen festgelegten Grenzwert nicht übersteigt und die Arbeitszeit der Selbstständigkeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet.
- Sind Sie nebenberuflich selbstständig, gibt es Einkommensgrenzen, die beachtet werden müssen. Liegt das Einkommen aus der Selbstständigkeit regelmäßig über einem bestimmten Betrag, kann dies dazu führen, dass die Krankenversicherung neu bewertet wird.
- Sie dürfen in der Nebentätigkeit niemanden anstellen, sonst gelten Sie nicht mehr als nebenberuflich selbstständig (Ausnahme: ein einzelner Minijobber).
- Generell gilt: Jeder Fall wird von der Krankenkasse individuell geprüft. Diese teilt Ihnen, nachdem Sie Angaben zu Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit gemacht haben, alle Infos zu Ihrem Versicherungsstatus mit.
- Sind Sie in Ihrem Angestelltenverhältnis privat versichert und arbeiten nebenbei selbstständig, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz und Ihre Beiträge, solange Sie die Voraussetzungen der nebenberuflichen Selbstständigkeit erfüllen.
Krankenversicherung nach Beendigung der Selbstständigkeit
Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit beenden und in ein Angestelltenverhältnis wechseln, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Rückkehr in die GKV
Wenn Sie als Selbstständiger privat krankenversichert waren, können Sie unter diesen Voraussetzungen zurück in die GKV wechseln, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben:
- Sie überschreiten mit Ihrem Gehalt die Minijob-Grenze und bleiben unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Sie sind jünger als 55 Jahre. Ab dieser Altersgrenze ist es so gut wie ausgeschlossen, wieder in die GKV zu wechseln. Es sei denn, Sie waren innerhalb der letzten fünf Jahre für mindestens einen Tag gesetzlich versichert.
- Ggf. können Sie über Ihren Ehe- oder Lebenspartner in die Familienversicherung wechseln. Dazu darf das Gesamteinkommen 505 Euro monatlich nicht übersteigen (Ausnahme: Minijob, also maximal 538 Euro).
- Wenn Sie ALG I beziehen und unter 55 Jahren sind, können Sie in die GKV wechseln, wenn Sie freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
- Waren Sie in einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung versichert und kehren nach Deutschland zurück, können Sie bei entsprechendem Nachweis in die GKV zurückkehren.
Verbleib in der PKV
- Wenn Sie in Ihrem Angestelltenverhältnis mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen (2024: 69.300 Euro, 2025: 73.800 Euro), können Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben.
- Ggf. können Sie prüfen lassen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der PKV Sinn macht.
Aufgepasst: Die Beendigung der Selbstständigkeit kann erhebliche Auswirkungen auf die Krankenversicherung haben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten und lassen Sie sich beraten. Außerdem ist es wichtig, frühzeitig mit der Krankenkasse oder dem Versicherer zu kommunizieren, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Krankenversicherung für Selbstständige: Ihre persönliche Beratung
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FAQ: Krankenversicherung Selbstständige
Die Kosten für die Krankenversicherung hängen davon ab, ob Sie sich für die GKV oder die PKV entscheiden:
- In der GKV sind die Beiträge einkommensabhängig und betragen in der Regel etwa 14,6% des Einkommens zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Der Mindestbeitrag beträgt rund 190 Euro und der Höchstbeitrag ca. 900 Euro monatlich.
- In der PKV variieren die Beiträge je nach Alter, Gesundheitszustand, gewähltem Tarif und Leistungsumfang. Die Beiträge können von ca. 150 Euro bis zu mehreren Hundert Euro monatlich reichen.
- Besonders gutverdienende Selbstständige können in jungen Jahren in der PKV von besseren Leistungen und günstigeren Beiträgen profitieren.