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Privathaftpflichtversicherung – Schutz vor Risiken im Alltag

Eine private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder Haushalt benötigt. Durch Unachtsamkeiten oder Leichtsinn können große Schäden wie Unfälle oder Zerstörungen entstehen. Im schlimmsten Fall haften Sie mit ihrem gesamten Vermögen.  

Die private Haftpflicht sichert Sie gegen selbstverursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab und ist unverzichtbar.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Existenzbedrohende Risiken sind abgesichert
  • Sie und ihre Familie sind geschützt vor
    Schadensersatzansprüchen
  • Bis zu 50 Mio. Versicherungssumme möglich
  • Spezielle Single- und Familien-Tarife
wasserzeichen-Privathaftpflicht
TIPP 1
Unser Expertentipp
  • Kinder mitversichern. Kinder sind zuschlagfrei in der Versicherung integriert. Schließen Sie die Deliktunfähigkeit Ihrer Kinder in den Vertrag ein, zahlt die Versicherung auch ohne Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung.
  • Forderungsausfall einschließen. Schließen Sie einen Vertrag mit einer Forderungsausfalldeckung ab. Dann übernimmt Ihr Versicherer die Kosten, wenn Ihnen jemand ohne eigene private Haftpflichtversicherung einen Schaden zugefügt hat.
  • Kündigung und Haushaltszusammenlegung. Bei einem Versicherungswechsel muss der alte Vertrag drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Zieht ein Paar in eine gemeinsame Wohnung, kann der „jüngere“ Vertrag fristlos gekündigt werden. Der länger bestehende Vertrag wird dann fortgeführt. 
Produktinformationen

Warum Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen sollten

Die private Haftpflichtversicherung gehört neben der Hausratversicherung zur elementaren privaten Grundvorsorge im Bereich Versicherungen. Sie deckt die wichtigsten Risiken des alltäglichen Lebens ab.

Jeder ist gesetzlich verpflichtet, für selbstverursachte Schäden aufzukommen. Schlimmstenfalls haften Sie mit Ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen und Privateinkommen bis zur Pfändungsgrenze. Ansprüche, die an Sie gestellt werden, verjähren nicht.

Beispiel:
Bei einem starken Unwetter löst sich ein Ziegel vom Dach Ihres Hauses, fällt herunter und verletzt einen Passanten schwer: hohe Arztkosten und Schmerzensgeldforderungen des verletzten Passanten können dann Ihre finanzielle Existenz bedrohen.

Die Privathaftpflicht prüft, ob und in welcher Höhe Ansprüche von Dritten bestehen und leistet begründeten Schadenersatz. Sie wehrt unberechtigte Forderungen anderer Personen ab und trägt die Kosten für gegebenenfalls anfallende Rechtsstreitigkeiten. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall nicht notwendig.

Ein Vergleich der verschiedenen Tarife der Versicherungen hilft Ihnen, den für Sie maßgeschneiderten Tarif zu finden.

Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen selbstverursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab. Da sich die Leistungen der verschiedenen Versicherungen stark unterscheiden, ist ein Versicherungsvergleich besonders wichtig.

Personenschaden
Zu Personenschäden zählen durch Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod hervorgerufene Schäden. Bei einem Personenschaden übernimmt die Haftpflichtversicherung bestimmte Leistungen. Dazu zählen unter anderem Schmerzensgeldzahlungen, Übernahme von Arztkosten oder auch Rentenzahlungen.

Beispiel: Sie fahren mit dem Fahrrad einen Fußgänger an, dieser stürzt und bricht sich das Handgelenk. Die Haftpflichtversicherung kommt in diesem Fall für den Arztbesuch und die Behandlungskosten auf.

Sachschaden
Wenn ein Gegenstand beschädigt, zerstört oder verloren wird, spricht man im Bereich Haftpflicht von einem Sachschaden. 

Beispiel: Sie sind bei Freunden zu Besuch, die eine wertvolle Kristallvase im Eingangsbereich stehen haben. Als Sie sich Ihren Mantel anziehen wollen, stoßen Sie aus Versehen die Vase um. Diese fällt um und zerspringt. Bei dieser Art von Sachschaden ersetzt Ihre private Haftpflichtversicherung den entstandenen Verlust. 

Beachten Sie: Die Haftpflichtversicherung ersetzt stets den Zeitwert, nicht den Neuwert der Sache.

Vermögensschaden
Grundsätzlich wird bei einer Privathaftpflichtversicherung zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. 

Ein echter Vermögensschaden bezieht sich auf einen rein monetären Verlust.

Beispiel: Der Mieter eines Mehrfamilienhauses sperrt versehentlich die Tür zu den Kellerräumen ab, obwohl sich dort noch der Kaminkehrer befindet. Der Kaminkehrer verpasst seinen nächsten Termin und erleidet so einen echten Vermögensschaden, den Verdienstausfall.

Im Vergleich dazu ist ein unechter Vermögensschaden ein finanzieller Verlust, der aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgeht.

Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad einen Fußgänger an. Dieser stürzt, verletzt sich stark und muss zur Behandlung ins Krankenhaus. Aufgrund des Krankenhausaufenthalts kann er am nächsten Tag eine bereits gebuchte und bezahlte Zugfahrt zu seiner Familie im Ausland nicht wahrnehmen.

Gefälligkeitshandlungen 
Empfehlenswert ist es, geliehene Sachen und Gefälligkeitshandlungen ebenfalls in die private Haftpflichtversicherung einzuschließen. Hier unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer stark. Mit unserem Vergleich finden Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Tarif. 

Tiere
In der Privathaftpflicht sind zahme Haustiere (z.B. Katzen) und gezähmte Kleintiere sowie Bienen in privater Haltung eingeschlossen. Beachten Sie, dass Sie für Hunde und Pferde jeweils eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

Mietsachschaden
Bei der Absicherung von Mietsachschäden erhält der Mieter einer Wohnung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Deckung von Schäden, die er selbst an der gemieteten Wohnung verursacht hat. Maximal ersetzen Versicherungen in der Regel Sachschäden in einer Mietwohnung im Wert von 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1 Mio. Euro je Versicherungsjahr. 

In unserem Vergleich können Sie prüfen, ob auch Mietsachschäden in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen in den jeweiligen Tarifen der Versicherung eingeschlossen sind.
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