Zahnzusatzversicherung
- Schutz vor hohen Zahnarztkosten
- Hochwertiger Zahnersatz, Zahnreinigung & Inlays versicherbar
- Kieferorthopädische Behandlungen insbesondere für Kinder versicherbar
Kurzer Überblick Zahnzusatzversicherung
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei Zahnersatz höchstens 60-75% der Kosten.
- Zahnzusatzversicherungen können die Kostenlücke verkleinern oder gar schließen und Ihnen so leichter gesunde und schöne Zähne ermöglichen.
- In 2020 haben bereits 16,9 Millionen Deutsche mit einer Zahnzusatzversicherung für gesunde Zähne vorgesorgt.
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Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Behandlungskosten beim Zahnarzt. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann diese Kostenlücke geschlossen werden. Besonders bei Zahnersatz wie Implantaten oder Prothesen, wird es schnell teuer und gesetzliche Krankenkassen decken nur zwischen 60% und 75% der Kosten ab. Gesetzlich Versicherte Patienten zahlen also mindestens 25% der Zahnersatzkosten selbst.
Tarife der Zahnzusatzversicherungen können individuell angepasst werden. Neben dem wichtigsten Baustein, dem Zahnersatz, können auch Leistungen der Kieferorthopädie und weitere Zahnbehandlungen versichert werden.
Zahnzusatzversicherung Leistungen
Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung besteht in der Regel aus vier Leistungsbereichen. Diese können in unterschiedlichen Tarifen miteinander kombiniert werden. Zusätzlich können Versicherte auswählen, ob in den einzelnen Bereichen ein Vollschutz bestehen oder ob nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten von der privaten Zahnzusatzversicherung übernommen werden soll.
Die vier Leistungsbereiche sind:
Zahnersatz
Der wichtigste Leistungsbereich der Zahnzusatzversicherung ist der Zahnersatz. Dieser kommt zum Einsatz, wenn Zahnerhalt z.B. durch eine Füllung nicht mehr möglich ist und stattdessen ein Ersatz für den Zahn eingesetzt werden muss. Zum Zahnersatz zählen Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Zahnersatz Standard-Therapien, die sogenannte Regelversorgung. Das bedeutet bei Seitenzähnen eine Krone oder Brücke aus Nicht-Edelmetall und bei Zähnen im sichtbaren Bereich eine solche Krone oder Brücke, die mit einer zahnfarbenen Teilverblendung versehen ist. Dabei werden auch in der Regelversorgung nicht 100% der Kosten durch die GKV übernommen, sondern nur zwischen 60% und 75%.
Wählt der Patient eine „andersartige Versorgung“, also zum Beispiel ein Implantat, so erstattet die gesetzliche Krankenversicherung auch hier die Kosten im Rahmen der Regelversorgung. Die Behandlung wird aber im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet und die über die GKV-Leistungen hinausgehenden Kosten müssen vom Patienten oder der Zahnzusatzversicherung getragen werden.
Zahnbehandlungen
Gewisse Zahnbehandlungen, die zum Zahnerhalt dienen, werden von der GKV ebenfalls nicht übernommen. Das gilt zum Beispiel bei Wurzelbehandlungen für nicht erhaltenswürdige Zähne, Kunststofffüllungen für Zähne im nicht sichtbaren Bereich oder den Einsatz von Inlays. Wenn die Kosten für eine Therapie übernommen werden, gilt dies immer nur für die dafür festgelegte Standard-Therapie. Leistungen vom Zahnarzt, die davon abweichen, sind durch den Patienten oder eine Zusatzversicherung zu begleichen.
Prophylaxe
Prophylaxe beschreibt alle Maßnahmen in der Zahnmedizin, die Zahnkrankheiten vorbeugen. Die gesunden Zähne werden also optimal gepflegt, um späteren Eingriffen zum Zahnerhalt oder Ersatz vorzubeugen. Die wichtigsten Bestandteile der Prophylaxe sind dabei die Entfernung von Zahnstein und die professionelle Zahnreinigung (PZR). Diese sollte ein- bis zweimal im Jahr durchgeführt werden und wird von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.
Kieferorthopädie
Vor allem für Kinder ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Leistungen im Bereich Kieferorthopädie ratsam, da bei etwa jedem zweiten Jugendliche eine kostspielige Zahnkorrektur notwendig ist. Bis zum 18. Lebensjahr zahlt die gesetzliche Krankenversicherung zwar einige Leistungen der Kieferorthopädie, allerdings gehören Brackets, Retainer und innenliegende Zahnspangen nicht zu den GKV-Leistungen.
Auch für Erwachsene mit Zahnfehlstellungen kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen lohnen, da durch die GKV keine Kosten übernommen werden und schnell mehrere Tausend Euro fällig sind.
Zahnzusatzversicherung Kostenbeispiele für Zahnersatz
Da der Zahnersatz der wichtigste Teilbereich der Zahnzusatzversicherung ist und hier die höchsten Kosten entstehen, finden Sie nachfolgend einige Beispiele für Zahnersatz und die dabei anfallenden Kosten.
Zahnimplantate
Je nach verwendetem Material und abhängig davon, ob ein Knochenaufbau erforderlich ist, liegen die Kosten für ein Zahnimplantat bei 1.800 – 3.400€ pro Zahn.
Zahnkronen
Bei Kronen ist das verwendete Material ausschlaggebend für die Kosten. Eine einfache Zahnkrone beginnt bei 400€ - für eine Voll-Keramikkrone hingegen können bis zu 1.000€ fällig werden. Im Mittelfeld liegen Teil-Keramikkronen, die ca. 700€ kosten.
Zahnprothesen
Die durch die Regelversorgung abgedeckten Zahnprothesen kosten je Kiefer zwischen 500 und 850€. Deutlich teurer wird es bei herausnehmbaren Teilprothesen, die bis zu 6.000€ kosten können.

Zahnzusatzversicherung Unser Expertentipp
- Vorbeugen: Professionelle Zahnreinigung beugt Zahnerkrankungen vor. Vermeiden Sie so kostspielige und schmerzhafte Zahnbehandlungen. Prüfen Sie, ob diese Leistung in Ihrer Zahnzusatzversicherung eingeschlossen ist und in welcher Höhe. Ein Vergleich der Tarife lohnt sich.
- Zahnersatz: Schließen Sie Inlays, Kronen, Brücken und Implantate in der Zahnzusatzversicherung mit ein. Stellen Sie sicher, dass qualitativ hochwertige Materialien verwendet werden, um Allergien zu vermeiden.
- Kieferorthopädie für Kinder: Sichern Sie zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kieferorthopädische Behandlungen ab. Insbesondere für Kinder ist dieser Zusatz empfehlenswert.
Ihr impuls-Berater | Heiko Schmitt
Zahnzusatzversicherung Kosten
Da die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung sehr individuell gewählt werden können und weitere Faktoren wie Alter, Zahngesundheit, eventuell bereits fehlende Zähne oder Zahnersatz, sowie Zahnbetterkrankungen oder Zahnfehlstellungen in die Berechnung einfließen, ist eine pauschale Aussage zu den Kosten nicht möglich.
Je früher Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, desto geringer fallen die Beiträge in der Regel aus, da ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung Rückstellungen für das Alter gebildet werden, wo voraussichtlich höhere Kosten auftreten werden.
Beispiele für die Kosten der Zahnzusatzversicherung
Martina ist 30 Jahre alt und will Ihre Zähne bestmöglich schützen, daher schließt sie den Tarif Zahnzusatz Luxus (EZL) der HanseMerkur ab. Dieser sichert ihr 100% Kostenübernahme bei Zahnersatz auf Privatarztniveau und das auch auf Inlays und Implantate. Zudem sind Kunststofffüllungen und Wurzelbehandlungen sowie Zahnreinigungen im Wert von bis zu 130€ im Jahr abgedeckt. Ihr monatlicher Beitrag für diese Zahnzusatzversicherung beträgt 30,85€. (Stand 10.2022)
Der 45-jährige Sven ist preisbewusst und will keinen Zahnersatz, sondern vor allem Vorsorgemaßnahmen und den Zahnerhalt abdecken. Er entschließt sich daher für den Tarif Zahnvorsorge Top (EZP2) der HanseMerkur. Dieser Zahlt Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen und 2x 80€ pro Jahr für die professionelle Zahnreinigung. Dieser Tarif kostet ihn monatlich 11,90€. (Stand 10.2022)
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