Eine Maschinenversicherung sichert das Risiko aus dem Betrieb von Maschinen und Anlagen ab. Ihre wichtigste Leistung besteht in der Behebung von Maschinenbruch. Hierzu wird die Maschine zu einem Reparaturbetrieb transportiert und nach der Reparatur ins Unternehmen zurückgebracht. Die Absicherung der Maschine besteht sowohl während dem Transport als auch im reparierenden Betrieb.
Sofern als Deckungserweiterungen vereinbart, übernimmt die Versicherung neben dem Maschinenbruch auch notwendige Aufräumarbeiten und die Wiederherstellung von Daten. Auch der Produktionsausfall kann von der Versicherung erstattet werden.
Sollte eine Reparatur der Maschine nicht mehr möglich sein, wird die Versicherung laut Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung (ABMG) von fahrbaren und transportablen Geräten den jeweiligen Zeitwert abzüglich des noch vorhandenen Materialwertes leisten. In allen Fällen wird die Versicherungsleistung um den ggf. vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Zu beachten ist, dass die Schadensregulierung grundsätzlich an die Höhe der Versicherungssumme gebunden ist. Sie sollte daher jeweils an den Wert der Maschinen ausgerichtet und regelmäßig überprüft werden. Werden die Maschinen durch Bauteile erweitert, muss dies der Versicherung ebenfalls gemeldet und in die Maschinenbruchversicherung aufgenommen werden.
Bei weiteren Fragen zu den Leistungen der einzelnen Versicherer können Sie uns gerne kontaktieren.