Krankentagegeldversicherung
- Einkommensausgleich im Krankheitsfall
- Bedarfsgerechter Schutz für Angestellte und Selbstständige
- Zeitlich unbegrenzte Zahlung
Kurzer Überblick Krankentagegeldversicherung
- Die Krankentagegeldversicherung zahlt ab dem 43. Krankheitstag und schließt die Versorgungslücke der Versicherten.
- Selbstständige und Freiberufler haben im Krankheitsfall in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung – hier springt die Krankentagegeldversicherung ein.
- Bei Gehaltserhöhung kann das Krankentagegeld des laufenden Vertrags erhöht werden.
Online-Beratung Jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren
Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Die Krankentagegeldversicherung, auch Verdienstausfallversicherung genannt, schützt Sie bei schwerer Krankheit oder Verletzungen, die eine lange Genesungszeit benötigen, vor einer finanziellen Notlage. Anders als das Krankengeld (Leistung der GKV) wird das Krankentagegeld von einer privaten Versicherung gezahlt, in der Regel ab dem 43. Krankheitstag. Dafür muss eine vorübergehende, vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Versicherte können die Höhe des Krankentagegelds selbst bestimmen und somit auch die zu zahlenden Beiträge beeinflussen.
Krankentagegeld Leistungen und Beitrag
Die Krankentagegeldversicherung zahlt das Krankengeld in der vereinbarten Höhe ab dem 43. Tag der Krankheit, sofern eine vorübergehend vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Die Höhe des Beitrages hängt maßgeblich von der Höhe des Krankentagegeldes ab. Sie sollten zunächst alle Ausgaben zusammenfassen und die Lücke berechnen, die bei einer Arbeitsunfähigkeit bestünde. Das Krankentagegeld sollte dann so hoch sein, dass diese Lücke geschlossen wird.
Gesetzlich Versicherte erhalten ab der 7. Krankheitswoche 70 % des regelmäßig erzielten Bruttogehalts. Für sie gilt es also, eine Gehaltslücke von 30 % zu schließen. Ein privat versicherter Gewerbetreibender hingegen verliert 100 % seines Einkommens und muss eine deutlich größere Lücke schließen.
Eine genaue Aufschlüsselung samt Beispiel für gesetzlich und privat Versicherte erhalten Sie in unserem Ratgeber „Wie berechnet sich das Krankentagegeld?“.
Krankentagegeld Unser Expertentipp
- Versorgungslücke: Das Krankengeld der gesetzlichen Kassen beträgt bei Arbeitnehmern 70 % des regelmäßig erzielten Bruttolohns, höchstens jedoch 90 % des letzten Nettolohns. In 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.987,50 Euro/Monat. Die daraus resultierende Versorgungslücke können Sie mit einem Krankentagegeld absichern.
- Privat versicherte Angestellte: Wer angestellt und privat versichert ist, sollte mindestens sein Nettogehalt über eine Krankentagegeldversicherung absichern.
- Gehaltserhöhung: Beachten Sie bei Abschluss des Krankentagegeldes, dass Sie das Tagegeld bei gestiegenem Einkommen entsprechend erhöhen können. In manchen Tarifen ist die Erhöhung nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich.
- Selbstständige und Freiberufler: Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Mit einem Krankentagegeld können Sie den Einkommensausfall abfedern. Wir vergleichen für Sie die Tarife für Ihren optimalen Schutz.
Unsere top bewerteten Berater
- Private Absicherung
- Gewerbliche Absicherung
Ratgeber
Wie berechnet sich das Krankentagegeld?
Was ist der Unterschied zwischen Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld?
Kündigung der Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeld Weitere Artikel zum Thema
Angebote
Berufsunfähigkeitsversicherung
- Sichert Ihr Einkommen bei Berufsunfähigkeit
- BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit
- Rentenhöhe und Versicherungslaufzeit individuell nach Ihren Bedürfnissen vereinbaren
Dread Disease Versicherung
- Bis zu 43 schwere Krankheiten versicherbar
- Kinder bis zu 25.000 Euro automatisch kostenfrei mitversichert
- Leistungen unabhängig von der beruflichen Leistungsfähigkeit
Rechtsschutzversicherung
- Individuelle Tarife für Singles, Paare und Familien
- Unbegrenzte Deckungssumme möglich
- Privatrechtsschutz mit Berufs-, Verkehrs-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Rürup Rente
- Hohe Steuerersparnis in der Ansparphase
- Lebenslange und garantierte Rente
- Maximale Steuervorteile durch Zuzahlungen
Betriebliche Altersvorsorge
- Zusätzliche Vorsorge im Rentenalter
- Staatliche Förderung in der Ansparphase
- Die Beiträge fließen direkt von Ihrem Bruttogehalt