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Krankentagegeldversicherung

  • Einkommensausgleich im Krankheitsfall
  • Bedarfsgerechter Schutz für Angestellte und Selbstständige
  • Zeitlich unbegrenzte Zahlung

Kurzer Überblick

  • Die Krankentagegeldversicherung zahlt ab dem 43. Krankheitstag und schließt die Versorgungslücke der Versicherten.
  • Selbstständige und Freiberufler haben im Krankheitsfall in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung – hier springt die Krankentagegeldversicherung ein.
  • Bei Gehaltserhöhung kann das Krankentagegeld des laufenden Vertrags erhöht werden.

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Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung, auch Verdienstausfallversicherung genannt, schützt Sie bei schwerer Krankheit oder Verletzungen, die eine lange Genesungszeit benötigen, vor einer finanziellen Notlage. Anders als das Krankengeld (Leistung der GKV) wird das Krankentagegeld von einer privaten Versicherung gezahlt, in der Regel ab dem 43. Krankheitstag. Dafür muss eine vorübergehende, vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Versicherte können die Höhe des Krankentagegelds selbst bestimmen und somit auch die zu zahlenden Beiträge beeinflussen.

Sie möchten eine Beratung oder sich unverbindlich informieren? Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein.

Krankentagegeld Leistungen und Beitrag

Die Krankentagegeldversicherung zahlt das Krankengeld in der vereinbarten Höhe ab dem 43. Tag der Krankheit, sofern eine vorübergehend vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Die Höhe des Beitrages hängt maßgeblich von der Höhe des Krankentagegeldes ab. Sie sollten zunächst alle Ausgaben zusammenfassen und die Lücke berechnen, die bei einer Arbeitsunfähigkeit bestünde. Das Krankentagegeld sollte dann so hoch sein, dass diese Lücke geschlossen wird.

Gesetzlich Versicherte erhalten ab der 7. Krankheitswoche 70 % des regelmäßig erzielten Bruttogehalts. Für sie gilt es also, eine Gehaltslücke von 30 % zu schließen. Ein privat versicherter Gewerbetreibender hingegen verliert 100 % seines Einkommens und muss eine deutlich größere Lücke schließen.

Eine genaue Aufschlüsselung samt Beispiel für gesetzlich und privat Versicherte erhalten Sie in unserem Ratgeber „Wie berechnet sich das Krankentagegeld?“.

 

Expertin für Krankentagegeldversicherung - impuls AG

Krankentagegeld Unser Expertentipp

  • Versorgungslücke: Das Krankengeld der gesetzlichen Kassen beträgt bei Arbeitnehmern 70 % des regelmäßig erzielten Bruttolohns, höchstens jedoch 90 % des letzten Nettolohns. In 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.987,50 Euro/Monat. Die daraus resultierende Versorgungslücke können Sie mit einem Krankentagegeld absichern.
  • Privat versicherte Angestellte: Wer angestellt und privat versichert ist, sollte mindestens sein Nettogehalt über eine Krankentagegeldversicherung absichern.
  • Gehaltserhöhung: Beachten Sie bei Abschluss des Krankentagegeldes, dass Sie das Tagegeld bei gestiegenem Einkommen entsprechend erhöhen können. In manchen Tarifen ist die Erhöhung nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich.
  • Selbstständige und Freiberufler: Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Mit einem Krankentagegeld können Sie den Einkommensausfall abfedern. Wir vergleichen für Sie die Tarife für Ihren optimalen Schutz.

Unsere top bewerteten Berater

Ratgeber

Wie berechnet sich das Krankentagegeld?

Die Höhe der Krankentagegeldgeld Leistungen kann individuell festgelegt werden und ist somit von der jeweiligen Vertragsgestaltung abhängig.

Was ist der Unterschied zwischen Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld?

Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung sichern Sie die Zuzahlungen im Krankenhaus sowie eventuelle Extrakosten bei einem stationären Aufenthalt ab.

Kündigung der Krankentagegeldversicherung

Sie können die private Krankentagegeldversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (= Kalenderjahr bei den meisten Versicherern) mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen.

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