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      Wie berechnet sich das Krankentagegeld?

      Überblick: Krankentagegeld berechnen

      Kurzer Überblick

      • Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die bei längerer Krankheit einen festen Tagessatz auszahlt, um Einkommensausfälle zu kompensieren.
      • Die passende Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihren fixen Ausgaben und den im Krankheitsfall verfügbaren Einnahmen, geteilt durch 30 Tage.
      • Gesetzlich versicherte Angestellte erhalten Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche: 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % netto), gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
      • Selbstständige und privat Versicherte sichern sich individuell ab – der empfohlene Tagessatz richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der persönlichen Versorgungslücke.
      Krankentagegeld Berechnung

      Ratgeber-Inhalt

      Krankentagegeld: Höhe berechnen

      Das Krankentagegeld ist eine Leistung der Krankentagegeldversicherung. Dabei handelt es sich um eine private Zusatzversicherung für den Fall einer längeren Krankheit. Das Krankentagegeld wird Ihnen als Tagessatz in einer bestimmten Höhe ausgezahlt, um im Krankheitsfall Ihr fehlendes Einkommen auszugleichen.

      Damit Sie im Fall einer Erkrankung genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sollten Sie vor dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung Ihre Versorgungslücke berechnen. So können Sie vermeiden, dass Sie ein zu geringes Krankentagegeld wählen und im Krankheitsfall unterversichert sind. 

      So gehen Sie allgemein bei der Berechnung des Krankentagegelds vor: 

      1. Ermitteln Sie die monatlichen Ausgaben, die Sie auch bei einer längeren Krankheit unausweichlich bezahlen müssen. Dazu gehören zum Beispiel Miete, Strom, Lebensmittel, Auto etc. Manche Kosten können auch entfallen oder geringer ausfallen, zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit. 
      2. Überlegen Sie, wie viel Geld Ihnen im Krankheitsfall zur Verfügung steht, um diese notwendigen Kosten zu decken. Haben Sie Ersparnisse? Bekommen Sie gesetzliches Krankengeld? 
      3. Nun ziehen Sie die Kosten im Krankheitsfall von den Einnahmen ab. Die Differenz teilen Sie durch 30 Tage. So erhalten Sie den Tagessatz für das Krankentagegeld, den Sie versichern sollten. 

      Wie hoch ist das gesetzliche Krankengeld und wer bekommt es?

      Das gesetzliche Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Als gesetzlich versicherter Angestellter erhalten Sie es nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Es beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, maximal 90 Prozent des Nettolohns. Außerdem beträgt der Höchstbetrag 70 Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, momentan 5.512,50 Euro brutto im Monat (2026: 5.812,50 €). Das heißt, auch wenn Sie mehr verdienen, erhalten Sie kein höheres Krankengeld. 

      Gesetzlich versicherte Selbstständige können wählen, ob Sie Krankengeld erhalten möchten oder nicht. Entscheiden Sie sich für Krankengeld, zahlen Sie 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag statt der ermäßigten 14 Prozent. 

       

      Berechnung: Krankentagegeld für einen gesetzlich versicherten Angestellten (*)


      Beispiel: Angestellter
      (Steuerklasse 1, keine Kinder)
       
      Bruttoeinkommen (mtl.) 4.000 Euro
      Nettoeinkommen (mtl.) 2.603 Euro
      Krankengeldanspruch (mtl.) 2.038 Euro
      Monatliche Einkommenslücke 565 Euro

       

      Unsere Empfehlung

      Tagessatz à 15 Euro x 30 Tage mit einer Krankentagegeldversicherung absichern und 450 Euro erhalten, um die Einkommenslücke zu minimieren.

       

      Berechnung: Krankentagegeld für einen privat versicherten Gewerbetreibenden (*)


      Beispiel: Gewerbetreibender
      (SteuerKlasse 1, keine Kinder)
       
      Bruttoeinkommen (mtl.) 6.000 Euro
      Nettoeinkommen (mtl.) 4.666 Euro
      Kein Krankengeldanspruch  0 Euro
      Monatliche Einkommenslücke 4.666 Euro

       

      Unsere Empfehlung

      Tagessatz à 150 Euro x 30 Tage mit einer Krankentagegeldversicherung absichern und 4.500 Euro monatlich erhalten, um die Einkommenslücke zu minimieren.


      (*) Quelle: Krankentagegeldrechner Signal Iduna (Stand: 1. Oktober 2025)

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