Reiserücktritts-versicherung
- Erstattung von Storno- und Rücktrittskosten
- Last-Minute-Reisen versicherbar
- Mit Reiseabbruchversicherung buchbar
Kurzer Überblick Reiserücktrittsversicherung
- Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor den Stornokosten bei einem Reiserücktritt.
- Kombiniert mit einer Reiseabbruchversicherung sind Sie auch abgesichert, wenn Sie Ihre Reise früher beenden müssen.
- Mit einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind alle Reisen innerhalb eines Jahres abgedeckt.
Reiserücktrittsversicherung Online-Abschluss oder Beratung?
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittversicherung (auch Reisekostenversicherung oder Reiserücktrittskostenversicherung genannt) übernimmt die Kosten, wenn Sie aufgrund eines versicherten Ereignisses Ihre Reise absagen müssen – zum Beispiel wegen Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Schwangerschaft. Je nach Tarif sind Sie auch abgesichert, wenn Sie die Reise umbuchen müssen, verspätet antreten oder abbrechen (Reiseabbruchversicherung).
Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
- Am besten schließen Sie die Reiserücktritt-Versicherung ab, wenn Sie Ihren Urlaub buchen. Dann sind Sie ab diesem Zeitpunkt abgesichert. Spätestens müssen Sie die Reiserücktrittsversicherung 30 Tage vor Reisebeginn abschließen.
- Sie können über die Reiserücktrittsversicherung auch Last-Minute-Reisen absichern. Wenn zwischen der Buchung Ihrer Reise und dem Reiseantritt 30 Tage oder weniger liegen, müssen Sie die Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abschließen.
- Wenn Sie eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung abschließen, ist ab dem Abschluss der Versicherung jede Reise innerhalb eines Jahres abgesichert. Liegen zwischen Abschluss der Versicherung und Reisebeginn nicht mehr als 30 Tage, können Sie die Reiseversicherung auch nach der Buchung abschließen. Last-Minute-Reisen sind versichert, wenn die Jahres-Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgt.
Reiserücktrittsversicherung Vorteile
- Erstattung der Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können. Auch für die ganze Familie, wenn ein Familienmitglied krank wird.
- Leistungen bei verspätetem Reiseantritt wie Mehrkosten für die Hinreise und für Reiseleistungen, die nicht in Anspruch genommen wurden.
- Übernahme von Umbuchungskosten
- Optionen für Zusatzschutz wie eine Reiseabbruchversicherung
- Möglichkeit einer Jahresreiseversicherung
- Optionaler Corona-Zusatzschutz
- Weltweiter Schutz
Reiserücktrittsversicherung Leistungen bei Reiserücktritt
Die Reiserücktritt-Versicherung springt ein, wenn Sie aufgrund eines versicherten Ereignisses eine Reise nicht antreten können. In Kombination mit der Reiseabbruchversicherung übernimmt die Versicherung auch die Kosten, wenn Sie eine Reise abbrechen müssen.
Reiserücktrittsversicherung – was ist versichert?
Versicherte Ereignisse bei der Reiserücktrittsversicherung sind u. a.:
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Todesfall oder schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Erheblicher Schaden (ab 2.500 Euro) am Eigentum der versicherten Person, zum Beispiel durch Feuer, Wasser oder Einbruch
- Unerwartete gerichtliche Vorladung
- Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel
Diese Leistungen übernimmt die Reiserücktrittsversicherung u. a. im Schadenfall (bis zur vereinbarten Versicherungssumme):
- Übernahme der Stornokosten sowie Vermittlungskosten
- Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
- Bei verspätetem Reiseantritt: Erstattung der zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten und der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- Erstattung der Umbuchungskosten aus versichertem Grund und ohne Grund 30 Euro bis 42 Tage vor Reiseantritt
Alle Leistungen der Reiserücktrittsversicherung unseres Partners HanseMerkur können Sie hier nachlesen.
Reiserücktritt – häufige Gründe
Die Grafik zeigt, dass Unfälle und Krankheiten mit Abstand die häufigsten Reiserücktrittsgründe sind (82 Prozent), gefolgt von Schaden am Eigentum (8 Prozent).
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Wie viel eine Reiserücktrittversicherung kostet, hängt von diesen Faktoren ab:
- Preis der gebuchten Reise
- Art der Reise
- Alter der versicherten Person (bei Familien/Gruppen: Alter des ältesten Mitreisenden)
Preisbeispiele:
- Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur kostet für Flugreisen bei einem Reisepreis bis 1.000 Euro und bis zu einem Alter von 64 Jahren 44 Euro. Mit Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) kostet sie 49 Euro.
- Bei Reisekosten bis 5.000 Euro kostet die Reiserücktrittsversicherung bis 64 Jahre 169 Euro, mit Urlaubsgarantie 193 Euro.
- Der Beitrag gilt dabei pro Reise, auch wenn Sie als Familie verreisen. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und bis zu sieben Kinder (bis 21 Jahre). Dabei muss kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Reisenden bestehen. Für die Höhe des Beitrags ist dann das Alter des ältesten Mitreisenden maßgeblich.
Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung
Die Reiserücktrittsversicherung unseres Partners HanseMerkur können Sie mit und ohne Selbstbehalt abschließen. Mit Selbstbehalt bedeutet, dass nur bei der einmaligen Reiserücktrittsversicherung eine Selbstbeteiligung anfällt und das auch nur bei ambulanten Behandlungen. Der Selbstbehalt beträgt dann 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten, mindestens jedoch 25 Euro pro Person. Bei der Jahres-Reisekostenversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.
Wenn Sie die Reisekostenversicherung ganz ohne Selbstbeteiligung abschließen möchten, können Sie dies über die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung tun.
Tipp: Wie viel die Reiserücktritt-Versicherung für Ihre Reise kostet, können Sie ganz einfach über den Online-Rechner selbst berechnen. Geben Sie einfach Ihre Daten ein und erfahren Sie in wenigen Klicks, wie viel die Reiserücktrittsversicherung kostet.
Reiserücktrittsversicherung Unser Expertentipp
- Jahres-Reiserücktrittversicherung: Mit einer Jahrespolice können Sie häufig Geld sparen und sind ein Jahr lang bei allen Reisen abgesichert (bis zum vereinbarten Gesamt-Reisepreis). Denken Sie aber daran, die Versicherung rechtzeitig zu kündigen, wenn Sie sie nicht mehr brauchen.
- Achtung bei Reiseportalen: Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung nicht gemeinsam mit Ihrem Urlaub auf einem Reiseportal ab. Die dort angebotenen Tarife sind oft undurchsichtig und teurer.
- Kreditkarten-Angebote: Falls Ihre Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung beinhaltet, achten Sie genau auf die Leistungen. Oft sind Sie nur unzureichend abgesichert.
- Reiserücktrittsversicherung Vergleich: Sie können die Reiserücktrittsversicherung entweder online abschließen, oder sich von einem unserer Experten beraten lassen. Wir vergleichen gerne verschiedene Tarife und Leistungen für Sie.
Einmalige Reiserücktrittversicherung vs. Jahrespolice
- Sie können die Reiserücktrittsversicherung entweder einmalig für eine Reise abschließen oder die Reiserücktritt-Jahresversicherung wählen.
- Die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise gilt einmalig von Reisebeginn bis Reiseende. Die Jahres-Reiserücktrittversicherung gilt ab Versicherungsbeginn für alle Reisen innerhalb eines Jahres.
- Bei beiden Versicherungsarten hängen die Kosten davon ab, wie viel die Reisen kosten und wie alt Sie bei der Buchung sind. Außerdem können Sie sich als Einzelperson oder Familie absichern.
- Beispiel: Bei einem Reisepreis bis 1.000 Euro und für unter 65-Jährige kostet die Reiserücktrittsversicherung (ohne Reiseabbruchversicherung) 44 Euro (einmalig) und die Jahres-Reiseversicherung 54 Euro (pro Jahr).
- Beachten Sie, dass die Jahres-Reiserücktrittsversicherung sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf kündigen.
Reiserücktrittsversicherung und Corona
- Die „normale“ Reiserücktrittversicherung schützt Sie, wenn Sie eine Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht antreten können – also auch, wenn Sie an Covid-19 erkranken. Jedoch sind Sie über die Reiserücktrittsversicherung nicht versichert, wenn der Verdacht auf eine Infektion besteht oder Sie in Quarantäne müssen.
- Corona-Reiseschutz: Bei unserem Partner HanseMerkur können Sie einen Corona-Reiseschutz entweder separat abschließen oder zur Reiserücktrittsversicherung hinzubuchen. Der Corona-Reiseschutz sichert Sie für den Fall einer häuslichen Isolation bzw. Quarantäne ab sowie für den Fall, dass Ihre Beförderung verweigert wird. Außerdem sind Sie abgesichert, wenn für Ihr Urlaubsziel eine coronabedingte Reisewarnung durch das Auswärtige Amt erfolgt.
Reiserücktrittsversicherung – FAQ
Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, können Sie die Reiserücktrittsversicherung spätestens drei Werktage nach der Buchung abschließen.
Sie können die Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung bis 30 Tage vor Reiseantritt abschließen. Bei Last-Minute-Reisen können Sie die Reiserücktrittsversicherung bis drei Werktage nach der Buchung abschließen.
Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss der Versicherung.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie aufgrund eines unerwarteten, versicherten Ereignisses Ihre Reise nicht antreten können. Versicherte Ereignisse sind zum Beispiel eine schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder eine Schwangerschaft. Alle versicherten Ereignisse können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt beispielsweise nicht, wenn Sie die Reise aufgrund von Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen oder Streik nicht antreten können oder bei Krankheiten wegen psychischer Reaktionen auf Terror, Krieg oder Flugzeug- und Busunglücke. Alle Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind in den Versicherungsbedingungen aufgelistet.
Welche Reiserücktrittsversicherung für Ihren Bedarf und Ihre Situation die beste ist, finden unsere Versicherungsexperten gerne im Vergleich für Sie heraus. Die Reiserücktrittsversicherung unseres Partners HanseMerkur wurde beispielsweise im März 2023 durch das Handelsblatt mit „exzellent“ ausgezeichnet. Bei Finanztest (Ausgabe 01/2024) erzielte die HanseMerkur mit dem Testurteil 1,6 den 3. Platz.
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