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Reiserücktritt: Welche Gründe werden anerkannt?

Kurzer Überblick

  • Welche Gründe für einen Reiserücktritt anerkannt werden, legt jeder Versicherer selbst fest. 
  • Anerkannte Gründe sind vor allem unerwartete und schwere Erkrankungen, Unfälle, Todesfälle und Schwangerschaft. 
  • Daneben können u. a. berufliche Gründe, Schäden am Eigentum oder Impfunverträglichkeit versichert sein.
Reiserücktritt Gründe

Wann greift die Reiserücktrittversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie oder eine Risikoperson aufgrund eines versicherten Ereignisses die Reise nicht antreten können, nicht rechtzeitig antreten können oder umbuchen müssen. Versicherte Ereignisse sind die Gründe, die von der Versicherung für den Reiserücktritt anerkannt werden. 

Allgemein müssen anerkannte Gründe für die Reiserücktrittversicherung unerwartet auftreten. Wenn Sie also zum Beispiel bereits erkrankt sind und trotzdem einen Urlaub buchen und dann aufgrund der Erkrankung nicht verreisen können, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. 

Was ist eine Risikoperson?

Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung sind Personen, die außer dem Versicherten den Versicherungsfall auslösen können. Jeder Anbieter definiert selbst, wer zu den Risikopersonen gehört. In der Regel sind es Angehörige, Angehörige des Ehepartners sowie Mitreisende (wenn gemeinsam gebucht) und deren Angehörige.

Was bedeutet "unerwartete Erkrankung"?

Unerwartet ist eine Erkrankung, wenn sie nach Reisebuchung und Abschluss der Reiserücktrittsversicherung überraschend und erstmalig auftritt. Zum Beispiel: Herzinfarkt, Schlaganfall, Influenza, Hexenschuss. Auch die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung kann unerwartet auftreten, wenn nicht absehbar war, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert, beispielsweise bei Diabetes oder Asthma. 

Was bedeutet "schwere Erkrankung"?

Eine schwere Erkrankung liegt vor, wenn ein Arzt attestiert, dass Sie aufgrund der Erkrankung die Reise nicht antreten können. Dabei kommt es auch auf die Art der Reise an, was als schwere Erkrankung zählt. Zum Beispiel können sich Probleme mit dem Ohr bei einer Flugreise schwerwiegender auswirken als bei einer Anreise mit dem Auto.

 

Reiserücktrittsversicherung – Gründe

Die häufigsten Gründe für eine Stornierung sind laut Erhebung der Hanseatic Bank mit Abstand unerwartete Krankheiten oder Unfälle (82 Prozent). Danach folgen Schäden am Eigentum (8 Prozent) sowie Todesfall (5 Prozent).

Welche Gründe anerkannt werden, legt jeder Versicherer selbst fest. Die anerkannten Gründe werden in den Versicherungsbedingungen aufgelistet. Diese Gründe sind in der Regel versichert: 

  • unerwartete schwere Erkrankung
  • schwere Unfallverletzung 
  • Schwangerschaft/Schwangerschaftskomplikationen 
  • Todesfall in der Familie 
  • unerwartete Kündigung 
  • Impfunverträglichkeit 

In der Reiserücktrittsversicherung unseres Partners HanseMerkur sind zusätzlich diese Ereignisse versichert: 

  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken 
  • erheblicher Schaden (ab 2.500 Euro) an Ihrem Eigentum, zum Beispiel durch Wasser, Feuer oder Unwetter
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • Organspende (Spender und Empfänger)
  • betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel 
  • Für Schüler und Studierende: bei einer Wiederholungsprüfung, die in die Reisezeit fällt oder bis zu 14 Tage nach dem Urlaub stattfindet 
  • Bei Klassenfahrten: Wenn der Schüler nicht versetzt wird oder nicht zur Prüfung zugelassen wurde
  • Adoption eines minderjährigen Kindes 
  • Versäumen des versicherten Verkehrsmittels (zum Beispiel Ihres Fluges) aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden oder dessen Ausfall 
  • Verkehrsunfall während der Anreise
  • Wenn ein zur Reise angemeldeter Hund oder eine zur Reise angemeldete Katze unerwartet und schwer erkrankt, eine schwere Unfallverletzung erleidet, eine Impfung nicht verträgt oder stirbt

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Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht aus diesen Gründen:

  • Bei Krankheiten, die als psychische Reaktion auf Ereignisse wie Terroranschläge, Flugzeug- und Busunglücke, Krieg und ähnliches auftreten 
  • Wenn der Reiserücktritt aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignisse oder Streik erfolgt
  • Wenn Sie sogenannte Obliegenheiten verletzt haben: Zum Beispiel, wenn Sie falsche Angaben zum Rücktrittsgrund machen oder Nachweise nicht einreichen (Atteste, Rechnungen)  

Kann man eine Reiserücktrittsversicherung ohne Grund in Anspruch nehmen?

Ohne Grund können Sie keine Leistungen der Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt nur Kosten, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt – es also einen versicherten Grund für den Reiserücktritt gibt. 

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Reisewarnung?

Wird eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsland ausgesprochen, ist das kein Fall für die Reiserücktrittsversicherung, da es sich hierbei um "höhere Gewalt" handelt. Pauschalreisen können Sie allerdings kostenlos stornieren, wenn für Ihr Reiseziel eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige erfolgt.

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