Dienstunfähigkeitsversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
- Finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit
- Schutz vor Verdienstausfall
Kurzer Überblick Dienstunfähigkeitsversicherung
- Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) dient der finanziellen Absicherung, wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
- Auch eine Teildienstunfähigkeit kann mit der Dienstunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden.
- Besonders wichtig für Beamte und Beamtenanwärter. Vor allem am Anfang des Beamtenverhältnisses reicht die staatliche Absicherung nicht aus.
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Was bedeutet dienstunfähig?
Beamte gelten nach § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) als dienstunfähig, wenn sie aufgrund ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben können.
Außerdem besteht Dienstunfähigkeit, wenn Beamte aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate ihren Dienst nicht verrichten konnten und nicht abzusehen ist, dass sie innerhalb eines halben Jahres wieder dienstfähig werden.
Die Dienstunfähigkeit muss durch einen Amtsarzt bescheinigt werden. Letztendlich entscheidet der Dienstherr, ob ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird oder eine andere Tätigkeit ausüben kann.
Dienstunfähigkeitsklausel
Die Dienstunfähigkeitsklausel regelt, wann Beamte Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten. Es gibt echte, unechte, vollständige oder unvollständige Klauseln. Nur die echte Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass Sie als Beamter ausreichend abgesichert sind. Denn sie besagt, dass der Versicherer bezahlt, wenn der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit bestätigt. D. h. der Versicherer prüft die Dienstunfähigkeit nicht nach.
Begrenzte Dienstfähigkeit / Teildienstunfähigkeit
Eine begrenzte Dienstfähigkeit oder Teildienstfähigkeit liegt vor, wenn Sie noch mindestens 50 Prozent Ihrer Dienstzeit arbeiten können. Auch in diesem Fall sollte die Versicherung zahlen, um die Versorgungslücke zu schließen.
Was leistet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung bezahlt eine monatliche Rente (DU-Rente), wenn Sie dienstunfähig werden. Die Höhe der Rente und die Versicherungslaufzeit werden vertraglich vereinbart.
Ergänzung zum Ruhegehalt
Die Versicherungssumme sollten Sie dabei so wählen, dass Sie trotz Dienstunfähigkeit Ihren Lebensstandard halten können. Entscheidend ist dabei die Höhe des Ruhegehalts, das Ihnen bei Dienstunfähigkeit zusteht. Auf dieser Grundlage können Sie die Versorgungslücke berechnen, die Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung schließen sollten.
Wenn Beamte in den Ruhestand gehen oder dienstunfähig werden, haben sie Anspruch auf Ruhegehalt. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn mindestens eine Dienstzeit von fünf Jahren (Wartezeit) abgeleistet wurde (Ausnahme: dienstlich verursachte Dienstunfähigkeit, zum Beispiel Dienstunfall). Beamte auf Widerruf erhalten kein Ruhegehalt.
Daher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders für Beamtenanwärter und Berufsanfänger wichtig. Aber auch für Beamte auf Lebenszeit ist eine Absicherung sinnvoll, damit sie auch bei Dienstunfähigkeit ihren Lebensstandard halten können.
Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
- Junge Beamte, Berufsanfänger: Eine DU-Versicherung ist besonders wichtig, da sie Ruhegehalt erst bekommen, wenn sie mindestens fünf Jahre im Dienst waren (Ausnahme: dienstlich verursachte Dienstunfähigkeit, z. B. Dienstunfall).
- Beamte auf Widerruf: Haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt, daher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung extrem wichtig. Werden sie dienstunfähig, werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
- Beamte auf Probe: Haben nur bei einem Dienstunfall Anspruch auf Ruhegehalt. Werden sie aufgrund eines Freizeitunfalls oder einer Erkrankung dienstunfähig, werden sie wie Beamte auf Widerruf entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
- Beamte auf Lebenszeit: Wenn Beamte auf Lebenszeit dienstunfähig werden, haben sie Anspruch auf Ruhegehalt, egal ob ein Arbeitsunfall, ein Freizeitunfall oder eine Krankheit Grund dafür sind. Der Ruhegehaltssatz berechnet sich allerdings nach den abgeleisteten Dienstjahren. Den maximalen Satz von 71,75 Prozent erhalten Beamte erst nach 40 Dienstjahren in Vollzeit. Daher ist eine DU-Versicherung auch für Beamte auf Lebenszeit sinnvoll, um die Versorgungslücke zu schließen.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Referendare, Berufseinsteiger und Lehrkräfte auf Probe haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Ruhegehaltszahlung. Deshalb ist eine Absicherung ihrer Arbeitskraft über eine DU-Versicherung besonders wichtig. Verbeamtete Lehrkräfte sollten mit einer DU-Versicherung ihre Versorgungslücke schließen, damit sie im Fall einer Dienstunfähigkeit ihren Lebensstandard aufrechterhalten können. Das Risiko, dienstunfähig zu werden, ist bei Lehrkräften aufgrund von Stressfaktoren besonders hoch. Im Jahr 2017 wurden rund 12 % der Lehrkräfte dienstunfähig (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
Für Beamte auf Widerruf oder Probe im Polizeidienst gilt: Sie erhalten erst Ruhegehalt, wenn die Wartefrist von fünf Jahren abgelaufen ist. Daher ist es für sie besonders wichtig, ihre Arbeitskraft mit einer DU-Versicherung abzusichern. Polizeibeamte auf Lebenszeit können mit einer DU-Versicherung ihre Versorgungslücke schließen.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten
Soldaten haben einen anspruchsvollen und oft belastenden und gefährlichen Beruf. Vor allem durch Auslandseinsätze ist das Risiko hoch, dienstunfähig zu werden. Soldaten auf Zeit erhalten erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren staatliches Ruhegehalt. Auch darüber hinaus bedeutet eine Dienstunfähigkeit finanzielle Unsicherheit. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Soldaten dafür sorgen, dass sie ihren Lebensstandard halten können, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Wie findet man die beste DU-Versicherung?
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Beratung durch Experten besonders wichtig. Die Versicherung muss auf Ihre persönliche Situation und Ihren Beruf zugeschnitten sein, damit Sie im Ernstfall ausreichend abgesichert sind.
Darüber hinaus muss dringend auf bestimmte Klauseln geachtet werden, zum Beispiel auf die "echte" Dienstunfähigkeitsklausel oder die Zahlung bei Teildienstunfähigkeit.
Wenden Sie sich daher zum Thema DU-Versicherung immer an Experten. Unsere Versicherungsexperten berechnen Ihnen auf der Grundlage Ihrer persönlichen Situation verschiedene Angebote und beraten Sie rund um die Themen Berufs- und Dienstunfähigkeit.
Dienstunfähigkeitsversicherung Kosten
Wie viel eine Dienstunfähigkeitsversicherung kostet, hängt maßgeblich von diesen Faktoren ab:
- Alter: Je jünger Sie beim Abschluss der DU-Versicherung sind, desto geringer die monatlichen Beiträge.
- Laufzeit: Die Versicherungsdauer sollten Sie bis zum Eintritt in den Ruhestand wählen.
- Höhe der DU-Rente: Je höher Sie die Versicherungsleistung wählen, desto höher sind die Beiträge. Die DU-Rente sollten Sie in Höhe Ihrer Versorgungslücke wählen. Der Betrag sollte also so hoch sein, dass er die Lücke zwischen der staatlichen Leistung im Fall der Dienstunfähigkeit und dem persönlichen Bedarf schließt.
- Beruf: Auch das Risiko im jeweiligen Beruf hat Einfluss auf die Beitragshöhe.
- Gesundheitszustand: Bevor Sie eine DU-Versicherung abschließen, müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Manche Erkrankungen können zu höheren Beiträgen führen.
Dienstunfähigkeitsversicherung Unser Expertentipp
- Abstrakte Verweisung: Achten Sie darauf, dass der Versicherer auf die sogenannte "abstrakte Verweisung" verzichtet. Dann zahlt der Versicherer, wenn Sie im zuletzt ausgeübten Beruf dienstunfähig werden – und nicht erst, wenn Sie gar keinen Beruf mehr ausüben können.
- Versicherungssumme: Ermitteln Sie Ihre Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit und wählen Sie diesen Betrag als Versicherungssumme.
- Teildienstunfähigkeit: Auch wenn Sie teilweise dienstunfähig werden, sollte die DU-Versicherung eine Teilsumme als monatliche Rente auszahlen.
- Beratung: Lassen Sie sich zur DU-Versicherung immer von Experten beraten, damit Sie Versicherungsschutz erhalten, der auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Unterschied zwischen BU und DU
- Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Geregelt ist die Berufsunfähigkeit im Hinblick auf die BU-Versicherung in § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In der Praxis gelten mittlerweile Versicherte als berufsunfähig, wenn sie ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent und länger als sechs Monate nicht mehr nachgehen können.
- Die Dienstunfähigkeit betrifft dagegen ausschließlich Beamte. Sie ist gegeben, wenn diese ihren Dienst dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leisten können. Geregelt ist die DU im Bundesbeamtengesetz bzw. in den Landesbeamtengesetzen. Als dienstunfähig können Beamte auch gelten, wenn sie innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate ihren Dienst nicht leisten können und keine Aussicht auf Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten besteht.
- Dienstunfähigkeit heißt nicht gleich Berufsunfähigkeit: Es kann nämlich sein, dass ein Beamter seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, allerdings in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Daher ist es wichtig, dass in Versicherungsverträgen auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichtet wird. Damit zahlen Versicherer auch eine BU-Rente, wenn der Versicherte in der Lage wäre, eine andere Tätigkeit auszuüben.
Dienstunfähigkeitsversicherung – FAQ
In § 41 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist geregelt, dass Beamte im Ruhestand eine Nebentätigkeit, die mit der vorherigen dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang steht, anzeigen müssen. Für welchen Zeitraum diese Anzeigepflicht gilt, regeln die einzelnen Bundesländer. Die Nebentätigkeit kann verboten werden, wenn dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus müssen Beamte, die sich wegen Dienstunfähigkeit in vorzeitigem Ruhestand befinden, bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten, die im Bundes- bzw. Landesbeamtenversorgungsgesetz geregelt sind.
Beamte auf Lebenszeit, die dienstunfähig werden, haben nach einer Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf staatliches Ruhegehalt. Das Ruhegehalt wird individuell auf Basis der geleisteten Dienstzeit berechnet.
Der maximale Ruhegehaltssatz (40 Dienstjahre) beträgt 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Mindestens erhalten Beamte 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einen Fixbetrag von 30,68 Euro. Dabei erhalten Beamte immer den Mindestbetrag, der für sie höher ausfällt.
Achtung: Beamte auf Widerruf haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Beamte auf Probe nur, wenn sie durch einen Dienstunfall dienstunfähig werden.
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