Was bedeutet Polizeidienstunfähigkeit?
Ein Polizist wird als dienstunfähig betrachtet, wenn er den speziellen Gesundheitsanforderungen des Polizeivollzugs nicht mehr gerecht wird. Das Bundespolizeibeamtengesetz definiert, dass ein Beamter als polizeidienstunfähig gilt, wenn seine volle Einsatzfähigkeit nicht innerhalb von zwei Jahren wiederhergestellt werden kann. Diese Feststellung trifft der Dienstherr basierend auf einem ärztlichen Gutachten.
Es gibt zwei Arten der Dienstunfähigkeit:
- Allgemeine Dienstunfähigkeit bezieht sich auf Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Auch Beamte, die innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krankheitsbedingt ausgefallen sind, gelten als dienstunfähig – wenn keine Aussicht darauf besteht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig sind.
- Spezielle Dienstunfähigkeit betrifft Berufsgruppen mit besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen, z. B. Polizeivollzugsbeamte, Justizvollzugsbeamte oder Feuerwehrleute. Beispielsweise können Polizisten, die ihre Dienstwaffe wegen einer Handverletzung nicht mehr korrekt führen können und nicht anderweitig einsetzbar sind, aus dem Dienst entlassen werden.
Gründe für Dienstunfähigkeit bei Polizisten
Polizisten sind sowohl körperlichen als auch psychischen Belastungen ausgesetzt. Daher sind die Gründe für eine Dienstunfähigkeit bei Polizisten vielfältig. Das sind die häufigsten Gründe (Quelle: fairbeamtet.de):
- Psychische Erkrankungen (31 %)
- Erkrankungen Skelett/Bewegungsapparat (22 %)
- Krebs (14 %)
- Unfälle (10 %)
- Herz, Gefäße (8 %)
- Sonstige (15 %)
Finanzielle Absicherung durch Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
Werden Polizisten dienstunfähig, werden sie in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Je nach Dienstzeit beträgt dieses ca. 35 bis 70 % der letzten Besoldung. Damit Sie die Versorgungslücke schließen und Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten extrem wichtig. Ebenso existenziell ist sie für Polizeibeamte auf Widerruf oder Probe, denn diese erhalten gar kein Ruhegehalt und werden bei Dienstunfähigkeit entlassen.
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