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      Versicherungen & Finanzen Das ändert sich 2026

      Was wird 2026 teurer, welche Entlastungen gibt es und was ändert sich steuerlich? Hier gibt es die wichtigsten Antworten.

      Gesundheit & Pflege

      Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen

      Ab Januar 2026 müssen rund 60 % der privat Krankenversicherten mit einer durchschnittlichen Beitragserhöhung von 13 % rechnen. Auch die private Pflegepflichtversicherung wird teurer: Für Beihilfeberechtigte steigen die Beiträge um etwa 6 %, für andere Versicherte sogar um 16 %. Hauptursachen für die Erhöhungen sind stark gestiegene Kosten im Gesundheitswesen – insbesondere im stationären Bereich, wo die Ausgaben 2024 um über 10 % zulegten. Ambulante Behandlungen verteuerten sich um mehr als 8 %, die Pflegekosten stiegen um über 17 % auf 27 Milliarden Euro.

      Trotz der aktuellen Anpassungen bleibt die Einschätzung des PKV-Verbands bestehen: Die Private Krankenversicherung sei nach wie vor günstiger als die gesetzliche. Der durchschnittliche Monatsbeitrag in der PKV soll 2026 bei etwa 617 € liegen, während gesetzlich Versicherte mit durchschnittlichem Einkommen rund 770 € zahlen müssten.

       

      Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird teurer

      Mehrere Krankenkassen erhöhen 2026 ihre Zusatzbeiträge. Damit steigt auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 auf 2,9 % sowie der Gesamtbeitragssatz von 17,1 auf 17,5 %. Grund dafür sind vor allem ein Defizit von fast 14 Milliarden Euro, steigende Gesundheitsausgaben sowie sinkende Rücklagen der Krankenkassen. Erhöhen die Kassen ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats zu einer anderen Kasse wechseln.

      Zusätzlich wurde die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahr 2026 deutlich angehoben: von 5.512,50 € auf 5.812,50 € im Monat. Das bedeutet: Für Einkommen bis zu dieser Grenze werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, darüber hinaus bleibt das Einkommen beitragsfrei. Durch diese Anhebung erhöht sich der maximale GKV-Beitrag von 942,64 auf 1.017,19 €, sodass Gutverdiener zukünftig mehr zahlen müssen.

       

      Neue Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung

      Die Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – legt fest, ab welchem Einkommen ein Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich ist. 2026 steigt diese Grenze von 73.800 € (6.150 € monatlich) auf 77.400 € brutto im Jahr (6.450 € monatlich). Wer diese Einkommensgrenze überschreitet, kann in die Private Krankenversicherung wechseln. Bleibt man trotz Überschreitens in der GKV, erfolgt die Mitgliedschaft dort auf freiwilliger Basis.

       

      Vorschlag zur Pflegereform soll Ende 2026 kommen

      Die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor großen finanziellen Herausforderungen, weil immer mehr Menschen pflegebedürftig werden und die Pflegekosten steigen. Ohne strukturelle Änderungen wird die Pflegeversicherung ab 2027 nicht mehr allein durch Beiträge gedeckt werden können. Bund und Länder haben daher die Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ gebildet, die bis Ende 2026 Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform erarbeiten soll. Ziel ist es, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig tragfähig zu machen, die ambulanten und stationären Angebote zu stärken und den Zugang zu Leistungen zu erleichtern.

      Weitere wichtige News: Das Pflegegeld soll auf dem Niveau von 2025 stabil bleiben. Eine Erhöhung ist erst wieder für 2028 vorgesehen. Neu eingeführt werden soll jedoch das Familienpflegegeld, das pflegenden Angehörigen einen Lohnersatz bieten soll. Geplant ist voraussichtlich eine Zahlung von 65 € des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Der Start erfolgt frühestens in der zweiten Jahreshälfte.

      Zudem ist vorgesehen, die stationären Pflegekosten durch eine Begrenzung der Eigenanteile schrittweise zu reduzieren. Die Obergrenze sollte dann nicht mehr als ca. 1.000 € betragen. Die bisher strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Pflege soll ebenfalls gelockert werden. Pflegebedürftige sollen dadurch eine individuellere Versorgung erhalten, indem sie Leistungen aus beiden Bereichen bedarfsgerecht nutzen können. Beschlossen wurden diese Pläne noch nicht.

      Vergleichen lohnt sich

      Steigende PKV-Beiträge Vergleichen lohnt sich

      Da die Beiträge sowohl in der GKV als auch in der PKV weiter steigen, kann sich ein Tarifvergleich lohnen. Zum Beispiel kann ein 35-jähriger Selbstständiger in der PKV durch einen Tarifwechsel bis zu 313 € im Monat sparen*.

      Unser Tipp: Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten. Gemeinsam finden wir den Tarif, der zu Ihnen passt.

      *Tarifdetails: uniVersa, uni-Top|Privat 300; HanseMerkur, KVS3

      Gesundheit & Pflege: Weitere Änderungen 2026

      Freibeträge steigen

      Freibeträge steigen

      • Der Grundfreibetrag steigt auf 11.784 Euro (Unverheiratete) bzw. 23.568 Euro (Ehepaare).
      • Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.384 Euro je Kind für beide Elternteile.
      • Die Jahresfreigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt auf 18.130 Euro (Unverheiratete) bzw. 36.260 Euro (Ehepaare). Das bedeutet, dass alle, die mit ihrer Einkommenssteuer diese Grenzen unterschreiten, keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen müssen.
      Inflationsprämie bis Ende 2024

      Inflationsprämie bis Ende 2024

      • Firmen können noch bis Ende 2024 die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie auszahlen.
      • Möglich ist ein steuerlicher Freibetrag von 3.000 Euro, der auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
      • Bei der Inflationsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
      Mindestlohn und Minijob

      Mindestlohn und Minijob

      • Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde (vorher: 12 Euro).
      • Die Minijob-Grenze steigt auf 538 Euro pro Monat.
      • Der Verdienst für einen Midijob startet bei 538,01 Euro monatlich und endet bei maximal 2.000 Euro.
      Azubis erhalten mehr Geld

      Azubis erhalten mehr Geld

      • Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Ausbildungsjahr steigt auf 649 Euro monatlich.
      • Im zweiten Ausbildungsjahr müssen Azubis dann im Vergleich zum ersten 18 Prozent mehr verdienen, im dritten Jahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent.
      • Ist der Ausbildungsbetrieb jedoch tarifgebunden, gibt es durch die Tarifabschlüsse mehr Geld.

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      Rente & Altersvorsorge

      Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt

      Im Jahr 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – von 8.050 € auf 8.450 € monatlich bzw. 101.400 € jährlich. Im Vergleich zu 2025 ist das ein Anstieg um 400 €. In der knappschaftlichen Rentenversicherung ist eine Erhöhung um 500 € geplant – von 9.900 auf 10.400 € monatlich (124.800 € jährlich). Für Einkommen oberhalb dieser Grenze müssen keine zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Durch den Anstieg müssen Gutverdiener jedoch tiefer in die Tasche greifen.

      Grund für die Anpassung ist die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Fortschreibung der Sozialversicherungsrechengrößen. Diese orientiert sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres – konkret an der bundesweiten Lohnsteigerung im Jahr 2024, die bei 5,16 % lag. Die Erhöhung der Bemessungsgrenze sorgt dafür, dass die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung stabil bleibt und das Leistungsniveau gesichert wird. 

      Die Anpassungen haben auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Aufgrund der höhreren Beitragsbemessungsgrenze sind ab 2026 nun 8.112 € im Jahr steuerfrei und 4.056 € im Jahr sozialversicherungsfrei.

       

      Höhere Steuerersparnis in der Rürup-Rente (Basisrente)

      Mit den zum 1. Januar 2026 beschlossenen neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung steigt auch der Höchstbeitrag zur Rürup-Rente (Basisrente). Dieser orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung, die für 2026 auf 124.800 € jährlich festgelegt wurde. Bei einem Beitragssatz von 24,7 % ergibt sich daraus ein maximal steuerlich absetzbarer Betrag von 30.825,60 € für Alleinstehende. Verheiratete, die gemeinsam veranlagt sind, können den doppelten Betrag geltend machen, also 61.651,20 €.

      Diese Erhöhung bietet insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern eine attraktive Möglichkeit, ihre Altersvorsorge steuerlich gefördert auszubauen. Da Beiträge zur Rürup-Rente seit 2023 zu 100 % steuerlich absetzbar sind, wirkt sich die Anpassung direkt positiv auf die steuerliche Entlastung aus.

       

      Rentenniveau wird verlängert

      Das Rentenniveau wird bis Ende 2031 bei mindestens 48 % des Durchschnittseinkommens stabil bleiben. Ohne das beschlossene Rentenpaket würde das Rentenniveau ab 2026 sinken. Außerdem hält die Bundesregierung an der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren sowie am gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren fest. Eine Anhebung des Rentenalters ist somit zunächst nicht vorgesehen.

       

      Rentenpunkte werden 2026 so teuer wie nie

      Der Preis für einen Rentenpunkt steigt auf ein Rekordniveau. Arbeitnehmer müssen künftig ein Jahresbruttoeinkommen von 51.944 € erzielen, um einen vollen Rentenpunkt zu erwerben – das sind über 10 % mehr als noch 2024. Diese Entwicklung basiert auf der neuen Rechengrößenverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt hat. Ursache ist die gestiegene Lohnentwicklung im Jahr 2024, die gesetzlich in die Sozialversicherungswerte einfließt. Während die Hürden für den Rentenaufbau steigen, wächst der Rentenwert selbst nur moderat, was für viele Beschäftigte sinkende Rentenansprüche bei gleichbleibendem Einkommen bedeutet.

       

      Aktivrente gilt seit 2026

      Die Aktivrente, die am 1. Januar 2026 in Deutschland eingeführt wurde, ist ein neues Modell zur Förderung von Erwerbstätigkeit im Rentenalter. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und älteren Arbeitnehmern einen finanziellen Anreiz zu bieten, über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten. Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen – das entspricht 24.000 € jährlich. Die Regelung gilt ausschließlich für Arbeitnehmer und setzt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Frühverrentete, Selbstständige oder Minijobber profitieren nicht von der Aktivrente.

      Wichtig ist: Der steuerfreie Hinzuverdienst unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, er führt nicht zu einem höheren Steuersatz auf andere Einkünfte wie die gesetzliche Rente.

       

      Mütterrente wird ausgeweitet

      Die Rentenreform sieht eine Ausweitung der Mütterrente vor. Künftig werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ebenfalls drei Rentenpunkte für die Kindererziehungszeit angerechnet. Bislang waren es nur 2,5 Rentenpunkte. Der zusätzliche halbe Rentenpunkt erhöht die Rente um rund 20 € pro Kind und Monat. Von der Regelung profitieren nach Schätzungen etwa 10 Millionen Menschen. Die neue Mütterrente soll ab Januar 2027 gelten und ab 2028 von der Rentenversicherung ausgezahlt werden.

       

      Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt

      Die Sozialpartnermodelle sollen künftig auch für Unternehmen ohne Tarifbindung geöffnet werden. Arbeitgeber haften dabei lediglich für die laufenden Beitragszahlungen, nicht jedoch für die spätere Rentenhöhe. Zusätzlich will die Bundesregierung die automatische Entgeltumwandlung (Opting-out) in Betrieben erleichtern und die staatliche Förderung für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen ausbauen.

       

      Frühstart-Rente zunächst nur für Sechsjährige

      Mit der sogenannten Frühstart-Rente will die Bundesregierung Kinder frühzeitig an die private Altersvorsorge heranführen. Der Staat zahlt dabei 10 € pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Depot für jedes förderberechtigte Kind. Die Einführung ist für 2027 im Rahmen der Altersvorsorge-Reform geplant, die Zahlungen werden jedoch bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 geleistet. Ursprünglich war vorgesehen, alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren zu fördern. Aufgrund knapper Haushaltsmittel startet das Programm jedoch zunächst nur für den Jahrgang 2020 (also die Sechsjährigen). Für alle anderen Altersgruppen soll die Förderung ab 2029 schrittweise folgen.

      Eltern müssen ein Depot oder eine Versicherung für ihr Kind einrichten, sonst wird automatisch eine Standardlösung zugeteilt. Auch private Einzahlungen durch Eltern oder Großeltern sollen möglich sein. Die Gewinne bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. Außerdem soll das Thema als fester Bestandteil im Schulunterricht behandelt werden.

       

      Riester-Reform geplant

      Die Riester-Rente steht seit Jahren in der Kritik, weil sie als kompliziert, teuer und renditeschwach gilt. Deshalb plant die Bundesregierung eine grundlegende Reform. Die Riester-Rente soll dabei durch ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt abgelöst werden. Geplant ist die Einführung eines Altersvorsorgedepots, das stärker auf Kapitalmarktanlagen setzt.

      Im Unterschied zur bisherigen Riester-Rente ist vorgesehen, auf verpflichtende Beitragsgarantien zu verzichten, um langfristig höhere Renditechancen zu ermöglichen. Neben Garantieprodukten mit 100- oder 80-prozentiger Beitragsgarantie ist auch eine Variante ohne Garantien vorgesehen. Für Kapitaleinsteiger soll es ein Standardprodukt mit begrenzten Kosten geben.

      Bei der staatlichen Förderung ist zudem ein beitragsabhängiges Modell angedacht, um bürokratische Hürden wie die bisherige Mindesteigenbeitragsberechnung abzubauen und höhrere Zulagen zu ermöglichen. Künfitg sollen Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren. Für Einzahlungen bis 1.200 Euro jährlich gibt es z. B. 30 Cent Zuschuss je Euro (ab 2029: 35 Cent), für Beträge bis 1.800 € sind es 20 Cent. Die Grundzulage kann so bis zu 480 € im Jahr betragen, die Kinderzulage bis zu 300 €. Bestehen bleibt ein einmaliger Bonus von 200 € für Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr. 

      Bestehende Riester-Verträge sollen weiterhin Bestandsschutz haben und entweder unverändert fortgeführt oder freiwillig in das neue System überführt werden können. Das Jahr 2026 dient als Übergangsphase, die Einführung des neuen Vorsorgeprodukts ist derzeit für 2027 geplant

      Kfz, Wohnen & Co.: Weitere Änderungen 2026

      Freibeträge steigen

      Freibeträge steigen

      • Der Grundfreibetrag steigt auf 11.784 Euro (Unverheiratete) bzw. 23.568 Euro (Ehepaare).
      • Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.384 Euro je Kind für beide Elternteile.
      • Die Jahresfreigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt auf 18.130 Euro (Unverheiratete) bzw. 36.260 Euro (Ehepaare). Das bedeutet, dass alle, die mit ihrer Einkommenssteuer diese Grenzen unterschreiten, keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen müssen.
      Inflationsprämie bis Ende 2024

      Inflationsprämie bis Ende 2024

      • Firmen können noch bis Ende 2024 die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie auszahlen.
      • Möglich ist ein steuerlicher Freibetrag von 3.000 Euro, der auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
      • Bei der Inflationsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
      Mindestlohn und Minijob

      Mindestlohn und Minijob

      • Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde (vorher: 12 Euro).
      • Die Minijob-Grenze steigt auf 538 Euro pro Monat.
      • Der Verdienst für einen Midijob startet bei 538,01 Euro monatlich und endet bei maximal 2.000 Euro.
      Azubis erhalten mehr Geld

      Azubis erhalten mehr Geld

      • Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Ausbildungsjahr steigt auf 649 Euro monatlich.
      • Im zweiten Ausbildungsjahr müssen Azubis dann im Vergleich zum ersten 18 Prozent mehr verdienen, im dritten Jahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent.
      • Ist der Ausbildungsbetrieb jedoch tarifgebunden, gibt es durch die Tarifabschlüsse mehr Geld.

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      Kfz, Wohnen, Haftpflicht & Recht

      Kfz-Versicherung wird 2026 teurer

      Bereits 2025 haben einige Versicherer die Beiträge erhöht. Dieser Trend wird sich auch 2026 fortsetzen. Im Schnitt sollen die Preise um 5 bis 8 % steigen. Hauptursache sind die massiv gestiegenen Reparaturkosten: Ersatzteile sind laut GDV in den letzten zehn Jahren um über 80 % teurer geworden. Deshalb verlangen Werkstätten mittlerweile durchschnittlich 202 € pro Stunde, was ebenfalls neue Höchstwerte markiert.

      Zusätzlich belasten Naturereignisse wie Hagel und Überschwemmungen sowie steigende Kosten für medizinische Behandlungen nach Unfällen die Versicherer. Nach zwei verlustreichen Jahren mit 5 Milliarden Euro Defizit versuchen viele Anbieter nun, ihre Wirtschaftlichkeit durch höhere Beiträge wiederherzustellen. Wer sparen möchte, sollte daher einen Tarifwechsel prüfen. 

      Neue Regional- und Typklassen 2026

      Für das Jahr 2026 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Regionalklassen neu bewertet. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 5 Millionen Autofahrer in 48 Zulassungsbezirken höher eingestuft, unter anderem in Großstädten wie Berlin und Offenbach sowie in Teilen von Hessen und Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig profitieren etwa 5,3 Millionen Versicherte in 51 Bezirken von einer günstigeren Einstufung, vor allem in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Für die Mehrheit – rund 32,1 Millionen Versicherte – bleibt die Regionalklasse unverändert. Die Regionalklasse beeinflusst die Versicherungsprämie je nach Schadenbilanz des Wohnorts: Je besser die Bilanz, desto niedriger der Beitrag.

      Auch bei den Typklassen gibt es 2026 Veränderungen: Für rund 5,9 Millionen Fahrzeuge steigen die Typklassen in der Kfz-Haftpflicht, während etwa 4,5 Millionen Fahrzeuge günstiger eingestuft werden. Besonders betroffen von höheren Einstufungen sind Modelle wie der Renault Austral 1.3 oder der Ford Focus 1.0. Günstiger wird es hingegen für den Renault Clio 1.3 oder den VW ID.4 Pure 125. SUVs und Oberklassemodelle wie der BMW 730D und der Jeep Grand Cherokee 3.6 bleiben weiterhin in hohen Typklassen, während Kleinwagen wie der Hyundai i10 1.1 und der Opel Corsa-D 1.4 meist niedriger eingestuft sind.

       

      Höhere Spritpreise durch CO₂-Steuer

      Der nationale CO₂-Preis wird 2026 erneut angehoben und liegt zwischen 55 und 65 € pro Tonne. Diese Anpassung führt dazu, dass sich die Preise für Benzin und Diesel um mehrere Cent pro Liter erhöhen. Für Autofahrer bedeutet das: Die Spritkosten steigen weiter. Um Haushalte zu entlasten, wird derzeit über die Einführung eines sogenannten Klimageldes diskutiert. Konkrete Maßnahmen sind jedoch noch nicht beschlossen.

       

      Elektroautos bleiben steuerfrei

      Ab 2026 wird die Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektroautos in Deutschland verlängert. Ursprünglich war geplant, dass diese Befreiung Ende 2025 ausläuft. Damit sind E-Autos, die ab Januar 2026 zugelassen werden, wieder für bis zu zehn Jahre steuerfrei, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Ziel ist es, den Umstieg auf Elektromobilität weiter zu fördern und die deutsche Autoindustrie zu stärken. Plug-in-Hybride sind von dieser Regelung nicht betroffen.

       

      Umtausch von Führerscheinen

      Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein eingetauscht werden. Hintergrund ist die EU-weite Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit von Führerscheinen. Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle und kostet ca. 25 Euro. Wer die Frist versäumt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die neuen Führerscheine sind 15 Jahre gültig und entsprechen dem EU-Standard.

       

      Neue HU-Plakette

      2026 erhalten Fahrzeuge, die zur Hauptuntersuchung (HU) müssen, eine blaue Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Die Farbe folgt dem festen 6-Jahres-Zyklus (Orange, Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün). Die Zahl oben auf der Plakette zeigt den Monat der fälligen HU an. Wer den Termin überzieht, muss mit Bußgeldern ab 15 € rechnen. Wird die Hauptuntersuchung um acht Monate überschritten, droht neben einem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg.

       

      Pflicht für neues Notrufsystem

      Ab 2026 dürfen neu entwickelte PKWs und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen in der EU nur noch zugelassen werden, wenn sie mit dem modernen Notrufsystem „Next Generation eCall“ ausgestattet sind. Dieses System nutzt das LTE-Netz, um bei einem Unfall automatisch Rettungskräfte zu informieren und präzise Standortdaten sowie weitere relevante Informationen zu übermitteln.

      Fahrzeuge, die diese Technik nicht beinhalten, erhalten keine Typgenehmigung mehr. Für Käufer bedeutet das: Autos ohne diese Ausstattung könnten künftig an Attraktivität und Wert verlieren. Auch wenn die neue Technik teurer sein wird, soll sie die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich verbessern. 2027 gilt die Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.

      Weitere Änderungen 2026

      Kindergeld und Kinderfreibetrag

      Kindergeld und Kinderfreibetrag

      • 2026 wird das Kindergeld um 4 € auf 259 € monatlich pro Kind erhöht.
      • Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls – von 6.672 € auf 6.828 € pro Kind und Jahr, was eine steuerliche Entlastung für Familien bedeutet.
      • Das Finanzamt prüft weiterhin automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist (Günstigerprüfung).
      Deutschlandticket wird teurer

      Deutschlandticket wird teurer

      • Die Kosten des Deutschlandtickets steigen 2026 auf 63 € pro Monat. Bisher kostete ein Ticket 58 €. Grund sind gestiegene Kosten für Energie, Personal und Betrieb im ÖPNV.
      • Das Ticket gilt weiterhin bundesweit im Nah- und Regionalverkehr und ist monatlich kündbar.
      • Ab 2027 soll der Ticketpreis an einen Kostenindex gekoppelt werden, der sich an Lohn- und Energiekosten orientiert.
      Steueränderungen 2026

      Steueränderungen 2026

      • Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € für Alleinstehende bzw. 24.696 € für Verheiratete.
      • Bis 2030 sollen die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft und in Steuerklasse 4 überführt werden – für eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuer.
      • Die Tarifgrenzen für die Einkommensteuer werden 2026 an die Inflation angepasst. Z. B. greift der Spitzensteuersatz von 42  % erst ab einem Einkommen von 69.799 €.
      Mehrwertsteuer in der Gastronomie

      Mehrwertsteuer in der Gastronomie

      • Ab 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 %.
      • Die Senkung betrifft ausschließlich Speisen – Getränke bleiben weiterhin mit 19 % besteuert.
      • Die Maßnahme soll Gastronomen finanziell entlasten, Investitionen ermöglichen und langfristige Planungssicherheit schaffen. Ob die Ersparnis an Gäste weitergegeben wird, hängt vom Betrieb ab.
      Mehr Geld bei der Pendlerpauschale

      Mehr Geld bei der Pendlerpauschale

      • Ab 2026 können Berufstätige für jeden Kilometer ihres Arbeitswegs 38 Cent steuerlich geltend machen. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
      • Wer z. B. täglich 10 Kilometer pendelt, kann künftig 176 € mehr als Werbungskosten ansetzen.
      • Auch Geringverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, profitieren weiterhin über die Mobilitätsprämie, die an die Pendlerpauschale gekoppelt ist.
      Mindestlohn und Minijob

      Mindestlohn und Minijob

      • Der Mindestlohn wird 2026 auf 13,90 € pro Stunde angehoben. Das entspricht einer Erhöhung um 8,4 % gegenüber 2025.
      • Durch die dynamische Kopplung an den Mindestlohn steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 € auf 603 €.
      • Minijobber können weiterhin bis zu 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

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