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Private Altersvorsorge: Ihre Möglichkeiten, sich im Alter abzusichern

Kurzer Überblick private Altersvorsorge

Kurzer Überblick

  • Eine Private Altersvorsorge ist entscheidend, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Denn: Die gesetzliche Rentenversicherung reicht oft nicht aus.
  • Drei-Säulen-Modell: Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge (bAV) und private Altersvorsorge bilden zusammen die Grundlage, um die Rentenlücke zu schließen.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Sie bietet steuerliche Vorteile und einen Arbeitgeberzuschuss, variiert aber je nach Anbieter.
  • Private Vorsorgeprodukte: Riester- und Rürup-Rente, private Rentenversicherungen und Kapitalmarktanlagen bieten weitere, zum Teil staatlich geförderte Möglichkeiten für zusätzliche Absicherung.
  • Die neue Regierung plant umfassende Reformen: Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 % zu sichern und das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren beizubehalten. Vorgeschlagen werden zudem neue Maßnahmen wie eine steuerfreie Aktivrente für freiwillig erwerbstätige Rentner, eine staatlich geförderte Frühstart-Rente für Jugendliche sowie Reformen bei der Riester-Rente, der Mütterrente und der Altersvorsorge für Selbstständige.
  • Empfohlene Sparrate: Generell sollten 10-15 % des monatlichen Nettogehalts in die Altersvorsorge investiert werden. Dieser Prozentsatz variiert je nach individuellem Einkommen und Ausgaben.
  • Rentensparziel: Um 70-80 % des aktuellen Einkommens im Rentenalter zu erreichen, sollte man den individuellen Bedarf und die Rentenlücke berechnen.
  • Altersvorsorge mit 50+: Es ist nie zu spät, um mit der Altersvorsorge zu beginnen. Selbst ab 50 Jahren kann eine betriebliche Altersvorsorge oder Rürup-Rente sinnvoll sein, um im Alter vorzusorgen.
Artikel fachlich von impuls Experten geprüft

Artikel von impuls Fachexperten geprüft

Private Altersvorsorge

Ratgeber-Inhalt

Wie wichtig ist die private Altersvorsorge?

Für viele Beschäftigte bildet die gesetzliche Rentenversicherung eine solide Grundlage der Altersvorsorge. Doch um im Alter finanziell abgesichert zu sein, reicht sie allein nicht aus. Ein wesentlicher Grund dafür ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren erreichen die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 60er-Jahre das Rentenalter. Diese Gruppe umfasst über 12 Millionen Menschen, deren Renten finanziert werden müssen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Beitragszahler: Während 1962 noch etwa sechs Erwerbstätige einen Rentner unterstützten, waren es 2020 nur noch rund 1,8 – und für das Jahr 2050 wird mit einem Verhältnis von nur noch 1,3 gerechnet.

Zudem wird es immer schwieriger, über einen Zeitraum von 40 Jahren kontinuierlich mit den gleichen Beiträgen in die Rentenkasse einzuzahlen. Viele Menschen nehmen sich Zeit für Ausbildung oder Studium, steigen aufgrund von Familienplanung zeitweise aus dem Berufsleben aus oder entscheiden sich bewusst für eine berufliche Auszeit. Selbstständige zahlen ebenfalls meist nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Hinzu kommt die steigende Inflation. Auch wenn Renten regelmäßig angepasst werden, verlieren sie durch Preissteigerungen über die Jahre hinweg an Kaufkraft. Das kann im Ruhestand schnell spürbar werden – besonders dann, wenn keine zusätzliche Vorsorge vorhanden ist.

Rentenlücke schließen

Die gute Nachricht: Wer frühzeitig mit einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge beginnt, kann seine Rentenlücke im Alter effektiv schließen, seinen Lebensstandard sichern und finanzielle Freiheiten genießen. Schon kleine monatliche Beträge – regelmäßig und langfristig angelegt – können im Laufe der Jahre ein solides finanzielles Polster aufbauen. Je früher Sie anfangen, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt.


Möglichkeiten der Altersvorsorge: Wie sorge ich im Alter vor?

Wer im Ruhestand finanziell abgesichert sein möchte, sollte seine Altersvorsorge auf ein stabiles Fundament stellen. In Deutschland basiert das Vorsorgesystem auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell, das unterschiedliche Einkommensquellen für den Ruhestand miteinander kombiniert. Jede dieser Säulen erfüllt eine bestimmte Funktion – gemeinsam bilden sie ein starkes Konzept, um Altersarmut zu vermeiden und den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Welche 3 Säulen der Altersvorsorge gibt es?

1. Basisversorgung: Gesetzliche Altersvorsorge

Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung. Monatlich zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags, der aktuell bei 18,6 % des Bruttoeinkommens liegt. Das bedeutet: Je 9,3 % des Bruttogehalts werden monatlich von beiden Seiten in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, um später eine lebenslange Rente zu erhalten. Die Höhe der Rente richtet sich unter anderem nach dem Einkommen und der Dauer der Einzahlungen.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für bestimmte Berufsgruppen eigene Regelungen:

  • Beamte erhalten eine staatliche Pension.
  • Selbstständige sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig und müssen sich eigenständig um ihre Altersvorsorge kümmern – etwa über die Rürup-Rente oder private Produkte.
  • Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten sind meist über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert.
  • Landwirte sind über die Alterssicherung der Landwirte abgesichert, einem eigenen Pflichtsystem.

Da diese Grundabsicherung meist nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Ruhestand vollständig zu halten, setzen genau hier die nächsten beiden Säulen an.

2. Zusatzversorgung: Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Für Arbeitnehmer bietet die bAV einige Vorteile: Der zuvor festgelegte Sparbeitrag wird direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt, sodass weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, sich finanziell zu beteiligen (mindestens 15 % Zuschuss bei der Entgeltumwandlung).

Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage

Welche Variante angeboten wird, hängt vom Arbeitgeber ab. Besonders attraktiv ist die bAV, weil sie oft mit vergleichsweise niedrigen Kosten und wenig Aufwand verbunden ist – und weil der Arbeitgeberzuschuss zusätzliches Vermögen fürs Alter schafft.

3. Zusatzversorgung: Private Altersvorsorge

Die dritte Säule umfasst alle Formen der privaten Altersversorgung, also Produkte, die individuell abgeschlossen werden – unabhängig von Arbeitgeber oder gesetzlicher Altersvorsorge. Hierzu zählen sowohl staatlich geförderte als auch steuerlich begünstigte Angebote.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge und wurde eingeführt, um die sinkende gesetzliche Rente abzufedern und private Vorsorge zu stärken. Wer „riestert“, zahlt regelmäßig in einen zertifizierten Vorsorgevertrag ein – etwa bei einer Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft – und erhält dafür staatliche Zulagen sowie Steuervorteile. Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr, dazu kommen Kinderzulagen in Höhe von 185 € (für vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 € (für ab 2008 geborene Kinder). Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulage ist, dass mindestens 4 % des Bruttoeinkommens aus dem vorherigen Jahr in die Riester-Rente eingezahlt werden.

Zusätzlich zu den erhaltenen Zulagen können die eigenen Beiträge bis zu 2.100 € pro Jahr und Person beziehungsweise bis zu 4.200 € pro gemeinsam Veranlagte steuerlich geltend gemacht werden. Ist der individuelle Steuersatz höher als die erhaltene Zulage, dann bekommt man die Differenz als Steuerrückerstattung.

Damit lohnt sich die Riester-Rente vor allem für Familien mit vielen Kindern und kleinem Einkommen. In diesen Fällen übersteigen die Zulagen oft die Eigenbeiträge, sodass eine gute Rendite möglich ist. Voraussetzung ist, dass man in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Selbstständige können nur dann riestern, wenn sie selbst pflichtversichert oder mit einer förderberechtigten Person verheiratet sind, die einen bestehenden Riester-Vertrag hat.

Riester-Rente in der Kritik

Neben den Zulagen und steuerlichen Vorteilen gibt es aber auch immer wieder kritische Stimmen zur Riester-Rente. Zum einen sind die Abschluss- und Verwaltungskosten hoch, sodass die Renditen niedrig ausfallen – insbesondere für Besserverdiener. Zum anderen ist das angesparte Kapital bis zum Renteneintritt gebunden und kann häufig nur förderschädlich entnommen werden. Die Ausnahme: Wenn Sie das Geld zur Sanierung der eigenen Immobilie – z.B. als energetische Maßnahme – verwenden.

Die Hauptkritik in Fachkreisen ist zudem die staatliche Verpflichtung zur Gewährleistung einer 100%igen Beitragsgarantie. Dadurch haben die Sparer häufig nicht die Möglichkeit, einen großen Sparanteil in renditestarke Aktienfonds wie ETFs zu investieren. Es gibt jedoch Anbieter, die eine höhere Aktienquote darstellen können als der große Durchschnitt der Bestandsverträge. Sollte bereits ein Riester-Vertrag bestehen, können wir in einem Beratungsgespräch die Optionen im Detail besprechen und gegebenenfalls in bessere Verträge wechseln.

 

Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, wurde eingeführt, um insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern eine Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge zu bieten – denn sie können in der Regel nicht riestern und zahlen oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine Zulagen. Die Förderung erfolgt rein über die Steuer: Beiträge können bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 € (bei gemeinsam Veranlagten: 58.688 €; Stand 2025) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das lohnt sich vor allem für Personen mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast.

Die Rürup-Rente ist außerdem insolvenz- und pfändungssicher. Das angesparte Kapital bleibt im Fall von Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeitsaufgabe geschützt. Das macht sie zu einer verlässlichen, langfristigen Vorsorgeform.

Die Auszahlung beginnt frühestens mit dem Rentenbeginn und erfolgt als lebenslange, monatliche Rente. Kapitalauszahlungen oder vorzeitige Entnahmen sind nicht möglich. Das sorgt zwar für Planungssicherheit im Alter, schränkt aber auch die Flexibilität stark ein. Trotz dieser Einschränkungen ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Besserverdienende eine interessante Möglichkeit, um Steuern zu sparen und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen.

Private Rentenversicherungen

Die private Rentenversicherung ist eine klassische Form der Altersvorsorge, die – im Gegensatz zu Riester- oder Rürup-Verträgen – ohne staatliche Förderung auskommt. Gerade weil sie nicht an enge gesetzliche Vorgaben gebunden ist, bietet sie deutlich mehr Freiheiten und eignet sich für alle, die ihre Altersvorsorge individuell anpassen möchten.

Der große Vorteil: Versicherte können selbst entscheiden, wie viel sie einzahlen, wie lange sie sparen möchten und ob sie sich das angesparte Kapital später einmalig, als monatliche Rente oder in Kombination auszahlen lassen. Auch der Einstieg ist flexibel – je nach Anbieter und Alter beim Vertragsabschluss können Beiträge ab etwa 50 bis 150 € im Monat sinnvoll sein. Wer mehr leisten kann oder möchte, kann durch höhere Einzahlungen eine entsprechend größere Zusatzrente im Alter aufbauen.

Die monatliche Rente sichert damit das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab, denn die Versicherung wird lebenslang ausgezahlt. Für die Ansparphase kann wahlweise ein Tarif mit garantierten Leistungen oder eine fondsgebundenen Variante gewählt werden. Bei der fondsgebundenen Variante sind die Renditechancen (aber auch Risiken) höher. Hier können bei vielen Anbietern auch unterschiedliche ETFs ausgewählt werden.

Bei wenigen Anbietern ist mittlerweile sogar ein fondsgebundener Rentenbezug möglich. Das erlaubt es den Versicherten, auch in der Rente Renditechancen am Kapitalmarkt mit ihrem Rentenvertrag auszunutzen. Wichtig zu wissen: Die Rente aus der privaten Rentenversicherung wird später – wie andere private Einkünfte – nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Dieser fällt in der Regel deutlich geringer aus als bei den staatlich geförderten Vorsorgeformen.

Für Menschen, die Wert auf Flexibilität legen und Kapital ansparen möchten, ist die private Rentenversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente – oder ein eigenständiger Baustein der Altersvorsorge, vor allem für Selbstständige und Gutverdiener.

Weitere Möglichkeiten: Kapitalanlage als Altersvorsorge

Neben den drei klassischen Säulen gibt es noch kapitalmarktbasierte Lösungen, die besonders bei jüngeren Menschen immer beliebter werden. Diese sind nicht staatlich gefördert, bieten aber oft höhere Renditechancen:

  • ETF-Sparplan: Börsengehandelte Fonds gelten als kostengünstig, flexibel und langfristig renditestark. Sie eignen sich hervorragend für den Vermögensaufbau – gerade wenn der Ruhestand noch einige Jahre entfernt ist. Darüber hinaus sind bei Aktien-ETFs 30 % der Gewinne und Ausschüttungen steuerbegünstigt – ein Vorteil, der langfristig die Rendite weiter verbessern kann.
  • Fondsbasierte Altersvorsorge: Klassische Investmentfonds bieten eine aktive Vermögensverwaltung an, sind aber meist etwas kostenintensiver als ETFs.
  • Immobilien: Wer Wohneigentum zur Selbstnutzung oder Vermietung erwirbt, schafft nicht nur Vermögen, sondern kann sich im Alter auch Miete sparen oder Einnahmen sichern.

Diese Anlageformen eignen sich gut zur Kombination mit anderen Vorsorgemodellen. Sie erfordern allerdings mehr Eigenverantwortung und ein gewisses Maß an Finanzwissen – oder Beratung.

Neue Regierung: Wichtige Änderungen zur Altersvorsorge

Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD enthält umfassende Reformvorschläge zur Rente und Altersvorsorge. Ziel sei es, das Rentensystem langfristig zu stabilisieren und an die demografischen Herausforderungen anzupassen. Das betrifft folgende Punkte:

Rentenniveau und Renteneintrittsalter

Laut Vertrag soll das Rentenniveau vorerst bis 2031 bei mindestens 48 % des Durchschnittseinkommens stabil bleiben. Auch das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren sowie die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren sollen weiterhin gelten.

Aktivrente

Damit das Rentenniveau und das Renteneintrittsalter bleiben kann, will die Regierung andere Möglichkeiten finden, das Rentensystem aufrecht zu erhalten – z.B. mit der Aktivrente. Mit ihr sollen neue Anreize geschaffen werden, über das reguläre Rentenalter hinaus erwerbstätig zu bleiben. Konkret könnten Rentner so bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie freiwillig weiterarbeiten. Aktuell wird noch geprüft, ob die Steuerbefreiung nur für Angestellte gilt. Außerdem muss noch geklärt werden, ob für Einkommen, die 2.000 € überschreiten, ein höherer Steuersatz gilt.

Frühstart-Rente

Eine weitere Neuerung soll die Frühstart-Rente sein. Sie zielt darauf ab, frühzeitig eine private Altersvorsorge aufzubauen. So will der Staat daher ab 2026 für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren monatlich 10 € steuerfrei in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Ab dem 18. Lebensjahr könnten die jungen Erwachsenen das angesparte Kapital weiter besparen. Eine vorzeitige Auszahlung soll laut Koalitionsvertrag aber nicht möglich sein.

Mütterrente

Die GroKo möchte die Mütterrente ausbauen: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, soll es drei Rentenpunkte geben – bisher waren es nur 2,5. Das würde ab der Rentenerhöhung zum 1. Juli 20,38 € monatlich mehr Rente pro Kind machen. Fast 10 Millionen Menschen würden davon profitieren. Die Kosten soll der Staat übernehmen, nicht die Beitragszahler.

Witwenrente

Für Empfänger von Witwerrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden. Derzeit gilt: Wer neben der Rente Einkommen erzielt – etwa aus Arbeit, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen – muss mit einer Kürzung rechnen, wenn Freibeträge überschritten werden. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.038 € im Monat, pro Kind kommen rund 220 € hinzu. Wie genau die neue Regelung aussehen soll, ist allerdings noch offen.

Riester-Reform

Die Riester-Rente soll ebenfalls reformiert werden, um sie einfacher, günstiger und wieder attraktiver zu machen. Dafür strebt die Koalition an, das bisherige Modell in ein neues Vorsorgeprodukt zu überführen, bürokratische Hürden abzubauen und Garantien abzuschaffen. Zudem soll der Kreis der Förderberechtigten erweitert werden, besonders für Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch noch nicht benannt.​

Altersvorsorge für Selbstständige

Neue Selbstständige, die nicht in einem verpflichtenden Alterssicherungssystem abgesichert sind, sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Ziel sei es, Altersarmut vorzubeugen und die Solidarität im Rentensystem zu stärken. ​Gleichzeitig kämen durch die Einzahlung in die Rentenversicherung auch Zusatzkosten hinzu, die eine Selbstständigkeit unattraktiver machen – auch wenn andere Möglichkeiten der Altersvorsorge wie die Rürup-Rente weiterhin genutzt werden könnten.

 

Wie viel Geld im Monat sollte ich für die Altersversorge sparen?

Generell wird empfohlen, etwa 10 bis 15 % des monatlichen Nettogehalts für die private Altersvorsorge zurückzulegen. Diese Empfehlung kann aber je nach individueller Situation variieren und hängt darüber hinaus von Einnahmen, Ausgaben und den eigenen Zukunftsplänen ab.

Wie viel kann man bei 3.000 € netto sparen?

Mit einem Nettoeinkommen von 3.000 € können Sie sogar 20 % zur Seite legen. Da das Einkommen so hoch ist, können Sie nach der 50-30-20-Regel monatlich 600 € sparen. Dabei werden 50 % (1.500 €) für Fixkosten genutzt, 30 % (900 €) für persönliche Ausgaben und 20 % (600 €) für Ihr Sparziel. Diese einfache Methode hilft, Ihre Finanzen besser zu organisieren und langfristige Ziele wie die private Altersvorsorge zu erreichen.

Wie viel muss ich für 1.000 € Rente einzahlen?

Um eine Bruttorente von 1.000 € zu erhalten, benötigen Sie derzeit 25,43 Rentenpunkte. Die Punkte hängen von Einkommen und Versicherungsdauer ab. Möchten Sie privat zusätzlich 1.000 € im Rentenalter erhalten, sind einige Variablen wichtig:

  • Eintrittsalter: Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto weniger müssen Sie monatlich einzahlen, da der Zinseszinseffekt greift.
  • Spardauer: Je länger Sie außerdem sparen, desto weniger müssen Sie monatlich beiseitelegen.
  • Renditeerwartung: Die Höhe der Rendite beeinflusst, wie viel Kapital Sie am Ende angespart haben werden.

Angenommen, Sie sind 30 Jahre alt und möchten bis zu Ihrem 67. Lebensjahr sparen. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 6 % und einer monatlichen Einzahlung von etwa 250 bis 300 € können Sie über 20 Jahre mit einer privaten Rente von ca. 1.000 € monatlich rechnen.

Wie viel Geld benötigt man im Rentenalter?

Wie viel Geld Sie im Rentenalter benötigen, hängt von Ihrem gewünschten Lebensstandard und Ihren Ausgaben ab. Eine gängige Faustregel besagt, dass Sie etwa 70 bis 80 % Ihres aktuellen Einkommens im Ruhestand benötigen, um Ihren Lebensstandard zu halten. Bei einem monatlichen Nettoverdienst von 3.000 € wären das 2.100 bis 2.400 € monatlich. Berechnen Sie zusätzlich, ob Sie Rentenansprüche, zusätzliche Einkünfte oder eine private Altersvorsorge haben, um den Restbedarf zu decken.

 

Durchschnittliche Bruttorenten 2024

So hoch waren die durchschnittlichen Bruttorenten 2024 in Deutschland:

Frauen: 1.394 € | Männer: 1.809 €

Die durchschnittliche Brutto-Standardrente betrug zum 1. Juli 2024 1.769 €.

 

Rentenlücke berechnen

Damit Sie Ihre Rentenlücke berechnen können, haben wir für Sie ein Beispiel inklusive Berechnung erstellt. Dafür sind folgende Angaben wichtig:

  • Alter, Geschlecht & Renteneintrittsalter: Herr Meyer ist 35 Jahre alt und plant mit 67 in Rente zu gehen
  • Aktuelles Bruttoeinkommen: 4.000 € (steigt über die Jahre mit Gehaltserhöhungen)
  • Erwartete gesetzliche Rente: 1.711,90 € (laut Renteninformation)
  • Beitragszeiten: 41,75 Jahre (Berufsstart mit 25 Jahren & 3 Monate Elternzeit)
  • Zukünftige Einkommensentwicklung: Gehaltssteigerung um 1 % jährlich
  • Geschätzter Bedarf im Alter: 2.823,49 € netto (80 % des letzten Nettoeinkommens)
  • Inflation: 3 %

Berechnung Rentenlücke:

  1. Geschätzter Bedarf - Rentenansprüche: 2.823,49 € - 1.711,90 € = 1.111,59 €
  2. Rentenlücke: 1.111,59 €

Um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, sollten Sie diese Lücke durch zusätzliche Altersvorsorge schließen.

Unser Tipp: Das Deutsche Institut für Altersvorsorge stellt online einen Rentenlückenrechner bereit, mit der Sie Ihre Vorsorgelücke berechnen können. 

 

Was ist die beste Altersvorsorge für mich?

Die beste Altersvorsorge gelingt am besten, wenn Sie auf mehrere Säulen setzen: die gesetzliche Rente, ergänzende private Vorsorgeprodukte und kluge Investitionen – zum Beispiel in Fonds, Aktien oder Immobilien. Da die Altersversorgung immer individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sein sollte, lässt sich nicht pauschal sagen, welches Modell am besten zu Ihnen passt. Um die passende Lösung zu finden, können Sie jedoch folgende Schritte als Orientierung nutzen:

  1. Persönlichen Ziele definieren:
    • Überlegen Sie, welchen Lebensstandard Sie im Alter beibehalten möchten.
    • Entscheiden Sie, wie flexibel Ihre Altersversorgung sein soll.
  2. Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Situation:
    • Ermitteln Sie Ihre voraussichtlichen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
    • Bestimmen Sie Ihre Rentenlücke, also den Betrag, den Sie zusätzlich benötigen.
  3. Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten:
    • Informieren Sie sich in unserer kostenlosen Beratung über verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge wie Riester-Rente, Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherungen.
    • Dabei prüfen wir auch, welche Altersvorsorgeprodukte staatliche Förderungen bieten und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  4. Absicherung von Risiken:
    • Berücksichtigen Sie die Absicherung von Risiken wie Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Durch diese methodische Vorgehensweise können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und eine Altersvorsorge aufbauen, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten und Ihren individuellen Wünschen für den Ruhestand passt.

Wann sollte ich mit der Altersvorsorge beginnen?

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Wer schon in jungen Jahren mit dem Sparen für die Rente beginnt, profitiert besonders vom Zinseszinseffekt und kann bereits mit kleinen monatlichen Beträgen eine solide Altersvorsorge aufbauen. Frühzeitige Vorsorge bietet außerdem die Möglichkeit, flexibler zu planen, Risiken besser zu streuen und finanzielle Lücken im Alter gezielt zu vermeiden.

Beste Altersvorsorge ab 40 Jahren

Mit 40 ist für die Altersvorsorge noch alles drin – von Rürup-Rente über betriebliche Altersvorsorge bis hin zur privaten Rentenversicherung. Viele haben zu diesem Zeitpunkt bereits mehr finanzielle Stabilität, ein geregeltes Einkommen und eine bessere Vorstellung davon, wie sie im Alter leben möchten. Das sind ideale Voraussetzungen, um jetzt aktiv zu werden.

Mit der richtigen Strategie lassen sich auch in den kommenden 20 bis 25 Jahren gute Renditechancen nutzen und spürbare finanzielle Rücklagen schaffen. Wichtig ist, konsequent zu bleiben und sich professionell beraten zu lassen, um das Beste herauszuholen.

Was kann ich mit 50 noch für die Rente tun?

Ganz egal, ob 50 oder 60: Es ist nie zu spät, in seine Altersvorsorge zu investieren. Wer aber spät anfängt, muss mehr investieren.

Rentenvorsorge ab 50 Jahren:

  • Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich oft auch mit 50 noch – vor allem wegen steuerlicher Vorteile.
  • Riester- oder Rürup-Verträge können je nach Laufzeit und Einkommen sinnvoll sein.
  • Fonds oder ETFs als Altersvorsorge bieten Renditechancen, bergen aber auch Risiken – wichtig ist ein guter Ausstiegsplan vor Rentenbeginn.
  • Auch Immobilienbesitz kann zur Altersvorsorge beitragen – etwa durch mietfreies Wohnen oder Mieteinnahmen.

Rentenvorsorge ab 60 Jahren:

  • Mit Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung lassen sich Abschläge vermeiden.
  • Eine Sofortrente wandelt eine größere Summe sofort in eine lebenslange monatliche Auszahlung um – ideal bei vorhandenem Kapital.
  • Auch bei der Rürup-Rente sind Einmalzahlungen möglich und 2025 bis zu 29.344 € (für Paare: 58.688 €) steuerlich absetzbar.

Warum Altersvorsorge auch im hohen Alter sinnvoll ist:

  • Die Lebenserwartung steigt und somit auch die Zeit, die im Ruhestand finanziert werden muss.
  • Viele Menschen haben mit 50 Jahren ihre höchsten Einkommensjahre. Das ermöglicht, mehr für die Altersvorsorge zurückzulegen.
  • Die finanzielle Belastung durch Kindererziehung oder Immobilienfinanzierung ist oft geringer, sodass mehr Spielraum für die Altersvorsorge besteht.

Es ist wichtig, die individuelle Situation zu betrachten und zu bewerten, welche Altersvorsorgeprodukte unter Berücksichtigung der verbleibenden Zeit bis zum Ruhestand, der finanziellen Möglichkeiten und der eigenen Risikobereitschaft sinnvoll sind. Eine professionelle Beratung kann dabei unterstützen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 

Unsere Altersvorsorge-Tipps: Wie kann ich früher in Rente gehen?

Wer vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat rechnen. Der maximale Abzug liegt bei 14,4 %, sodass der früheste Renteneintritt mit 63 Jahren möglich ist. Lediglich vor 1964 geborene Personen können teilweise ohne Abschläge vor dem regulären Renteneintritt (67 Jahren) in den Ruhestand gehen.

Es gibt aber einige Tricks, um die Abschläge auszugleichen, wenn man früher in Rente gehen möchte. Das sind unsere Tipps:

  • Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung: Ab dem 50. Lebensjahr kann man durch Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung Rentenpunkte kaufen und somit Abschläge vermeiden, wenn man vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente geht.
  • Lebensarbeitszeitkonto: Durch Einzahlungen in ein Lebensarbeitszeitkonto kann man Arbeitszeit ansparen, die später genutzt wird, um früher in Rente zu gehen oder schrittweise in Teilzeit zu arbeiten.
  • Altersteilzeit: Mit der Altersteilzeit kann man ab 55 Jahren seine Arbeitszeit reduzieren und durch eine Aufstockung der Rentenbeiträge früher in (Teil-)Rente gehen.
  • Abschlagsfreie Rente: Wer 45 Jahre eingezahlt hat, kann bis zu 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
  • Private Altersvorsorge: Der wichtigste Tipp für einen früheren Renteneintritt: Frühzeitig privat vorsorgen, z.B. mit der Rürup-Rente.

Muss man die Rente versteuern?

Grundsätzlich müssen neben Einkünften auch Renten in Deutschland versteuert werden. Die Besteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab wie der Höhe der gesamten Einkünfte, dem Jahr des Renteneintritts, der Art der Rente (gesetzliche, betriebliche oder private Rente) sowie weiteren steuerlichen Abzügen und wird seit 2005 schrittweise angehoben. Hier einige wichtige Punkte dazu:

  • Besteuerungsanteil: Für Rentner, die 2005 oder früher in Rente gegangen sind, beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 50 %. Für jeden neuen Rentenjahrgang steigt dieser Anteil, bis im Jahr 2040 Renten zu 100 % steuerpflichtig sein werden.
  • Freibeträge: Es gibt einen steuerlichen Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe Einkünfte im Jahr steuerfrei bleiben. 2025 liegt der Grundfreibetrag für Ledige bei 096 € und für Verheiratete bei 24.192 €.
  • Einkommensteuererklärung: Rentenbezieher, deren Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
  • Ertragsanteilbesteuerung: Bei privaten Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Das ist der Anteil der Rente, der als Zinsanteil auf das angesparte Kapital angesehen wird.

Um Ihre persönliche Steuersituation genau zu berechnen, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden oder die Dienste eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.

Welche Altersvorsorge ist steuerlich absetzbar?

In Deutschland sind bestimmte Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich absetzbar:

1. Rürup-Rente (Basisrente):
Die Beiträge zur Rürup-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Die Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit steigen jährlich an. Seit 2025 werden Rürup-Beiträge bis zum Höchstbetrag von 29.344 € pro Person in voller Höhe steuerlich berücksichtigt.

2. Riester-Rente:
Beiträge zur Riester-Rente können jährlich bis zu 4 % des Bruttoeinkommens – maximal jedoch 2.100 € inklusive Zulagen – steuerlich geltend gemacht werden. 
Wenn Ihr individueller Steuersatz höher ist als die erhaltenen staatlichen Zulagen (z. B. Grundzulage oder Kinderzulage), erstattet das Finanzamt Ihnen die Differenz als Steuervorteil.

Auch hier empfiehlt sich, mit einem Steuerberater zu sprechen.

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