Riester-Zulagen: Überblick
Diese Riester-Zulagen gibt es aktuell (Stand: 2024):
- Grundzulage: Jedes Jahr erhalten Sie eine Grundzulage von 175 Euro.
- Kinderzulage: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie eine Kinderzulage von 185 Euro; für alle, die ab 2008 geboren wurden, 300 Euro pro Jahr.
- Berufseinsteigerbonus: Beim Abschluss eines Riester-Vertrages bis zum 25. Geburtstag erhalten Sie einmal einen Bonus von 200 Euro.
Riester-Reform 2025: Mehr Förderung für Sparer
Im Jahr 2025 soll es eine Reform der Riester-Rente geben. Die Umsetzung ist bis spätestens im Frühjahr geplant. Der Gesetzesentwurf enthält u. a. diese Neuerungen:
- Neben der klassischen Riester-Rente mit einer Beitragsgarantie von 100 Prozent dürfen nun auch Riester-Produkte mit einem Garantieniveau von 80 Prozent angeboten werden. Außerdem soll ein Altersvorsorgedepot eingeführt werden, durch das Sparer garantiefrei in Fonds oder ETF investieren können.
- Pro selbst eingezahltem Euro soll es eine staatliche Zulage von 20 Cent geben (bis zur Höchstgrenze von 3.000 Euro). Damit beträgt die maximale Grundzulage 600 Euro (statt bisher 175 Euro).
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 25 Cent pro selbst eingezahltem Euro (bis maximal 1.200 Euro pro Kind). Die maximale Förderung pro Kind beträgt also 300 Euro.
- Der steuerlich geförderte Höchstbetrag soll von 2.100 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr erhöht werden (2030 auf 3.500 Euro).
- Der Mindestbeitrag wird von 60 auf 120 Euro pro Jahr angehoben.
- Der Berufseinsteigerbonus bis zum 25. Lebensjahr in Höhe von 200 Euro wird drei Jahre lang bezahlt (und nicht wie bisher einmalig).
- Es wird eine Förderung für Geringverdienende (Bruttoeinkommen bis 26.250 Euro) in Höhe von 175 Euro pro Jahr eingeführt.
Wer bekommt Riester-Zulagen?
Zulagenberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind oder Sozialleistungen erhalten. Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in die Riester-Rente einzahlen.
Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können über den Riester-Vertrag des Partners "mitriestern" und müssen, um die Zulage zu erhalten, mindestens 60 Euro jährlich einzahlen.
Tipp: Alle Infos zur Kinderzulage erhalten Sie in unserem Ratgeber Kinderzulagen Riester-Rente: Das müssen Sie beachten. Und was Sie zur Riester-Rente und Steuer wissen müssen, erfahren Sie hier.
Wie bekommt man die Riester-Zulagen?
Die Riester-Zulagen müssen Sie über den Zulagenantrag für die Riester-Rente beantragen. Sie können Ihren Anbieter mit einem Dauerzulagenantrag bevollmächtigen, die Riester-Zulage jährlich für Sie zu beantragen.
Wie lange kann man die Riester-Zulage rückwirkend beantragen?
Sie können die Riester-Zulage rückwirkend für zwei Jahre zum Jahresende beantragen. Das heißt, die Zulagen für 2022 können Sie noch bis 31.12.2024 beantragen.
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