Riester-Zulagen: Überblick
Diese Riester-Zulagen gibt es:
- Grundzulage: Jedes Jahr erhalten Sie eine Grundzulage von 175 Euro.
- Kinderzulage: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie eine Kinderzulage von 185 Euro; für alle, die ab 2008 geboren wurden, 300 Euro pro Jahr.
- Berufseinsteigerbonus: Beim Abschluss eines Riester-Vertrages bis zum 25. Geburtstag erhalten Sie einmal einen Bonus von 200 Euro.
Tipp: Alle Infos zur Kinderzulage erhalten Sie in unserem Ratgeber Kinderzulagen Riester-Rente: Das müssen Sie beachten. Und was Sie zur Riester-Rente und Steuer wissen müssen, erfahren Sie hier.
Wer bekommt Riester-Zulagen?
Zulagenberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind oder Sozialleistungen erhalten. Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in die Riester-Rente einzahlen.
Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können über den Riester-Vertrag des Partners "mitriestern" und müssen, um die Zulage zu erhalten, mindestens 60 Euro jährlich einzahlen.
Wie bekommt man die Riester-Zulagen?
Die Riester-Zulagen müssen Sie über den Zulagenantrag für die Riester-Rente beantragen. Sie können Ihren Anbieter mit einem Dauerzulagenantrag bevollmächtigen, die Riester-Zulage jährlich für Sie zu beantragen.
Wie lange kann man die Riester-Zulage rückwirkend beantragen?
Sie können die Riester-Zulage rückwirkend für zwei Jahre zum Jahresende beantragen. Das heißt, die Zulagen für 2022 können Sie noch bis 31.12.2024 beantragen.