Skip to content

Ihr Versicherungsmakler in der Nähe

      Riester-Zulage: Diese Förderung bekommen Sie

      Kurzer Überblick Riester Zulage

      Kurzer Überblick

      • Die Grundzulage bei der Riester-Rente beträgt 175 Euro pro Jahr
      • Außerdem gibt es die Kinderzulage und den Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro. 
      • Ab 2026 soll die Riester-Rente durch ein neues Altersvorsorgeprodukt ersetzt werden, das flexiblere Kapitalmarkt-Investitionen wie ETFs erlaubt,  ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Mit der Frühstart-Rente ist auch ein staatlich gefördertes Modell für Kinder geplant.
      Riester-Zulage

      Ratgeber-Inhalt

      Riester-Zulagen: Überblick

      Diese Riester-Zulagen gibt es aktuell (Stand 2025):  

      • Grundzulage: Jedes Jahr erhalten Sie eine Grundzulage von 175 Euro. 
      • Kinderzulage: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie eine Kinderzulage von 185 Euro; für alle, die ab 2008 geboren wurden, 300 Euro pro Jahr. 
      • Berufseinsteigerbonus: Beim Abschluss eines Riester-Vertrages bis zum 25. Geburtstag erhalten Sie einmal einen Bonus von 200 Euro. 

      Riester-Reform 2026: Mehr Förderung für Sparer

      Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgehalten, dass die Riester-Rente 2026 durch ein neues, einfacheres und renditestärkeres Produkt ersetzt werden soll – etwa durch ein Altersvorsorgedepot oder die Frühstart-Rente. Statt der bisherigen Beitragsgarantie soll z. B. künftig eine kapitalmarktorientierte Anlage in ETFs und Fonds möglich sein. Bestehende Riester-Verträge könnten optional übertragen werden. Die Frühstart-Rente sieht zudem staatliche Einzahlungen von 10 € monatlich ab dem 6. Lebensjahr vor – mit freiwilliger Weiterführung ab 18 Jahren. 

       

      Wer bekommt Riester-Zulagen?

      Zulagenberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind oder Sozialleistungen erhalten. Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in die Riester-Rente einzahlen.

      Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können über den Riester-Vertrag des Partners "mitriestern" und müssen, um die Zulage zu erhalten, mindestens 60 Euro jährlich einzahlen.  

      Tipp: Alle Infos zur Kinderzulage erhalten Sie in unserem Ratgeber Kinderzulagen Riester-Rente: Das müssen Sie beachten. Und was Sie zur Riester-Rente und Steuer wissen müssen, erfahren Sie hier. 

       

      Wie bekommt man die Riester-Zulagen?

      Die Riester-Zulagen müssen Sie über den Zulagenantrag für die Riester-Rente beantragen. Sie können Ihren Anbieter mit einem Dauerzulagenantrag bevollmächtigen, die Riester-Zulage jährlich für Sie zu beantragen.

      Wie lange kann man die Riester-Zulage rückwirkend beantragen?

      Sie können die Riester-Zulage rückwirkend für zwei Jahre zum Jahresende beantragen. Das heißt, die Zulagen für 2026 können Sie noch bis 31.12.2028 beantragen. 

      Riester-Rente: Jetzt beraten lassen

      Haben Sie Fragen zur Riester-Rente und zu den Fördermöglichkeiten? Vereinbaren Sie rund um die private Altersvorsorge einfach ein kostenloses Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie ganzheitlich und zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.

      Riester-Rente Persönliche Beratung gewünscht?

      Derzeit beliebt

      Rentenpunkte kaufen

      Rentenpunkte kaufen 2026: Für wen lohnt es sich?

      Rürup-Rente Auszahlung

      Wie erfolgt die Auszahlung der Rürup-Rente?

      Rürup Rente Steuer

      Rürup-Rente steuerlich absetzen: Tipps für maximale Vorteile

      Bleiben Sie auf dem Laufenden. impuls Newsletter abonnieren

      Mit unserem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Versicherungen - mit Ratgebern, Tipps und Trends sowie Service-Themen. Für die Anmeldung einfach hier ihre E-Mail Adresse eintragen: