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Riester-Zulage: Diese Förderung bekommen Sie

Kurzer Überblick Riester Zulage

Kurzer Überblick

  • Die Grundzulage bei der Riester-Rente beträgt 175 Euro pro Jahr. 
  • Außerdem gibt es die Kinderzulage und den Berufseinsteigerbonus. 
  • Im Zuge der Riester-Reform im Jahr 2025 sollen die Zulagen vereinfacht werden und ausschließlich nach der Höhe der Einzahlung berechnet werden.
Riester-Zulage

Riester-Zulagen: Überblick

Diese Riester-Zulagen gibt es aktuell (Stand: 2024):  

  • Grundzulage: Jedes Jahr erhalten Sie eine Grundzulage von 175 Euro. 
  • Kinderzulage: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie eine Kinderzulage von 185 Euro; für alle, die ab 2008 geboren wurden, 300 Euro pro Jahr. 
  • Berufseinsteigerbonus: Beim Abschluss eines Riester-Vertrages bis zum 25. Geburtstag erhalten Sie einmal einen Bonus von 200 Euro. 

Riester-Reform 2025: Mehr Förderung für Sparer

Im Jahr 2025 soll es eine Reform der Riester-Rente geben. Die Umsetzung ist bis spätestens im Frühjahr geplant. Der Gesetzesentwurf enthält u. a. diese Neuerungen: 

  • Neben der klassischen Riester-Rente mit einer Beitragsgarantie von 100 Prozent dürfen nun auch Riester-Produkte mit einem Garantieniveau von 80 Prozent angeboten werden. Außerdem soll ein Altersvorsorgedepot eingeführt werden, durch das Sparer garantiefrei in Fonds oder ETF investieren können. 
  • Pro selbst eingezahltem Euro soll es eine staatliche Zulage von 20 Cent geben (bis zur Höchstgrenze von 3.000 Euro). Damit beträgt die maximale Grundzulage 600 Euro (statt bisher 175 Euro).
  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 25 Cent pro selbst eingezahltem Euro (bis maximal 1.200 Euro pro Kind). Die maximale Förderung pro Kind beträgt also 300 Euro.
  • Der steuerlich geförderte Höchstbetrag soll von 2.100 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr erhöht werden (2030 auf 3.500 Euro). 
  • Der Mindestbeitrag wird von 60 auf 120 Euro pro Jahr angehoben. 
  • Der Berufseinsteigerbonus bis zum 25. Lebensjahr in Höhe von 200 Euro wird drei Jahre lang bezahlt (und nicht wie bisher einmalig). 
  • Es wird eine Förderung für Geringverdienende (Bruttoeinkommen bis 26.250 Euro) in Höhe von 175 Euro pro Jahr eingeführt.

 

Wer bekommt Riester-Zulagen?

Zulagenberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind oder Sozialleistungen erhalten. Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in die Riester-Rente einzahlen.

Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können über den Riester-Vertrag des Partners "mitriestern" und müssen, um die Zulage zu erhalten, mindestens 60 Euro jährlich einzahlen.  

Tipp: Alle Infos zur Kinderzulage erhalten Sie in unserem Ratgeber Kinderzulagen Riester-Rente: Das müssen Sie beachten. Und was Sie zur Riester-Rente und Steuer wissen müssen, erfahren Sie hier. 

Wie bekommt man die Riester-Zulagen?

Die Riester-Zulagen müssen Sie über den Zulagenantrag für die Riester-Rente beantragen. Sie können Ihren Anbieter mit einem Dauerzulagenantrag bevollmächtigen, die Riester-Zulage jährlich für Sie zu beantragen.

Wie lange kann man die Riester-Zulage rückwirkend beantragen?

Sie können die Riester-Zulage rückwirkend für zwei Jahre zum Jahresende beantragen. Das heißt, die Zulagen für 2022 können Sie noch bis 31.12.2024 beantragen. 

Riester-Rente: Jetzt beraten lassen

Haben Sie Fragen zur Riester-Rente und zu den Fördermöglichkeiten? Vereinbaren Sie rund um die private Altersvorsorge einfach ein kostenloses Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie ganzheitlich und zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.

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