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      Riester-Zulage: Diese Förderung bekommen Sie

      Kurzer Überblick Riester Zulage

      Kurzer Überblick

      • Riester-Reform 2026: Die bisherige Riester-Rente soll durch ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ersetzt werden, das einfacher, kostengünstiger und renditestärker ist. Laut aktuellem Gesetzesentwurf sind Fonds- und ETF-Anlagen ohne Garantien, eine beitragsabhängige Förderung und flexiblere Auszahlungen geplant.
      • Bestehende Verträge können gewechselt werden oder weiterlaufen.
      • Während der Fondsverband BVI die Reformpläne begrüßt, sieht der Versicherungsverband GDV die Gefahr neuer Versorgungslücken.
      • Die Reform sieht u.a. vor, Einzahlungen bis maximal 1.800 € im Jahr zu fördern. Damit ergibt sich eine Grundzulage von 480 € im Jahr. Bei Kindern sollen es bis zu 300 € sein.
      • Die Grundzulage bei der Riester-Rente beträgt aktuell noch max. 175 Euro pro Jahr
      • Außerdem gibt es noch die Kinderzulage und den einmaligen Berufseinsteigerbonus von derzeit 200 Euro. 
      Riester-Zulage

      Ratgeber-Inhalt

      Riester-Zulagen: Überblick

      Diese Riester-Zulagen gibt es aktuell (Stand 2025):  

      • Grundzulage: Jedes Jahr erhalten Sie eine Grundzulage von 175 Euro. 
      • Kinderzulage: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie eine Kinderzulage von 185 Euro; für alle, die ab 2008 geboren wurden, 300 Euro pro Jahr. 
      • Berufseinsteigerbonus: Beim Abschluss eines Riester-Vertrages bis zum 25. Geburtstag erhalten Sie einmal einen Bonus von 200 Euro. 

      Riester-Reform 2026: Mehr Förderung für Sparer

      Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgehalten, dass die Riester-Rente 2026 durch ein neues, einfacheres und renditestärkeres Produkt ersetzt werden soll – etwa durch ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot.

      Statt der bisherigen festgeschriebenen Beitragsgarantie soll künftig eine kapitalmarktorientierte Anlage in ETFs und Fonds mit 100, 80 und 0 Prozent Beitragsgarantie möglich sein. Für Einsteiger soll es zudem ein kostengedeckeltes Standardprodukt geben. 

      Zusätzlich ist ein beitragsabhängiges Modell vorgesehen, das insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen begünstigt. Für Einzahlungen bis 1.200 Euro jährlich gibt es 30 Cent Zuschuss je Euro (ab 2029: 35 Cent), von 1.201 bis 1.800 Euro 20 Cent. Die Grundzulage kann so bis zu 480 Euro pro Jahr betragen, ergänzt durch eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro und einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

      Bestehende Riester-Verträge könnten optional übertragen werden. Das Jahr 2026 ist als Übergangsphase vorgesehen, die Einführung des neuen Vorsorgeprodukts wird derzeit für 2027 erwartet.

       

      Wer bekommt Riester-Zulagen?

      Zulagenberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind oder Sozialleistungen erhalten. Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in die Riester-Rente einzahlen.

      Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können über den Riester-Vertrag des Partners "mitriestern" und müssen, um die Zulage zu erhalten, mindestens 60 Euro jährlich einzahlen.  

      Tipp: Alle Infos zur Kinderzulage erhalten Sie in unserem Ratgeber Kinderzulagen Riester-Rente: Das müssen Sie beachten. Und was Sie zur Riester-Rente und Steuer wissen müssen, erfahren Sie hier. 

       

      Wie bekommt man die Riester-Zulagen?

      Die Riester-Zulagen müssen Sie über den Zulagenantrag für die Riester-Rente beantragen. Sie können Ihren Anbieter mit einem Dauerzulagenantrag bevollmächtigen, die Riester-Zulage jährlich für Sie zu beantragen.

      Wie lange kann man die Riester-Zulage rückwirkend beantragen?

      Sie können die Riester-Zulage rückwirkend für zwei Jahre zum Jahresende beantragen. Das heißt, die Zulagen für 2026 können Sie noch bis 31.12.2028 beantragen. 

      Riester-Rente: Jetzt beraten lassen

      Haben Sie Fragen zur Riester-Rente und zu den Fördermöglichkeiten? Vereinbaren Sie rund um die private Altersvorsorge einfach ein kostenloses Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie ganzheitlich und zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.

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