Um eine Zulage zu erhalten, muss diese beim Versicherer beantragt werden. Am besten erteilt man dem Versicherungsanbieter direkt eine Vollmacht, die staatliche Zulage jährlich zu beantragen. Seit 2018 beträgt die Höhe der staatlichen Grundzulage pro Person 175 Euro.
Zusätzlich erhalten Versicherte pro Jahr 185 Euro für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind, für Kinder die nach dem 01.01.2008 geboren sind, betragen die Zulagen sogar 300 Euro. Die Kinderzulagen richten sich immer nach dem Kindergeld: Sie werden gewährt, solange die Kinder kindergeldberechtig sind, d.h. maximal bis zum 25. Lebensjahr.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss der Sparer den vollen Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich des Zulagenanspruchs, maximal 2100 Euro) leisten. Wird weniger eingezahlt, werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Eine einmalige zusätzliche Zulage ist der Berufseinsteiger-Bonus über 200 Euro. Die Bedingung: Der Riester-Sparer darf am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag abschließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht beendet haben und er muss unmittelbar zulageberechtigt sein.
Die Beiträge zur Riester-Rentenversicherung können im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs in der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2100 Euro. Von der Steuerersparnis, die die Riester-Rentenversicherung mit sich bringt, können Versicherte unabhängig von der Höhe des Eigenbeitrags profitieren. Selbst wenn der Versicherte nur den Sockelbeitrag in der Höhe von 60 Euro bezahlt, kann er die Ersparnis geltend machen. Eine Steuererstattung steht einem Riester-Sparer immer dann zu, wenn die zu erwartende Steuerersparnis den reinen Zulagenanspruch übersteigt.