Riester-Zulagen: Überblick
Diese Riester-Zulagen gibt es aktuell (Stand 2025):
- Grundzulage: Jedes Jahr erhalten Sie eine Grundzulage von 175 Euro.
- Kinderzulage: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie eine Kinderzulage von 185 Euro; für alle, die ab 2008 geboren wurden, 300 Euro pro Jahr.
- Berufseinsteigerbonus: Beim Abschluss eines Riester-Vertrages bis zum 25. Geburtstag erhalten Sie einmal einen Bonus von 200 Euro.
Riester-Reform 2026: Mehr Förderung für Sparer
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgehalten, dass die Riester-Rente 2026 durch ein neues, einfacheres und renditestärkeres Produkt ersetzt werden soll – etwa durch ein Altersvorsorgedepot oder die Frühstart-Rente. Statt der bisherigen Beitragsgarantie soll z. B. künftig eine kapitalmarktorientierte Anlage in ETFs und Fonds möglich sein. Bestehende Riester-Verträge könnten optional übertragen werden. Die Frühstart-Rente sieht zudem staatliche Einzahlungen von 10 € monatlich ab dem 6. Lebensjahr vor – mit freiwilliger Weiterführung ab 18 Jahren.
Wer bekommt Riester-Zulagen?
Zulagenberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind oder Sozialleistungen erhalten. Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in die Riester-Rente einzahlen.
Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können über den Riester-Vertrag des Partners "mitriestern" und müssen, um die Zulage zu erhalten, mindestens 60 Euro jährlich einzahlen.
Tipp: Alle Infos zur Kinderzulage erhalten Sie in unserem Ratgeber Kinderzulagen Riester-Rente: Das müssen Sie beachten. Und was Sie zur Riester-Rente und Steuer wissen müssen, erfahren Sie hier.
Wie bekommt man die Riester-Zulagen?
Die Riester-Zulagen müssen Sie über den Zulagenantrag für die Riester-Rente beantragen. Sie können Ihren Anbieter mit einem Dauerzulagenantrag bevollmächtigen, die Riester-Zulage jährlich für Sie zu beantragen.
Wie lange kann man die Riester-Zulage rückwirkend beantragen?
Sie können die Riester-Zulage rückwirkend für zwei Jahre zum Jahresende beantragen. Das heißt, die Zulagen für 2026 können Sie noch bis 31.12.2028 beantragen.
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