Der Staat fördert die Rürup-Rente (Basisrente) ausschließlich über die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die eingezahlten Beiträge können als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden.
Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Generell ist jeder förderungsberechtigt, der einkommensteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.
Die Aufwendungen für die Rürup-Rente können ab 2023 vollständig als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben werden. .
Somit sind ab 2023 für Singles maximal 26.528 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge auf 53.056 Euro.
Eigentlich sollten Aufwendungen für die staatlich geförderte Rürup-Rente erst 2025 in voller Höhe steuerlich anerkannt werden, dies gilt jetzt aber bereits ab 2023.