Die Rürup-Rente (Basisrente) ist nicht frei vererbbar. Im Normalfall findet im Todesfall des Versicherten keine Auszahlung an die Erben statt.
Als Zusatzleistung kann eine Vererbbarkeit der Rürup-Rente aber in Form eines Hinterbliebenenschutzes vereinbart werden. Mögliche Begünstigte sind bei der Hinterbliebenenabsicherung der Basisrente der Ehepartner oder ein sich in Ausbildung befindliches Kind bis zum Alter von maximal 25 Jahren (versorgungsberechtigte Hinterbliebene).
Die Rürup-Rente wird dann in Form einer Witwenrente oder Waisenrente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei Tod des Versicherten in der Rentenphase sind dies die vereinbarten monatlichen Auszahlungen aus der Rürup-Rente. Stirbt der Versicherte noch in der Ansparphase, ist das Vertragsguthaben zum Todeszeitpunkt für die Auszahlung maßgeblich.
Als Zusatzleistung kann eine Vererbbarkeit der Rürup-Rente aber in Form eines Hinterbliebenenschutzes vereinbart werden. Mögliche Begünstigte sind bei der Hinterbliebenenabsicherung der Basisrente der Ehepartner oder ein sich in Ausbildung befindliches Kind bis zum Alter von maximal 25 Jahren (versorgungsberechtigte Hinterbliebene).
Die Rürup-Rente wird dann in Form einer Witwenrente oder Waisenrente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei Tod des Versicherten in der Rentenphase sind dies die vereinbarten monatlichen Auszahlungen aus der Rürup-Rente. Stirbt der Versicherte noch in der Ansparphase, ist das Vertragsguthaben zum Todeszeitpunkt für die Auszahlung maßgeblich.