Die Rürup-Rente (Basis-Rente) ist nicht frei vererbbar. Im Normalfall findet im Todesfall des Versicherten keine Auszahlung an die Erben statt. Das heißt, die eingezahlten Prämien verfallen beim Tod der versicherten Person.
Hinterbliebenenschutz bei der Rürup-Rente
Jedoch kann ein Hinterbliebenenschutz als Zusatzleistung in den Vertrag der Rürup-Rente aufgenommen werden. Dann gehen die eingezahlten Beiträge nicht verloren, sondern werden als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Mögliche Begünstigte sind dabei der Ehepartner oder ein sich in Ausbildung befindliches Kind bis zum Alter von maximal 25 Jahren (versorgungsberechtigte Hinterbliebene).
Dabei gilt:
- Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte monatliche Auszahlung aus der Rürup-Rente.
- Stirbt der Versicherte noch in der Ansparphase, wird das bis zum Todeszeitpunkt angesparte Vertragsguthaben ausgezahlt.
Tipp: Infos zu den Steuerersparnissen durch die Rürup-Rente finden Sie in diesem Ratgeber: Rürup-Rente von der Steuer absetzen.
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