Wie erfolgt die Auszahlung der Rürup-Rente?
Wann die Rürup-Rente (Basisrente) ausgezahlt wird, wird individuell im Vertrag festgelegt. Generell können Sie mit der Auszahlung zwischen dem vollendeten 62. und 85. Lebensjahr starten. Der frühesten Auszahlungsbeginn (62. Lebensjahr) ist gesetzlich vorgegeben. Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, ist der frühestmögliche Auszahlungsbeginn mit 60 Jahren.
Die Rürup-Rente können Sie sich nur als monatliche Rente bis an Ihr Lebensende auszahlen lassen. Eine einmalige Auszahlung oder Teil-Auszahlung ist nicht möglich.
Wie hoch ist die Auszahlung bei der Rürup-Rente?
Die Auszahlung der Basisrente besteht aus zwei Teilen: Der Garantierente und der Überschussrente. Dabei macht die Überschussrente den Großteil der Auszahlung aus. Sie hängt von verschiedenen Faktoren wie Kosten, Zinsen und Sterbetafeln ab. In den meisten Rürup-Verträgen wird eine Beitragsgarantie vereinbart. Das bedeutet, dass Ihnen garantiert wird, dass Sie mindestens Ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten.
Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente werden Ihre Beiträge in Aktien- oder Investmentfonds investiert. Daher hängt die Höhe der Rente auch von der Entwicklung des Fonds bzw. der Entwicklung an der Börse ab.
Wie wird die Basisrente bei der Auszahlung versteuert?
Die Besteuerung der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, in der Auszahlungsphase folgt der nachgelagerten Besteuerung. Hier die wichtigsten Punkte:
- Besteuerung mit persönlichem Steuersatz: Die Rentenzahlungen werden als Einkommen im Alter mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
- Freibeträge nutzbar: Im Alter stehen Ihnen Freibeträge zu, die die Steuerlast mindern können.
- Steuerprogression im Alter oft geringer: Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist, kann sich ein niedrigerer Steuersatz ergeben als während der Erwerbsphase.
- Besteuerungsanteil steigt: Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt für Neurentner jährlich, bis er irgendwann 100 % erreicht. Momentan liegt der Anteil bei 84 Prozent. Ab 2040 sind dann 100 Prozent Versteuerung vorgesehen – allerdings könnte sich dieser Termin durch das Wachstumschancengesetz nach hinten verschieben.
Tipp: Mehr Infos zum Thema Rürup-Rente und Steuer erhalten Sie in diesem Ratgeber.
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