Grundsätzlich ist die Riester-Rente als Zusatz zur gesetzlichen Rente oder Pension gedacht und wird ab dem gesetzlichen Rentenalter als monatliche Rentenzahlung ausgezahlt. Je nach Jahrgang liegt das Renteneintrittsalter aktuell bei 65 oder 67 Jahren.
Riester-Rente Auszahlung mit 60
Wer vor 2011 eine Riester-Rente abgeschlossen hat, kann sich diese ab 60 Jahren auszahlen lassen. 2012 wurde das Auszahlungsalter von 60 auf 62 Jahre angehoben.
Wer sich dazu entscheidet, die Auszahlungen vor dem regulären Auszahlungszeitpunkt in Anspruch zu nehmen, bekommt nicht die volle staatliche Förderung. Natürlich kann auch ein späterer Auszahlungsbeginn gewählt werden, zum Beispiel, wenn ein Sparer mit einer Abfindung aus dem Berufsleben ausscheidet und die Riester-Rente nicht unmittelbar in Anspruch nehmen will.
Riester-Rente Teilauszahlung
Generell können sich Riester-Sparer bei Rentenbeginn 30 Prozent des für die Verrentung zur Verfügung stehenden Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Diese Auszahlung ist voll steuerpflichtig und verringert die anschließende Rente, wirkt sich aber nicht negativ auf die die erhaltenen Förderungen / Zulagen aus.
Riester Rente Einmalzahlung
Eine Einmalzahlung ist möglich, hierzu ist allerdings die Kündigung der Riester Rente Voraussetzung. Da der Gesetzgeber für Riester eine monatliche Auszahlung vorsieht wird in diesem Fall von einer „schädlichen Verwendung“ gesprochen. Diese führt dazu, dass die Einmalzahlung der Riester Rente um alle geleisteten Zulagen und Steuervorteile gemindert wird.
Ausnahme: Kleinbetragsrenten
Beträgt die monatliche Riester Rente maximal 32,90 Euro (Stand 2022), so kann eine Einmalauszahlung auch ohne Abzug der Zulagen und Steuervorteile erfolgen.
Auszahlung Wohn-Riester
Bei Wohn-Riester Verträgen ist die vorzeitige Einmalzahlung hingegen eingeplant. Wird eine Eigentumswohnung oder ein Haus gekauft oder gebaut, oder es findet eine Sanierung im Sinne der Barrierefreiheit statt, so kann der gesamte Riester Betrag, inklusive aller Zulagen und Steuern, ausgezahlt werden.