Riester-Rente: Wie funktioniert die Auszahlung?
Grundsätzlich soll die Riester-Rente die gesetzliche Rente oder Pension ergänzen und wird daher als lebenslange Rente ausgezahlt, wenn Sie in den Ruhestand gehen.
Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt automatisch über den Anbieter, bei dem Sie die Riester-Rente abgeschlossen haben. Der frühesten Rentenbeginn und Ihre garantierte Mindestauszahlung sind in den Vertragsbedingungen festgelegt.
Teilauszahlung der Riester-Rente
Sie können sich die Riester-Rente auch teilweise auszahlen lassen, allerdings ist die Teilauszahlung auf 30 Prozent begrenzt. Das heißt, bei Rentenbeginn können Sie sich einmalig 30 Prozent Ihres Riester-Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Der Restbetrag wird dann ganz normal als lebenslange Rente ausgezahlt.
Die Teilauszahlung der 30 Prozent müssen Sie komplett versteuern und sie verringert Ihre anschließende Rente. Sie wirkt sich allerdings nicht negativ auf die erhaltenen Förderungen und Zulagen aus.
Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen
Eine Einmalauszahlung der Riester-Rente ist zwar möglich, allerdings müssen Sie dafür die Riester-Rente kündigen – und das ist mit erheblichen Nachteilen verbunden. Da der Gesetzgeber die Riester-Rente als monatliche Rente vorsieht, wird im Fall einer Kündigung von einer „schädlichen Verwendung“ gesprochen. Das führt dazu, dass Sie bei einer Kündigung und Einmalauszahlung die gesamte staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Außerdem müssen Sie die Auszahlung komplett versteuern.
Ausnahme: Kleinbetragsrente
Wenn Ihr angespartes Riester-Kapital so niedrig ist, dass sich eine monatliche Auszahlung nicht lohnt, können Sie sich die gesamte Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen, ohne dass Sie die staatliche Förderung und Steuervorteile verlieren. Allerdings müssen Sie auch den Kleinbetrag im Jahr der Auszahlung versteuern. Die Grenze für eine Kleinbetragsrente liegt derzeit bei 35,35 Euro.
Riester-Rente Auszahlung mit 60
Wenn Sie vor 2011 eine Riester-Rente abgeschlossen haben, können Sie sich diese ab 60 Jahren auszahlen lassen. 2012 wurde das Auszahlungsalter von 60 auf 62 Jahre angehoben. Auch, wenn Sie sich die Riester-Rente ab 60 oder 62 auszahlen lassen können, kann es sinnvoll sein, die Auszahlung erst mit dem Renteneintritt zu starten. So können Sie noch einige Jahre einzahlen und so Ihre Rentenzahlung aufstocken.
Auszahlung der Wohn-Riester
Bei der sogenannten "Wohn-Riester" ist eine vorzeitige Auszahlung eingeplant. Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen bzw. umbauen, können Sie sich die Riester-Rente inklusive aller Zulagen auszahlen lassen. Wie die Wohn-Riester funktioniert und welche Voraussetzungen gelten, können Sie hier auf der Website der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.
Riester-Auszahlung: Höhe und Berechnung
Wie hoch die Auszahlung der Riester-Rente ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Höhe der Einzahlung (monatliche Beiträge + Zuzahlungen)
- Dauer der Einzahlung
- Staatliche Zulagen
- Zinsentwicklung und Wert der Fondsanlage
- Kosten für den Riester-Vertrag
Da diese Faktoren individuell sind, kann nicht pauschal gesagt werden, wie viel Rente Sie später aus Ihrem Riester-Vertrag erhalten. Eine Modellrechnung der Bundesregierung für Durchschnittsverdiener, die seit 2002 den maximal möglichen Anteil in ihren Vertrag eingezahlt haben und daher die volle Förderung erhalten, ergibt bei einem Renteneintritt im Jahr 2030 eine monatliche Auszahlung von 258 Euro. Im Jahr 2035 von 357 Euro. Weitere Infos zum Thema Riester-Rente berechnen finden Sie hier.
Tipp: Online finden Sie einige Riester-Rechner, in die Sie verschiedene Werte eingeben und Ihre zu erwartende Auszahlung berechnen können. Beachten Sie aber, dass es sich dabei immer nur um Richtwerte handelt. Für eine ausführliche Beratung rund um die Riester-Rente und weitere Möglichkeiten zur Altersvorsorge vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten gehen auf Ihre individuelle Situation ein und finden die beste Lösung für Sie.