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Riester-Rente berechnen: So geht's

Kurzer Überblick Riester Rente berechnen

Kurzer Überblick

  • Vorjahreseinkommen: Grundlage für die Berechnung des monatlichen Riester-Beitrags ist das beitragspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres.
  • Förderquote: 4% des Vorjahreseinkommens müssen als Beitrag aufgebracht werden, bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Grundzulage: Der Staat zahlt eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulage: Für Familien mit Kindern, die vor 2008 geboren wurden, liegt die Zulage bei 185 Euro, für danach geborene Kinder bei 300 Euro pro Jahr.
  • Berufseinsteigerbonus: Personen unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro beim Abschluss eines Riester-Vertrages.
  • Mindesteigenbeitrag: Um volle Zulagen zu erhalten, müssen Erwachsene mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen (Sockelbeitrag).
Riester Rente berechnen

Riester-Rente: Berechnung, Zulagen und Förderung

Die Grundlage für die Berechnung des monatlichen Beitrages zur Riester-Rente bildet das rentenversicherungspflichtige Vorjahres-Bruttoeinkommen. 4 Prozent dieses Betrags werden als Gesamtbeitrag für die volle Förderung angesetzt. Von dem Gesamtbeitrag wird die Summe der Ihnen zustehenden staatlichen Zulagen abgezogen, um den zu zahlenden Beitrag zu erhalten.

Die Zulagen sind abhängig von Ihrem Familienstand sowie der Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder:

  • Grundzulage: Die Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro.
  • Kinderzulage: Für jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist, gibt es eine Zulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie 185 Euro. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, 300 Euro. Wichtig: Es kann nur ein Elternteil die Kinder-Zulage bekommen – wenn nicht anders angegeben, erhält sie der Elternteil, der auch das Kindergeld bekommt. 
  • Berufseinsteiger-Bonus: Unter 25-Jährige erhalten einmalig 200 Euro.

"Riestern" als Ehepaar

Für Ehepartner gelten folgende Regeln: 

  • Wenn beide rentenversicherungspflichtig sind, können beide einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Dann erhält jeder Ehepartner die Grundzulage von 175 Euro. 
  • Ist ein Ehepartner nicht förderberechtigt (z.B. weil er selbstständig und nicht versicherungspflichtig oder nicht erwerbstätig ist), kann er über den Ehepartner "mitriestern." Er kann dann einen Riester-Vertrag abschließen, obwohl er selbst nicht förderberechtigt ist. Er muss dann jährlich den Mindestbetrag von 60 Euro einzahlen und erhält ebenfalls die Grundzulage von 175 Euro. 

Riester-Rente berechnen: Formel

Für die Berechnung der monatlichen Beiträge zur Riester-Rente folgende Formel:

Jahresbruttoeinkommen des Vorjahres x 0,04 (4 %) - Grundzulage - Kinderzulage(n)

 

Beispiel 1: Beitrag für einen Single mit 36.000 Euro Bruttoeinkommen

36.000 Euro x 0,04 - 175 Euro = 1.265 Euro

Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000 Euro zahlt ein Single ohne Kinder also jährlich 1.265 Euro an Riester-Beiträgen. Das entspricht einem monatlichen Beitrag von 105,42 Euro.


Beispiel 2: Beitrag für einen zweifachen Vater mit 60.000 Euro Bruttoeinkommen

60.000 Euro x 0,04 - 175 - (2 x 300 Euro) = 1.625 Euro

Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro und der Ausnutzung von zwei Kinderzulagen von je 300 Euro sowie der Grundzulage von 175 Euro ergibt sich ein jährlich zu zahlender Riester-Beitrag von 1.625 Euro. Das entspricht einem monatlichen Mindesteigenbeitrag von rund 135,42 Euro.

Riester Mindest- und Höchstbeitrag

Der Mindestbeitrag bei der Riester-Rente ist der sogenannte Sockelbetrag. Dieser beträgt 60 Euro und muss mindestens eingezahlt werden, um überhaupt Zulagen und Förderungen zu erhalten. 

Mit dem Höchstbetrag wird bei der Riester-Rente der Betrag bezeichnet, der staatlich gefördert wird und steuerlich absetzbar ist. Er beträgt jährlich 2.100 Euro. Prinzipiell können Sie aber in die Riester-Rente einzahlen, was Sie wollen – nur lohnt es sich in den allermeisten Fällen nicht, mehr als den Höchstbetrag einzuzahlen.

 

Riester-Rente: Steuervorteile

  • Sonderausgabenabzug: Riester-Beiträge können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr (für gemeinsam Veranlagte 4.200 Euro) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
  • Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist.


Gut zu wissen: Die Höhe des zu versteuernden Maximalbetrags sowie die Zulagen sollten bis Frühjahr 2025 in einer Renten-Reform angehoben werden. Aufgrund der gescheiterten Ampel-Koalition verzögert sich die geplante Reform jedoch auf unbestimmte Zeit.

 

Riester-Rente: Auszahlung berechnen 

Die tatsächliche Rentenhöhe aus einer Riester-Rentenversicherung kann nicht so einfach pauschal berechnet werden. Bei klassischen Riester-Verträgen wird allerdings schon bei Vertragsabschluss die Mindesthöhe der lebenslang garantierten monatlichen Rente festgelegt. Diese ergibt sich aus den eingezahlten Beiträgen, den Zulagen, der Höhe des Garantiezins und den Kosten des Versicherers.

Die Berechnungsformel wäre also wie folgt:

Eigenbeiträge + Zulagen x Garantiezins - Kosten = garantierte Rente


Ob die tatsächliche Auszahlung dann höher ausfällt, ist abhängig vom Erfolg Kapitalanlage und der Kontinuität der Beitragszahlungen. Außerdem ist der Zeitpunkt des Rentenbeginns entscheidend.

 

Riester-Rente bei der Auszahlung versteuern 

In der Auszahlungsphase müssen Sie die Leistungen aus der Riester-Rente mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Sie sparen also in der Ansparungsphase Steuern, müssen aber die Riester-Rente bei der Auszahlung versteuern. Damit wird die Steuerlast ins Alter verschoben. Das ist in der Regel ein Vorteil, da der Steuersatz im Alter niedriger ist. 

Der zu versteuernde Anteil der Riester-Rente liegt im Jahr 2024 bei 83,5 Prozent. Vorgesehen ist, dass er bis 2058 kontinuierlich ansteigt und dann bei 100 Prozent liegt. 

Einmalzahlung versteuern 

Sie können sich 30 Prozent der Riester-Rente als Einmalbetrag auszahlen lassen, ohne dass sich dies negativ auf Ihre Förderungen und Zulagen auswirkt. Den Auszahlungsbetrag müssen Sie komplett versteuern. 

Beratung rund um die Riester-Rente

Haben Sie Fragen zur Riester-Rente, den Steuervorteilen und Zulagen? Wir sind gerne für Sie da! Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten beantworten Ihre Fragen und haben dabei immer Ihre individuelle Lebenssituation im Blick.

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