Die Grundlage für die Berechnung des monatlichen Beitrages zur Riester Rente bildet das rentenversicherungspflichtige Vorjahres-Bruttoeinkommen. Vier Prozent dieses Betrags werden als Gesamtbeitrag angesetzt. Vom Gesamtbeitrag wird die Summe der dem Versicherten zustehenden staatlichen Zulagen abgezogen, um den zu zahlenden Beitrag zu erhalten.
Die Zulagen sind abhängig vom Familienstand des Versicherten sowie der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Die Grundzulage für den Antragsteller beträgt 175€ (Stand 2022), dazu kommen eventuelle Kinderzulagen für die Kinder, für die im laufenden Jahr Kindergeld gewährt wird, in Höhe von 185€ bzw. 300€ je Kind.
Falls der Ehepartner zu dem Personenkreis gehört, der keine eigenen, staatlich geförderten Beiträge einzahlen kann, also selbst nicht unmittelbar förderungsberechtigt ist und einen Zulagenvertrag abgeschlossen hat, werden auch für diesen noch einmal 175€ abgezogen. Als Ergebnis kommt man auf den zu zahlenden Jahresbeitrag, ein Sockelbetrag von 60€ im Jahr (auch Riesterrente Mindestbeitrag genannt) muss aber mindestens gezahlt werden.
Riester Rente berechnen: Formel
Für die Berechnung der monatlichen Beiträge zur Riester Rente, um die staatlichen Zulagen zu erhalten, gilt die folgende Formel:
Jahresbruttoeinkommen des letzten Jahres * 4% - Grundzulage – Kinderzulage(n)
Beispiel: Riester Rente Beitrag für Single mit 36.000€ Bruttoeinkommen
36.000€ * 0,04 – 175€ = 1.265€
Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000€ muss ein Single ohne Kinder also jährlich 1.265€ an Riester-Beiträgen zahlen. Das entspricht einem monatlichen Beitrag von 105,42€.
Beispiel: Riester Rente Beitrag für zweifachen Familienvater mit 40.000€ Bruttoeinkommen
40.000€ * 0,04 – 175 – 2 * 300€ = 825€
Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000€ und der Ausnutzung von zwei Kinderzulagen von je 300€ und der Grundzulage von 175€ ergibt sich ein jährlich zu zahlender Riester-Beitrag von 825€. Das entspricht einem monatlichen Mindesteigenbeitrag von 68,75€.
Riester-Rente Auszahlung berechnen
Die tatsächliche Rentenhöhe aus einer Riester-Rentenversicherung kann nicht so einfach pauschal berechnet werden.
Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen ist allerdings schon bei Vertragsabschluss zumindest eine Mindesthöhe einer lebenslang garantierten monatlichen Rente festgelegt. Diese ergibt sich aus den Eigenbeiträgen, den Zulagen, der Höhe des Garantiezinses und den Kosten des Versicherers.
Die Berechnungsformel wäre also wie folgt:
Eigenbeiträge + Zulagen * Garantiezins – Kosten = garantierte Rente
Ob die tatsächliche Auszahlung dann höher ausfällt ist abhängig vom Erfolg der Kapitalanlage des Versicherers und der Kontinuität der Beitragszahlungen. Der Zeitpunkt des Rentenbeginns ist ebenfalls entscheidend.