Riester-Rente: Berechnung, Zulagen und Förderung
Die Grundlage für die Berechnung des monatlichen Beitrages zur Riester-Rente bildet das rentenversicherungspflichtige Vorjahres-Bruttoeinkommen. Vier Prozent dieses Betrags werden als Gesamtbeitrag angesetzt (für die volle Förderung). Von dem Gesamtbeitrag wird die Summe der Ihnen zustehenden staatlichen Zulagen abgezogen, um den zu zahlenden Beitrag zu erhalten.
Die Zulagen sind abhängig von Ihrem Familienstand sowie der Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder:
- Grundzulage: Die Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro.
- Kinder-Zulage: Für jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist, gibt es eine Zulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro und für Kinder, die ab 1. Januar 2008 geboren wurden, 300 Euro. Wichtig: Es kann nur ein Elternteil die Kinder-Zulage bekommen – wenn nicht anders angegeben, erhält sie der Elternteil, der auch das Kindergeld bekommt.
- Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige.
Riestern als Ehepaar
Für Ehepartner gelten diese Regeln beim Thema Riester-Rente:
- Wenn beide rentenversicherungspflichtig sind, können beide einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Dann erhält jeder Ehepartner die Grundzulage von 175 Euro.
- Ist ein Ehepartner nicht förderberechtigt (z. B. weil er selbstständig und nicht versicherungspflichtig oder nicht erwerbstätig ist), kann er über den Ehepartner "mitriestern." Er kann dann einen Riester-Vertrag abschließen, obwohl er selbst nicht förderberechtigt ist. Er muss dann jährlich den Mindestbetrag von 60 Euro einzahlen und erhält ebenfalls die Grundzulage von 175 Euro.
Riester-Rente berechnen: Formel
Für die Berechnung der monatlichen Beiträge zur Riester Rente, um die staatlichen Zulagen zu erhalten, gilt die folgende Formel:
Jahresbruttoeinkommen des letzten Jahres x 4 % ./. Grundzulage ./. Kinderzulage(n)
Beispiel Riester-Rente: Beitrag für Single mit 36.000 Euro Bruttoeinkommen
36.000 Euro x 0,04 ./. 175 Euro = 1.265 Euro
Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000 Euro muss ein Single ohne Kinder also jährlich 1.265 Euro an Riester-Beiträgen zahlen. Das entspricht einem monatlichen Beitrag von 105,42 Euro.
Beispiel Riester-Rente: Beitrag für zweifachen Vater mit 60.000 Euro Bruttoeinkommen
60.000 Euro x 0,04 ./. 175 ./. (2 x 300 Euro) = 1.625 Euro
Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro und der Ausnutzung von zwei Kinderzulagen von je 300 Euro und der Grundzulage von 175 Euro ergibt sich ein jährlich zu zahlender Riester-Beitrag von 1.625 Euro. Das entspricht einem monatlichen Mindesteigenbeitrag von rund 135,42 Euro.
Riester Mindest- und Höchstbeitrag
Der Mindestbeitrag bei der Riester-Rente ist der sogenannte Sockelbetrag. Dieser beträgt 60 Euro und muss mindestens eingezahlt werden, um überhaupt Zulagen und Förderungen zu erhalten.
Mit dem Höchstbetrag wird bei der Riester-Rente der Betrag bezeichnet, der staatlich gefördert wird und steuerlich absetzbar ist. Er beträgt jährlich 2.100 Euro. Prinzipiell können Sie aber in die Riester-Rente einzahlen, was Sie wollen – nur lohnt es sich in den allermeisten Fällen nicht, mehr als den Höchstbetrag einzuzahlen.
Riester-Rente: Auszahlung berechnen
Die tatsächliche Rentenhöhe aus einer Riester-Rentenversicherung kann nicht so einfach pauschal berechnet werden. Bei klassischen Riester-Verträgen wird allerdings schon bei Vertragsabschluss die Mindesthöhe der lebenslang garantierten monatlichen Rente festgelegt. Diese ergibt sich aus den eingezahlten Beiträgen, den Zulagen, der Höhe des Garantiezins und den Kosten des Versicherers.
Die Berechnungsformel wäre also wie folgt:
Eigenbeiträge + Zulagen x Garantiezins – Kosten = garantierte Rente
Ob die tatsächliche Auszahlung dann höher ausfällt, ist abhängig vom Erfolg der Kapitalanlage des Versicherers und der Kontinuität der Beitragszahlungen. Außerdem ist der Zeitpunkt des Rentenbeginns entscheidend.
Beratung rund um die Riester-Rente
Haben Sie Fragen zur Riester-Rente, den Steuervorteilen und Zulagen? Wir sind gerne für Sie da! Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten beantworten Ihre Fragen und haben dabei immer Ihre individuelle Lebenssituation im Blick.