Die Betriebsrente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind zwei Begriffe, die oft synonym verwendet werden, sich jedoch voneinander unterscheiden.
Die Betriebsrente ist eine Form der Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Rente zahlt, die aus einem Versorgungswerk oder einer Pensionskasse stammt. Hierbei wird eine feste Rente vereinbart, die der Arbeitgeber während der Rentenphase des Mitarbeiters bezahlt.
Die Betriebsrente ist somit ein spezielles Modell der betrieblichen Altersvorsorge.
Die betriebliche Altersvorsorge hingegen umfasst verschiedene Formen der Alterssicherung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbietet.
Hierzu gehören neben der Betriebsrente auch die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Bei der bAV können die Arbeitnehmer beispielsweise Geld in eine Altersvorsorge einzahlen oder sie erhalten vom Arbeitgeber eine Beitragszusage, um ihre Altersversorgung aufzubauen. Dabei können sie in der Regel zwischen verschiedenen Modellen wählen, um ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu berücksichtigen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Betriebsrente eine spezifische Form der betrieblichen Altersvorsorge ist, während die bAV als Oberbegriff verschiedene Möglichkeiten zur Altersvorsorge im Rahmen des Arbeitsverhältnisses in sich vereint.