Die Begriffe "Betriebsrente" und "betriebliche Altersvorsorge" werden häufig synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Aspekte desselben Themas beschreiben. Hier eine detaillierte Erläuterung:
Betriebliche Altersvorsorge (bAV):
- Konzept: Die bAV umfasst sämtliche Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ergreifen kann, um die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter zu unterstützen. Sie ist ein Sammelbegriff für verschiedene Durchführungswege und Produkte.
- Durchführungswege: Zu den Durchführungswegen zählen:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage (Pensionszusage)
- Beitragsgestaltung: Die Beiträge können vom Arbeitgeber allein, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder als Kombination von beiden geleistet werden.
- Gesetzlicher Rahmen: Die bAV wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sowie weitere steuerliche Regelungen gerahmt.
Betriebsrente:
- Definition: Die Betriebsrente bezeichnet die Leistungen, die der Arbeitnehmer aus der bAV im Alter, bei Invalidität oder den Hinterbliebenen im Todesfall erhält.
- Leistungsform: Sie wird in der Regel als monatliche Rente ausgezahlt, kann in bestimmten Fällen aber auch als Kapitalleistung oder in anderen Formen zur Auszahlung kommen.
- Resultat: Die Betriebsrente ist das Ergebnis der während der Erwerbsphase über die bAV aufgebauten Anwartschaften und wird im Versorgungsfall als zusätzliches Einkommen zum gesetzlichen Rentenanspruch gezahlt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Betriebsrente eine spezifische Form der betrieblichen Altersvorsorge ist, während die bAV als Oberbegriff verschiedene Möglichkeiten zur Altersvorsorge im Rahmen des Arbeitsverhältnisses in sich vereint.
Brauchen Sie weitere Informationen oder eine Beratung, wie Sie die bAV in Ihrem Unternehmen implementieren oder für sich selbst nutzen können? Unsere BAV-Experten unterstützen Sie gerne.