Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert?
Als freiwillig gesetzlich versichert gelten alle, die die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) haben und sich für die gesetzliche entscheiden. Sie sind somit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und unterliegen keiner Versicherungspflicht.
Seit dem 1. August 2013 wird bei Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, die Versicherung automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fortgesetzt, ohne dass Sie dafür etwas tun oder Ihre bisherige Versicherungszeit nachweisen müssen. Sie bleiben also bei Ihrer Krankenkasse freiwillig versichert. Dies wird als "obligatorische Anschlussversicherung" bezeichnet. Möchten Sie stattdessen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, müssen Sie sich aktiv dafür entscheiden.
Unterschied: freiwillig und pflichtversichert
Der Unterschied zwischen freiwillig und pflichtversichert liegt in der Art der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung:
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Pflichtversichert: Sie sind automatisch Mitglied in der GKV, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. als Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, als Auszubildender, als Student oder als Rentner. Ihr Beitrag wird direkt vom Einkommen berechnet.
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Freiwillig versichert: Sie entscheiden sich aktiv für eine Mitgliedschaft in der GKV, wenn Sie nicht mehr pflichtversichert sind, z. B. weil Ihr Einkommen als Angestellter die Versicherungspflichtgrenze überschreitet oder Sie selbstständig sind. Bei Rentnern und Selbstständigen richtet sich der Beitrag nach Ihrem gesamten Einkommen. Dazu gehören unter anderem Mieteinnahmen, Kapitalerträge und private Renten.
Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?
Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern lassen, wenn Sie bereits zuvor bei einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Hier ein Überblick über alle Personengruppen:
Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
Bei Angestellten entscheidet die sogenannte Versicherungspflichtgrenze darüber, ob sie weiterhin der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen. Die Grenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet. Wer mit seinem regelmäßigen Einkommen darüber liegt, kann zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und einem Wechsel in die private Krankenversicherung wählen. Im Jahr 2026 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 77.400 € brutto jährlich beziehungsweise 6.450 € brutto monatlich.
Für Arbeitnehmer kommt außerdem ein Vorteil hinzu: Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 2026 bis zu 508,59 € pro Monat.
Beispiel-Szenario:
Sobald Ihr Brutto-Gehalt die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr (2026) übersteigt, entfällt Ihre Versicherungspflicht – entweder mit dem Jahreswechsel oder mit dem ersten Tag eines neuen Arbeitsverhältnisses. Sie sind dann automatisch freiwillig gesetzlich bei Ihrer bestehenden Krankenkasse versichert. Entscheiden Sie sich gegen die freiwillige gesetzliche Versicherung, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen melden und eine private Krankenversicherung nachweisen. Ihre neue Krankenversicherung muss dabei direkt an die vorherige anschließen.
Gesundheitsreform 2027
Zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung soll die Versicherungspflichtgrenze durch die geplante Gesundheitsreform einmalig um 300 € pro Monat steigen. Nach Prognosen des PKV-Verbands könnte die JAEG dadurch 2027 auf mehr als 84.800 € jährlich klettern. Privat versicherte Arbeitnehmer, die zwischen der derzeitigen Grenze von 77.400 € und der neuen Grenze von rund 84.800 € verdienen, würden dadurch wieder versicherungspflichtig in der GKV werden.
Da es sich bei den zusätzlichen 300 € um eine einmalige politische Anhebung handelt, soll es aber einen Bestandsschutz geben. Dieser soll verhindern, dass Angestellte allein aufgrund dieser außerplanmäßigen Erhöhung automatisch aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen.
Anders sieht es bei privat versicherten Selbstständigen aus, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Liegt ihr Einkommen ab 2027 unter der dann geltenden Versicherungspflichtgrenze von voraussichtlich mehr als 84.800 €, soll der Bestandsschutz für sie nicht gelten. Sowohl betroffene Angestellte als auch Selbstständige sollten sich deshalb möglichst noch vor dem Jahreswechsel von Versicherungsexperten beraten lassen.
Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige und Freiberufler besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich daher unabhängig von der Höhe ihres Einkommens freiwillig in der GKV versichern.
Wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt, richtet sich nach den Einkünften, die aus dem Einkommensteuerbescheid hervorgehen. Dabei berücksichtigt die Krankenkasse nicht nur das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit. Auch weitere Einnahmen, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalvermögen, fließen in die Beitragsberechnung ein.
Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit liegt häufig noch kein Einkommensteuerbescheid vor. In diesem Fall werden die Beiträge zunächst anhand des voraussichtlichen Einkommens festgesetzt. Sobald der erste Steuerbescheid verfügbar ist, nimmt die Krankenkasse eine rückwirkende Neuberechnung vor. Wurde das Einkommen zu hoch angesetzt, können Beiträge zurückerstattet werden. Lag die Schätzung dagegen unter den tatsächlichen Einkünften, kann eine entsprechend hohe Nachzahlung fällig werden.
Anders als Arbeitnehmer bekommen Selbstständige keinen Zuschuss eines Arbeitgebers zur Krankenversicherung. Die anfallenden Beiträge müssen sie deshalb vollständig aus eigener Tasche tragen – das gilt sowohl bei einer freiwilligen gesetzlichen als auch bei einer privaten Krankenversicherung.
Studenten über 30 Jahre
Studenten können sich in der GKV zu einem vergünstigten Studententarif versichern. Dieser Vorteil endet jedoch mit dem 30. Geburtstag oder spätestens nach dem 14. Fachsemester. Wer danach weiter studiert, kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Da die Beiträge einer freiwilligen GKV deutlich höher ausfallen können als die Beiträge eines Studententarifs in der PKV, kann die private Krankenversicherung insbesondere für ältere Studenten und Promovierende interessant sein.
Ein Wechsel in die PKV sollte dennoch gut überlegt sein. Denn wer sich während des Studiums privat versichert, kann später nicht ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb sollten Studenten bei ihrer Entscheidung nicht nur die aktuellen Beiträge, sondern auch ihre voraussichtliche berufliche und finanzielle Situation nach dem Studium berücksichtigen. Eine Beratung ist hier besonders sinnvoll.
Rentner ohne Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Viele Rentner sind über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Dafür müssen sie jedoch eine wichtige Voraussetzung erfüllen: In der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens müssen sie mindestens 90 % der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Wer diese sogenannte Vorversicherungszeit nicht erreicht, weil er beispielsweise über viele Jahre selbstständig und privat krankenversichert war, kann sich im Ruhestand freiwillig gesetzlich versichern.
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern berücksichtigt die Krankenkasse neben der gesetzlichen Rente auch weitere beitragspflichtige Einnahmen. Dadurch können die Beiträge höher ausfallen als bei Rentnern, die über die KVdR pflichtversichert sind.
Auch in der privaten Krankenversicherung können die Beiträge im Laufe des Lebens steigen. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, frühzeitig gegenzusteuern. Dazu gehören beispielsweise spezielle Beitragsentlastungstarife, mit denen Versicherte bereits während des Berufslebens dafür vorsorgen können, ihre PKV-Beiträge im Alter stabil zu halten. So lassen sich die Kosten für die private Krankenversicherung im Ruhestand besser planen und begrenzen.
Weitere Personengruppen
- Personen, deren kostenfreie Familienversicherung erloschen ist
- Kinder und Jugendliche, die nicht familienversichert sein können
- Personen, die nicht erwerbstätig sind und keine Sozialleistungen beziehen (z.B. Hausfrauen und -männer oder Personen, die von ihrem Ersparten leben)
- Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder direkt zuvor zwölf Monate gesetzlich versichert waren (Vorversicherungszeit)
- Rentner, die Kriterien wie die Vorversicherungszeit nicht erfüllen, da sie z.B. die meiste Zeit selbstständig waren
Personen, die bislang nicht gesetzlich versichert waren:
Wenn Sie zuvor nicht gesetzlich versichert waren oder lange Zeit im Ausland gelebt haben, können Sie sich nur unter folgenden Voraussetzungen freiwillig gesetzlich versichern lassen:
- Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland erwerbstätig sind und mit ihrem Einkommen sofort über der Versicherungspflichtgrenze liegen
- Personen, die von einem Auslandsaufenthalt zurückkehren oder neu nach Deutschland kommen und gesetzliche Vorversicherungszeiten aus dem Ausland nachweisen können
- Zeitsoldaten, die ihre Dienstzeit beendet haben
- Schwerbehinderte in den ersten drei Monaten nach Feststellung ihrer Schwerbehinderung (entsprechend der Altersgrenze der Krankenkassen)
In 2 Minuten zur passenden Krankenversicherung
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Gesetzlich oder Privat:
Welche Krankenversicherung passt zu dir?
Bist du angestellt oder selbstständig?
Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.
Verdienst du über 77.400 € im Jahr?
Ab einem Bruttojahreseinkommen von 77.400 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?
Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.
Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend
Da dein Bruttoeinkommen unter 77.400 € liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
2026 zahlen privatversicherte Angestellte etwa 361 € pro Monat für einen Premium-Tarif*, gesetzlich Versicherte hingegen ca. 509 € pro Monat**. Ein Wechsel kann somit bis zu 1.776 € Ersparnis pro Jahr bringen!
Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber übernimmt – wie in diesem Beispiel – 50 % deines Beitrags, maximal 508,59 € monatlich (Stand 2026).
Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen
Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.
Während in der GKV Krankenversicherungsbeiträge von bis zu 1.017 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige laut PKV-Verband bei nur 617 € im Monat. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 4.800 € Ersparnis im Jahr.
Was kostet die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung?
Wie viel Sie für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bezahlen, hängt vor allem von Ihrem Einkommen ab. Mit steigendem Einkommen erhöhen sich grundsätzlich auch die Beiträge. Nach oben gibt es allerdings eine Grenze: Für die Beitragsberechnung werden 2026 maximal 5.812,50 € brutto im Monat berücksichtigt. Dieser Wert entspricht der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Verdienen Sie mehr, erhöht der darüberliegende Teil Ihres Einkommens den GKV-Beitrag nicht weiter.
Für die Höhe des Gesamtbeitrags sind mehrere Beitragssätze relevant:
- allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung: 14,6 %
- kassenindividueller Zusatzbeitrag: 2026 zwischen 2,18 und 4,39 %
- Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung
In der Pflegeversicherung gelten 2026 folgende Beitragssätze:
- 3,6 % für Versicherte mit mindestens einem Kind
- 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren
Kostenbeispiel: Angestellter unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Ein freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer verdient monatlich 5.000 € brutto. Seine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3 %. Da sein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden die gesamten 5.000 € für die Beitragsberechnung herangezogen.
Für einen Arbeitnehmer mit Kind ergibt sich:
- Krankenversicherung: 14,6 % allgemeiner Beitrag + 3 % Zusatzbeitrag = 17,6 %
- Pflegeversicherung: 3,6 %
- Gesamtbeitragssatz: 21,2 %
Auf 5.000 € Einkommen gerechnet, ergeben sich damit Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von insgesamt rund 1.060 € pro Monat. Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten, allerdings nur bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss von 508,59 €. Für den Arbeitnehmer verbleibt somit ein monatlicher Eigenanteil von 551,41 €.
Zum Vergleich: Für einen 35-jährigen Angestellten beginnen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bereits bei rund 240 € monatlich nach Arbeitgeberzuschuss. Leistungsstärkere PKV-Tarife, die in vielen Bereichen über das Leistungsniveau der GKV hinausgehen, sind ab etwa 360 € monatlich nach Arbeitgeberzuschuss erhältlich.
Kostenbeispiel: Angestellter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Anders sieht die Berechnung bei einem höheren Einkommen aus. Verdient ein freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer beispielsweise 6.000 € brutto im Monat, werden nicht die gesamten 6.000 € berücksichtigt. Für die Berechnung zählt höchstens die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € monatlich.
Bei einem Zusatzbeitrag von 3 % und einem kinderlosen Arbeitnehmer ab 23 Jahren gelten folgende Beitragssätze:
- Krankenversicherung: 14,6 % allgemeiner Beitrag + 3 % Zusatzbeitrag = 17,6 %
- Pflegeversicherung: 4,2 %
- Gesamtbeitragssatz: 21,8 %
Auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich daraus ein Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von rund 1.267,13 € im Monat. Der Arbeitgeber beteiligt sich wiederum bis zum maximalen Zuschuss von 508,59 €. Damit verbleiben für den Arbeitnehmer monatliche Kosten von 758,54 €.
Kostenbeispiel: freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige
Bei Selbstständigen und Freiberuflern funktioniert die Beitragsberechnung anders als bei Arbeitnehmern. Da sich kein Arbeitgeber an den Kosten beteiligt, tragen sie den gesamten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst. Für die Berechnung zählt außerdem nicht ausschließlich der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Auch weitere Einnahmen, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalvermögen, können berücksichtigt werden.
Zusätzlich können Selbstständige wählen, ob sie einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche absichern möchten. Mit Krankengeldanspruch gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14 % plus Zusatzbeitrag. Dafür erhalten Versicherte bei längerer Krankheit kein gesetzliches Krankengeld.
Auch für Selbstständige gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Erzielen Sie beispielsweise monatlich 8.500 € aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit und weiteren Einnahmequellen, werden für die Beitragsberechnung 2026 höchstens 5.812,50 € im Monat angesetzt. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den Beitrag nicht weiter.
Anders verhält es sich, wenn Ihre gesamten Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Verdienen Sie beispielsweise 4.000 € brutto im Monat und kommen weitere beitragspflichtige Einnahmen von 1.500 € hinzu, berechnet die Krankenkasse die Beiträge auf Grundlage der gesamten 5.500 €. Weil Selbstständige den Beitrag vollständig selbst tragen, kann ihre finanzielle Belastung deutlich höher ausfallen als bei einem vergleichbar verdienenden Angestellten. Ein Vergleich mit der privaten Krankenversicherung kann daher sinnvoll sein.
Bei entsprechend hohen Einkünften zahlen Selbstständige in der GKV den Höchstbeitrag. Dieser liegt 2026 für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 1.232,25 € monatlich für Versicherte mit Kind. Zum Vergleich: Premium-Tarife in der privaten Krankenversicherung sind für einen 35-jährigen Selbstständigen bereits für etwa 500 bis 700 € pro Monat erhältlich.
Kostenbeispiel: freiwillig gesetzlich versicherte Rentner
Wer im Ruhestand freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss bei der Beitragsberechnung mehr Einkommensarten berücksichtigen als ein pflichtversicherter Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Neben der gesetzlichen Rente können beispielsweise Betriebsrenten, Einnahmen aus Vermietung, Dividenden oder private Renten beitragspflichtig sein.
Dabei gelten je nach Art der Einnahmen unterschiedliche Beitragssätze. Auf private Einnahmen wie Mieteinnahmen, Dividenden oder private Rentenzahlungen werden 14 % zuzüglich Zusatzbeitrag erhoben. Für die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Direktversicherungen oder Leistungen aus Pensionskassen gelten dagegen 14,6 % plus Zusatzbeitrag.
Einen Arbeitgeber, der die Hälfte der Beiträge übernimmt, gibt es im Ruhestand nicht. Dafür beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung an den Krankenversicherungskosten, die auf die gesetzliche Rente entfallen. Sie übernimmt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags. Für andere Einkünfte wie Betriebsrenten oder Mieteinnahmen gibt es diesen Zuschuss nicht. Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Rentner ebenfalls vollständig selbst.
Ein Beispiel zeigt, wie sich das auswirkt: Ein freiwillig gesetzlich versicherter Rentner erhält monatlich 2.400 € gesetzliche Rente, 800 € Betriebsrente und 1.000 € Mieteinnahmen. Insgesamt verfügt er damit über beitragspflichtige Einnahmen von 4.200 € im Monat. Bei einem Zusatzbeitrag von 3 % ergibt sich folgende Berechnung:
- Krankenversicherung auf gesetzliche Rente und Betriebsrente: 3.200 € × 17,6 % = 563,20 €
- Krankenversicherung auf Mieteinnahmen: 1.000 € × 17 % = 170 €
- Pflegeversicherung mit Kind: 4.200 € × 3,6 % = 151,20 €
Zusammengerechnet entstehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von 884,40 € monatlich.
Von der Deutschen Rentenversicherung erhält der Rentner einen Zuschuss, der ausschließlich anhand seiner gesetzlichen Rente berechnet wird:
- Zuschuss zur Krankenversicherung: 2.400 € × 8,8 % = 211,20 €
Nach Abzug dieses Zuschusses muss der Rentner noch 673,20 € pro Monat selbst aufbringen. Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner können dadurch insbesondere bei zusätzlichen Einkünften deutlich stärker belastet sein als Rentner, die über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind.
Freiwillig gesetzlich versichert: Vorteile
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen. Wer weniger verdient, zahlt auch weniger. Ein Beispiel: Eine Angestellte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 € zahlt deutlich geringere Beiträge als ein Arbeitnehmer mit 5.000 € Einkommen – bei identischem Leistungsumfang. Daher ist die gesetzliche Krankenversicherung gerade für Menschen mit einem geringen Einkommen eine gute Wahl.
Ein weiterer großer Vorteil: Vorerkrankungen oder chronische Leiden führen nicht zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Jeder Versicherte erhält unabhängig von seinem Gesundheitszustand Zugang zu medizinischer Versorgung.
Auch Familien profitieren. Ehepartner und Kinder können häufig kostenfrei mitversichert werden, sofern sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. So kann z. B. ein nicht berufstätiger Ehepartner oder ein volljähriges Kind in Ausbildung beitragsfrei über die Familienversicherung abgesichert sein.
Mit der Mitgliedschaft in der GKV ist man automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Hier muss also kein zusätzlicher Antrag gestellt werden.
Außerdem erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten direkt zwischen Arzt und Krankenkasse. Versicherte müssen sich nicht um Rechnungen kümmern oder in Vorleistung gehen. Das entlastet im Alltag und sorgt für Transparenz.
Freiwillig gesetzlich versichert: Nachteile
Für Selbstständige und Gutverdiener kann die GKV ein großer Nachteil sein. Denn wer 2026 über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat verdient (2025: 5.512 €), zahlt den Höchstbeitrag – unabhängig davon, ob er die Leistungen der GKV tatsächlich nutzt.
Hinzu kommt, dass eine individuelle Vertragsgestaltung wie in der PKV kaum möglich ist. Wahltarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung gibt es zwar, sie sind jedoch selten und oft an Bedingungen geknüpft. Zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus sind nicht automatisch enthalten und müssen über private Zusatzversicherungen abgesichert werden, was zu höheren Kosten führt.
Für freiwillig gesetzlich Versicherte zählen außerdem nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge zur Berechnungsgrundlage. Das kann die monatliche Beitragslast deutlich erhöhen.
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, der jährlich angepasst werden kann. Ein höherer Zusatzbeitrag bedeutet nicht automatisch bessere Leistungen.
Anders als in der PKV erhalten gesetzlich Versicherte keine Rückerstattung, wenn sie über längere Zeit keine Leistungen in Anspruch nehmen. Auch bei vollständiger Leistungsfreiheit bleibt der volle Beitrag bestehen.
Ein Wechsel in die PKV kann sich lohnen
- Hohes Einkommen: Wenn Ihr Einkommen 2026 deutlich über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von 77.400 € im Jahr liegt (2025: 73.800 €), kann die PKV kostengünstiger sein.
- Geringerer Beitrag: Für weniger Geld erhalten Sie einen gleichen oder sogar besseren Leistungsumfang.
- Unzufriedenheit mit der GKV: Wenn Sie mit den Leistungen der GKV unzufrieden sind und individuellere Leistungen wünschen, kann ein Wechsel in die PKV sinnvoll sein.
- Keine Familienversicherung: Haben Sie keinen Ehepartner und auch keine Kinder, zahlen Sie nur für sich selbst Beiträge und sparen somit Kosten.
- Beamtenstatus oder Stipendium für Studenten: Beamte und Studenten mit Stipendium erhalten Zuschüsse, die eine PKV attraktiver machen.
Sie sind freiwillig gesetzlich versichert, sind aber selbstständig oder verdienen über 77.400 €? Dann könnte ein Wechsel jetzt Sinn machen.
PKV oder GKV? Die Unterschiede in der Krankenversicherung

PKV-Vergleich: Tarife für die private Krankenversicherung
Wir haben eine Auswahl verschiedener PKV-Tarife für Sie zusammengestellt – passend für Angestellte, Selbstständige, Beamte und Studenten. Dabei unterscheiden sich die Tarife wie folgt:
- Basis-Tarif: Bietet die wichtigsten Leistungen zu einem günstigen Beitrag. Dafür gibt es eine höhere Selbstbeteiligung, Mehrbettzimmer im Krankenhaus und eingeschränkte Extras.
- Komfort-Tarif: Deckt mehr Leistungen ab, z. B. beim Zahnersatz, und hat eine moderate Selbstbeteiligung. Gut geeignet für alle, die solide Leistungen zu fairen Beiträgen möchten.
- Premium-Tarif: Enthält umfangreiche Leistungen, z. B. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und kaum oder keine Selbstbeteiligung. Für alle, die höchsten Schutz wollen.
Basis-Tarif für Angestellte:
Tarifbewertung
Tarif:
PRIMO.SB2 Z, URZ, PNV, KT.43/130
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.2
Günstiger Preis
- Mehrbett-Zimmer
- 75 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 600 €
241,31 €
monatlich
Komfort-Tarif für Angestellte:
Tarifbewertung
Tarif:
KVP (Stundung), PSV, PVN, T43/130
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.5
Top Preis-Leistung
- Mehrbett-Zimmer
- 80 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 0 €
276,83 €
monatlich
Premium-Tarif für Angestellte:
Tarifbewertung
Tarif:
uni-Top|Privat 300, PVN, uni-KT 43/130
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
4.5
- Ein-/Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung
- 90 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 300 €
359,03 €
monatlich
Die angegebenen monatlichen Beiträge zeigen den Arbeitnehmeranteil (50 %), da der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.
Basis-Tarif für Selbstständige:
Tarifbewertung
Tarif:
KVS3, PVN, T43/70
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.2
- Mehrbett-Zimmer
- 80 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 1.000 €
376,39 €
monatlich
Komfort-Tarif für Selbstständige:
Tarifbewertung
Tarif:
uni-intro|Privat 300, uni-ZZ, PVN, uni-KT 43/70
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.3
- Mehrbett-Zimmer
- 60 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 300 €
535,56 €
monatlich
Premium-Tarif für Selbstständige:
Tarifbewertung
Tarif:
uni-Top|Privat 1000, PVN, uni-KT 43/70
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
4.4
Top Leistung
- Ein-/Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung
- 90 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 1.000 €
642,88 €
monatlich
Basis-Tarif für Beamte:
Tarifbewertung
Tarif:
COMFORT-B/50S, EB-BU/50, PVB, KHT/30
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.7
- Mehrbett-Zimmer
- 100 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 10 € je Leistung
257,32 €
monatlich
Komfort-Tarif für Beamte
Tarifbewertung
Tarif:
BHB30, BHB20T, BHK20T, BHK30, BHEB50, PVB, 11/30
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
4.3
Top Preis-Leistung
- Mehrbett-Zimmer
- 100 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 0 €
338,76 €
monatlich
Premium-Tarif für Beamte:
Tarifbewertung
Tarif:
GK30, GK20P, GEP, PVB, KH+ /30
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
4.4
- Mehrbett-Zimmer
- 100 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 0 €
358,07 €
monatlich
Beiträge inkl. 50 % Beihilfe
Basis-Tarif für Studenten:
Tarifbewertung
Tarif:
R-START, PVN (Stud.)
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.1
Günstiger Preis
- Mehrbett-Zimmer
- 75 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 480 €
119,75 €
monatlich
Komfort-Tarif für Studenten:
Tarifbewertung
Tarif:
KVS1A, EKV2A, PVN (Stud.)
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
3.2
- Mehrbett-Zimmer
- 80 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 500 €
154,16 €
monatlich
Premium-Tarif für Studenten:
Tarifbewertung
Tarif:
ME300S, PVN (Stud.)
Notenskala:
5.0: Volle Leistung
4.0: Gute Leistung
3.0: Ordentliche Leistung
2.0: Mäßige Leistung
1.0: Schwache Leistung
4.2
Top Leistung
- Ein-/Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung
- 80 % Zahnersatz
- Selbstbeteiligung: 300 €
206,63 €
monatlich
Quelle Tarifbewertung: psponline, Februar 2026; Berechnungsgrundlage: Angestellte, Selbstständige und Beamte: 35 Jahre, Studenten: 20 Jahre; Versicherungsbeginn: 01. März 2026; Grundlage für die Bewertungen sind die Tarifbedingungen der Gesellschaften. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören u.a., wie viel Prozent der Kosten übernommen werden, bis zu welchem Betrag die Leistungen gedeckt sind, ob andere Leistungen vorausgehen müssen und ob Besonderheiten gelten.
Was bedeutet der Tarif-Vergleich für Sie?
Ein Blick auf die Tarifbeispiele zeigt, wie unterschiedlich Beiträge und Leistungen innerhalb der privaten Krankenversicherung ausfallen können. Bei Angestellten steigt der monatliche Beitrag von 241,31 Euro auf 359,03 Euro, während sich der Zahnersatz von 75 auf 90 Prozent verbessert und sich die Selbstbeteiligung verringert.
Selbstständige zahlen je nach Tarif zwischen 376,39 Euro und 642,88 Euro, profitieren dafür von besseren Zahnersatz- und erweiterten stationären Leistungen wie Einbett-Zimmer und Chefarztbehandlungen.
Bei Beamten liegen die Beiträge zwischen 257,32 Euro und 358,07 Euro, wobei sich die Tarife dabei kaum unterscheiden. Hier es vor allem um kleinere individuelle Leistungen, die zu einem passen sollten.
Studierende bewegen sich mit 119,75 Euro bis 206,63 Euro auf einem deutlich niedrigeren Beitragsniveau und erhalten je nach Tarif bereits sehr umfangreiche Krankenhausleistungen.
Für Versicherte wird damit deutlich, dass bereits vergleichsweise kleine Beitragsunterschiede spürbare Auswirkungen auf Selbstbeteiligung, Zahnersatz und Krankenhausleistungen haben können. Entscheidend ist, welche Leistungen im Alltag tatsächlich für Sie relevant sind und wie stark man Kostenrisiken selbst tragen möchte.
Kostenbeispiel: Privat vs. gesetzlich versichert
Das Rechenbeispiel zeigt, dass sich ein Wechsel in die PKV für einen Pflichtversicherten finanziell lohnen kann. Für die Berechnung haben wir einen PKV-Einsteigertarif für einen Angestellten IT-Fachmann (30 Jahre) ohne Kinder mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 90.000 € genommen. Für die GKV haben wir mit dem durchschnittlichen Höchstbeitrag gerechnet. Dadurch ergibt sich ein Preisunterschied von 317 €.

- GKV: Durchschnittlicher GKV-Höchstbetrag, inklusive Pflegeversicherung, Mehrbettzimmer, Krankentagegeld 100 Euro ab 43. Tag.
- PKV: ARAG, Tarif K300 inkl. Pflegepflichtversicherung, 2-Bett-Zimmer mit Privatarztbehandlung, Krankentagegeld 100 Euro ab 43. Tag.
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FAQ: Freiwillig gesetzlich versichert
Freiwillig gesetzlich versichert zu sein bedeutet, dass man nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, sich aber bewusst weiterhin dort versichert.
Das betrifft vor allem Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr), Selbstständige sowie bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Studenten nach Ablauf der Pflichtversicherung. Im Unterschied zur Pflichtversicherung können Beiträge hier auch auf weitere Einkünfte (z. B. Kapitalerträge) erhoben werden.
Die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung bietet einen umfassenden Grundschutz und eine soziale Absicherung. Versicherte profitieren z. B. von der kostenfreien Familienversicherung für Kinder und Partner mit keinem oder einem geringen Einkommen.
Zudem richten sich die Beiträge nicht nach Gesundheitszustand oder Alter, sondern nach dem Einkommen. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Es gibt außerdem keine Gesundheitsprüfung oder Leistungsausschlüsse wie bei der PKV.
Ein weiterer Vorteil: Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, sind Sie automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen ab einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € jährlich bzw. 6.450 € monatlich) den GKV-Höchstbeitrag. Dieser beträgt derzeit 1.017,19 € im Monat ohne Pflegeversicherung. Das ist v. a. für Gutverdiener ein großer Nachteil und meist teurer als gute PKV-Tarife.
Anders als bei Pflichtversicherten werden nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Selbstständige müssen den Beitrag vollständig selbst tragen, da kein Arbeitgeberanteil entfällt.
Außerdem sind die Leistungen der GKV gesetzlich festgelegt und auf das medizinisch Notwendige begrenzt. Individuelle Leistungsanpassungen oder Zusatzleistungen wie in der PKV sind nicht möglich.
Darüber hinaus gibt es keine Beitragsrückerstattung, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Und ein späterer Wechsel – etwa zurück in die Pflichtversicherung oder in die PKV – ist oft nur eingeschränkt möglich.
Der Beitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte liegt meist bei rund 1.000 € bis über 1.200 € monatlich für die Krankenversicherung. Er wird berechnet, indem das monatliche Bruttoeinkommen – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € – mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % sowie dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (2,18 % bis 4,39 %) multipliziert wird.
Liegt das Einkommen unter 1.248,33 € monatlich, wird trotzdem dieser Mindestwert angesetzt. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, während Selbstständige und andere freiwillig Versicherte den Beitrag vollständig selbst tragen. Zudem können auch weitere Einkünfte wie Miete oder Kapitalerträge in die Berechnung einfließen.
Bei der Pflichtversicherung sind Sie automatisch in der GKV versichert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € jährlich). Freiwillig versichert ist man, wenn die Voraussetzungen entfallen und Sie sich dennoch für die GKV entscheiden (z. B. Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und Selbstständige).
Ein weiterer Unterschied besteht bei den Beiträgen: Während sich diese bei Pflichtversicherten nur am Arbeitseinkommen orientieren, werden bei freiwillig Versicherten auch weitere Einkünfte wie Miete oder Kapitalerträge berücksichtigt.
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen oft mehr als Pflichtversicherte, vor allem bei höherem Einkommen.
Während bei Pflichtversicherten nur das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird, fließen bei freiwillig Versicherten auch weitere Einkünfte wie Miete oder Kapitalerträge in die Berechnung ein. Zudem müssen Selbstständige den Beitrag vollständig selbst tragen, während Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss erhalten.