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Freiwillig gesetzlich versichert: Was bedeutet das?

Kurzer Überblick freiwillig gesetzlich versichert

Kurzer Überblick

  • Freiwillig gesetzlich krankenversichert sind Personen, die zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können und sich für die gesetzliche entscheiden.
  • Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 € (2025) übersteigt.
  • Anders als Pflichtversicherte zahlen Selbstständige Beiträge aus allen Einkünften, also auch aus Mieten und Kapitalerträgen. Außerdem müssen sie ihre Beiträge anhand des jüngsten Einkommenssteuerbescheids berechnen und nachträglich anpassen, falls ihre Einkommensprognose nicht zutrifft.
  • Freiwillig versicherte Rentner zahlen ebenfalls Beiträge aus ihrem gesamten Einkommen. Die gesetzliche Rente übernimmt jedoch zur Hälfte die Deutsche Rentenversicherung.
  • Die drastische Erhöhung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wirkt sich auch spürbar auf freiwillig gesetzlich Versicherte aus: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz hat sich 2025 von 1,7 % auf 2,5 % erhöht, was zu einem Gesamtbeitrag von 17,1 % führt.
  • Die GKV-Zusatzbeiträge für 2025 variieren nun zwischen günstigen 1,84 % und teuren 4,4 %.
  • Da freiwillig Versicherte Beiträge auf alle Einkünfte zahlen müssen und die meisten auf den Höchstbeitrag kommen, könnte sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung vor allem für Besserverdiener lohnen.
Artikel fachlich von impuls Experten geprüft

Artikel von impuls Fachexperten geprüft

Freiwillig gesetzlich versichert

Ratgeber-Inhalt

Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert?

Als freiwillig gesetzlich versichert gelten alle, die die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) haben und sich für die gesetzliche entscheiden. Sie sind somit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und unterliegen keiner Versicherungspflicht.

Seit dem 1. August 2013 wird bei Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, die Versicherung automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fortgesetzt, ohne dass Sie dafür etwas tun oder Ihre bisherige Versicherungszeit nachweisen müssen. Sie bleiben also bei Ihrer Krankenkasse freiwillig versichert. Dies wird als "obligatorische Anschlussversicherung" bezeichnet.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?

Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern lassen, wenn Sie bereits zuvor bei einer gesetzlichen Krankenkasse waren und folgende Kriterien erfüllen:

  • Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) – 73.800 € im Jahr bzw. 6.150 € monatlich
  • Selbstständige (hauptberuflich)
  • Beamte und Pensionäre
  • Studierende, die über 30 Jahre alt sind
  • Personen, deren kostenfreie Familienversicherung erloschen ist
  • Kinder und Jugendliche, die nicht familienversichert sein können
  • Personen, die nicht erwerbstätig sind und keine Sozialleistungen beziehen (z.B. Hausfrauen und -männer oder Personen, die von ihrem Ersparten leben)
  • Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder direkt zuvor zwölf Monate gesetzlich versichert waren (Vorversicherungszeit)
  • Rentner, die Kriterien wie die Vorversicherungszeit nicht erfüllen, da sie z.B. die meiste Zeit selbstständig waren

Beispiel-Szenario:

Sobald Ihr Brutto-Gehalt die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 73.800 € im Jahr übersteigt, entfällt Ihre Versicherungspflicht – entweder mit dem Jahreswechsel oder mit dem ersten Tag eines neuen Arbeitsverhältnisses. Sie sind dann automatisch freiwillig gesetzlich bei Ihrer bestehenden Krankenkasse versichert.

Entscheiden Sie sich gegen die freiwillige gesetzliche Versicherung, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen melden und eine private Krankenversicherung nachweisen. Ihre neue Krankenversicherung muss dabei direkt an die vorherige anschließen. 

 

Personen, die bislang nicht gesetzlich versichert waren:

Wenn Sie zuvor nicht gesetzlich versichert waren oder lange Zeit im Ausland gelebt haben, können Sie sich nur unter folgenden Voraussetzungen freiwillig gesetzlich versichern lassen:

  • Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland erwerbstätig sind und mit ihrem Einkommen sofort über der Versicherungspflichtgrenze liegen
  • Personen, die von einem Auslandsaufenthalt zurückkehren oder neu nach Deutschland kommen und gesetzliche Vorversicherungszeiten aus dem Ausland nachweisen können
  • Zeitsoldaten, die ihre Dienstzeit beendet haben
  • Schwerbehinderte in den ersten drei Monaten nach Feststellung ihrer Schwerbehinderung (entsprechend der Altersgrenze der Krankenkassen)

Was müssen Selbstständige in der freiwilligen Krankenversicherung beachten?

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich nach dem Einkommen. Da Selbstständige kein festes Gehalt haben, werden die Beiträge seit 2018 auf Grundlage des aktuellsten Einkommenssteuerbescheids für ein Jahr berechnet. Wenn dann der Steuerbescheid für das maßgebliche Jahr vorliegt, müssen Sie je nach Ihrem tatsächlichen Einkommen entweder Beiträge nachzahlen oder erhalten Beiträge zurück. 

Wenn Sie frisch in die Selbstständigkeit starten und demnach noch keinen Einkommenssteuerbescheid haben, berechnet die Krankenkasse den Beitrag aufgrund Ihrer Schätzung. Liegt dann der erste Einkommenssteuerbescheid vor, wird der Beitrag rückwirkend korrigiert. 

Einkommenssteuerbescheid rechtzeitig einreichen

Als Selbstständiger müssen Sie innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des maßgeblichen Kalenderjahres den Einkommenssteuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen. Der Bescheid aus 2025 muss also bis Ende 2028 bei der Krankenkasse vorliegen. Tut er das nicht, müssen Sie für das betreffende Jahr den Höchstbeitrag bezahlen (s. Kosten unten).

 

Wann müssen Kinder freiwillig gesetzlich versichert werden?

Wenn Kinder aus der beitragsfreien Familienversicherung "herausfallen", zum Beispiel, weil der besserverdienende Elternteil nicht gesetzlich versichert ist, kann das Kind trotzdem weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben – nur eben nicht beitragsfrei, sondern gegen einen Beitrag als freiwilliges Mitglied.

Ein Muss ist das allerdings nicht. Die Alternative ist eine private Krankenversicherung für Kinder, wo es viele günstige Kindertarife mit besseren Leistungen gibt.

Wann sind Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert?

Im Ruhestand sind Sie in der Regel so versichert, wie Sie in Ihrem Arbeitsleben versichert gewesen sind. Waren Sie z.B. in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert, dürfen Sie in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und sind damit pflichtversichert. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht, haben Sie drei Möglichkeiten:

  • Sie können sich freiwillig in der GKV versichern, sofern Sie in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung mindestens 24 Monate oder direkt vor Rentenbeginn zwölf Monate gesetzlich versichert waren. 
  • Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie eine private Krankenversicherung (PKV) wählen.
  • Bei geringem eigenen Einkommen kann eventuell auch eine Familienversicherung in der GKV in Betracht kommen.


Freiwillig gesetzlich versichert Rentner

Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung: Kosten

Wenn Sie freiwillig krankenversichert sind, richtet sich die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags nach Ihrem Brutto-Einkommen. Umso mehr Sie also verdienen, umso höher sind Ihre Beiträge. Sie zahlen allerdings auch nur Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 € monatlich). Verdienen Sie mehr, zahlen Sie darauf keine Sozialversicherungsbeiträge. Hier finden Sie einen Überblick, wie sich die Kosten zusammensetzen:

  • Das monatliche Brutto-Einkommen bis 5.512,50 € wird mit den Beitragssätzen multipliziert. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen liegt bei 14,6 %. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse (2025: zwischen 1,84 % und 4,4 %) sowie ab dem 23. Lebensjahr auch noch der Beitrag für die Pflegeversicherung (3,6 % mit einem Kind / 4,2 % ohne Kind). 
  • Die Hälfte des Krankenkassen- sowie Pflegebeitrags übernimmt bei pflichtversicherten Angestellten der Arbeitgeber, also 7,3 % sowie  2,4 % für Kinderlose (1,8 % mit einem Kind). Sind Sie als Selbstständiger oder Freiberufler freiwillig krankenversichert, bezahlen Sie Ihre Beiträge komplett selbst. Das gilt auch für andere freiwillig Versicherte wie Studierende über 30 Jahren und Personen aus dem Ausland (Rückkehrer).
  • Verdienen Sie als freiwillig Versicherter weniger als die Mindesteinkommensgrenze (1.248,33 €), rechnet die Krankenkasse trotzdem mit einem Mindesteinkommen von 1.248,33 €. Mit einem Beitragssatz von 14,6 %, einem Zusatzbeitrag von beispielsweise 2,5 % und einem Pflegebeitrag von 3,6 % (mit einem Kind) zahlen Sie somit einen Mindestbeitrag von 258,40 € pro Monat.
  • Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt hingegen etwa 1.141,09 € pro Monat. Er richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (Höchstgrenze) und setzt sich ebenfalls aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse – in unserem Beispiel sind das 2,5 % – sowie aus dem Pflegebeitrag von 3,6 % (mit einem Kind) zusammen.

Wie hoch ist die freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige?

Wenn Sie selbstständig sind, zahlen Sie Beiträge auf Ihr gesamtes Einkommen. Als Einkommen gelten dabei nicht nur die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit, sondern auch aus anderen Einkünften wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Außerdem können Selbstständige, die dies hauptberuflich machen, zwischen zwei Varianten wählen:

  • Entweder Sie bezahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und haben Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche.
  • Oder Sie wählen den ermäßigten Beitragssatz von 14 % und erhalten kein Krankengeld. Dies ist zwar etwas günstiger, aber nicht empfehlenswert, da Sie bei einer Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, keine finanzielle Unterstützung erhalten.

2025: Rechenbeispiel für Selbstständige

In unserem Rechenbeispiel haben wir einen Selbstständigen mit einem Kind, der brutto mehr als 5.512,50 € im Monat verdient. Er zahlt damit den Höchstbeitrag und muss sich auf folgende Kosten einstellen:

  • Beitragssatz: 5.512,50 € x 14,60 % = 804,83 €
  • Zusatzbeitrag: 5.512,50 € x 2,5 % = 137,81 €
  • Pflegebeitrag: 5.512,50 € x 3,6 % = 198,45 €

Addiert man alle Zahlen zusammen, kommt man auf: 1.141,09 €. Bei einem Angestellten wird der Gesamtbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber bezuschusst, wobei es einen maximalen Arbeitgeber-Höchstzuschuss gibt. Dieser beträgt 2025 471,32 € pro Monat. Wenn Sie also als freiwillig Versicherter den Höchstbeitrag in der GKV bezahlen, könnte sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen, um Geld zu sparen.

 

Wie hoch ist die freiwillige Krankenversicherung für Rentner?

Im Gegensatz zu Pflichtversicherten entrichten Sie – wie Selbstständige auch – Krankenkassenbeiträge auf das gesamte Einkommen. Allerdings wird zwischen drei Einkunftsarten unterschieden, die unterschiedliche Beitragssätze haben:

  • gesetzliche Rente: Hier übernimmt die Rentenversicherung sowohl den allgemeinen Beitragssatz als auch den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte (also 7,3 % und z.B. 1,25 %, wenn der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse bei 2,5 % liegt).
  • Arbeitseinkommen, Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten, Direktversicherungen oder Pensionskassen) und Einkommen aus selbstständiger Nebentätigkeit: Sie zahlen den vollen Beitragssatz von 14,6 %. Liegen Ihre monatlichen Einkünfte bei den Versorgungsbezügen unter dem aktuellen Freibetrag von 187,25 €, zahlen Sie keine Beiträge.
  • Private Einnahmen (z.B. Mieten, Dividenden und private Renten): Auf dieses Einkommen zahlen Pflichtversicherte keine Beiträge, freiwillig Versicherte müssen hingegen den ermäßigten Beitragssatz von 14 % entrichten.

Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, der 2025 bei kinderlosen Rentnern bei 4,2 % und bei Rentnern mit einem Kind bei 3,6 % liegt. Außerdem gilt für die Beitragsberechnung bei Rentnern ebenfalls eine monatliche Mindesteinkommensgrenze von 1.248,33 € und die Beitragsbemessungsgrenze (Höchstgrenze) von 5.512,50 €. 

Damit Sie im Alter keine hohen Kosten haben, ist es wichtig, sich rechtzeitig vor dem Renteneintritt über die Möglichkeiten und Bedingungen der Krankenversicherung zu informieren.

Wann endet die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung?

Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet in folgenden Fällen:

  • Wechsel in eine private Krankenversicherung: Möchten Sie sich nicht freiwillig versichern, weil Sie lieber in die PKV wechseln wollen, müssen Sie dies der Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Danach gibt es eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.
  • Versicherungspflicht tritt wieder ein: Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie durch eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen.
  • Beitritt zur Familienversicherung: Dies ist möglich, wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt (535 € monatlich) und Ihr Ehepartner gesetzlich versichert ist.
  • Wohnsitzverlagerung ins Ausland: Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann die Mitgliedschaft ebenfalls erlöschen, sofern keine Pflicht zur Weiterversicherung in Deutschland besteht. 

Übrigens: Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat dieselben Kündigungsfristen wie Pflichtversicherte: zwei Monate zum Ende des übernächsten Monats. Das bedeutet, wenn Sie zum Beispiel im Januar kündigen, endet Ihre Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse zum 31. März. Möchten Sie hingegen Ihre Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Versicherung wechseln, können Sie dies in der Regel nach 12 Monaten tun.

Freiwillig gesetzlich versichert:
Vor- und Nachteile

Vorteile

Nachteile

Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Einkommen. Wer also wenig verdient, zahlt weniger Beiträge.

Personen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 66.150 € jährlich; 5.512 € monatlich) zahlen die Höchstbeiträge. 
Vorerkrankungen führen nicht zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Individuelle Vertragsanpassungen und Wahltarife wie in der PKV sind begrenzt. Extras wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer sind nicht standardmäßig abgedeckt.

Ehepartner und Kinder können oft ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch andere Einkunftsarten wie Mieten oder Kapitalerträge sind beitragspflichtig.

Mit der Mitgliedschaft in der GKV sind Sie automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert.

Die Zusatzbeiträge für die Krankenkassen steigen jedes Jahr an.

Behandlungskosten werden direkt zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet.

Im Gegensatz zur PKV gibt es keine Rückzahlungen für leistungsfreie Jahre.

 

Diese Vor- und Nachteile zeigen:

  • Die freiwillige GKV ist besonders für Familien, Menschen mit geringem oder schwankendem Einkommen und Personen mit Vorerkrankungen vorteilhaft.
  • Gutverdienende ohne Familie oder mit hohem Einkommen aus verschiedenen Quellen zahlen jedoch oft mehr als in der privaten Krankenversicherung, ohne zusätzliche Leistungen zu erhalten.

Hinzu kommt die drastische Erhöhung der Zusatzbeiträge in der GKV. Für freiwillig Versicherte bedeutet dies ebenso wie für Pflichtversicherte höhere monatliche Ausgaben. Da allerdings der Arbeitgeberanteil entfällt, muss der freiwillig Versicherte den gesamten Beitrag selbst zahlen (außer freiwillig versicherte Rentner). So hat sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2025 von 1,7 % auf 2,5 % erhöht, sodass der Gesamtbeitrag auf 17,1 % gestiegen ist. 

 

PKV oder GKV? Die Unterschiede in der Krankenversicherung

Leistungsunterschiede in der Krankenversicherung - impuls AG

Ein Wechsel in die PKV kann sich lohnen

  • Hohes Einkommen: Wenn Ihr Einkommen deutlich über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von derzeit 73.800 € im Jahr liegt, kann die PKV kostengünstiger sein.
  • Geringerer Beitrag: Für weniger Geld erhalten Sie einen gleichen oder sogar besseren Leistungsumfang.
  • Unzufriedenheit mit der GKV: Wenn Sie mit den Leistungen der GKV unzufrieden sind und individuellere Leistungen wünschen, kann ein Wechsel in die PKV sinnvoll sein.
  • Keine Familienversicherung: Haben Sie keinen Ehepartner und auch keine Kinder, zahlen Sie nur für sich selbst Beiträge und sparen somit Kosten.
  • Beamtenstatus oder Stipendium für Studenten: Beamte und Studenten mit Stipendium erhalten Zuschüsse, die eine PKV attraktiver machen.

Kostenbeispiel: Privat vs. gesetzlich versichert

Das Rechenbeispiel zeigt, dass sich ein Wechsel in die PKV für einen Pflichtversicherten finanziell lohnen kann. Für die Berechnung haben wir einen PKV-Einsteigertarif für einen Angestellten IT-Fachmann (30 Jahre) ohne Kinder mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 90.000 € genommen. Für die GKV haben wir mit dem durchschnittlichen Höchstbeitrag gerechnet. 

Kosten der PKV und GKV im Vergleich - impuls AG

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