Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert?
Als freiwillig gesetzlich versichert gelten alle, die die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung haben und sich für die gesetzliche entscheiden. Sie sind dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?
Diese Personen können sich weiter freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie bislang gesetzlich versichert waren:
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) – derzeit 66.600 Euro brutto im Jahr (ab 2024: 69.300 Euro)
- Selbstständige (hauptberuflich)
- Beamte und Pensionäre
- Studierende, die über 30 Jahre alt sind
- Personen, deren kostenfreie Familienversicherung erloschen ist
- Kinder und Jugendliche, die nicht familienversichert sein können
- Personen, die nicht erwerbstätig sind und keine Sozialleistungen beziehen (zum Beispiel Hausfrauen und -männer; Personen, die von ihrem Ersparten leben)
- Rentner, die nicht pflichtversichert sein können, weil sie zum Beispiel die Vorversicherungszeit nicht erfüllen
Diese Personen können sich freiwillig gesetzlich versichern, auch wenn sie vorher nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung waren:
- Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland erwerbstätig sind und mit ihrem Einkommen sofort über der Versicherungspflichtgrenze liegen
- Personen, die von einem Auslandsaufenthalt zurückkehren oder neu nach Deutschland kommen und gesetzliche Vorversicherungszeiten aus dem Ausland nachweisen können
- Zeitsoldaten, die ihre Dienstzeit beendet haben
- Schwerbehinderte in den ersten drei Monaten nach Feststellung ihrer Schwerbehinderung (entsprechend der Altersgrenze der Krankenkassen)
Wann sind Rentner freiwillig gesetzlich versichert?
Im Ruhestand sind Sie in der Regel so versichert, wie Sie in Ihrem Arbeitsleben versichert waren. Freiwillig gesetzlich versichert sind Sie als Rentner dann, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung erfüllen. Diese sind:
- Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben diese beantragt.
- Sie haben die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt. Das ist dann der Fall, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, haben Sie drei Möglichkeiten:
- Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern.
- Sie können sich privat versichern.
- Bei geringem eigenen Einkommen kommt eventuell eine Familienversicherung in der GKV in Betracht.
Wann müssen Kinder freiwillig gesetzlich versichert werden?
Wenn Kinder aus der beitragsfreien Familienversicherung „herausfallen“, zum Beispiel, weil der besserverdienende Elternteil nicht gesetzlich versichert ist, kann das Kind trotzdem weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben – nur eben nicht beitragsfrei, sondern gegen einen Beitrag als freiwilliges Mitglied.
Ein Muss ist das allerdings nicht. Die Alternative ist eine private Krankenversicherung für Kinder, wo es viele günstige Kindertarife mit besseren Leistungen gibt.
Freiwillige Krankenversicherung: Kosten
Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, richtet sich die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags nach Ihrem Einkommen. Umso mehr Sie also verdienen, umso höher sind Ihre Beiträge.
- Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen liegt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
- Die Hälfte des Beitrags übernimmt bei Angestellten der Arbeitgeber.
- Sind Sie als Selbstständiger oder Freiberufler freiwillig gesetzlich versichert, bezahlen Sie Ihre Beiträge komplett selbst. Das gilt auch für andere freiwillig Versicherte wie Studierende über 30 Jahren.
- Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, können Sie zwischen zwei Varianten wählen: Entweder Sie bezahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie den Zusatzbeitrag und haben Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche. Oder Sie wählen den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag und erhalten kein Krankengeld.
- Sind Sie freiwillig versicherter Rentner und erhalten eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung, können Sie einen Zuschuss in Höhe des halben Versicherungsbeitrags beantragen.
- Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung stieg im Jahr 2023 für kinderlose Gutverdiener erstmals auf über 1.000 Euro. Der Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Daher kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung sich gerade für diese Personengruppe lohnen.
Freiwillig gesetzlich versichert – Nachteile
Je nachdem, wie Ihre familiäre Situation aussieht und wie viel Sie verdienen, kann es sein, dass Sie für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mehr bezahlen als für die private Krankenversicherung (PKV). Wenn Sie sich also freiwillig gesetzlich versichern, verzichten Sie unter Umständen auf bessere Leistungen, zahlen aber ähnlich viel oder sogar mehr, als wenn Sie sich für die PKV entscheiden.
In der GKV werden Ihre Beiträge immer nach Ihrem Einkommen berechnet. Wenn Sie mehr verdienen, bezahlen Sie auch mehr. Gleichzeitig kann es in der GKV zu Leistungskürzungen kommen. Das kann Ihnen in der PKV nicht passieren: Die Beiträge werden zum einen nach den Leistungen berechnet und zum anderen sind Ihnen die einmal vereinbarten Leistungen ein Leben lang sicher.
Die Grafik zeigt die Unterschiede der GKV und PKV auf einen Blick:
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