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Freiwillig gesetzlich versichert: Was bedeutet das?

Kurzer Überblick

  • Freiwillig gesetzlich krankenversichert sind Personen, die zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können und sich für die gesetzliche entscheiden.
  • Als Arbeitnehmer haben Sie die Wahl, wenn Sie mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen (derzeit 69.300 Euro brutto jährlich).
  • Die Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist der Wechsel in die private Krankenversicherung. Dieser kann sich vor allem für Besserverdiener lohnen, die den Höchstbeitrag in der GKV bezahlen.

Freiwillig gesetzlich versichert

Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert?

Als freiwillig gesetzlich versichert gelten alle, die die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung haben und sich für die gesetzliche entscheiden. Sie sind dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?

Personen, die bislang gesetzlich versichert waren:

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) – derzeit 69.300 Euro brutto im Jahr bzw. 5.775 Euro brutto monatlich
  • Selbstständige (hauptberuflich)
  • Beamte und Pensionäre
  • Studierende, die über 30 Jahre alt sind
  • Personen, deren kostenfreie Familienversicherung erloschen ist
  • Kinder und Jugendliche, die nicht familienversichert sein können
  • Personen, die nicht erwerbstätig sind und keine Sozialleistungen beziehen (zum Beispiel Hausfrauen und -männer; Personen, die von ihrem Ersparten leben)
  • Rentner, die nicht pflichtversichert sein können, weil sie zum Beispiel die Vorversicherungszeit nicht erfüllen

Personen, die bislang nicht gesetzlich versichert waren:

  • Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland erwerbstätig sind und mit ihrem Einkommen sofort über der Versicherungspflichtgrenze liegen
  • Personen, die von einem Auslandsaufenthalt zurückkehren oder neu nach Deutschland kommen und gesetzliche Vorversicherungszeiten aus dem Ausland nachweisen können
  • Zeitsoldaten, die ihre Dienstzeit beendet haben
  • Schwerbehinderte in den ersten drei Monaten nach Feststellung ihrer Schwerbehinderung (entsprechend der Altersgrenze der Krankenkassen)

 

Wann sind Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert?

Im Ruhestand sind Sie in der Regel so versichert, wie Sie in Ihrem Arbeitsleben versichert waren. Freiwillig gesetzlich versichert sind Sie als Rentner dann, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung erfüllen. Diese sind:

  • Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben diese beantragt.
  • Sie haben die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt. Das ist dann der Fall, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern.
  2. Sie können sich privat versichern.
  3. Bei geringem eigenen Einkommen kommt eventuell eine Familienversicherung in der GKV in Betracht.

Wie hoch ist die freiwillige Krankenversicherung für Rentner?

Als Rentner in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie – wie andere Versicherte auch – Ihren Beitrag auf der Grundlage Ihres Einkommens. Zum Einkommen zählen u. a. Renten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und selbstständiger Tätigkeit. 

Für bestimmte Einnahmen, zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder Vermietung/Verpachtung, müssen Sie jedoch nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent (statt 14,6 Prozent) plus Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse bezahlen. Außerdem gilt für die Beitragsberechnung bei Rentnern ebenfalls eine monatliche Mindesteinkommensgrenze von 1.178,33 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze (Höchstgrenze) von derzeit 5.175 Euro (Stand 2024).

Wann müssen Kinder freiwillig gesetzlich versichert werden?

Wenn Kinder aus der beitragsfreien Familienversicherung „herausfallen“, zum Beispiel, weil der besserverdienende Elternteil nicht gesetzlich versichert ist, kann das Kind trotzdem weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben – nur eben nicht beitragsfrei, sondern gegen einen Beitrag als freiwilliges Mitglied.

Ein Muss ist das allerdings nicht. Die Alternative ist eine private Krankenversicherung für Kinder, wo es viele günstige Kindertarife mit besseren Leistungen gibt.

Was müssen Selbstständige in der freiwilligen Krankenversicherung beachten?

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich nach dem Einkommen. Da Selbstständige kein festes Gehalt haben, werden die Beiträge auf der Grundlage des aktuellsten Einkommenssteuerbescheids für ein Jahr berechnet. Wenn dann der Steuerbescheid für das maßgebliche Jahr vorliegt, müssen Sie je nach Ihrem tatsächlichen Einkommen entweder Beiträge nachzahlen oder erhalten Beiträge zurück. Als Einkommen gelten dabei nicht nur die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit, sondern auch andere Einkünfte, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Wenn Sie frisch in die Selbstständigkeit starten und demnach noch keinen Einkommenssteuerbescheid haben, berechnet die Krankenkasse den Beitrag aufgrund Ihrer Schätzung. Liegt dann der erste Einkommenssteuerbescheid vor, wird der Beitrag rückwirkend korrigiert. 

Einkommenssteuerbescheid rechtzeitig einreichen

Als Selbstständiger müssen Sie innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des maßgeblichen Kalenderjahres den Einkommenssteuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen. Der Bescheid aus 2021 muss also bis Ende 2024 bei der Krankenkasse vorliegen. Tut er das nicht, müssen Sie für das betreffende Jahr den Höchstbeitrag bezahlen (2024: 1.050,53 Euro).

 

Freiwillige Krankenversicherung: Kosten

Wenn Sie freiwillig krankenversichert sind, richtet sich die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags nach Ihrem Einkommen. Umso mehr Sie also verdienen, umso höher sind Ihre Beiträge.

  • Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen liegt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
  • Die Hälfte des Beitrags übernimmt bei Angestellten der Arbeitgeber.
  • Sind Sie als Selbstständiger oder Freiberufler freiwillig krankenversichert, bezahlen Sie Ihre Beiträge komplett selbst. Das gilt auch für andere freiwillig Versicherte wie Studierende über 30 Jahren.
  • Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, können Sie zwischen zwei Varianten wählen: Entweder Sie bezahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie den Zusatzbeitrag und haben Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche. Oder Sie wählen den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag und erhalten kein Krankengeld.
  • Sind Sie freiwillig versicherter Rentner und erhalten eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung, können Sie einen Zuschuss in Höhe des halben Versicherungsbeitrags beantragen.
  • Der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung liegt aktuell bei ca. 235 Euro für Kinderlose für die Kranken- und Pflegeversicherung. Je nach Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse kann er höher oder geringer ausfallen. Außerdem zahlen Sie weniger, wenn Sie Kinder haben. Der Mindestbeitrag gilt für alle, die mit ihren Einnahmen unter der Grenze von 1.178,33 Euro (Stand 2024) liegen.
  • Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist in 2024 für Gutverdiener erstmals auf über 1.000 Euro gestiegen. Der Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Daher kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung sich gerade für diese Personengruppe lohnen.

Aktueller Höchstbeitrag in der GKV

Der Höchstbeitrag zur GKV beträgt 2024: 

  • 1.019,48 Euro pro Monat für Versicherte mit Kindern 
  • 1.050,53 Euro pro Monat für Versicherte ohne Kinder

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) kann sich besonders lohnen, wenn Sie den Höchstbeitrag in der GKV bezahlen. Denn dort erhalten Sie für weniger oder gleich hohe Beiträge bessere Leistungen.

 

Rechenbeispiel privat oder gesetzlich versichert

Das Rechenbeispiel zeigt, dass sich ein Wechsel in die PKV finanziell lohnen kann. Für die Berechnung haben wir einen PKV-Einsteigertarif für einen Angestellten IT-Fachmann (30 Jahre) ohne Kinder mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 90.000 Euro angenommen. Für den GKV-Beitrag haben wir den durchschnittlichen Höchstbetrag zugrunde gelegt. 

Kosten der PKV und GKV im Vergleich - impuls AG

Freiwillig gesetzlich versichert – Nachteile

Je nachdem, wie Ihre familiäre Situation aussieht und wie viel Sie verdienen, kann es sein, dass Sie für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mehr bezahlen als für die private Krankenversicherung (PKV). Wenn Sie sich also für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, verzichten Sie unter Umständen auf bessere Leistungen, zahlen aber ähnlich viel oder sogar mehr, als wenn Sie sich für die PKV entscheiden.

In der GKV werden Ihre Beiträge immer nach Ihrem Einkommen berechnet. Wenn Sie mehr verdienen, bezahlen Sie auch mehr. Gleichzeitig kann es in der GKV zu Leistungskürzungen kommen. Das kann Ihnen in der PKV nicht passieren: Die Beiträge werden zum einen nach den Leistungen berechnet und zum anderen sind Ihnen die einmal vereinbarten Leistungen ein Leben lang sicher.

Die Grafik zeigt die Unterschiede der GKV und PKV auf einen Blick:

Leistungsunterschiede in der Krankenversicherung - impuls AG

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