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Zusatzbeitrag zur Krankenkasse - Höhe und Infos im Überblick

Kurzer Überblick

  • Seit dem 1. Januar 2015 können die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen.
  • Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2024 1,7 Prozent. 
  • Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Zusatzbeitrag Krankenkasse

Was ist der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse?

Der Zusatzbeitrag ist ein Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, den die Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitrag der Krankenversicherung verlangen können. Jede Krankenkasse kann die Höhe des Zusatzbeitrags selbst festlegen. Der Zusatzbeitrag dient – neben den Geldern aus dem Gesundheitsfonds – der Finanzierung der Krankenkassen. 

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? 

Jede Krankenkasse darf ihren Zusatzbeitrag selbst festlegen. Die Höhe orientiert sich allerdings am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, den das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gibt.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt im Jahr 2024 1,7 Prozent (2023: 1,6 Prozent). Im nächsten Jahr soll der Zusatzbeitrag laut der Prognose einiger Krankenkassen auf 2,45 Prozent steigen.

Gut zu wissen: Für alle, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen, gilt der individuelle Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse. Bei allen, deren Beiträge von anderer Stelle übernommen werden (zum Beispiel vom Jobcenter), gilt der durchschnittliche Zusatzbeitrag.

 

Zusatzbeitrag 2024: Welche Krankenkasse wird teurer?

Der Tabelle können Sie die aktuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen entnehmen und sehen, welche 2024 den Zusatzbeitrag erhöhen: 

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2023 Zusatzbeitrag 2024 +/-
AOK Baden-Württemberg 1,60 % 1,60 % -
AOK Bayern 1,58 % 1,58 % -
AOK Bremen/Bremerhaven 1,38 % 1,38 % -
AOK Hessen 1,60 % 1,60 % -
AOK Niedersachsen 1,50 % 1,50 % -
AOK Nordwest 1,89 % 1,89 % -
AOK Nordost 1,90 % 2,70 % +0,80
AOK Plus 1,50 % 1,80 % +0,30
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 1,80 % 1,80 % -
AOK Rheinland/Hamburg 1,80 % 2,20 % +0,40
AOK Sachsen-Anhalt 1,00 % 1,30 % +0,30
Akzo Nobel Bayern BKK 1,55 % 1,65 % +0,10 
Audi BKK 1,25 % 1,00 % -0,25
Bahn BKK 1,70 % 2,20 % +0,50
BARMER 1,50 % 2,19 % +0,69
BIG direkt gesund 1,45 % 1,65 % +0,20
BKK Pfalz 1,55 % 1,98 % +0,43
BKK ProVita 1,49 % 1,49 % -
BKK24 1,79 % 1,89 % +0,10
BMW BKK 0,30 % 0,90 % +0,60
Bertelsmann BKK 1,40 % 1,40 % -
Bosch BKK 1,50 % 1,50 % -
Continentale BKK 1,40 % 1,60 % +0,20
DAK-Gesundheit 1,70 % 1,70 % -
DIE BERGISCHE 1,60 % 1,99 % +0,39
Debeka BKK 1,69 % 1,69 % -
Diakonie BKK 1,60 % 1,80 % +0,20
Die Techniker 1,20 % 1,20 % -
DürkoppAdler BKK 1,29 % 1,55 % +0,26
energie - BKK 1,59 % 1,59 % -
EUREGIO BKK 0,84 % 1,25 % +0,41
exklusiv BKK 1,99 % 1,99 % -
Faber-Castell & Partner BKK 1,35 % 1,10 % -0,25
firmus BKK 0,90 % 0,90 % -
Freudenberg BKK 1,50 % 1,50 % -
GildemeisterSeidensticker BKK 0,90 % 1,50 % +0,60
HEK Hanseatische KK 1,30 % 1,30 % -
Heimat Krankenkasse 1,30 % 1,84 % +0,54
hkk Krankenkasse 0,98 % 0,98 % -
IKK - Die Innovationskasse 1,60 % 1,70 % +0,10
IKK Brandenburg Berlin 1,77 % 1,99 % +0,22
IKK Südwest 1,65 % 1,65 % -
IKK classic 1,60 % 1,70 % +0,10
IKK gesund plus 1,10 % 1,49 % +0,39
KKH - Kaufmännische KK 1,50 % 1,98 % +0,48
KNAPPSCHAFT 1,60 % 2,20 % +0,60
Krones BKK 0,90 % 0,90 % -
Linde BKK 1,50 % 1,50 % -
Melitta HMR BKK 1,40 % 1,60 % +0,20
Mercedes-Benz BKK 1,30 % 1,70 % +0,40
mhplus Krankenkasse 1,58 % 1,58 % -
Mobil Krankenkasse 1,49 % 1,49 % -
Novitas BKK 1,54 % 1,70 % +0,16
PFAFF BKK 0,80 % 1,40 % +0,60
Pfalz BKK 1,55 %  1,98 % +0,43
Pronova BKK 1,70 % 1,80 +0,10
Public BKK 1,50 % 1,20 % -0,30
R+V BKK 1,40 % 1,40 % -
SBH BKK  0,98 % 1,29 % +0,31
SBK 1,50 % 1,70 % +0,20
SECURVITA Krankenkasse 1,60 % 2,20 % +0,60
SKD BKK 1,15 % 1,49 % +0,34
Salus BKK 1,59 % 1,59 % -
Scheufelen BKK  1,40 % 1,85 % +0,45
Südzucker BKK 1,10 % 1,10 % -
TUI BKK 1,50 % 1,50 % -
Technoform BKK 1,50 % 1,50 % -
Textilgruppe Hof BKK 0,90 % 1,30 +0,40
VBU BKK 1,80 % 1,80 % -
VDN BKK 1,50 % 1,69 % +0,19
VIACTIV Krankenkasse 1,60 % 1,60 % -
vivida bkk 1,40 % 1,70 % +0,30
VerbundPlus BKK 1,35 % 1,35 % -
Wirtschaft & Finanzen BKK 1,69 % 1,99 % +0,30
WMF BKK 1,60 % 1,60 % -
Werra-Meissner BKK 1,80 % 1,80 % -
ZF & Partner BKK 1,45 % 1,69 % +0,24

 

Wer bezahlt den Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag wird bei Arbeitnehmern – genau wie der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Bei Rentnern trägt die Hälfte die gesetzliche Rentenversicherung. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige müssen den Zusatzbeitrag allein bezahlen. 

Wann wird der Zusatzbeitrag erhöht?

Der Zusatzbeitrag wird von der Krankenkasse erhöht, wenn im Haushaltsjahr die voraussichtlichen Ausgaben und die vorgeschriebenen Rücklagen nicht durch die Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden. Meistens wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar eines Jahres angepasst, er kann aber auch während des Jahres erhöht werden. 

Zusatzbeitrag erhöht? Sonderkündigungsrecht nutzen

Seit Mitte 2023 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder wieder per Anschreiben darüber informieren, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Auch über die Webseiten und die Mitgliederzeitschriften erfahren Sie, ob Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Ist das der Fall, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können in eine günstigere Krankenkasse wechseln.

 

Beratung rund um den Krankenkassen-Wechsel

Ihre Krankenkasse ist Ihnen zu teuer? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter und finden die günstigste Krankenkasse für Sie. Gerne beraten wir Sie auch über die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. 

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