Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Seit Januar 2015 liegt dieser konstant bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozent und der Arbeitnehmer 7,3 Prozent.
Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der sich je nach Krankenkasse unterscheiden kann. Auch der Zusatzbeitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt – lag 2024 bei 1,7 Prozent. Der Zusatzbeitrag stieg 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.
Für das Jahr 2026 hat das Bundesgesundheitsministerum den Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festgelegt. Dieser Wert dient lediglich als Orientierung. Die tatsächliche Beitragshöhe wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt – abhängig von ihrer finanziellen Lage.
Warum steigen die GKV-Beiträge?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen Jahr für Jahr – und das aus mehreren Gründen:
- Steigende Gesundheitsausgaben: Besonders im Krankenhausbereich und bei Arzneimitteln explodieren die Kosten. Allein 2025 werden im Krankenhaussektor Mehrkosten von bis zu 8 Milliarden Euro erwartet.
- Demografischer Wandel: Eine alternde Bevölkerung führt zu einer höheren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
- Strukturelle Unterfinanzierung: Die GKV verzeichnete bereits 2024 ein Defizit von rund 14,6 Milliarden Euro. Staatliche Zuschüsse oder Darlehen konnten diese Lücke nicht schließen.
- Gesetzliche Leistungsausweitung: Neue Reformen und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen erhöhen die Ausgaben zusätzlich, ohne ausreichende Gegenfinanzierung.
- Inflation und höhere Löhne: Diese treiben die Kosten für medizinisches Personal und Pflegeeinrichtungen weiter in die Höhe.
Besonders betroffen sind Versicherte mit höherem Einkommen, da 2026 auch die Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € auf 69.750 € steigt. Für Gutverdiener bedeutet das Mehrkosten von mehreren hundert Euro jährlich.
Zum 1. Januar 2026 wird außerdem die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresentgeltgrenze genannt) in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 77.400 € pro Jahr bzw. 6.450 € pro Monat angehoben (2025: 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro). Ab dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich.
Wer bezahlt den Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag wird bei Arbeitnehmern – genau wie der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Bei Rentnern trägt die Hälfte die gesetzliche Rentenversicherung. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige müssen den Zusatzbeitrag allein bezahlen.
Wann wird der Zusatzbeitrag erhöht?
Der Zusatzbeitrag wird von der Krankenkasse erhöht, wenn im Haushaltsjahr die voraussichtlichen Ausgaben und die vorgeschriebenen Rücklagen nicht durch die Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden. Meistens wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar eines Jahres angepasst, er kann aber auch während des Jahres erhöht werden, wie es 2025 häufig der Fall gewesen ist.
GKV-Vergleich: Wechseln lohnt sich
Eine Vielzahl der Krankenkassen hat seit 2025 ihre Zusatzbeiträge erhöht, teilweise drastisch und höher als erwartet. Es lohnt sich also, die verschiedenen Kassen sorgfältig zu prüfen.
Berechnungsbeispiel: Wir vergleichen die aktuellen Kassenbeiträge für einen Arbeitnehmer in München mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 60.000 Euro.
Jährliche Berechnung GKV-Beitrag (Arbeitnehmeranteil):
Günstige Kasse mit einem Beitragssatz von 16,78 % (BKK firmus): 5.034 EUR im Jahr
Teure Kasse mit einem Beitragssatz von 18,99 % (BKK24): 5.697 EUR im Jahr
Bei einem Wechsel der Krankenkasse ergibt sich eine mögliche jährliche Ersparnis von insgesamt 1.326 Euro, die sich je zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Das entspricht eine Beitragsersparnis von 663 Euro pro Jahr für den Arbeitnehmer.

Zusatzbeiträge 2025 & 2026
|
Krankenkasse |
Zusatzbeitrag % 2025 |
Zusatzbeitrag % 2026 |
|---|---|---|
| AOK Baden-Württemberg | 2,60 | 2,99 |
| AOK Bayern | 2,69 | 2,69 |
| AOK Bremen Bremerhaven | 2,49 | 3,29 |
| AOK Hessen | 2,49 | 2,98 |
| AOK Niedersachsen | 2,70 | 2,98 |
| AOK Nordost | 3,50 | 3,50 |
| AOK Nordwest | 2,79 | 2,99 |
| AOK Plus | 3,10 | 3,10 |
| AOK Rheinland/Hamburg | 2,99 | 3,29 |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 2,47 | 2,47 |
| AOK Sachsen-Anhalt | 2,50 | 2,89 |
| Audi BKK | 2,40 | 2,60 |
| Bahn BKK | 3,40 | 3,65 |
| BARMER | 3,29 | 3,29 |
| Bergische Krankenkasse | 2,95 | 3,79 |
| Bertelsmann BKK | 3,20 | 3,20 |
| BIG direkt gesund | 3,39 | 3,69 |
| BKK24 |
4,39 | 4,39 |
| BKK Akzo Nobel | 3,39 | 3,39 |
| BKK BMW | 3,90 | 3,90 |
| BKK Deutsche Bank | 3,40 | 3,40 |
| BKK Diakonie | 3,80 | 3,80 |
| BKK Dürkopp Adler | 3,88 | 3,88 |
| BKK EUREGIO | 3,39 | 3,39 |
| BKK exklusiv | 2,39 | 3,49 |
| BKK Faber-Castell & Partner | 2,18 | 2,48 |
| BKK firmus | 2,18 | 2,18 |
| BKK Freudenberg | 2,49 | 2,99 |
| BKK Gildemeister Seidensticker | 3,40 | 3,40 |
| BKK Herkules |
4,38 | 4,38 |
| BKK Karl Mayer |
3,39 | 2,99 |
| BKK Linde |
2,99 | 2,99 |
| BKK Melitta HMR | 3,50 | 3,90 |
| BKK PFAFF | 2,78 | 2,78 |
| BKK Pfalz | 3,90 | 3,90 |
| BKK PwC |
2,40 | 2,80 |
| BKK ProVita | 2,89 | 3,79 |
| BKK Public | 2,30 | 2,50 |
| BKK Salzgitter |
3,50 | 3,50 |
| BKK SBH | 2,44 | 2,79 |
| BKK Scheufelen | 3,40 | 3,99 |
| BKK Technoform |
3,49 | 3,49 |
| BKK VDN | 3,19 | 3,19 |
| BKK VerbundPlus |
3,89 | 3,89 |
| BKK Werra-Meissner | 3,39 | 4,35 |
| BKK Wirtschaft & Finanzen | 3,99 | 3,99 |
| Bosch BKK | 2,68 | 3,18 |
| Continentale Betriebskrankenkasse | 3,33 | 3,33 |
| DAK-Gesundheit | 2,80 | 3,20 |
| Debeka BKK | 3,25 | 3,25 |
| energie-BKK | 2,98 | 3,98 |
| Ernst & Young BKK |
2,29 | 2,75 |
| Handelskrankenkasse (hkk) | 2,19 | 2,59 |
| Heimat Krankenkasse | 3,10 | 3,90 |
| HEK-Hanseatische Krankenkasse | 2,50 | 2,89 |
| IKK - Die Innovationskasse |
4,30 | 4,30 |
| IKK Brandenburg und Berlin |
4,35 | 4,35 |
| IKK classic | 3,40 | 3,40 |
| IKK gesund plus | 3,39 | 3,39 |
| IKK Südwest | 3,25 | 3,25 |
| KKH Kaufmännische Krankenkasse | 3,78 | 3,78 |
| Knappschaft | 4,40 | 4,30 |
| Merck BKK |
3,97 | 3,97 |
| mhplus Krankenkasse |
3,29 | 3,86 |
| mkk - meine krankenkasse | 3,50 | 3,50 |
| Mobil Krankenkasse | 3,89 | 3,89 |
| Novitas BKK | 2,98 | 3,60 |
| Pronova BKK | 3,20 | 3,70 |
| R+V Betriebskrankenkasse | 2,96 | 3,49 |
| Salus BKK | 2,99 | 3,29 |
| SBK - Siemens BKK | 3,80 | 3,80 |
| SECURVITA |
3,90 | 3,90 |
| SKD BKK | 2,48 | 2,98 |
| Südzucker BKK | 2,90 | 2,90 |
| Techniker Krankenkasse (TK) | 2,45 | 2,69 |
| TUI BKK | 2,50 | 2,50 |
| VIACTIV | 3,27 | 4,19 |
| vivida bkk | 3,79 | 3,79 |
| WMF BKK | 2,45 | 2,85 |
| ZF BKK | 3,40 | 3,40 |
Quelle: Recherche impuls AG, Angaben ohne Gewähr, Stand 12. Januar 2026
GKV-Beitrag 2026 für einen Durchschnittsverdienst
Beträgt 2026 das durchschnittliche Jahreseinkommen 45.000 Euro im Jahr, werden ca. 656,25 Euro als monatlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällig. Für pflichtversicherte Angestellte übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, also 328,13 Euro.
Da der Zusatzbeitrag 2026 um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent angehoben wird, erhöht sich der Betrag im Vergleich zu 2025 (641,25 €).
Beispiele: Berechnung Krankenversicherung vom Bruttogehalt
Die Berechnung der Krankenversichung vom Bruttogehalt zeigt, wie hoch der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich ausfällt. Entscheidend sind dabei das monatliche Bruttoeinkommen sowie der geltende Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag.
Beispiel 1: Angestellter mit 3.000 Euro Bruttogehalt
Bruttogehalt: 3.000 €
Allgemeiner Beitragssatz GKV: 14,6 %
Zusatzbeitrag: 3,20 %
Gesamtbeitrag: 17,8 %
Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung:
3.000 € × 17,8 % = 534 €
Davon zahlt der Arbeitnehmer die Hälfte:
534 € ÷ 2 = 267 € monatlich
Beispiel 2: Angestellter mit 5.000 Euro Bruttogehalt
Bruttogehalt: 5.000 €
Allgemeiner Beitragssatz GKV: 14,6 %
Zusatzbeitrag: 3,20 %
Gesamtbeitrag: 17,8 %
Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung:
5.000 € × 17,8 % = 890 €
Davon zahlt der Arbeitnehmer die Hälfte:
890 € ÷ 2 = 445 € monatlich
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen (Hausfrauen, Privatiers....)?
Der Beitrag von Personen ohne eigenes Einkommen, die in der GKV versichert sind – zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Privatiers oder Selbstständige ohne Umsätze – wird auf der Grundlage eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Das fiktive Mindesteinkommen liegt derzeit bei 1.248,33 Euro.
Beispiel: Bei einem Beitragssatz von 17,5 Prozent (14,6 % allg. Beitragssart + 2,9 % Zusatzbeitrag) beträgt der GKV-Beitrag 218,46 Euro monatlich, wenn man das fiktive Mindesteinkommen zugrunde legt.
Wenn Sie kein Einkommen haben und Sozialleistungen beziehen, müssen Sie Ihre Krankenversicherung nicht selbst bezahlen. Dann übernimmt der zuständige Träger, zum Beispiel die Arbeitsagentur oder die Sozialämter, die Beiträge. Ehepartner oder Jugendliche ohne eigenes Einkommen können in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.
Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der GKV
Grundsätzlich wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Ihrem Bruttogehalt berechnet. Allerdings wird die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Das bedeutet, der Beitrag wird nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze berechnet. Wenn Sie mehr verdienen, steigen die Beiträge nicht weiter an.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2026 beträgt 69.750 Euro jährlich bzw. 5.812,50 € monatlich (2025: 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro). Diese Grenze legt das maximale Bruttoeinkommen fest, bis zu dem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, bleibt beitragsfrei.
Der Höchstbeitrag in der GKV 2025
Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2025 wird auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes berechnet. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,5 %. Dadurch ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 %.
Der monatliche Höchstbeitrag zur GKV im Jahr 2025 beträgt somit:
5.512,50 Euro × 17,1 % = 942,64 Euro
Dieser Betrag teilt sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, sodass jeder die Hälfte zahlt.
Der Höchstbeitrag in der GKV 2026
Der Höchstbeitrag in der GKV 2026 wird ebenfalls auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes berechnet. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte auf 2,9 % steigen. Dadurch ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,5 %.
Der monatliche Höchstbeitrag zur GKV im Jahr 2026 beträgt somit:
5.812,50 Euro × 17,5 % = 1.017,19 Euro
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, sodass man als Angestellter nur noch 508,59 Euro zahlt.
Beitragsentwicklung der GKV im Überblick
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind in den letzten 25 Jahren deutlich gestiegen – von 13,57 % im Jahr 2000 auf einen durchschnittlichen Gesamtbeitrag von 17,1 % im Jahr 2025. Das entspricht einem Anstieg von über 25 %. Besonders seit 2020 hat sich die Dynamik verschärft. Hier finden Sie eine Übersicht der Beitragsentwicklung seit dem Jahr 2000:
- 2000–2005: Der allgemeine Beitragssatz stieg von 13,57 % auf 14,2 %. Plus: Einführung des ersten Zusatzbeitrags (0,9 %), der ausschließlich vom Versicherten getragen wurde.
- 2005–2015: Beitragssatz schwankte zwischen 14,9 und 15,5 %. 2015 wurde der Beitragssatz auf 14,6 % festgelegt. Gleichzeitig wurde der Zusatzbeitrag eingeführt und kann seitdem von jeder Krankenkassen selbst bestimmt werden.
- 2015–2019: Der Zusatzbeitrags lag zwischen 0,83 % und 1,1 %. Seit 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.
- 2020–2025: Aufgrund steigender Gesundheitsausgaben erhöht sich der Zusatzbeitrag immer schneller – von 1,1 % auf 2,9 %.
Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) könnte der Beitragssatz ohne Reformen bis zum Jahr 2050 auf bis zu 26 % steigen. Bereits jetzt liegt der durchschnittliche Beitragssatz bei 17,5 %, Tendenz steigend. Kurzfristige Finanzhilfen wie zinslose Bundesdarlehen lindern die Lage nur temporär, strukturelle Reformen sind daher dringend nötig.

Erläuterung der Szenarien:
Szenario 1 / Basisszenario: Einnahmen und Ausgaben entwickeln sich im Gleichschritt
Szenario 2 / Kostendruck-Szenario: Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen
Krankenkasse wechseln
Hat die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht? Dann können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Hier die wichtigsten Eckdaten:
- Kündigungsfrist: Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.
- Bindungsfrist: Sie können bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages auch dann Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn Sie noch keine 12 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind.
- Einfacher Kassenwechsel: Seit dem 1. Januar 2021 ist ein einfacherer Kassenwechsel möglich. Mit der Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse sind Sie dort noch nicht direkt Mitglied: Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
- Erhebt Ihre Krankenkasse ab 1. Januar 2026 einen Zusatzbeitrag, kann bis zum 31. Januar 2026 gekündigt werden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist man dann ab 1. April 2026 bei der gewählten neuen Krankenkasse versichert. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung endet am 31. März 2026.
- Versicherungsschutz: Achten Sie darauf, dass Sie nahtlos versichert bleiben. Melden Sie sich rechtzeitig bei der neuen Krankenkasse an, damit es keine Lücken im Versicherungsschutz gibt.
Falls Sie über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr) liegen, könnte sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen.
Wenn Sie beim Sonderkündigungsrecht die Frist verpasst haben?
Sollten Sie die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpassen, können Sie immer noch Ihr normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Sie bereits 12 Monate bei Ihrer alten Kasse versichert waren. Falls Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen, haben Sie auch die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.
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