Was ist der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse?
Der Zusatzbeitrag ist ein Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, den die Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitrag der Krankenversicherung verlangen können. Jede Krankenkasse kann die Höhe des Zusatzbeitrags selbst festlegen. Der Zusatzbeitrag dient – neben den Geldern aus dem Gesundheitsfonds – der Finanzierung der Krankenkassen.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
Jede Krankenkasse darf ihren Zusatzbeitrag selbst festlegen. Die Höhe orientiert sich allerdings am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, den das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gibt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt im Jahr 2023 1,6 Prozent. Im Jahr 2024 steigt er um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent.
Gut zu wissen: Für alle, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen, gilt der individuelle Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse. Bei allen, deren Beiträge von anderer Stelle übernommen werden (zum Beispiel vom Jobcenter), gilt der durchschnittliche Zusatzbeitrag.
Zusatzbeitrag Krankenkasse: Aktuelle Werte
Der Tabelle können Sie aktuelle Beitragssätze sowie den Zusatzbeitrag einiger großer gesetzlicher Krankenkassen entnehmen (Stand: 2023):
Krankenkasse | Zusatzbeitrag | GesamtBeitrag |
Techniker Krankenkasse (TK) | 1,2 % | 15,8 % |
BARMER | 1,5 % | 16,1 % |
DAK-Gesundheit | 1,7 % | 16,3 % |
AOK Bayern | 1,58 % | 16,18 % |
AOK Baden-Württemberg | 1,6 % | 16,2 % |
AOK Nordwest | 1,89 % | 16,49 % |
AOK Plus | 1,5 % | 16,1 % |
IKK classic | 1,6 % | 16,2 % |
Tipp: Eine Übersicht über alle Zusatzbeiträge finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands.
Wer bezahlt den Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag wird bei Arbeitnehmern – genau wie der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Bei Rentnern trägt die Hälfte die gesetzliche Rentenversicherung. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige müssen den Zusatzbeitrag allein bezahlen.
Wann wird der Zusatzbeitrag erhöht?
Der Zusatzbeitrag wird von der Krankenkasse erhöht, wenn im Haushaltsjahr die voraussichtlichen Ausgaben und die vorgeschriebenen Rücklagen nicht durch die Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden. Meistens wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar eines Jahres angepasst, er kann aber auch während des Jahres erhöht werden.
Information zum Zusatzbeitrag und Sonderkündigungsrecht
Normalerweise informieren die Krankenkassen ihre Mitglieder zum Ende des Jahres über die Anpassung des Zusatzbeitrags. Auch über die Webseiten und die Mitgliederzeitschriften erfahren Sie, ob Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Ist das der Fall, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die Krankenkasse wechseln.