Familienversicherung – Voraussetzungen
Für Angehörige, die kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert sein können, gelten diese Voraussetzungen:
- Ihr Wohnsitz ist in Deutschland.
- Sie sind nicht selbst versicherungspflichtig. Das heißt, ihr regelmäßiges Gesamteinkommen darf 505 Euro pro Monat bzw. 538 Euro pro Monat bei einem Minijob nicht überschreiten.
- Sie sind nicht versicherungsfrei (zum Beispiel als Beamter).
- Sie sind nicht von der Versicherungspflicht befreit.
- Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig.
Für familienversicherte Kinder gelten diese Regeln:
- Prinzipiell sind sie bis zum 18. Lebensjahr mitversichert.
- Die Familienversicherung bleibt bis zum 23. Lebensjahr bestehen, wenn das Kind selbst noch nicht arbeitet.
- Sie können bis zum 25. Lebensjahr familienversichert bleiben, wenn sie noch zur Schule oder Hochschule gehen oder eine Berufsausbildung absolvieren.
Was heißt Familienversicherung?
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen Familienmitglieder beitragsfrei krankenversichern können. Diese sind also krankenversichert, ohne dass sie einen eigenen Beitrag bezahlen müssen. Die Familienversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag und bezahlt eigene Beiträge.
Wer kann familienversichert sein?
Kostenlos familienversichern können Sie diese Familienmitglieder, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen:
- Ehegatten und Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft
- Leibliche und adoptierte Kinder
- Stiefkinder und Enkel, die in Ihrem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt Sie überwiegend sorgen
- Pflegekinder, die Sie nicht beruflich pflegen
Familienversicherung: Einkommensgrenze
Die allgemeine Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei 505 Euro monatlich (Stand 2024). Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro. Zum Gesamteinkommen zählt:
- Bruttoentgelt inklusive etwaiger Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
- Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Renten
- Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinserträge)
- steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
Nicht zu den Gesamteinnahmen zählen: Werbungskosten, Eltern- und Kindergeld, Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien, Abschreibungen und Sparerpauschbeträge.
Familienversicherung: Antrag stellen
Wenn Sie Familienmitglieder kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern wollen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Diesen finden Sie auf der Website Ihrer Krankenversicherung. Darin überprüft die Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung in Ihrem Fall erfüllt sind – dies wird zudem in regelmäßigen Abständen nachgeprüft.
Haben Sie Fragen rund um die beste Krankenversicherung für Ihre Familie? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.