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      Krankenversicherungspflicht: Wer ist pflichtversichert und welche Ausnahmen gibt es?

      Kurzer Überblick Krankenversicherungspflicht

      Kurzer Überblick

      • In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht: Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein.
      • Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, etwa Selbstständige oder Angestellte mit hohem Einkommen, kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung wählen.
      • Die Versicherungspflicht schützt vor hohen Behandlungskosten und stellt sicher, dass alle Zugang zu medizinischer Versorgung haben – auch bei chronischen Erkrankungen oder teuren Operationen.
      • Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro) sind gesetzlich pflichtversichert.
      • In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht möglich, z. B. bei Elternzeit, Studienbeginn oder Renteneintritt.
      • Wer versicherungspflichtig wird, muss sich innerhalb von zwei Wochen für eine Krankenkasse entscheiden. Ein Vergleich lohnt sich aufgrund unterschiedlicher Leistungen und Beiträge.
      Krankenversicherungspflicht

      Ratgeber-Inhalt

      Krankenversicherungspflicht: Warum sie wichtig ist

      Die Krankenversicherungspflicht stellt sicher, dass jede Person Zugang zu medizinischer Versorgung hat und vor hohen Behandlungskosten geschützt wird. Ohne eine Krankenversicherung könnten schon einfache Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte zu enormen finanziellen Belastungen führen.

      Zudem schützt die Versicherung nicht nur bei akuten Erkrankungen, sondern auch bei langfristigen Behandlungen wie chronischen Krankheiten oder teuren Operationen.

      Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss krankenversichert sein. Dabei gibt es zwei Optionen, je nachdem, welche Voraussetzungen gelten:

      • In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert: Das gilt für Angestellte, wenn ihr Bruttoeinkommen die momentan geltende Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht übersteigt. Im Jahr 2025 liegt diese bei 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich).

      • Nicht versicherungspflichtig: Angestellte, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sowie Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind nicht versicherungspflichtig. Sie können sich entweder privat versichern oder freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden.

      Wenn Sie bisher nicht krankenversichert waren, entscheidet Ihr beruflicher Status darüber, ob Sie in die gesetzliche oder private Krankenversicherung aufgenommen werden.

      In 2 Minuten zur passenden Krankenversicherung

      Finden Sie in kürzester Zeit heraus, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung besser zu Ihnen passt. Unser Schnellrechner basiert auf wenigen Angaben und liefert sofort ein klares Ergebnis – schnell, unverbindlich und kostenlos.

      Gesetzlich oder Privat:
      Welche Krankenversicherung passt zu dir?

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      Bist du angestellt oder selbstständig?

      Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.

      Verdienst du über 73.800 € im Jahr?

      Ab einem Bruttojahreseinkommen von 73.800 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

      Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?

      Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.

      Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?

      Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend

      Da dein Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
      Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
      Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
      Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
      Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

      Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      2025 zahlen privat Versicherte durchschnittlich 623 € pro Monat (PKV-Verband), während gesetzlich Versicherte mit Durchschnittseinkommen bis zu 943 € zahlen (Zielke-Studie 2025). Im Jahr 2024 wechselten mehr Menschen in die PKV als zurück zur GKV. Ein Wechsel kann bis zu 3.840 € Ersparnis pro Jahr bringen!

      Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags, maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).

      Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen

      Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.

      Während in der GKV Beiträge von bis zu 1.174 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige bei nur 623 €. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 6.000 € Ersparnis im Jahr.

       

      Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?

      Der Begriff "Versicherungspflicht" kann missverständlich sein. Grundsätzlich hat jeder eine Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung und muss also gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Allerdings spricht man auch von einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Diejenigen, die sich nur gesetzlich versichern können, werden als "pflichtversichert" bezeichnet. 

      Wer ist pflichtversichert? 

      Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: 

      • Angestellte, deren Bruttolohn unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt (2025: 73.800 Euro jährlich und 6.150€ monatlich). Darunter fallen auch Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
      • Kinder und Ehepartner sind über die Familienversicherung kostenlos mitversichert, wenn sie kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben.
      • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch 
      • Auszubildende, die eine betriebliche Ausbildung machen
      • Studierende bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters, danach ist eine freiwillige Krankneversicherung möglich
      • Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten
      • Rentner, die in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sind
      • Bezieher einer Waisenrente oder einer entsprechenden Hinterbliebenenleistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
      • Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Altenteiler in der Landwirtschaft
      • Menschen mit Behinderungen (in Werkstätten oder Wohnheimen)
      • Künstler und Publizisten
      • Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz

      Wer ist nicht pflichtversichert?

      Nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Regel: 

      • Hauptberuflich Selbstständige 
      • Freiberufler 
      • Angestellte mit Bruttolohn über der Versicherungspflichtgrenze (s.o.)
      • Beamte & Richter
      • Rentner, die die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllen
      • Zeitsoldaten

      Was ist zu tun, wenn man kranknversicherungspflichtig wird?

      In dem Fall müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen für eine Krankenkasse entscheiden. Sie haben dabei die freie Wahl zwischen einer Vielzahl an Optionen. Da jede Krankenkasse unterschiedliche Beiträge und Zusatzleistungen hat, lohnt sich ein Vergleich mit unseren Beratern.

       

      Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

      In bestimmten Ausnahmefällen können Sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern – und das, obwohl Sie eigentlich versicherungspflichtig sind. Dies trifft z. B. auf folgende Szenarien zu:

      • Die Versicherungspflichtgrenze wird erhöht und Ihr Jahreseinkommen liegt aufgrund der Erhöhung jetzt darunter. 
      • Sie erhalten Arbeitslosengeld und waren in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert. 
      • Sie arbeiten in der Elternzeit maximal 30 Stunden pro Woche.
      • Sie reduzieren Ihre Wochenarbeitszeit um maximal 50 Prozent und waren seit mindestens fünf Jahren versicherungsfrei. Die Elternzeit wird dabei berücksichtigt.
      • Sie beginnen ein Studium.
      • Sie üben eine unbezahlte berufspraktische Tätigkeit aus, zum Beispiel ein Praktikum.
      • Sie gehen in Rente und werden in der Krankenversicherung der Rentner versicherungspflichtig. Wenn Sie dies nicht wollen, können Sie sich befreien lassen und sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Allerdings werden für die Beitragsberechnung alle Einkünfte herangezogen (z. B. Mieteinnahmen).

      Als Voraussetzung für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht müssen Sie nachweisen, dass Sie im Krankheitsfall anderweitig abgesichert sind – also dass Sie entweder privat krankenversichert sind oder Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge haben (zum Beispiel als Beamter oder bei der Bundeswehr). Den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Meist finden Sie auf deren Website entsprechende Formulare.

      Wichtig zu wissen:

      Wenn Sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen wollen, können Sie dies nicht so einfach wieder rückgängig machen. Möchten Sie z. B. in die private Krankenversicherung, da die Beiträge in jungen Jahren meist günstiger sind als in der GKV, sollten Sie sich überlegen, ob Sie die Beiträge auch im Alter stemmen können.

      Hier gibt es jedoch Möglichkeiten, damit die PKV auch im Alter bezahlbar bleibt. Sprechen Sie daher am besten mit unseren Beratern und finden Sie gemeinsam eine passende Lösung für Ihre Situation.

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