Versicherungspflicht in der Krankenkasse
Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss krankenversichert sein. Dabei gibt es zwei Optionen, je nachdem, welche Voraussetzungen gelten:
- In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert: Das gilt für Angestellte, wenn ihr Bruttoeinkommen die momentan geltende Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht übersteigt. Im Jahr 2023 liegt diese bei 66.600 Euro jährlich (5.550 Euro monatlich).
- Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse: Angestellte, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sowie Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind nicht versicherungspflichtig. Sie können sich entweder privat versichern oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
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Gesetzlich oder Privat:
Welche Krankenversicherung passt zu dir?
Bist du angestellt oder selbstständig?
Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.
Verdienst du über 73.800 € im Jahr?
Ab einem Bruttojahreseinkommen von 73.800 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?
Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.
Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend
Da dein Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
2025 zahlen privat Versicherte durchschnittlich 623 € pro Monat (PKV-Verband), während gesetzlich Versicherte mit Durchschnittseinkommen bis zu 943 € zahlen (Zielke-Studie 2025). Im Jahr 2024 wechselten mehr Menschen in die PKV als zurück zur GKV. Ein Wechsel kann bis zu 3.840 € Ersparnis pro Jahr bringen!
Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags, maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).
Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen
Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.
Während in der GKV Beiträge von bis zu 1.174 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige bei nur 623 €. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 6.000 € Ersparnis im Jahr.
Für wen gilt die Versicherungspflicht?
Der Begriff "Versicherungspflicht" kann etwas missverständlich sein. Grundsätzlich hat jeder eine Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung, muss also gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Allerdings spricht man auch von einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Diejenigen, die sich nur gesetzlich versichern können, werden als "pflichtversichert" bezeichnet.
Wer ist pflichtversichert?
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
- Angestellte, deren Bruttolohn unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze (2023: 66.600 Euro jährlich) liegt
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Bezieher von Arbeitslosengeld
- Auszubildende und Studierende unter bestimmten Voraussetzungen sowie Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten
- Rentner mit bestimmten Vorversicherungszeiten.
- Bezieher einer Waisenrente oder einer entsprechenden Hinterbliebenenleistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
- Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Altenteiler in der Landwirtschaft
- Menschen mit Behinderungen (in Werkstätten oder Wohnheimen)
- Künstler und Publizisten
- Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind
Wer ist nicht pflichtversichert?
Nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
- Hauptberuflich Selbstständige
- Freiberufler
- Angestellte mit Bruttolohn über der Versicherungspflichtgrenze
- Beamte
- Zeitsoldaten
Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
In bestimmten Ausnahmefällen können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, obwohl Sie eigentlich versicherungspflichtig sind. Zum Beispiel, wenn
- die Versicherungspflichtgrenze erhöht wird und Ihr Jahreseinkommen aufgrund der Erhöhung jetzt darunter liegt.
- Sie Arbeitslosengeld erhalten und in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren.
- Sie Ihre Wochenarbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduzieren und seit mindestens fünf Jahren versicherungsfrei waren.
- Sie ein Studium beginnen.
- Sie eine unbezahlte berufspraktische Tätigkeit ausüben, zum Beispiel ein Praktikum.
Als Voraussetzung für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht müssen Sie nachweisen, dass Sie im Krankheitsfall anderweitig abgesichert sind – also dass Sie entweder privat krankenversichert sind oder Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge haben (zum Beispiel als Beamter oder bei der Bundeswehr).
Den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Meist finden Sie auf deren Website entsprechende Formulare.