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      Wechsel in die private Krankenversicherung: Darauf kommt es an

      Kurzer Überblick Wechsel in die private Krankenversicherung

      Kurzer Überblick

      • Durch die steigenden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) für viele Versicherte lohnen.
      • Wechseln können Selbstständige, Beamte, Studierende mit Befreiung von der Versicherungspflicht und Arbeitnehmer, die 2026 über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € verdienen (2025: 73.800 €).
      • Ob ein Wechsel möglich ist, hängt außerdem vom Gesundheitszustand, Alter und Beruf ab – je früher, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
      • Warum sollte man wechseln? Die PKV bietet oft individuellere Leistungen, eine bessere medizinische Versorgung und attraktive Beitragsrückerstattungen. Das macht sie sehr attraktiv.
      • Inzwischen ist laut PKV-Verband fast jeder Zweite in Deutschland privat krankenversichert – entweder über die private Krankenversicherung oder über eine private Zusatzversicherung. So zählen in die Statistik auch GKV-Versicherte mit rein, die z.B. eine Zahnzusatz- oder eine stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
      • Wichtig ist: Vor dem Wechsel sollten Sie Ihre Lebensplanung, finanzielle Belastbarkeit und mögliche Zusatzkosten für Familie und Kinder berücksichtigen.
      • Ein Wechsel in die GKV zurück ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa bei einem Einkommensrückgang oder einem Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis vor dem 55. Lebensjahr.
      Wechsel in die PKV

      Ratgeber-Inhalt

      Wer kann in die PKV wechseln?

      Ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist nicht für jeden möglich. Es gibt bestimmte Gruppen, für die ein Wechsel infrage kommt. Dazu gehören:

      1. Beamte mit Anspruch auf Beihilfe,
      2. Selbstständige, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben,
      3. Arbeitnehmer, die 2026 mit ihrem Bruttojahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € liegen (2025: 73.800 €),
      4. Studenten, die von der Versicherungspflicht befreit sind.

      Kriterien für die Aufnahme in die PKV

      1. Beamte

      Für Beamte ist die PKV besonders attraktiv, da sie von der Beihilfe profitieren. Der Dienstherr übernimmt einen Großteil der Krankheitskosten (z. B. 50 - 80 %), sodass Beamte nur die restlichen Kosten über die PKV absichern müssen.

      Voraussetzungen:

      • Beamtenstatus: Sie müssen verbeamtet oder Beamtenanwärter sein.
      • Beihilfeberechtigung: Diese ist Voraussetzung, da die PKV speziell darauf abgestimmte Tarife für Beamte bietet.
      • Gesundheitsprüfung: Die PKV prüft Ihre Gesundheit vor Vertragsabschluss. Das heißt, Sie müssen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Je nachdem, was die Gesundheitsprüfung ergibt, nimmt der Versicherer Sie in die PKV auf oder nicht. Darüber hinaus können Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.

      Besonderheiten:

      • Für Beamte ist die PKV oft günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), da sie nur den nicht von der Beihilfe gedeckten Teil absichern müssen.
      • Kinder von Beamten können ebenfalls von der Beihilfe profitieren, was die Kosten für die Familie senkt.

      2. Selbstständige und Freiberufler

      Selbstständige und Freiberufler haben immer die freie Wahl zwischen GKV und PKV, unabhängig von ihrem Einkommen.

      Voraussetzungen:

      • Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit: Sie sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden.
      • Gesundheitsprüfung: Auch hier prüft die PKV Ihren Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können die Prämien erhöhen oder zu Ausschlüssen führen.

      Besonderheiten:

      • Die PKV ist oft günstiger als die GKV, da die Beiträge nicht einkommensabhängig sind. Besonders junge und gesunde Selbstständige können von niedrigen Beiträgen profitieren.
      • Eine langfristige Beitragsplanung ist wichtig, da die PKV im Alter teurer werden kann.
      • Freiberufler, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der GKV.

      3. Angestellte

      Für Angestellte ist der Wechsel in die PKV möglich, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG) überschreiten.

      Voraussetzungen:

      • Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze: Diese liegt 2026 bei 77.400 € brutto jährlich bzw. 6.450 € monatlich (2025: 73.800 € bzw. 6.150 €). Erst wenn das Einkommen diese Grenze übersteigt, können Sie in die PKV wechseln. Verdienen Sie z. B. 2026 erstmals über der Versicherungspflichtgrenze und werden dies auch noch im nächsten Jahr tun, dürfen Sie ab Januar 2027 in die PKV wechseln. 
      • Gesundheitsprüfung: Auch bei Angestellten erfolgt eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss.

      Besonderheiten:

      • Der Arbeitgeber beteiligt sich an den PKV-Beiträgen bis zur Höhe des GKV-Höchstbeitrags (50 % der Kosten, maximal jedoch ca. 508,59 € monatlich für das Jahre 2026).
      • Der Wechsel sollte gut überlegt sein, da die Rückkehr in die GKV im Alter schwierig sein kann.
      • Fällt Ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze, werden Sie automatisch wieder versicherungspflichtig in der GKV. Das bedeutet, Sie müssen sich erneut gesetzlich versichern, auch wenn Sie zuvor in der PKV waren.

      4. Studenten

      Wenn sie nicht über ihre Eltern gesetzlich familienversichert sind, können sich Studenten zu Beginn ihres Studiums zwischen GKV und PKV entscheiden. Diese Wahl gilt für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht gewechselt werden.

      Voraussetzungen:

      • Antrag auf Befreiung von der GKV-Pflicht: Der Wechsel in die PKV ist nur möglich, wenn Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn von der GKV-Pflicht befreien lassen.
      • Altersgrenze: Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester besteht die Möglichkeit, sich zu studentischen Tarifen zu versichern.

      Besonderheiten:

      • Die PKV bietet für Studenten günstige Tarife, die oft geringere Beiträge als die GKV-Studentenversicherung haben.
      • Kinder von Beamten, die Beihilfe erhalten, profitieren besonders, da nur der Restbetrag abgesichert werden muss.
      • Nach dem Studium können Studenten in die GKV wechseln, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.

      Mit Top-Tarifen in die PKV wechseln

      Wir haben verschiedene PKV-Tarife für Angestellte, Selbstständige, Beamte und Studenten zusammengestellt, um Ihnen einen ersten Überblick zu geben. Dabei unterschieden wir die Tarife folgendermaßen:

      Basis-Tarif: Deckt die wichtigsten Leistungen ab, hat aber eine höhere Selbstbeteiligung, Mehrbettzimmer im Krankenhaus und eingeschränkte Extras. Ideal für Preisbewusste.

      Komfort-Tarif: Bietet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis mit mehr Leistungen – etwa beim Zahnersatz – und einer moderaten Selbstbeteiligung.

      Premium-Tarif: Umfasst umfassende Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und geringe bis keine Selbstbeteiligung. Für alle, die Wert auf maximalen Schutz legen.

      Tarifbewertung

      4.2

      Top Leistung

      • Ein-/Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung
      • 80 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 300 €

      206,63 €
      monatlich

      Quelle Tarifbewertung: psponline, Februar 2026; Berechnungsgrundlage: Angestellte, Selbstständige und Beamte: 35 Jahre, Studenten: 20 Jahre; Versicherungsbeginn: 01. März 2026; Grundlage für die Bewertungen sind die Tarifbedingungen der Gesellschaften. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören u.a., wie viel Prozent der Kosten übernommen werden, bis zu welchem Betrag die Leistungen gedeckt sind, ob andere Leistungen vorausgehen müssen und ob Besonderheiten gelten.

       

      Basis-Tarif für Angestellte

      Tarifbewertung

      3.2

      Günstiger Preis

      • Mehrbett-Zimmer
      • 75 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 600 €

      241,31 €
      monatlich

      Komfort-Tarif für Angestellte

      Tarifbewertung

      3.5

      Top Preis-Leistung

      • Mehrbett-Zimmer
      • 80 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 0 €

      276,83 €
      monatlich

      Premium-Tarif für Angestellte

      Tarifbewertung

      4.5

      • Ein-/Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung
      • 90 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 300 €

      359,03 €
      monatlich

      Die angegebenen monatlichen Beiträge zeigen den Arbeitnehmeranteil (50 %), da der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.

       

      Basis-Tarif für Selbstständige:

      Tarifbewertung

      3.2

      • Mehrbett-Zimmer
      • 80 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 1.000 €

      376,39 €
      monatlich

      Komfort-Tarif für Selbstständige:

      Tarifbewertung

      3.3

      • Mehrbett-Zimmer
      • 60 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 300 €

      535,56 €
      monatlich

      Premium-Tarif für Selbstständige:

      Tarifbewertung

      4.4

      Top Leistung

      • Ein-/Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung
      • 90 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 1.000 €

      642,88 €
      monatlich


      Basis-Tarif für Beamte:

      Tarifbewertung

      3.7

      • Mehrbett-Zimmer
      • 100 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 10 € je Leistung

      257,32 €
      monatlich

      Komfort-Tarif für Beamte

      Tarifbewertung

      4.3

      Top Preis-Leistung

      • Mehrbett-Zimmer
      • 100 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 0 €

      338,76 €
      monatlich

      Premium-Tarif für Beamte:

      Tarifbewertung

      4.4

      • Mehrbett-Zimmer
      • 100 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 0 €

      358,07 €
      monatlich

      Beiträge inkl. 50 % Beihilfe

       

      Basis-Tarif für Studenten:

      Tarifbewertung

      3.1

      Günstiger Preis

      • Mehrbett-Zimmer
      • 75 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 480 €

      119,75 €
      monatlich

      Komfort-Tarif für Studenten:

      Tarifbewertung

      3.2

      • Mehrbett-Zimmer
      • 80 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 500 €

      154,16 €
      monatlich

      Premium-Tarif für Studenten:

      Tarifbewertung

      4.2

      Top Leistung

      • Ein-/Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung
      • 80 % Zahnersatz
      • Selbstbeteiligung: 300 €

      206,63 €
      monatlich

      Quelle Tarifbewertung: psponline, Februar 2026; Berechnungsgrundlage: Angestellte, Selbstständige und Beamte: 35 Jahre, Studenten: 20 Jahre; Versicherungsbeginn: 01. März 2026; Grundlage für die Bewertungen sind die Tarifbedingungen der Gesellschaften. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören u.a., wie viel Prozent der Kosten übernommen werden, bis zu welchem Betrag die Leistungen gedeckt sind, ob andere Leistungen vorausgehen müssen und ob Besonderheiten gelten.

       

      PKV-Vergleich: Welcher Tarif passt zu mir?

      Die ausgewählten Tarife verdeutlichen, wie unterschiedlich sich Beitragshöhe und Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung entwickeln können. Bei Angestellte bewegt sich der monatliche Eigenanteil zwischen rund 200 und 400 Euro, während sich zugleich Leistungen wie Zahnersatz, Selbstbeteiligung und Krankenhauskomfort deutlich verändern. Selbstständige zahlen je nach Tarif meist zwischen etwa 370 und 700 Euro und tragen damit ein höheres Beitragsniveau, erhalten dafür aber spürbare Verbesserungen bei stationären Leistungen und Eigenanteilen. Beamte und Studierende zahlen insgesamt weniger und profitieren je nach Tarif von zusätzlichen Komfortleistungen.

      Wichtig ist: Tarife nicht allein über den Preis zu vergleichen. Einzelne Leistungsbausteine können sich stark unterscheiden und wirken sich direkt auf die späteren Eigenkosten aus. Entscheidend ist daher, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen und in welchen Bereichen Sie bereit sind, Kosten selbst zu tragen.

      Für wen lohnt sich der Wechsel in die PKV?

      Die private Krankenversicherung bietet oft bessere Leistungen als die GKV. Trotzdem ist sie nicht für alle die beste Wahl. Ein Wechsel lohnt sich meist nur, wenn Sie langfristig finanziell und gesundheitlich gut aufgestellt sind. Diese Punkte können Ihnen bei der Entscheidung helfen:

      1. Sie sind jung und haben noch keine Familie

      Besonders lohnt sich der Wechsel in die PKV, wenn Sie nicht älter als 40 Jahre alt sind. Denn umso früher Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden, umso günstiger sind auch die Beiträge. Ab einem Alter von 55 Jahren ist z. B. ein Wechsel in die PKV nicht mehr so einfach möglich. Wenn Sie Single sind, profitieren Sie zusätzlich, da Sie nicht für weitere Familienmitglieder aufkommen müssen. Außerdem können Sie über die Jahre mehr Altersrückstellungen aufbauen. 

      2. Sie sind weitgehend gesund

      Private Versicherer prüfen Ihren Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss. Vorerkrankungen wie Asthma, Bluthochdruck oder Rückenprobleme führen oft zu Zuschlägen oder Ablehnungen. Daher gilt: Je gesünder Sie sind, desto einfacher und günstiger wird der Einstieg.

      Übrigens: Beamte mit Vorerkrankungen haben es leichter. Sie profitieren von speziellen Aufnahmeregeln und niedrigeren Zuschlägen.

      3. Ihr Einkommen ist dauerhaft hoch 

      Die PKV ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich die Beiträge auch langfristig leisten können – im Berufsleben und im Ruhestand. Die Beiträge steigen mit dem Alter, unabhängig davon, wie viel Rente Sie später erhalten.

      Angestellte teilen sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber, Selbstständige zahlen ihn komplett selbst. Familien sollten Rücklagen einplanen, da die Beiträge mit jeder versicherten Person steigen.

      4. Sie arbeiten in einem unkritischen Beruf

      In risikoreichen Berufen (z. B. Gerüstbauer, Extremsportler, Bombenentschärfer) oder in einer unsicheren Branche (z. B. Schaustellerbetrieb) verlangt die private Krankenversicherung oft hohe Zuschläge – oder lehnt den Antrag ganz ab. Wer in einem „unauffälligen“ Bürojob arbeitet, hat es deutlich leichter.

      Warum sich ein Wechsel jetzt noch mehr lohnt

      • Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 69.750 € im Jahr bzw. 5.812,50 € pro Monat (2025: 66.150 € jährlich bzw. 5.512,50 € monatlich). Dadurch steigt der Höchstbetrag weiter an. 
      • 2025 sind auch die Zusatzbeiträge zur GVK für viele Versicherte gestiegen. Bei der teuersten gesetzlichen Krankenkasse liegt der Beitragssatz erstmalig bei 19 %, einschließlich Zusatzbeitrag.
      • Gleichzeitig werden immer wieder Leistungen in der GKV gestrichen, während die Beiträge weiter steigen.

       

      Beitragsentwicklung in der PKV und GKV

      Die folgende Infografik zeigt die Beitragsentwicklung in der PKV und in der GKV in den letzten Jahren. Dabei sind die GKV-Beiträge seit 2005 um durchschnittlich 4,0 Prozent jährlich gestiegen, während die PKV-Beiträge nur um 3,1 Prozent pro Jahr gestiegen sind:

      Die GKV erhöht ihre Beiträge seit 2005 um 4 Prozent pro Jahr. In der PKV sind es nur 3,1 Prozent.

      5 Gründe für einen Wechsel in die PKV

      Ein Wechsel von der GKV in die PKV kann viele Vorteile mit sich bringen. Hier sind fünf Gründe, warum Sie darüber nachdenken sollten:

      • Individuelle Tarife: Sie wählen selbst, welche Leistungen Sie in Ihrem Versicherungsschutz haben möchten.
      • Bessere Behandlung: Oftmals erhalten Sie als PKV-Patient eine bevorzugte Behandlung bei Ärzten und im Krankenhaus.
      • Schnellere Terminvergabe: PKV-Patienten bekommen oft schneller Arzttermine.
      • Höhere Erstattungen: Sie können höhere Erstattungen für Brillen, Heilpraktiker-Leistungen und Zahnbehandlungen erhalten.
      • Beitragsrückerstattung: Wenn Sie gesund bleiben und keine Leistungen in Anspruch nehmen, können Sie Beiträge zurückbekommen.

      Außerdem gilt: In der gesetzlichen Krankenversicherung können die Beiträge steigen, während gleichzeitig Leistungen gekürzt werden. Das kann in der privaten Krankenversicherung nicht passieren, da Ihnen die Leistungen, die Sie beim Abschluss des Vertrages vereinbaren, ein Leben lang sicher sind.

      Leistungen PKV: Direktzugang zu Fachärzten, freie Krankenhauswahl, Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, etc. - Leistungen GKV: Versorgung durch Kassenärzte, in vielen Fällen Überweisungen zu Fachärzten nötig, keine freie Arztwahl, Mehrbettzimmer, etc.

      In die PKV wechseln: Das sollten Sie vorher bedenken

      Einen Wechsel in die PKV sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Berater gut überlegen und sich zu den besten Tarifen beraten lassen. Diese Überlegungen sind vor dem Wechsel wichtig:

      • Altersrückstellungen: Ein Teil Ihres PKV-Beitrags wird für sogenannte Altersrückstellungen verwendet. Dadurch wird verhindert, dass die Beiträge im Alter nicht zu stark steigen. Wenn Sie in jungen Jahren in die PKV einsteigen, haben Sie ausreichend Zeit, um Altersrückstellungen anzusparen. Sind Sie beim Wechsel in die PKV bereits älter, ist der Anteil an Altersrückstellungen und damit der Beitrag höher.
      • Gesundheitszustand: Private Krankenversicherer können selbst entscheiden, wen sie als Versicherten aufnehmen und wen nicht. Vor der Aufnahme müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Bei bestimmten Vorerkrankungen kann es sein, dass Sie nicht in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, Sie höhere Beiträge bezahlen müssen oder bestimmte Leistungen ganz ausgeschlossen werden. Deshalb sollten Sie möglichst gesund sein, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen.
      • Familie und Kinder: Beachten Sie beim Einstieg in die PKV, dass es dort keine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV gibt. Das heißt, Sie müssen für Ihre Kinder eigene Beiträge bezahlen. Auch während einer Elternzeit müssen Sie die Beiträge weiterzahlen – bei Angestellten fällt der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung weg.
      • Einkommen heute und in der Zukunft: Beim Wechsel in die PKV sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie sich die Beiträge auch in Zukunft noch leisten können. Es gibt zwar einige Mechanismen, wodurch die Beiträge stabil gehalten werden können, jedoch spielt Ihr Verdienst bei der Beitragshöhe keine Rolle. Das heißt, auch wenn Sie weniger verdienen oder in der Rente weniger Geld zur Verfügung haben, müssen Sie weiter in der Lage sein, Ihre PKV-Beiträge zu bezahlen.

      Wie funktioniert der Wechsel von der GKV in die PKV?

      Wenn Sie selbstständig, freiberuflich tätig oder verbeamtet sind, können Sie jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Wenn Sie bisher als Angestellter unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) lagen und sie zukünftig überschreiten (zum Beispiel aufgrund einer Gehaltserhöhung oder eines Arbeitgeberwechsels), verläuft der Wechsel folgendermaßen:

      1. Ihr Arbeitgeber meldet an die Krankenkasse, dass Sie über der JAEG liegen und nicht mehr versicherungspflichtig sind.
      2. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen mit, dass Sie ab sofort freiwillig in der GKV versichert sind.
      3. Nach Erhalt des Schreibens haben Sie zwei Wochen Zeit, aus der GKV auszutreten.
      4. Wenn Sie austreten, wird Ihnen der bereits gezahlte GKV-Beitrag zurückerstattet. Treten Sie nicht aus, bleiben Sie weiterhin gesetzlich versichert.
      5. Die Kündigungsfrist bei der GKV beträgt zwei Monate zum Monatsende. Das bedeutet, Sie können dann zum Ende des übernächsten Monats in die PKV wechseln. Beispiel: Sie kündigen bei der GKV am 10. März – plus zwei Monate zum Monatsende – Sie könnten sich ab dem 1. Juni privat versichern.

      Alternativen zum Wechsel in die PKV

      Wenn für Sie ein Wechsel in die PKV nicht in Frage kommt, können Zusatzversicherungen eine Alternative sein. Diese ergänzen mit speziellen Leistungen Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Dazu gehören zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung, eine Krankenhauszusatzversicherung oder eine ambulante Zusatzversicherung. 

      Egal, ob ein Wechsel in die PKV oder der Abschluss alternativer Zusatzversicherungen: Unsere Berater unterstützen Sie kostenlos bei Ihrem Anliegen. 

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