Was sind Altersrückstellungen?
Altersrückstellungen (auch Alterungsrückstellungen genannt) in der privaten Krankenversicherung sind Beitragsrücklagen, die für jeden Versicherten für das Alter gebildet werden. Hintergrund ist der, dass mit zunehmendem Alter in der Regel mehr Leistungen in Anspruch genommen werden.
Damit die Versicherer später die Beiträge nicht extrem erhöhen müssen, zahlen junge Versicherte mehr in die PKV ein als eigentlich nötig. Der "Überschuss" wird als Rücklage für das Alter angelegt. Altersrückstellungen werden ab dem 21. Lebensjahr gebildet.
Die Versicherer legen die Altersrückstellungen am Kapitalmarkt an. Das heißt, wie stabil Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter bleiben, hängt unter anderem davon ab, wie sich die Zinsen entwickeln.
Gesetzlicher Zuschlag
Seit dem 01.01.2000 sind private Krankenversicherer bei Neuverträgen gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag zu erheben. Diesen zahlen alle Versicherten zwischen 21 und 60 Jahren. Diese zusätzlichen Rücklagen müssen die Versicherer ohne Abzug dafür verwenden, Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr abzufangen.
Wie funktioniert die Altersrückstellung in der PKV?
Die Alterungsrückstellungen werden von den Versicherern am Kapitalmarkt angelegt. Für die Kalkulation wird dabei eine bestimmte Verzinsung angenommen, allerdings lassen sich oft höhere Zinsen erzielen. Die Alterungsrückstellungen und die Zinsen werden dafür verwendet, Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr abzumildern. Ab dem 80. Lebensjahr sollen Überschüsse der Altersrückstellungen dazu verwendet werden, Beiträge zu senken.
Trotz Alterungsrückstellungen können PKV-Beiträge im Alter steigen. Das liegt zum einen an steigenden Kosten und dem medizinischen Fortschritt, zum anderen können negative Entwicklungen am Kapitalmarkt und damit niedrige Zinsen den Effekt der Altersrückstellungen dämpfen.
Wie hoch sind Alterungsrückstellungen?
Wie hoch der Anteil der Altersrückstellungen ist, hängt unter anderem von Ihrem Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung ab. Je älter Sie beim Eintritt in die PKV sind, umso höher sind die Altersrückstellungen, da weniger Zeit verbleibt, um die Rücklagen anzusparen.
Die genaue Berechnung der Beiträge und der Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung sind komplex und werden auf der Grundlage der heutigen Gesundheitskosten berechnet. Dabei müssen die Versicherer sich an viele gesetzliche Vorschriften halten, zum Beispiel aus dem Versicherungsvertragsgesetz.
Was passiert mit den Altersrückstellungen bei einem PKV-Wechsel?
- Wenn Sie in einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter wechseln, bleiben Ihre gebildeten Altersrückstellungen erhalten. Handelt es sich um einen Tarif mit deutlich besseren Leistungen, kann der Versicherer aber eine Wartezeit und einen Risikozuschlag verlangen.
- Wechseln Sie dagegen zu einem anderen Versicherungsunternehmen, geht Ihnen ein Teil der Altersrückstellungen verloren. In welcher Höhe Sie die Altersrückstellungen mitnehmen können, wird jährlich vom Versicherer mitgeteilt bzw. können Sie dort erfragen.
- Wenn Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, sind die Altersrückstellungen verloren.
Kann man sich die Altersrückstellung in der PKV auszahlen lassen?
Nein, eine Auszahlung der Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung ist nicht möglich. Sie können die Altersrückstellungen mitnehmen, wenn Sie beim gleichen Anbieter in einen anderen Tarif wechseln. Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, können Sie die Rückstellungen teilweise mitnehmen.
Gibt es eine private Krankenversicherung ohne Alterungsrückstellungen?
Eine Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung ohne Altersrückstellungen gibt es nicht, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Ausnahmen bilden zeitlich befristete Tarife wie Ausbildungstarife sowie Kinder- und Jugendtarife. Hier werden keine Altersrückstellungen gebildet. Private Zusatzversicherungen wie Zahnzusatzversicherungen gibt es dagegen mit und ohne Altersrückstellungen.