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Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeiträge 2025 und 2024 im Überblick

Überblick GKV

Kurzer Überblick

  • Auf viele gesetzlich Krankenversicherte kommen ab 2025 Mehrkosten zu. Was bereits im Herbst angekündigt wurde, hat sich nun bestätigt. Eine Vielzahl der Krankenkassen erhöht ab 2025 ihre Zusatzbeiträge, teilweise drastisch und höher als erwartet.
  • Höhere Zusatzbeiträge in 2025: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird auf 2,5 % angehoben, was eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
  • Alle aktuellen Zusatzbeiträge für 2025 hier im Überblick
  • Vergleichen lohnt sich: Bei der teuersten gesetzlichen Krankenkasse im Jahr 2025 steigt der Beitragssatz auf erstmalig 19 %, einschließlich Zusatzbeitrag. Dies ist eine erhebliche Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren. Eine der günstigsten Kassen liegt bei einem Gesamtbeitragssatz von 16,44 %, einschließlich  Zusatzbeitrag.
  • Krankenkasse wechseln: Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
  •  Auch die Pflegeversicherungsbeiträge werden um 0,2 Prozentpunkte erhöht.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 66.150 Euro jährlich (5.512,50 Euro monatlich) angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze, steigt auf 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich). Wer darüber verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Beitrag gesetzliche Krankenversicherung

Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Seit Januar 2015 liegt dieser konstant bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozent und der Arbeitnehmer 7,3 Prozent. 

Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der sich je nach Krankenkasse unterscheiden kann. Auch der Zusatzbeitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt – lag 2024 bei 1,7 Prozent. Der Zusatzbeitrag steigt 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent. Welchen Zusatzbeitrag sie festlegt und ob sie ihn anhebt, kann jede Krankenkasse selbst entscheiden. 

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 73.800 Euro pro Jahr bzw. 6.150 Euro pro Monat angehoben. Ab dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. 

Wer bezahlt den Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag wird bei Arbeitnehmern – genau wie der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Bei Rentnern trägt die Hälfte die gesetzliche Rentenversicherung. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige müssen den Zusatzbeitrag allein bezahlen. 

Wann wird der Zusatzbeitrag erhöht?

Der Zusatzbeitrag wird von der Krankenkasse erhöht, wenn im Haushaltsjahr die voraussichtlichen Ausgaben und die vorgeschriebenen Rücklagen nicht durch die Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden. Meistens wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar eines Jahres angepasst, er kann aber auch während des Jahres erhöht werden. 

GKV-Vergleich 2025: Wechseln lohnt sich

Eine Vielzahl der Krankenkassen erhöht ab 2025 ihre Zusatzbeiträge, teilweise drastisch und höher als erwartet. Es lohnt sich also, die verschiedenen Kassen sorgfältig zu prüfen.

Berechnungsbeispiel: Wir vergleichen die Kassenbeiträge ab 2025 für einen Arbeitnehmer in München mit einem  Brutto-Jahreseinkommen von 60.000 Euro.

Jährliche Berechnung GKV-Beitrag für  2025 (Arbeitnehmeranteil): Günstige Kasse mit einem Beitragssatz von 16,44 % (BKK Firmus), 4.932 EUR im Jahr
Teure Kasse mit einem Beitragssatz von 19,00 % (Knappschaft),  5.700 EUR im Jahr

Die monatliche Differenz für den Arbeitnehmer zwischen der günstigen und der teuren Kasse ergibt 64,00 EUR.

Mögliche jährliche Ersparnis bei einem Wechsel der Krankenkasse:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer: 1.536 EUR im Jahr, Arbeitnehmer: 768 EUR im Jahr

 

Gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeitrag und Beitragssatz 2025 und 2024

Bundesweite Krankenkassen
Krankenkasse Zusatzbeitrag % 2024 Zusatzbeitrag % 2025 Beitragssatz % 2025
AOK Baden-Württemberg 1,60 2,60 17,20
AOK Bayern 1,58 2,69 17,29
AOK Bremen Bremerhaven 1,38 2,49 17,09
AOK Hessen 1,60 2,49 17,09
AOK Niedersachsen 1,50 2,70 17,30
AOK Nordost 2,70 2,70 17,30
AOK NordWest 1,89 2,79 17,39
AOK Plus 1,80 3,10 17,70
AOK Rheinland / Hamburg 2,20 2,99 17,59
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 1,80 2,47 17,07
AOK Sachsen-Anhalt 1,30 2,50 17,10
AUDI BKK  1,00 2,40 17,00
Bahn BKK 3,40 3,40 18,00
BARMER 2,19 3,29 17,89
Bertelsmann BKK 2,50 2,50 17,10
BIG direkt gesund 1,65 3,39 17,99
BKK24 3,25  3,25 17,85
BKK Akzo Nobel 1,65 3,39 17,99
BKK Diakonie 2,69 3,40 18,00
BKK Dürkopp Adler 2,55 3,88 18,48
BKK EUREGIO 1,79 3,39 17,99
BKK exklusiv 1,99 2,39 16,99
BKK Faber-Castell & Partner 1,10 2,18 16,78
BKK firmus 0,90 1,84 16,44
BKK Freudenberg 1,50 2,49 17,09
BKK Gildemeister Seidensticker 3,40 3,40 18,00
BKK Herkules 2,39 2,39 16,99
BKK Linde 1,50 2,50 17,10
BKK Melitta HMR 1,60 3,50 18,10
BKK PFAFF 1,80 2,78 17,38
BKK Pfalz 3,90 3,90 18,50
BKK ProVita 1,49 2,89 17,49
BKK Public 1,20 2,30 16,90
BKK SBH 1,29 2,44 17,04
BKK Scheufelen 2,75 2,75 17,35
BKK Technoform 1,50 2,49 17,09
BKK VDN 3,19 3,19 17,79
BKK VerbundPlus 1,55 2,85 17,45
BKK Werra-Meissner 1,80 3,39 17,99
BKK Wirtschaft u. Finanzen 2,99 2,99 18,59
BKK ZF & Partner 2,10 3,40 18,00
Bosch BKK 1,50 2,68 17,28
Continentale Betriebskrankenkasse 2,20 3,33 17,93
DAK-Gesundheit 1,70 2,80 17,40
Debeka BKK 1,69 3,25 17,85
Die Bergische 1,99 2,95 17,55
energie-Betriebskrankenkasse 1,59 2,98 17,58
Handelskrankenkasse (hkk) 0,98 2,19 16,79
Heimat Krankenkasse 2,50 2,50 17,10
HEK-Hanseatische Krankenkasse 1,30 2,50 17,10
IKK - Die Innovationskasse 3,10 3,10 17,70
IKK Brandenburg und Berlin 1,99 3,10 17,70
IKK classic 2,19 3,40 18,00
IKK gesund plus 2,39 3,39 17,99
IKK Südwest 1,65 3,25 17,85
KKH Kaufmännische Krankenkasse 3,28 3,78 18,38
Knappschaft 2,70 4,40 19,00
mhplus Krankenkasse 2,56 2,56 17,16
mkk - meine krankenkasse 2,50 3,50 18,10
Mobil Krankenkasse 1,49 3,89 18,49
Novitas BKK 1,70 2,98 17,58
Pronova BKK 2,40 3,20 17,80
R+V Betriebskrankenkasse 1,40 2,96 17,56
Salus BKK 1,59 2,99 17,59
SBK - Siemens BKK 1,70 2,90 17,50
SECURVITA 2,20 3,20 17,80
SKD BKK 1,49 2,48 17,08
Techniker Krankenkasse 1,20 2,45 17,05
TUI BKK 1,50 2,50 17,10
VIACTIV 3,27 3,27 17,87
vivida bkk 2,49 3,79 18,39
WMF BKK 1,60 2,45 17,05

Quelle: Recherche impuls AG, Stand 13.01.2025

 

Gesetzliche Krankenversicherung:
Beitrag 2025 für einen Durchschnittsverdienst

Für ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 45.000 Euro im Jahr 2025 beträgt der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) etwa 641,25 Euro.

Dieser Betrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem voraussichtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 % zusammen.

Dieser Satz wird durch zwei geteilt, da der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. So ergibt sich ein Beitrag zur Krankenversicherung von monatlich 320,62 Euro.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen (Hausfrauen, Privatiers....)? 

Der Beitrag von Personen ohne eigenes Einkommen, die in der GKV versichert sind – zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Privatiers oder Selbstständige ohne Umsätze – wird auf der Grundlage eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Das fiktive Mindesteinkommen liegt 2024 bei 1.178,33 Euro. 

Beispiel: Bei einem Beitragssatz von 15,8 Prozent (14,6 % + 1,2 %) beträgt der GKV-Beitrag 186,18 Euro monatlich, wenn man das fiktive Mindesteinkommen zugrunde legt.  

Wenn Sie kein Einkommen haben und Sozialleistungen beziehen, müssen Sie Ihre Krankenversicherung nicht selbst bezahlen. Dann übernimmt der zuständige Träger, zum Beispiel die Arbeitsagentur oder die Sozialämter, die Beiträge. Ehepartner oder Jugendliche ohne eigenes Einkommen können in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

 

Beitragsbemessungsgrenze in der GKV

Grundsätzlich wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Ihrem Bruttogehalt berechnet. Allerdings wird die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Das bedeutet, der Beitrag wird nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze berechnet. Wenn Sie mehr verdienen, steigen die Beiträge nicht weiter an. 

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2025 beträgt 66.150 Euro jährlich oder 5.512,50 Euro monatlich. Diese Grenze legt das maximale Bruttoeinkommen fest, bis zu dem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, bleibt beitragsfrei.

Der Höchstbeitrag in der GKV 2025

Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2025 wird auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 66.150 Euro jährlich oder 5.512,50 Euro monatlich.

Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, und der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird voraussichtlich auf 2,5 % steigen. Somit ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 %.

Der monatliche Höchstbeitrag zur GKV im Jahr 2025 beträgt somit:

Dieser Betrag teilt sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, sodass jeder die Hälfte zahlt.

 

Krankenkasse wechseln

Hat die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht? Sonderkündigungsrecht nutzen

  • Kündigungsfrist: Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.
  • Bindungsfrist: Sie können bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages auch dann Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn Sie noch keine 12 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind.
  • Einfacher Kassenwechsel: Seit dem 1. Januar 2021 ist ein einfacherer Kassenwechsel möglich. Mit der Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse sind Sie dort noch nicht direkt Mitglied: Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
  • Erhebt Ihre Krankenkasse ab 1. Januar 2025 einen Zusatzbeitrag, kann bis zum 31. Januar 2025 gekündigt werden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist man dann ab 1. April 2025 bei der gewählten neuen Krankenkasse versichert. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung endet am 31. März 2025.
  • Versicherungsschutz: Achten Sie darauf, dass Sie nahtlos versichert bleiben. Melden Sie sich rechtzeitig bei der neuen Krankenkasse an, damit es keine Lücken im Versicherungsschutz gibt.

 

Wenn Sie beim Sonderkündigungsrecht die Frist verpasst haben?

Sollten Sie die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpassen, können Sie immer noch Ihr normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Sie bereits 12 Monate bei Ihrer alten Kasse versichert waren.

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