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Gesetzliche Krankenversicherung: So berechnet sich der Beitrag

Überblick GKV

Kurzer Überblick

  • Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt 14,6 Prozent.
  • Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Durchschnittlich liegt dieser bei 1,7 Prozent (Stand: 2024).
  • Der Arbeitgeber bezahlt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags.
Beitrag gesetzliche Krankenversicherung

Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Seit Januar 2015 liegt dieser konstant bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozent und der Arbeitnehmer 7,3 Prozent. 

Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der sich je nach Krankenkasse unterscheiden kann. Auch der Zusatzbeitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt – liegt 2024 bei 1,7 Prozent. Welchen Zusatzbeitrag sie festlegt und ob sie ihn anhebt, kann jede Krankenkasse selbst entscheiden. 

Tipp: Eine Liste der Krankenkassen und ihrer aktueller Zusatzbeiträge sowie weitere Infos zum Zusatzbeitrag finden Sie hier: Zusatzbeitrag zur Krankenkasse - Höhe und Infos im Überblick.

 

Krankenkassenbeitrag 2024 

In der Tabelle sehen Sie einige große Krankenkassen und ihre aktuellen Beitragssätze (Stand: August 2024): 

Krankenkasse Zusatzbeitrag GesamtBeitrag
AOK Baden-Württemberg 1,60 % 16,20 %
AOK Bayern 1,58 % 16,18 %
AOK Bremen/Bremerhaven 1,38 % 15,98 %
AOK Hessen 1,60 % 16,20 %
AOK Niedersachsen 1,50 % 16,10 %
AOK Nordost 2,70 % 17,30 %
AOK Nordwest 1,89  % 16,49 %
AOK Plus 1,80 % 16,40 %
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 1,80 % 16,40 %
AOK Rheinland/Hamburg 2,20 % 16,80 %
AOK Sachsen-Anhalt 1,30 % 15,90 %
BARMER 2,19 % 16,79 %
DAK-Gesundheit 1,70 % 16,30 %
Die Techniker 1,20 % 15,80 %
hkk Krankenkasse 0,98 % 15,58 %
IKK classic 2,19 % 16,79 %
KKH Kaufmännische Krankenkasse 3,28 % 17,88 %
KNAPPSCHAFT 2,70 % 17,30 %
Mobil Krankenkasse 1,49 % 16,09 %
SBK 1,70 % 16,30 %

 

Gesetzliche Krankenversicherung: Beitrag berechnen

In diesem Beispiel können Sie sehen, wie sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet:

Beispiel: Berechnung des GKV-Beitrags
Bruttogehalt 3.000 Euro/Monat
Beitragssatz 14,6 %
Zusatzbeitrag 1,2 %
3.000 Euro * 15,8 / 100 / 2 237 Euro/Monat 

 

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich und einem Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 15,8 Prozent. Dieser Satz wird durch zwei geteilt, da der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. So ergibt sich ein Beitrag zur Krankenversicherung von monatlich 237 Euro.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen? 

Der Beitrag von Personen ohne eigenes Einkommen, die in der GKV versichert sind – zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Privatiers oder Selbstständige ohne Umsätze – wird auf der Grundlage eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Das fiktive Mindesteinkommen liegt 2024 bei 1.178,33 Euro. 

Beispiel: Bei einem Beitragssatz von 15,8 Prozent (14,6 % + 1,2 %) beträgt der GKV-Beitrag 186,18 Euro monatlich, wenn man das fiktive Mindesteinkommen zugrunde legt.  

Wenn Sie kein Einkommen haben und Sozialleistungen beziehen, müssen Sie Ihre Krankenversicherung nicht selbst bezahlen. Dann übernimmt der zuständige Träger, zum Beispiel die Arbeitsagentur oder die Sozialämter, die Beiträge. Ehepartner oder Jugendliche ohne eigenes Einkommen können in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

Beitragsbemessungsgrenze in der GKV

Grundsätzlich wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Ihrem Bruttogehalt berechnet. Allerdings wird die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Das bedeutet, der Beitrag wird nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze berechnet. Wenn Sie mehr verdienen, steigen die Beiträge nicht weiter an. 

Im Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 62.100 Euro im Jahr bzw. 5.175 Euro im Monat (2023: 59.850 Euro bzw. 4.987,50 Euro).

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