Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Seit Januar 2015 liegt dieser konstant bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts (davon trägt der Arbeitgeber 7,3% und der Arbeitnehmer 7,3%).
Hinzu kommt außerdem der Zusatzbeitrag, der sich von Kasse zu Kasse unterscheiden kann. Auch der Zusatzbeitrag wird zu 50% vom Arbeitgeber übernommen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag - ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt - steigt 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent Für die Krankenkassen ist der Richtwert nicht bindend.
Gesetzliche Krankenversicherung: Beitrag berechnen
Anhand eines Beispiels zeigen wir, wie sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet:
Beispiel | |
Bruttogehalt | 3.000€ / Monat |
Beitragssatz: | 14,6% |
Zusatzbeitrag: | 1,2% |
3.000€ * 15,8 / 100 / 2 | 237€ pro Monat |
Bei einem angenommenen Bruttogehalt von 3.000€ monatlich und einem Zusatzbeitrag von 1,2%, ergeben sich Gesamtabgaben für die Krankenversicherung in Höhe von 15,8%. Da der Arbeitgeber die Hälfte dieser Abgaben übernimmt, halbiert sich der Krankenkassenbeitrag für Sie. So ergibt sich ein Beitrag zur Krankenversicherung von monatlich 237€.
Ausnahme Beitragsbemessungsgrenze
Grundsätzlich wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet. Allerdings ist die Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Erhält ein Arbeitnehmer mehr Gehalt als diese Grenze, wird der Beitrag nur bis zu dieser Höchstgrenze berechnet und steigt bei höherem Einkommen nicht weiter an.
In 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 59.850 Euro jährlich beziehungsweise 4.987,50 Euro monatlich.