Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, ab welchem Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr weiter steigen, sondern ein konstanter Höchstsatz bezahlt werden muss.
Das heißt: Bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden die Sozialversicherungsbeiträge prozentual berechnet. Wer mehr verdient, muss auch mehr bezahlen. Wer dagegen mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, bezahlt einen festen Höchstsatz – das weitere Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht mehr berücksichtigt.
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: Übersicht
Jahr | jährlich | monatlich |
2025 (vorauss.) | 66.150 Euro | 5.512,50 Euro |
2024 | 62.100 Euro | 5.175,00 Euro |
2023 | 59.850 Euro | 4.987,50 Euro |
2022 | 58.050 Euro | 4.837,50 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese wurde bis 2024 noch nach ehemals Ost- und Westdeutschland unterschieden, auch nach Ost- und West-Berlin.
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 2025
2025 entfällt die bisherige Unterscheidung nach Ost und West. Dann soll die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf 8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich steigen.
Alte Bundesländer + West-Berlin
jahr | jährlich | monatlich |
2025 | 96.600 Euro | 8.050 Euro |
2024 | 90.600 Euro | 7.550 Euro |
2023 | 87.600 Euro | 7.300 Euro |
2022 | 84.600 Euro | 7.050 Euro |
Neue Bundesländer + Ost-Berlin
Jahr | jährlich | monatlich |
2025 | 96.600 Euro | 8.050 Euro |
2024 | 89.400 Euro | 7.450 Euro |
2023 | 85.200 Euro | 7.100 Euro |
2022 | 81.000 Euro | 6.750 Euro |
Wie wird die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt?
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich durch den Gesetzgeber festgelegt. Sie wird danach bemessen, wie sich die Löhne im vergangenen Jahr entwickelt haben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung festgelegt.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gilt deutschlandweit die gleiche Beitragsbemessungsgrenze. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten für die neuen und alten Bundesländer verschiedene Werte.
Gut zu wissen: Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze
Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, steigt das Einkommen, auf das Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Das heißt, Gutverdiener müssen mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da die Grenze, aber der der konstante Höchstbeitrag gilt, angehoben wird.