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      Riester-Rente

      • Staatliche Zulagen & Steuervorteile
      • Besonders attraktiv für Familien mit Kindern & Geringverdienern
      • Ab 2027 neue Alternative durch das Altersvorsorgedepot
      Riester-Rente

      Kurzer Überblick Riester-Rente

      • Die Riester-Rente war lange eine der wichtigsten staatlich geförderten Formen der privaten Altersvorsorge in Deutschland, um die Rentenlücke zu verringern.
      • Ab 2027 soll sie schrittweise durch das neue Altersvorsorgedepot ersetzt werden, das höhere Renditechancen und mehr Flexibilität bieten soll.
      • Bestehende Riester-Verträge können Sie entweder weiterführen oder in das Altersvorsorgedepot übertragen.
      • Besonders Familien mit Kindern und Menschen mit geringerem Einkommen profitieren häufig weiterhin von den Riester-Zulagen. Der Staat fördert die Riester-Rente mit einer Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich. Eingezahlte Beiträge und Zulagen sind als Rente garantiert.
      • Für viele Sparer stellt sich künftig die Frage, ob der bestehende Riester-Vertrag behalten oder in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden sollte. Wer unsicher ist, lässt sich am besten von Experten beraten.

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      Was ist eine Riester-Rente?

      Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit, privat fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig eine Förderung vom Staat zu erhalten. 2002 wurde die Riester-Rente eingeführt – als Ergänzung für die sinkende gesetzliche Rente.

      In der Ansparphase erhält der Versicherte eine direkte Zulage, die sogenannte Grundzulage. Außerdem können die angesparten Beiträge in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Familien mit Kindern profitieren darüber hinaus von einer Kinderzulage. In der Rentenphase wird die Riester-Rente schließlich monatlich bis zum Lebensende ausgezahlt.

      Ab 2027 soll die Riester-Rente schrittweise durch das neue Altersvorsorgedepot ersetzt werden. Dabei handelt es sich um ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell, das stärker auf renditeorientierte Geldanlagen wie ETFs und Fonds setzt und die private Altersvorsorge einfacher sowie flexibler machen soll. Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich erhalten.

      Wer kann "riestern"?

      Grundsätzlich können folgende Personen eine geförderte Riester-Rente abschließen: Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Ehepartner sowie Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Versicherte während der Kindererziehungszeit, geringfügig Beschäftigte (sofern versicherungspflichtig) und Bezieher einer vollen Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente.

      Selbstständige und Freiberufler haben hingegen keinen Zugang zur Riester-Rente und müssen auf andere Altersvorsorge-Produkte wie die Rürup-Rente oder das neue Altersvorsorgedepot setzen.

      Wie hoch ist die staatliche Förderung?

      Die staatliche Förderung der Riester-Rente beträgt maximal 175 Euro Grundzulage pro Jahr. Zusätzlich erhalten Eltern eine Kinderzulage von 185 Euro jährlich für vor 2008 geborene Kinder bzw. 300 Euro pro Jahr für jüngere Kinder. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zudem einmalig einen Bonus von 200 Euro.

      Um die volle Förderung zu erhalten, müssen jährlich 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Der maximale Förderbetrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro jährlich.

      Neben den Zulagen können die eigenen Beiträge außerdem steuerlich geltend gemacht werden. Dafür lassen sich die Einzahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Besonders Familien mit Kindern profitieren dadurch häufig von einer hohen Gesamtförderung.

      Sie möchten eine Beratung oder sich unverbindlich informieren? Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein.

      Für wen lohnt sich die Riester-Rente heute noch?

      Die Riester-Rente lohnt sich heute vor allem für Familien mit Kindern und Geringverdiener. Durch die staatlichen Zulagen kann die Förderung in manchen Fällen deutlich höher ausfallen als die eigenen Beiträge.

      Riester-Rente für Familien

      Besonders Familien profitieren von der Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Dadurch kann bereits mit vergleichsweise niedrigen Eigenbeiträgen eine hohe Förderquote erreicht werden. Hier ein Beispiel:

      Beispielrechnung: Vater mit drei Kindern und einem Einkommen von 45.000 Euro brutto

      45.000 € * 0,04 – 175 € (Grundzulage) – 3 * 300 € (Kinderzulagen) = 725 €

      Der Familienvater mit drei kindergeldberechtigten Kindern muss 725 Euro jährlich in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Der Staat bezuschusst insgesamt 1.075 Euro. Damit beträgt die staatliche Förderung 60 %.

      Riester-Rente für Geringverdiener

      Auch für Geringverdiener kann die Riester-Rente attraktiv sein, da der notwendige Eigenbeitrag zur vollen Förderung vom Einkommen abhängt. Wer weniger verdient, muss entsprechend weniger einzahlen, erhält aber dennoch die staatlichen Zulagen. 

      Beispielrechnung: Single ohne Kinder mit einem Einkommen von 20.000 Euro brutto

      20.000 € * 0,04 – 175 € (Grundzulage) = 625 €

      Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 625 Euro. Der Staat zahlt eine Zulage in Höhe von 175 Euro, was einer staatlichen Förderung von ca. 22 % entspricht.

      Beispielrechnung: Mutter mit einem Kind und einem Einkommen von 36.000 Euro brutto

      36.000 € * 0,04 – 175 € (Grundzulage) – 300 € (Kinderzulage) = 965 €

      Der Jahresbeitrag zur Riester-Rente beläuft sich auf 965 Euro, zusätzlich werden 475 Euro als Zulagen vom Staat in den Vertrag eingezahlt. Die staatliche Förderung beträgt somit 33 %.

      Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot

      Inzwischen hat die Riester-Rente für viele (insbesondere Gutverdiener) an Attraktivität verloren. Gründe dafür sind unter anderem niedrige Renditen, hohe Kosten und die eingeschränkten Anlagemöglichkeiten. Ab 2027 soll daher das neue Altersvorsorgedepot kommen. Die wichtigsten Unterschiede zur Riester-Rente haben wir in folgender Tabelle für Sie aufbereitet:

      Riester-Rente

      Altersvorsorgedepot

      Grundzulage von maximal 175 € pro Jahr  Grundzulage von maximal 540 € pro Jahr 
      Kinderzulage von 185 € (vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 € pro Kind  Kinderzulage von 300 € pro Kind 
      200 € Berufseinsteigerbonus bis 25 Jahren  200 € Berufseinsteigerbonus bis 25 Jahren 
      Förderung vor allem für Angestellte und bestimmte Berufsgruppen  Künftig erstmals auch für Selbstständige vorgesehen 
      Hohe Garantievorgaben schränken Renditechancen häufig ein  Höhere Renditechancen durch ETFs und Fonds
      Teilweise hohe Abschluss- und Verwaltungskosten  Kosten sollen gesetzlich auf 1 % pro Jahr gedeckelt werden 
      Lebenslange Rentenzahlung vorgeschrieben  Flexiblere Auszahlungsmodelle geplant 

       
      Welches Modell besser zu Ihnen passt, hängt vor allem von Ihrer Einkommens- und Familiensituation ab. Die folgenden Beispiele zeigen, für wen die Riester-Rente oder das Altersvorsorgedepot interessant sein kann.

      Riester-Rente & Altersvorsorgedepot im Vergleich

      In diesem Beispiel geht es um einen Angestellten mit drei Kindern, einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro und einem Eigenbeitrag von 1.200 Euro im Jahr.

       

      Riester-Rente

      Altersvorsorgedepot

      Eigenbeitrag

      1.200 € 1.200 €

      Grundzulage

      175 € 390 €

      Kinderzulage

      900 € 900 €

      Sparbeitrag gesamt

      2.275 € 2.490 €

      Steuerersparnis

      - -

      Förderquote

      47 % 52 %

       

      Im zweiten Beispiel geht es um einen Angestellten mit zwei Kindern, einem Bruttojahreseinkommen von 20.000 Euro und einem Eigenbeitrag von 120 Euro im Jahr.

       

      Riester-Rente

      Altersvorsorgedepot

      Eigenbeitrag

      120 € 120 €

      Grundzulage

      175 € 60 €

      Kinderzulage

      600 € 240 €

      Sparbeitrag gesamt

      895 € 420 €

      Steuerersparnis

      - -

      Förderquote

      87 % 71 %


      Die Beispiele zeigen, dass die staatlich geförderte Altersvorsorge stark von der persönlichen Situation abhängt. Besonders Familien und Menschen mit geringerem Einkommen können weiterhin von der Riester-Rente profitieren. Mit steigendem Einkommen bietet das neue Altersvorsorgedepot jedoch häufig höhere Renditechancen und mehr Flexibilität. Lassen Sie sich am besten von unseren Versicherungsexperten beraten, um zu entscheiden, welche Lösung besser für Sie geeignet ist.

      Experte für Riester-Rente - impuls AG

      Riester-Rente Unser Expertentipp

      • Alte Riester-Verträge prüfen: Besonders ältere Verträge enthalten häufig noch vergleichsweise hohe Garantiezinsen und können trotz Altersvorsorge-Reform weiterhin attraktiv sein.
      • Wohn-Riester: Sie können Ihren Riester Vertrag für Ihre Immobilienfinanzierung nutzen.
      • Familien profitieren: Durch die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind kann die staatliche Förderung höher ausfallen als der eigene Beitrag. Wichtig: Die Zulage wird nur gezahlt, wenn das Kind Anspruch auf Kindergeld hat.
      • Eine Kündigung kann teuer werden: Bei einer schädlichen Kündigung müssen erhaltene Zulagen und mögliche Steuervorteile meist zurückgezahlt werden.
      • Neues Altersvorsorgedepot: Ab 2027 soll das neue Modell höhere Renditechancen durch ETFs und Fonds sowie flexiblere Anlagemöglichkeiten bieten und ist besonders für Gutverdiener und erstmals auch Selbstständige attraktiv.

      Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen ab 2027?

      Bestehende Riester-Verträge bleiben auch nach der Einführung des neuen Altersvorsorgedepots grundsätzlich erhalten. Bereits abgeschlossene Verträge können weiterhin bespart werden und die bisherigen staatlichen Zulagen sowie Steuervorteile sollen bestehen bleiben. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, Ihren Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot zu übertragen. Dadurch können Sparer von den höheren Renditechancen und flexibleren Anlagemöglichkeiten des neuen Modells profitieren. Für die Übertragung können jedoch Verwaltungs- oder Wechselkosten anfallen.

      Die Riester-Rente wird damit nicht sofort abgeschafft, sondern soll schrittweise durch das neue Altersvorsorgedepot ersetzt werden. Vor allem für Neuverträge soll künftig das neue Vorsorgemodell im Mittelpunkt stehen. Für bestehende Riester-Sparer bedeutet das zunächst keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Ob ein bestehender Vertrag weiterhin sinnvoll ist, hängt vor allem von den bisherigen Vertragsbedingungen, den Kosten, den Garantiezinsen und der persönlichen Förderung ab. 

      Riester-Rente behalten oder kündigen?

      Eine Kündigung der Riester-Rente sollte gut überlegt sein. Denn bei einer sogenannten „schädlichen Kündigung“ müssen erhaltene Zulagen und mögliche Steuervorteile in der Regel zurückgezahlt werden. Außerdem kann die Auszahlung zusätzlich versteuert werden, wodurch häufig weniger Geld übrig bleibt als erwartet.

      Besonders ältere Verträge mit hohen Garantiezinsen oder einer attraktiven staatlichen Förderung können weiterhin sinnvoll sein. Das gilt vor allem für Familien mit Kindern und Menschen mit geringem Einkommen, die überdurchschnittlich von den Zulagen profitieren.

      Wer mit seinem Vertrag unzufrieden ist, sollte daher nicht vorschnell kündigen. Je nach Situation kann auch eine Beitragsfreistellung oder eine Übertragung in das neue Altersvorsorgedepot sinnvoll sein. Lassen Sie sich hierzu am besten von unseren Experten beraten.

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