Riester-Rente
- Steuervorteile
- Zulagen vom Staat
- Hohe Zulagen für Familien mit Kindern
Kurzer Überblick Riester-Rente
- Die Riester Förderung ist zentrales Element der staatlich geförderten Altersvorsorge.
- Die Riester-Rente soll die Rentenlücke der gesetzlichen Rente verringern.
- Der Staat fördert Riester-Renten auch in 2025 mit einer Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich.
- Eingezahlte Beiträge und Zulagen sind als Rente garantiert.
- Aufgrund der gescheiterten Ampel-Koalition verzögert sich die geplante Renten-Reform.
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Was ist eine Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit, privat fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig eine Förderung vom Staat zu erhalten. In 2002 wurde die Riester-Rente eingeführt, um als Ergänzung für die sinkende gesetzliche Rente zu dienen.
In der Ansparphase erhält der Versicherte eine direkte Zulage, die sogenannte Grundzulage. Außerdem können die angesparten Beiträge in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Familien mit Kindern profitieren darüber hinaus von einer Kinderzulage.
In der Rentenphase (frühestens ab dem 62. Lebensjahr) wird die Riester-Rente monatlich bis zum Lebensende ausbezahlt.
Warum ist eine Riester-Rente sinnvoll?
Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, mit der Sie eine drohende Versorgungslücke im Alter schließen können. In den Genuss der staatlichen Förderung kommen Sie in Form der Grund- und Kinderzulage und der steuerlichen Vorteile. Diese private Rente ist sicher und kann lukrativ sein. Unsere Produkte sind zertifiziert und die eingezahlten Beiträge und Zulagen sind mindestens garantiert.
Ein Vergleich der verschiedenen Angebote der Versicherungen hilft Ihnen, den idealen Tarif für Ihren Riester zu finden. Lassen Sie sich auch ausführlich von unseren Experten beraten.
Riester-Rente Staatliche Förderung
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Ehepartner sowie Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Versicherte während der Kindererziehungszeit, geringfügig Beschäftigte (sofern versicherungspflichtig) und Bezieher einer vollen Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente können eine geförderte Riester-Rente abschließen.
Während der Ansparphase leisten Sie monatlich einen Eigenbeitrag in Form einer förderfähigen Spareinlage. Der jährliche Höchstbetrag beträgt 2.100 Euro, der Mindestbetrag 60 Euro im Jahr. Die Zulagen können vom Eigenbeitrag abgezogen werden und verringern somit den zu zahlenden Jahresbeitrag.
Für diese Eigenleistung erhalten Sie vom Staat eine sogenannte Altersvorsorgezulage und/oder Extra-Steuerersparnisse in Form eines steuermindernden Sonderausgabenabzugs. In der Auszahlungsphase erhalten Sie eine monatliche, garantierte und lebenslange Rente.
Um die volle Grundzulage durch den Staat zu erhalten, müssen 4 Prozent des Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Die volle Zulage beträgt jährlich 175 Euro.
Zudem wird eine Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind ausgezahlt, die sich nach dem Geburtsjahr richtet. Wurde das Kind vor dem 1. Januar 2008 geboren, beträgt die Zulage 185 Euro pro Jahr. Familien mit jüngeren Kindern haben Anspruch auf 300 Euro pro Jahr. Die Förderung der Riester-Rente ist daher vor allem für Familien mit Kindern sehr interessant.
Geplante Renten-Reform verzögert sich
Im Oktober 2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für die neue Renten-Reform veröffentlicht, die im Frühjahr 2025 ausgerollt werden sollte. Aufgrund der gescheiterten Ampel-Koalition wird sich die Reform jedoch verzögern.
Neben einer Anhebung der Grund- und Kinderzulage soll auch die Höchstgrenze von 2.100 auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Der Mindestbetrag für Einzahlungen soll von 60 auf 120 Euro pro Jahr steigen.
Riester-Rente Unser Expertentipp
- Staatliche Zulagen sichern: Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen
- Grund- und Kinderzulage: Die jährliche Grundzulage beträgt seit dem Beitragsjahr 175 Euro pro Person. Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen.
- Wichtig: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, wenn für das jeweilige Kind gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wurde. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage gestrichen.
- Wohn-Riester: Sie können Ihren Riester Vertrag für Ihre Immobilienfinanzierung nutzen.
Riester-Rente Beispielrechnungen für Beiträge, Förderung und Förderquote
Single ohne Kinder mit einem Einkommen von 20.000 Euro brutto:
20.000 € * 0,04 – 175 € (Grundzulage) = 625 €
Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 625 Euro. Der Staat zahlt eine Zulage in Höhe von 175 Euro, was einer staatlichen Förderung von ca. 22 % entspricht.
Familienvater mit einem Kind und einem Einkommen von 36.000 Euro brutto:
36.000 € * 0,04 – 175 € (Grundzulage) – 300 € (Kinderzulage) = 965 €
Der Jahresbeitrag zur Riester-Rente beläuft sich auf 965 Euro, zusätzlich werden 475 Euro als Zulagen vom Staat in den Vertrag eingezahlt. Die staatliche Förderung beträgt somit 33 %.
Familienvater mit drei Kindern und einem Einkommen von 45.000 Euro brutto.
45.000 € * 0,04 – 175 € (Grundzulage) – 3 * 300 € (Kinderzulagen) = 725 €
Der Familienvater mit drei kindergeldberechtigten Kindern muss 725 Euro jährlich in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Der Staat bezuschusst insgesamt 1.075 Euro. Damit beträgt die staatliche Förderung 60 %.
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