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Was ist ein Mindesteigenbeitrag?

Riester-Rente Mindesteigenbeitrag

Der Mindesteigenbeitrag ist der Beitrag, den ein Riester-Renten-Sparer mindestens einzahlen muss, damit der volle Riester-Renten-Zulagenanspruch erworben wird. Der Mindesteigenbeitrag für eine Riester-Rente beträgt 4% vom rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommen des Riester-Renten-Sparers abzüglich aller ihm bzw. seiner Familie zustehenden Zulage.

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