Betriebliche Altersvorsorge
- Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 %
- Kombination mit Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
- Beiträge gehen direkt vom Bruttoeinkommen ab
Kurzer Überblick Betriebliche Altersvorsorge
- Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent zur bAV zu bezahlen – auch bei bestehenden Verträgen.
- Arbeitnehmer profitieren von der Steuerentlastung in der Ansparphase, da die Beiträge das Bruttogehalt mindern.
- Gruppentarife der Arbeitgeber sind durch eine Vielzahl abgeschlossener Verträge häufig günstiger, ein Vergleich mit Angeboten zur privaten Vorsorge ist dennoch ratsam.
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Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Instrument zur finanziellen Absicherung im Alter. Sie wird vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter angeboten und kann eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein.
Die bAV wird in verschiedenen Formen (Durchführungswegen) angeboten, z. B. durch eine Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber kann entweder die Beiträge vollständig übernehmen oder die Mitarbeiter beteiligen sich durch Gehaltsumwandlung. Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 Prozent der Beiträge zu übernehmen (bei Neuverträgen bereits seit 2019).
Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert in der Regel so, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam Beiträge in einen Vertrag einzahlen, der für die Altersvorsorge bestimmt ist. Dieser Vertrag kann entweder bei einer Versicherungsgesellschaft oder bei einer Pensionskasse abgeschlossen werden.
Die Beiträge, die eingezahlt werden, werden in der Regel angelegt, um Zinsen und Erträge zu erwirtschaften. Diese Erträge werden dann verwendet, um die Rentenleistungen zu finanzieren, die im Alter ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt entweder als Rente oder als einmaliger Betrag.
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden vom Bruttogehalt abgezogen, was zu Steuervorteilen für den Arbeitnehmer führt.
Für wen lohnt sich eine bAV?
Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann sich für verschiedene Personengruppen lohnen.
Hier sind einige Beispiele:
- Arbeitnehmer mit geringem Einkommen: Eine BAV bietet die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufzubauen, was insbesondere für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen von Vorteil sein kann.
- Arbeitnehmer mit langfristiger Anstellung: Eine BAV kann sich insbesondere für Arbeitnehmer lohnen, die langfristig bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, da sie in diesem Fall in der Regel eine höhere Rente erhalten können.
- Arbeitnehmer mit ungewisser Rentenlage: Eine BAV bietet die Möglichkeit, eine private Altersvorsorge aufzubauen, um die Rentenlage abzusichern und die finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu erhöhen.
- Arbeitnehmer mit hohen steuerlichen Abzügen: Eine BAV kann sich für Arbeitnehmer lohnen, die hohe steuerliche Abzüge haben, da Beiträge zur BAV in der Regel von der Steuer abgesetzt werden können.
Beachten Sie allerdings, dass eine bAV immer auf die persönlichen Umstände und Ziele abgestimmt sein sollte. Daher ist es sinnvoll, sich zur bAV von einem Finanzberater oder einem Versicherungsexperten beraten zu lassen.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen
Eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) kann auch für Unternehmer von Vorteil sein. Wer exzellent ausgebildete Fach- und Führungskräfte für sich gewinnen will, muss als erfolgreicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber überzeugen. Die betriebliche Altersversorgung ist eine Investition, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern attraktive Vorteile bringt:
- Steuervorteile: Unternehmer können Beiträge zur BAV als Betriebsausgaben geltend machen und dadurch Steuervorteile erzielen.
- Mitarbeiterbindung und Imagegewinn: Eine BAV kann ein wichtiges Instrument sein, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.
- Planungssicherheit: Eine BAV kann Unternehmern Planungssicherheit im Hinblick auf die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter bieten und dazu beitragen, das Risiko von Altersteilzeit oder frühzeitigem Ausscheiden von Mitarbeitern zu verringern.
- Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung: Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 Prozent der Beiträge zu übernehmen (bei Neuverträgen bereits seit 2019).
- Vergleichbarkeit: Unternehmer können die BAV mit anderen Vorsorgekonzepten vergleichen und entscheiden, welches Konzept am besten zu ihren Bedürfnissen und denen ihrer Mitarbeiter passt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einrichtung und Finanzierung einer BAV für Unternehmer mit Kosten und administrativen Anforderungen verbunden sind.
Vor der Einrichtung einer BAV ist die Beratung durch einen Versicherungsexperten deshalb unverzichtbar.
Betriebliche Altersvorsorge Leistungen
Eine betriebliche Altersvorsorge leistet eine finanzielle Absicherung im Alter und kann eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein. Durch regelmäßige Beitragszahlungen wird Kapital aufgebaut, das im Alter als monatliche Rente oder als einmaliger Betrag ausgezahlt wird.
Die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge hängen von der gewählten Form der Altersvorsorge ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, z. B. die Direktversicherung, die Pensionskasse, den Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse. Jede Form hat ihre eigenen Leistungen und Bedingungen.
Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt in der Regel in Form von Rentenleistungen, die ab dem Renteneintritt des Arbeitnehmers gezahlt werden. Es gibt jedoch auch Vorsorgekonzepte, bei denen eine Auszahlung in Form einer Kapitalabfindung möglich ist. Die Höhe der Rentenleistungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. dem Alter des Mitarbeiters bei Renteneintritt und dem Beitrag, der während der Ansparphase gezahlt wurde.
Betriebliche Altersvorsorge Unser Expertentipp
- Versorgungslücke schließen: Zukünftig wird die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen. Denn die Zahl der Leistungsempfänger steigt, aber die Anzahl der Beitragszahler nimmt ab. Wer auch im Alter seinen Lebensstandard halten möchte, muss zusätzlich eigenverantwortlich vorsorgen. Besonders effektiv ist dabei die Betriebsrente.
- Rechtsanspruch: Alle deutschen Arbeitnehmer haben seit dem Jahr 2002 laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) einen Anspruch darauf, über ihren Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Dies findet meist in Form der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung statt.
- Betriebsrente durch Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttolohns wird direkt an einen Versorgungträger (z. B. Versicherung) abgeführt. Dadurch verringern sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. So kann bereits mit einem geringen Nettoeinsatz ein hoher Sparbeitrag entstehen. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung.
Ihr impuls-BAV-Experte | Christian Klose
Betriebliche Altersvorsorge Kosten / Beitragshöhe
Die Höhe der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. dem Alter des Mitarbeiters, dem Arbeitgeber und dem gewählten Vorsorgekonzept. Im Allgemeinen liegen die Beiträge zwischen 3 bis 6 Prozent des Bruttogehalts. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen in der Regel jeweils die Hälfte der Beiträge. Es gibt jedoch auch Vorsorgekonzepte, bei denen der Arbeitgeber die gesamten Beiträge trägt.
Einige Formen der betrieblichen Altersvorsorge, z. B. die Direktversicherung oder die Pensionskasse, haben in der Regel geringere Verwaltungskosten als private Vorsorgeangebote. Die Kosten können jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren.
Durch die Beitragshöhe definiert sich außerdem die spätere Leistung im Rentenalter.
Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die bAV zu gestalten:
Direktzusage
Die Direktzusage ist in der Regel komplett arbeitgeberfinanziert. Der Arbeitgeber entscheidet wie das Geld angelegt wird und muss dabei mindestens seine geleisteten Beiträge für Sie garantieren. Da das Risiko der Nichterfüllung der Direktzusage ein Risiko für Firmen bedeutet wird diese Form der betrieblichen Altersvorsorge in immer weniger Unternehmen angeboten.
Unterstützungskasse
Auch hier handelt es sich in der Regel um eine bAV, welche komplett durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die Unterstützungskasse ist der älteste Durchführungsweg und ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung, welche die Verwaltung und Investition für Ihren Arbeitgeber übernimmt.
Pensionsfonds
Pensionsfonds handeln unabhängig von Ihrem Arbeitgeber und legen das Geld gewinnbringend an. Bei jungen Arbeitnehmern wird meist in Aktienfonds investiert, später wird in sicherere Geldanlagen umgeschichtet. Bei Pensionsfonds muss der Arbeitgeber lediglich den Beitragserhalt und keine konkrete Verzinsung garantieren.
Direktversicherung
Im Gegensatz zu den vorher genannten Durchführungswegen ist die Direktversicherung meist größtenteils arbeitnehmerfinanziert. Sie zahlen also monatlich einen Teil Ihres Bruttogehalts in die Versicherung ein und Ihr Arbeitgeber bezuschusst die Beiträge mit mindestens 15 Prozent. Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag angehören, greifen gerne auf Direktversicherer wie Allianz oder ERGO zurück.
Pensionskasse
Tarifgebundene Unternehmen sind häufig Abnehmer bei Pensionskassen. Diese sind auf bestimmte Branchen spezialisiert und können wegen der Vielzahl an Unternehmen, die ihre bAV-Verträge bei ihnen abschließen, meist etwas bessere Konditionen anbieten als die Direktversicherer.
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