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Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel?

Betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeberwechsel

Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich häufig die Frage, ob die bAV zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann. Grundsätzlich ist dies möglich, sofern sich Arbeitnehmer, sowie alter und neuer Arbeitgeber darüber einig sind.

Haben Sie Ihre bAV bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder bei einem Pensionsfonds, haben Sie sogar einen rechtlichen Anspruch für die Übernahme des Vertrages. Die Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses erfolgen. Es ist möglich, dass für diese Übertragung kosten anfallen.

Hat der alte Arbeitgeber einen Zuschuss von mehr als 15% gezahlt besteht beim neuen Arbeitgeber kein Rechtsanspruch an den höheren Arbeitgeberzuschuss. Zudem kann es sein, dass der neue Arbeitgeber Ihre Ansprüche in sein Versorgungssystem übertragen will, um den internen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Alternativen zum Umzug der Anwartschaften

Statt den Vertrag zum neuen Unternehmen mitzunehmen, können Sie diesen auch beitragsfrei stellen oder kündigen. Da letzteres mit Rückzahlungen von Steuervorteilen verbunden ist, sollten Sie davon absehen.

Bei ruhenden Verträgen müssen keine weiteren Beiträge eingezahlt werden, das Kapital wird dann in einer monatlichen Rente nach Renteneintritt ausgezahlt.

 

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