Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts nicht ausgezahlt und stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ausgesucht hat.
Da sich Ihr Bruttogehalt durch die Entgeltumwandlung verringert, senken Sie dadurch auch Ihre Steuerlast. Sozialabgaben und die Einkommenssteuer sind auf die in die bAV eingezahlten Beträge nicht fällig. Sie zahlen also mehr in den Vorsorgevertrag ein als Ihnen monatlich netto fehlt.
Zudem muss der Arbeitgeber mindestens 15% Arbeitgeberzuschuss zahlen. Verhandeln Sie hier einen höheren Prozentsatz lohnt sich die bAV für Sie noch mehr.