Was bedeutet Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bedeutet, dass ein Teil Ihres Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern in eine bAV eingezahlt wird. Ein Anteil Ihres Arbeitsentgelts (Gehalts) wird also in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt.
In vielen Fällen wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Direktversicherung, also eine Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlt, die der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer abschließt. Es gibt aber auch andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge.
Was sind die Vorteile der Entgeltumwandlung?
Für Arbeitnehmer bietet die Entgeltumwandlung einige Vorteile:
- Sie sparen Sozialabgaben und Steuern auf den Teil des Bruttogehalts, den Sie in die bAV einzahlen. Welcher Betrag abgabenfrei ist, ist an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Im Jahr 2024 sind monatlich höchstens 302 Euro sozialversicherungsfrei und 604 Euro steuerfrei.
- Dadurch, dass Sie Steuern und Abgaben sparen, können Sie staatlich gefördert für Ihr Alter vorsorgen.
- Der Arbeitgeberzuschuss zur bAV muss mindestens 15 Prozent betragen.
- Es kann sein, dass durch den Abschluss über das Unternehmen der Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag etwas günstiger ist, als wenn Sie ihn privat für sich abschließen.
Nachteile der Entgeltumwandlung
- Bei Auszahlung der Betriebsrente müssen Sie Einkommenssteuer und Sozialversicherungsabgaben bezahlen.
- Da der Beitrag zur bAV das Bruttoeinkommen reduziert, zahlen Sie weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sodass die gesetzliche Rente geringer ausfällt.
Ob und in welchem Ausmaß sich die Entgeltumwandlung für Sie lohnt, hängt vor allem davon ab, wie hoch der Zuschuss Ihres Arbeitgebers ausfällt und wie hoch sich die Steuer- und Abgabenersparnis im Gegensatz zur späteren Versteuerung und der niedrigeren gesetzlichen Rente auswirkt.
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