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bAV Arbeitgeberzuschuss: Höhe und Berechnung

Kurzer Überblick bAV Arbeitgeberzuschuss

Kurzer Überblick

  • Arbeitgeber sind in der Regel gesetzlich zu einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent zur bAV verpflichtet. 
  • Bis zu einer bestimmten Höchstgrenze ist der Arbeitgeberzuschuss sozialversicherungs- und steuerfrei
  • Bei der Berechnung gibt es zwei Möglichkeiten: die pauschale und die "spitzen" Berechnung.
bAV Arbeitgeberzuschuss

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur bAV? 

Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu bezahlen, wenn diese über eine Entgeltumwandlung erfolgt. Seit 2022 gilt die Zuschusspflicht zur bAV auch für alte Verträge.

Gut zu wissen: Was bedeutet Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung bedeutet, dass ein bestimmter Anteil Ihres Arbeitsentgelts (also Ihres Gehalts) für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Der Betrag wird direkt vom Bruttogehalt in einen bAV-Vertrag eingezahlt. 

Dadurch verringert sich das Bruttogehalt und Sie sparen Steuern und Abgaben. Im Gegenzug zahlen Sie weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sodass die gesetzliche Rente geringer ausfällt. 

 

Ist der Arbeitgeberzuschuss zur bAV steuerpflichtig?

Damit der Beitrag zur bAV sozialversicherungs- und steuerfrei bleibt, gelten Höchstgrenzen, die an die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt sind. 

2025 gelten diese Beträge (pro Jahr):

  • Beitragsbemessungsgrenze West & Ost: 96.600 Euro
  • 8 % steuerfrei: 7.728 Euro
  • 4 % sozialversicherungsfrei: 3.864 Euro 

Somit gibt es erstmalig eine Angleichung der BBG in West und Ost. Wenn die bAV über Direktzusage oder Unterstützungskasse erfolgt, gibt es keine Beschränkung für steuerfreie Beträge. 

Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss zur bAV

Für den Arbeitgeberzuschuss zur bAV gelten diese Voraussetzungen: 

  • Der Arbeitgeber muss durch den bAV-Zuschuss Sozialabgaben sparen. 
  • Es gibt keinen Tarifvertrag, der andere Regelungen zur bAV enthält. 
  • Die Pflicht des Arbeitgebers, zur bAV 15 Prozent Zuschuss zu zahlen, geht bis zur Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, also 90.600€.
  • Arbeitnehmer müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. 
  • Es muss sich um einen Vertrag bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds handeln. 


Wie wird der Arbeitgeberzuschuss zur bAV berechnet?

Bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses gibt es zwei Möglichkeiten:

Pauschale Berechnung: Hierbei wird der Zuschuss pauschal für jeden Mitarbeiter in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Beitrags berechnet.

Individuelle Berechnung: Alternativ kann der Arbeitgeber den Zuschuss individuell für jeden Mitarbeiter festlegen ("spitze" Berechnung). 

Die pauschale Abrechnung ist weniger fehleranfällig und verursacht in Unternehmen weniger Verwaltungsaufwand. Allerdings kann für manche Unternehmen die spitze Abrechnung vorteilhafter sein. Welche Methode für welches Unternehmen besser ist, muss anhand verschiedener Faktoren intern geprüft werden. 

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