Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ist eine Leistung, die von Arbeitgebern in Deutschland an ihre Mitarbeiter erbracht wird. Ziel ist es, den Beschäftigten eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen und somit ihre finanzielle Absicherung im Alter zu verbessern.
Der Arbeitgeberzuschuss kann dabei sowohl in Form von Beiträgen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge als auch in Form von Zuschüssen zu privaten Vorsorgeverträgen geleistet werden.
Habe ich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Sofern Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind haben Sie seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Seit 2019 muss sich der Arbeitgeber bei Neuverträgen außerdem mit einem Zuschuss von mindestens 15% beteiligen, seit 2022 gilt dies auch für bereits bestehende Verträge.
Welchen Zuschuss muss der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge leisten?
Seit Januar 2022 besteht für Arbeitgeber die Pflicht eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zu jeder bAV zu zahlen (Arbeitgeberzuschuss). Bisher galt diese Regelung nur für Neuverträge, die nach dem 01.01.2019 geschlossen wurden, nun wurde die Regelung auch auf bestehende Verträge ausgeweitet.
Da es sich um eine Pflicht für den Arbeitgeber handelt müssen Sie als Arbeitnehmer in der Regel nichts tun. Sollten Sie noch keine Informationen von Ihrem Arbeitgeber zu dieser Änderung erhalten haben, können Sie diesen auf die möglichen Änderungen Ihres Bestandvertrages ansprechen.