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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbezogene Information

Hiermit informieren wir Sie über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Transparenzverordnung).

Wie berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten

Verantwortungsvolle und kundenorientierte Beratung als Versicherungsmakler bedeutet für uns, dass Sie eine bestmögliche risikobezogene Beratung erhalten. Dazu gehören, sofern Sie dies wünschen, das Angebot und die Empfehlung geeigneter Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Im Rahmen der Beratung berücksichtigen wir auch Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der Informationen, die wir von den Anbietern der Produkte erhalten. Dabei informieren wir Sie über Vor- bzw. Nachteile bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Im Rahmen unserer Beratung stellen wir Ihnen die Informationen der Anbieter zur Verfügung, die diese im Rahmen ihrer eigenen Verpflichtung durch die Transparenzverordnung veröffentlichen.

Nachhaltigkeitsaspekte in der Vergütungspolitik

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass weder die an uns, noch die an unsere Mitarbeiter gezahlte Vergütung von den Nachhaltigkeitsaspekten des jeweils vermittelten Produkts beeinflusst wird.