Warum braucht es eine neue Gesundheitsreform in Deutschland?
Das Gesundheitssystem in Deutschland steht zunehmend unter Druck. Die Kosten steigen seit Jahren, während die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht im gleichen Maß mithalten. Dadurch drohen höhere Zusatzbeiträge für Versicherte und Arbeitgeber. Gleichzeitig zeigen sich immer deutlicher strukturelle Probleme: volle Arztpraxen, lange Wartezeiten, überlastete Kliniken und eine Versorgung, die je nach Region unterschiedlich gut funktioniert.
Die Bundesregierung hat daher eine umfassende Gesundheitsreform beschlossen, die ab 2027 greifen soll. Damit soll das Gesundheitssystem langfristig bezahlbar gemacht und leistungsfähig gehalten werden – ohne dass die finanzielle Belastung für Beitragszahler immer weiter steigt. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet werden.
Was sind die Ziele der Gesundheitsreform?
Die Gesundheitsreform hat vor allem das Ziel, die GKV finanziell zu stabilisieren und die medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Im Kern soll verhindert werden, dass die Krankenkassenbeiträge immer weiter steigen und Versicherte sowie Arbeitgeber stärker belastet werden.
Gleichzeitig soll das System effizienter und leistungsfähiger werden: Die Einnahmen und Ausgaben der GKV sollen wieder besser ins Gleichgewicht gebracht werden. Das Bundesgesundheitsministerium möchte dafür die vorhandenen Mittel wirksamer einsetzen, ohne dass sich die Versorgungsqualität verschlechtert.
Wie wird die Gesundheitsreform finanziert?
Die Gesundheitsreform wird vor allem durch Einsparungen und zusätzliche Belastungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Hintergrund ist eine erwartete Finanzierungslücke von rund 15,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Ohne Reform könnte diese Lücke bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro wachsen. Um diese Kosten zu kompensieren, müssten die Zusatzbeiträge deutlich ansteigen. Dies gilt es jedoch zu verhindern.
Das Reformpaket soll die GKV 2027 daher um rund 16,3 Milliarden Euro entlasten. Der größte Anteil soll durch Einsparungen bei Praxen, Kliniken, Krankenkassen und Arzneimittelherstellern kommen. Ein weiterer Teil wird über höhere Belastungen für Versicherte und Patienten finanziert. Der Bund trägt 2027 nach dem aktuellen Kabinettsentwurf unter dem Strich nicht wesentlich zur Entlastung bei.
Was beinhaltet die Gesundheitsreform?
Die Gesundheitsreform umfasst höhere Zuzahlungen, Änderungen bei einzelnen Kassenleistungen und neue Vorgaben bei bestimmten Behandlungen. Gleichzeitig sollen auch Ärzte, Kliniken, Arzneimittelhersteller und Krankenkassen stärker zur finanziellen Entlastung der GKV beitragen. Hier die wichtigsten Eckpunkte der Gesundheitsreform:
Höhere Kosten für Versicherte und Arbeitgeber
- Zuzahlungen für Medikamente steigen: Versicherte sollen künftig 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens aber 7,50 Euro und höchstens 15 Euro zahlen. Bisher lag die Spanne bei 5 bis 10 Euro.
- Heilmittel und häusliche Krankenpflege werden teurer: Bei Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege und bestimmten Formen außerklinischer Intensivpflege sollen zusätzlich zu 10 Prozent der Kosten künftig 15 Euro je Verordnung fällig werden.
- Zahnersatz wird weniger stark bezuschusst: Die Festzuschüsse der Krankenkassen für Zahnersatz sollen um 10 Prozent reduziert und somit auf das Niveau vor 2020 abgesenkt werden. Für Versicherte bedeutet das in vielen Fällen einen höheren Eigenanteil. Härtefälle sollen weiter einen Festzuschuss von 100 Prozent erhalten.
- Beitragsbemessungsgrenze steigt: 2027 sollen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze einmalig um 300 Euro pro Monat angehoben werden. Dadurch zahlen Gutverdiener auf einen größeren Teil ihres Einkommens Krankenversicherungsbeiträge.
- Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner wird eingeschränkt: Ab 2028 sollen Mitglieder für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner grundsätzlich einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zahlen. Kinder unter 7 Jahren bleiben beitragsfrei mitversichert. Ausnahmen gelten unter anderem bei Kindern mit Behinderung, Pflegefällen, Partnern über der Regelaltersgrenze und Partnern mit voller Erwerbsminderung.
- Minijobs werden für Arbeitgeber teurer: Der pauschale Arbeitgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag steigen.
Änderungen bei Leistungen und Behandlungen
- Zweitmeinung vor bestimmten Operationen wird wichtiger: Bei ausgewählten planbaren Eingriffen soll eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung Voraussetzung für die Vergütung werden. Fehlt der Nachweis, soll der Eingriff nicht zulasten der GKV abgerechnet werden.
- Homöopathie und Anthroposophie sollen aus dem GKV-Leistungskatalog fallen: Diese Leistungen sollen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden – auch nicht mehr als Satzungsleistung einzelner Kassen.
- Cannabis-Blüten auf Kassenrezept sollen entfallen: Getrocknete Cannabisblüten sollen aus dem Leistungsanspruch gestrichen werden. Cannabis-Extrakte, Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon sollen dagegen weiterhin möglich bleiben.
- Hautkrebs-Screening wird überprüft: Der Gemeinsame Bundesausschuss soll das kostenlose Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren erneut prüfen, da der Nutzen nach Darstellung des Entwurfs bislang nicht eindeutig durch eine Senkung der Sterblichkeit belegt ist.
Einsparungen bei Ärzten, Kliniken, Arzneimitteln und Krankenkassen
- Vergütungsanstiege werden begrenzt: In vielen Bereichen des Gesundheitswesens sollen Preis- und Vergütungssteigerungen künftig stärker an die Einnahmeentwicklung der GKV gekoppelt werden. Die sogenannte Grundlohnrate wird dabei zur zentralen Obergrenze.
- Sondervergütungen für Ärzte werden gestrichen: Bestimmte extrabudgetäre Sondervergütungen aus früheren Reformen sollen zurückgenommen werden. Allein durch die Streichung von Regelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz rechnet das Gesundheitsmindesterium 2027 mit einer Einsparung von 1,3 Milliarden Euro.
- ePA-Vergütung entfällt: Die gesonderte Vergütung für die Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte soll gestrichen werden. Erwartete Einsparung: 770 Millionen Euro.
- Krankenhäuser sollen rund 2 Milliarden Euro beitragen: Im Krankenhausbereich sollen Vergütungsanstiege begrenzt werden. Tarifsteigerungen oberhalb der Obergrenze sollen nur noch zur Hälfte vergütungserhöhend berücksichtigt werden.
- Arzneimittelhersteller werden stärker belastet: Ein ergänzender dynamischer Herstellerabschlag soll 2027 rund 1,1 Milliarden Euro einsparen.
- Krankenkassen müssen bei Verwaltung und Werbung sparen: Verwaltungsausgaben sollen nur noch im Rahmen der Grundlohnrate steigen. Werbeausgaben werden auf 0,075 Prozent der monatlichen Bezugsgröße je Mitglied begrenzt. Außerdem sollen Vergütungen von Vorständen und Führungskräften stärker gedeckelt werden.
Gesetzlich oder Privat:
Welche Krankenversicherung passt zu dir?
Bist du angestellt oder selbstständig?
Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.
Verdienst du über 77.400 € im Jahr?
Ab einem Bruttojahreseinkommen von 77.400 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?
Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.
Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend
Da dein Bruttoeinkommen unter 77.400 € liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
2026 zahlen privatversicherte Angestellte etwa 361 € pro Monat für einen Premium-Tarif*, gesetzlich Versicherte hingegen ca. 509 € pro Monat**. Ein Wechsel kann somit bis zu 1.776 € Ersparnis pro Jahr bringen!
Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber übernimmt – wie in diesem Beispiel – 50 % deines Beitrags, maximal 508,59 € monatlich (Stand 2026).
Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen
Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.
Während in der GKV Krankenversicherungsbeiträge von bis zu 1.017 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige laut PKV-Verband bei nur 617 € im Monat. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 4.800 € Ersparnis im Jahr.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Ein Nebeneffekt der Gesundheitsreform könnte sein, dass die private Krankenversicherung (PKV) für viele Gutverdiener wieder attraktiver wird. Denn durch die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sollen höhere Einkommen stärker zur Finanzierung der GKV herangezogen werden. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, könnte dadurch künftig mehr zahlen.
Auch das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit einem solchen Szenario: Nach Medienberichten kalkuliert das Ministerium von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit einem „Abwanderungseffekt“ von rund 100.000 bisherigen GKV-Mitgliedern, die in die private Krankenversicherung wechseln könnten.
Wer kann in die PKV wechseln?
In die private Krankenversicherung können nicht alle gesetzlich Versicherten einfach wechseln. Entscheidend ist vor allem der berufliche Status und bei Angestellten das Einkommen:
- Angestellte mit hohem Einkommen: Sie dürfen in die PKV wechseln, wenn ihr regelmäßiges Bruttojahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Für 2026 beträgt diese Grenze 77.400 Euro brutto im Jahr, also 6.450 Euro brutto im Monat.
- Selbstständige und Freiberufler: Sie können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln. Für sie gilt die Einkommensgrenze nicht.
- Beamte und Beamtenanwärter: Auch sie können unabhängig vom Einkommen in die PKV. Für sie ist die PKV oft besonders relevant, weil sie über die Beihilfe einen Teil ihrer Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet bekommen.
- Studierende: Studierende können sich zu Beginn des Studiums unter bestimmten Voraussetzungen privat versichern. Diese Entscheidung sollte aber gut geprüft werden, weil sie für die Studienzeit bindend sein kann.
Für wen lohnt sich ein Wechsel in die PKV?
Ein Wechsel in die PKV lohnt sich vor allem für gutverdienende, gesunde Singles, Selbstständige mit stabilem Einkommen und Beamte. Für Familien, Menschen mit schwankendem Einkommen oder Versicherte kurz vor dem Ruhestand ist die PKV dagegen oft weniger geeignet. Entscheidend ist nicht nur der aktuelle Beitrag, sondern ob der Tarif auch langfristig bezahlbar bleibt.
GKV und PKV im Kostenvergleich
Ein Blick auf die monatlichen Kosten zeigt, wie unterschiedlich GKV und PKV funktionieren: In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Kosten vor allem nach dem Einkommen, in der privaten Krankenversicherung nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Der folgende Kostenvergleich macht deutlich, dass für einen Angestellten mit einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 Euro ein Wechsel in die PKV finanziell attraktiv sein kann. Auch der Leistungsumfang ist größer als in der GKV. So sind in unserem PKV-Beispiel u.a. Ein- oder Zweibett-Zimmer sowie Chefarztbehandlungen im Tarif enthalten.
|
|
GKV-Beiträge |
PKV-Beiträge |
|---|---|---|
|
Arbeitnehmeranteil |
508,60 € |
397,77 € |
|
Arbeitgeberanteil |
508,60 € |
397,77 € |
|
Kosten gesamt |
1.017,19 € |
795,53 € |
Berechnungsgrundlage: Angestellter, 38 Jahre, Bruttojahreseinkommen: 80.000 €, keine Vorerkrankungen; Berechnung der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr (Höchstsatz); PKV-Tarif (psp-online): uniVersa, uni-Top|Privat 300, PVN, uni-KT 43/180, uni-KU/135; Versicherungsbeginn: 01. Juni 2026.
Vorteile der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet vor allem mehr Spielraum bei Leistungen und Tarifwahl. Versicherte können ihren Schutz individueller zusammenstellen und profitieren je nach Tarif von besseren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Individuell wählbare Leistungen: Der Versicherungsschutz lässt sich je nach Tarif an persönliche Bedürfnisse anpassen.
- Höhere Erstattung bei Ärzten und Spezialisten: Viele PKV-Tarife erstatten Behandlungen auf privatärztlichem Niveau.
- Bessere Leistungen beim Zahnersatz: Je nach Tarif übernimmt die PKV oft einen höheren Anteil der Kosten.
- Mehr Komfort im Krankenhaus: Tarife können Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer enthalten.
- Kürzere Wartezeiten: In der PKV erhalten Sie schneller Termine und haben direkten Zugang zu Fachärzten und Spezialisten.
- Beitrag unabhängig vom Einkommen: Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Gehalt, sondern nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss. Dadurch kann die PKV für Gutverdiener günstiger sein als die GKV. Wichtig ist nur, dass man im Alter vorsorgt, um hohe Beiträge zu vermeiden.
Beratung vereinbaren
Die Gesundheitsreform kann sich spürbar auf Beiträge, Leistungen und mögliche Wechseloptionen auswirken. Wer unsicher ist, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist oder welche Kosten künftig in der GKV entstehen können, sollte sich individuell von unseren Experten beraten lassen. So lässt sich prüfen, welche Versicherungslösung zur Ihrer Lebenssituation passt.
FAQ: Gesundheitsreform 2026
Eine Gesundheitsreform ist eine gesetzliche Änderung, mit der Regeln im Gesundheitssystem neu festgelegt werden. Bei der Gesundheitsreform 2026 sollen zum Beispiel die Zuzahlungen für Medikamente von bisher 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro steigen und die Krankenkassen-Zuschüsse für Zahnersatz sinken.
Die Gesundheitsreform 2026 umfasst vor allem höhere Zuzahlungen für Versicherte, Einschnitte bei einzelnen Kassenleistungen, höhere Beiträge für Gutverdiener sowie Einsparungen bei Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und Arzneimittelherstellern. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Medikamente werden teurer: Die Zuzahlung soll von bisher 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro steigen.
- Zahnersatz wird weniger bezuschusst: Die Festzuschüsse der Krankenkassen sollen um 10 Prozent sinken und damit wieder auf dem Niveau vor 2020 liegen. Härtefallregelungen bleiben bestehen.
- Beitragsbemessungsgrenze steigt: Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 einmalig um 300 Euro angehoben werden. Dadurch zahlen Gutverdiener auf einen größeren Teil ihres Einkommens GKV-Beiträge.
- Familienversicherung für Partner wird eingeschränkt: Für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner soll künftig ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners fällig werden. Kinder, Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige, Rentner und weitere Ausnahmegruppen bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.
- Homöopathie und Cannabis-Blüten fallen weg: Kosten für homöopathische Arzneimittel sollen nicht mehr von der GKV übernommen werden. Auch Cannabis-Blüten sollen künftig nicht mehr erstattet werden.
- Vergütungen im Gesundheitswesen werden begrenzt: Ausgabensteigerungen bei Ärzten, Kliniken, Zahnärzten, Hebammen, Heilmittelerbringern, Reha-Einrichtungen und weiteren Bereichen sollen sich stärker an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen orientieren. Die sogenannte Grundlohnrate wird dabei zur Obergrenze.
- Sondervergütungen für Ärzte werden gestrichen: Unter anderem sollen bestimmte Zuschläge aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wegfallen.
- Arzneimittelhersteller und Apotheken werden stärker einbezogen: Im Arzneimittelbereich soll ein zusätzlicher Herstellerabschlag eingeführt werden. Außerdem soll der Apothekenrabatt für verschreibungspflichtige Medikamente erhöht werden.
- Krankenkassen müssen sparen: Verwaltungsausgaben, Werbung und Vergütungen von Führungskräften bei Krankenkassen sollen begrenzt werden.
Die Gesundheitsreform 2026 wurde von der Bundesregierung auf den Weg gebracht, federführend vom Bundesgesundheitsministerium unter Gesundheitsministerin Nina Warken. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 29. April 2026 beschlossen. Damit die Reform endgültig gilt, muss sie noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Die Gesundheitsreform soll in großen Teilen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Einzelne Regelungen sind für spätere Jahre geplant. So soll der neue Zuschlag für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner erst ab 2028 greifen. Ziel der Reform ist es, die GKV-Beitragssätze ab 2027 zu stabilisieren.