Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kostet maximal rund 1.017 Euro im Monat – inklusive Pflegeversicherung sogar bis zu 1.261 Euro. Wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag tatsächlich ist, hängt allerdings vom Einkommen ab und folgt dem Solidarprinzip: Versicherte zahlen einen prozentualen Anteil ihres Bruttogehalts, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.
Berechnung Krankenversicherung vom Bruttogehalt
Der allgemeine Beitragssatz für die GKV beträgt 14,6 %, hinzu kommen kassenindividuelle Zusatzbeiträge. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 2,9 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich dabei die Kosten je zur Hälfte. Allerdings wird der Beitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet, die fast jedes Jahr angehoben wird. 2026 beträgt die Grenze 5.812,50 Euro monatlich. Das Einkommen darüber bleibt beitragsfrei, sodass der Beitrag nach oben gedeckelt ist.
Rechenbeispiel: Höchstsatz Krankenversicherung
Bruttoeinkommen (bis zur BBG) x GKV-Beitragssatz (14,6 % + 2,9 %)
5.812,50 € x 17,5 % = 1.017,19 Euro
Wer kann sich in der GKV krankenversichern?
Folgende Personengruppen können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern lassen:
Angestellte
Angestellte sind in der GKV pflichtversichert, solange ihr Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (2026: 77.400 Euro jährlich). Verdienen sie mehr, können sie sich freiwillig in der GKV versichern oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Selbstständige & Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich nicht pflichtversichert in der GKV. Sie können sich jedoch freiwillig gesetzlich versichern, sofern sie zuvor gesetzlich versichert waren oder bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen. Alternativ steht ihnen die PKV offen.
Beamte
Beamte sind in der Regel nicht in der GKV pflichtversichert, da sie Anspruch auf Beihilfe ihres Dienstherrn haben. Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern, müssen dann jedoch den vollen Beitrag selbst zahlen, da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt. Für die meisten Beamten lohnt sich die GKV daher nicht.
Studenten
Studenten sind meist bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Danach greift in der Regel die studentische Pflichtversicherung in der GKV bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters. Anschließend ist eine freiwillige Versicherung möglich.
Ehepartner & Kinder
Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über die Familienversicherung in der GKV mitversichert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben (2026: maximal 565 Euro monatlich, bei Minijobs: 603 € pro Monat).
Was kostet die GKV für Angestellte?
Für Angestellte richtet sich der Beitrag zur GKV direkt nach dem Einkommen, wobei sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten zur Hälfte teilen. Hier ein Beispiel: Eine Angestellte verdient 3.000 Euro brutto im Monat. Da ihr Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird der Beitrag auf das volle Gehalt berechnet.
Bei insgesamt 17,5 % (14,6 % + 2,9 %) ergibt sich ein monatlicher Beitrag von 525 Euro für die Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte, sodass die Angestellte 262,50 Euro zahlt. Die tatsächliche Gesamtbelastung steigt leicht, wenn zusätzlich die Pflegeversicherung berücksichtigt wird.
Was kostet die GKV für Rentner?
Für Rentner richtet sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung danach, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind oder sich freiwillig gesetzlich versichern. In der KVdR wird der Beitrag hauptsächlich auf die gesetzliche Rente erhoben, wobei die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes übernimmt. Auf zusätzliche Einkünfte, wie Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, müssen Rentner hingegen den vollen Beitrag zahlen.
Krankenkassenbeitrag für Rentner berechnen
Beispiel: Ein Rentner erhält 1.800 Euro gesetzliche Rente im Monat und ist in der KVdR versichert. Bei einem Beitragssatz von 17,5 % ergibt sich ein Beitrag von 315 Euro. Die Rentenversicherung übernimmt davon 157,50 Euro, sodass der Rentner selbst 157,50 Euro zahlt. Hat er zusätzlich Mieteinkünfte von 400 Euro monatlich, fallen darauf ebenfalls Beiträge an. Diese muss er jedoch vollständig selbst tragen, wodurch sich seine Gesamtbelastung auf 227,50 Euro erhöht.
Was kostet die GKV für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte?
Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte hängt der Beitrag ebenfalls vom Einkommen ab – allerdings müssen sie den vollen Beitrag allein tragen, da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt. Grundlage ist auch hier der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag.
Ein Selbstständiger mit 6.000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlt z. B. bei einem Beitragssatz von 17,5 % etwa 1.017,19 Euro pro Monat selbst für die Krankenversicherung. Da er über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro liegt, zahlt er den GKV-Höchstbeitrag (ohne Pflegeversicherung). Für die Differenz, also die restlichen 187,50 Euro, muss er keine Beiträge für die Krankenversicherung zahlen. Wie bei Rentnern zahlen auch freiwillig gesetzlich Versicherte den vollen Krankenversicherungsbeitrag für Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc.
Was kostet die GKV für Studenten?
Für Studenten ist die gesetzliche Krankenversicherung meist vergleichsweise günstig. Die Höhe der Beiträge hängt vor allem vom Alter und Studienstatus ab.
Bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester können Studenten den vergünstigten Studententarif innerhalb der studentischen Pflichtversicherung nutzen. Dieser liegt in der Regel bei etwa 80 bis 120 Euro pro Monat. Der Kosten variieren je nach Krankenkasse, da unterschiedliche Zusatzbeiträge erhoben werden.
Nach dem 30. Lebensjahr oder nach Überschreiten des 14. Fachsemesters entfällt dieser günstige Tarif. Studenten werden dann als freiwillige Mitglieder eingestuft und zahlen deutlich mehr. Ohne eigenes Einkommen liegen die Beiträge meist bei 270 bis über 280 Euro pro Monat.
Eine Sonderrolle spielt die Familienversicherung: Studenten unter 25 Jahren können häufig beitragsfrei über ihre Eltern mitversichert sein – vorausgesetzt, sie sind gesetzlich versichert und das eigene Einkommen liegt unter 565 Euro im Monat (für Minijobs: 603 Euro).
Krankenkassen-Vergleich
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich je nach Krankenkasse – vor allem durch die individuellen Zusatzbeiträge. Schon kleine Unterschiede im Beitragssatz können sich spürbar auf die monatlichen Kosten auswirken. Die folgende Übersicht zeigt, wie hoch die Kosten bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro für verschiedene Krankenkassen ausfallen:
|
Krankenkasse |
beitragssatz (inkl. Zusatzbeitrag) |
Kosten* |
|---|---|---|
|
Techniker Krankenkasse (TK) |
17,29 % |
691,60 € |
|
Barmer |
17,89 % |
715,60 € |
|
DAK Gesundheit |
17,80 % |
712 € |
|
AOK PLUS |
17,70 % |
708 € |
|
AOK Baden-Württemberg |
17,59 % |
703,60 € |
|
IKK classic |
18,00 % |
720 € |
|
Hanseatische Krankenkasse |
17,49 % |
699,60 € |
|
BKK firmus |
16,78 % |
671,20 € |
*Angestellte zahlen aufgrund des Arbeitgeberzuschusses jeweils nur die Hälfte.
Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen?
Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen hängen davon ab, wie Sie in der GKV versichert sind. Es gibt zwei Hauptmöglichkeiten:
1. Familienversicherung (kostenlos)
- Wenn Sie über keine eigenen Einkünfte verfügen und unter 25 Jahre alt sind, können Sie in der Regel kostenlos über die Familienversicherung Ihrer Eltern mitversichert werden.
- Voraussetzung: Ihr Einkommen darf nicht über 565 Euro monatlich liegen. Bei Minijobs liegt die Grenze bei 603 Euro im Monat.
2. Freiwillige Versicherung (ohne Anspruch auf Familienversicherung)
- Wenn Sie nicht familienversichert sein können (z. B. weil Sie älter als 25 Jahre sind), werden Sie als freiwilliges Mitglied eingestuft.
- In diesem Fall wird bei der Beitragsberechnung ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt, auch wenn Sie tatsächlich kein Einkommen haben. 2026 beträgt dieses Mindesteinkommen 1.318,33 € pro Monat. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag der Krankenkassen von ca. 230 Euro monatlich.
- Sollten Sie finanziell in einer schwierigen Situation sein, können Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder II beantragt werden. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden dann in der Regel von der Arbeitsagentur bzw. vom Jobcenter übernommen.
Krankenkasse wechseln und sparen
Möchten Sie innerhalb der GKV sparen, kann sich ein Wechsel der Krankenkasse finanziell lohnen, da die Beiträge nicht bei allen Kassen gleich hoch sind. Zwar ist der allgemeine Beitragssatz gesetzlich festgelegt, die Zusatzbeiträge unterscheiden sich jedoch – und genau hier liegt das Sparpotenzial. Bereits ein Unterschied von 1 % kann je nach Einkommen mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.
Neben den Kosten lohnt sich auch ein Blick auf Leistungen und Zusatzangebote, etwa bei Vorsorge, Zahnleistungen oder Bonusprogrammen. Wichtig: Ein Wechsel ist in der Regel unkompliziert möglich, die Kündigungsfrist beträgt meist nur zwei Monate und die neue Krankenkasse übernimmt die Formalitäten. Wer regelmäßig vergleicht, kann so ohne großen Aufwand Beiträge sparen und gleichzeitig bessere Leistungen erhalten. Unsere Berater unterstützen Sie gerne dabei. Vereinbaren Sie direkt ein kostenloses Beratungsgespräch.
Kosten in der PKV
Die Kosten in der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen nicht vom Einkommen, sondern von individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beruf und gewünschtem Leistungsumfang ab. Dadurch kann die PKV für bestimmte Personengruppen finanziell attraktiver sein als die GKV.
Besonders Gutverdiener, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, profitieren, da ihr Beitrag in der PKV oft unter dem GKV-Höchstbeitrag liegt – bei gleichzeitig besseren Leistungen.
Auch junge, gesunde Selbstständige oder Beamte zahlen in der PKV meist deutlich weniger, da sie von günstigen Einstiegstarifen bzw. der Beihilfe profitieren.
Weniger vorteilhaft kann die PKV hingegen im Alter oder bei großen Familien sein, da Beiträge steigen können und für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag anfällt.
Gesetzlich oder Privat:
Welche Krankenversicherung passt zu dir?
Bist du angestellt oder selbstständig?
Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.
Verdienst du über 77.400 € im Jahr?
Ab einem Bruttojahreseinkommen von 77.400 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?
Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.
Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend
Da dein Bruttoeinkommen unter 77.400 € liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.
Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).
Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!
2026 zahlen privatversicherte Angestellte etwa 361 € pro Monat für einen Premium-Tarif*, gesetzlich Versicherte hingegen ca. 509 € pro Monat**. Ein Wechsel kann somit bis zu 1.776 € Ersparnis pro Jahr bringen!
Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber übernimmt – wie in diesem Beispiel – 50 % deines Beitrags, maximal 508,59 € monatlich (Stand 2026).
Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen
Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.
Während in der GKV Krankenversicherungsbeiträge von bis zu 1.017 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige laut PKV-Verband bei nur 617 € im Monat. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 4.800 € Ersparnis im Jahr.
FAQ: Gesetzliche Krankenversicherung Kosten
Die gesetzliche Krankenversicherung kostet je nach Einkommen unterschiedlich viel: Der Beitrag liegt aktuell bei mindestens rund 230 Euro im Monat (z. B. für freiwillig Versicherte ohne Einkommen) und maximal etwa 1.017,19 Euro monatlich für die Krankenversicherung (ohne Pflegeversicherung).
Wie hoch der Beitrag konkret ist, hängt vom Einkommen ab, da sich der Beitragssatz (ca. 17,5 % inkl. Zusatzbeitrag) nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Angestellte teilen sich die Kosten mit dem Arbeitgeber, während Selbstständige den vollen Beitrag selbst tragen.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kostet mindestens rund 230 Euro im Monat und kann – je nach Einkommen – bis zu etwa 1.017,19 Euro monatlich für die Krankenversicherung (zzgl. Pflegeversicherung) betragen.
Die genaue Höhe richtet sich nach dem gesamten Einkommen, also z. B. auch aus Selbstständigkeit, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen. Der Beitragssatz liegt bei rund 17,5 %, wird aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet – darüber hinaus steigt der Beitrag nicht weiter.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich prozentual vom Einkommen. Grundlage ist der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % plus der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (im Schnitt ca. 2,9 %), also insgesamt rund 17,5 %.
Entscheidend ist dabei:
- Einkommen als Basis: Bei Angestellten zählt das Bruttogehalt, bei Selbstständigen alle Einkünfte (z. B. auch Miete oder Kapitalerträge).
- Beitragsbemessungsgrenze: Beiträge werden nur bis 5.812,50 € monatlich (2026) berechnet – darüber hinaus bleibt der Beitrag gleich.
- Aufteilung: Angestellte teilen sich den Beitrag etwa zur Hälfte mit dem Arbeitgeber, Selbstständige zahlen ihn vollständig selbst.
- Mindestbemessung: Auch ohne oder mit geringem Einkommen wird ein Mindestbeitrag erhoben (ca. 230 € monatlich).
Rechnung:
Einkommen × Beitragssatz (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) = Beitrag
Bei 2.000 € brutto im Monat liegt der Krankenkassenbeitrag bei etwa 350 € im Monat (bei einem durchschnittlichen Krankenkassenbeitragssatz von 17,5 %). Angestellte zahlen nur die Hälfte, also 175 €.
Da das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird der Beitrag vollständig auf die 2.000 € berechnet. Je nach Krankenkasse kann der Betrag durch unterschiedliche Zusatzbeiträge leicht variieren.
Bei einer Erwerbsminderungsrente hängt die Zahlung der Krankenversicherung davon ab, ob der Rentner pflichtversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Hier eine Übersicht:
Pflichtversicherte Rentner
- Die Rentenversicherung übernimmt einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
- Dieser berechnet sich aus der Rente multipliziert mit der Hälfte des Krankenkassenbeitrags (inkl. Zusatzbeitrag).
- Den restlichen Beitrag zahlt der Rentner selbst.
Freiwillig Versicherte Rentner
- Auch hier gibt es den Zuschuss von der Rentenversicherung, der genauso berechnet wird wie bei Pflichtversicherten.
- Rentner zahlen hier jedoch den Restbetrag aus allen Einkünften, also auch auf Kapitalerträge vollständig selbst.
Private Krankenversicherung (PKV)
- Wer privat versichert ist, erhält ebenfalls einen Zuschuss von der Rentenversicherung.
- Dieser Zuschuss ist jedoch begrenzt und deckt nicht den gesamten Beitrag.
Bedeutet für Sie: Die Rentenversicherung beteiligt sich immer an den Kosten, aber ein Eigenanteil bleibt bestehen.