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Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte: Wann ist das sinnvoll?

Kurzer Überblick Gesetzliche Krankenversicherung Beamte

Kurzer Überblick

  • Beamte können unabhängig von ihrem Einkommen entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern wollen. 
  • In der privaten Krankenversicherung erhalten Beamte eine Beihilfe. 
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur in einigen Bundesländern die sogenannte pauschale Beihilfe. 
Gesetzliche Krankenversicherung Beamte

Können Beamte sich gesetzlich krankenversichern?

Beamte können zu Beginn ihrer Laufbahn unabhängig von ihrem Einkommen entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern wollen. Die Allermeisten wählen die private Krankenversicherung. Laut PKV-Verband sind es 93 Prozent. Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sind dort freiwillig gesetzlich versichert. 

Tipp: Alle Infos zur privaten Krankenversicherung für Beamte finden Sie hier.

 

Gibt es für Beamte eine Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Beamte, die sich gesetzlich versichern, müssen in der Regel den vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst bezahlen. Anders als bei Angestellten übernimmt ihr Arbeitgeber (also ihr Dienstherr) nicht die Hälfte des Beitrages.

In einigen Bundesländern gibt es jedoch die sogenannte pauschale Beihilfe (auch "Hamburger Modell" genannt). Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte in Höhe von 50 Prozent. In diesen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe: 

  • Hamburg
  • Bremen
  • Berlin 
  • Brandenburg
  • Thüringen
  • Baden-Württemberg 
  • Sachsen (im Gesetzgebungsverfahren) 

Achtung: Die Entscheidung für ein Krankenversicherungssystem ist für Beamte bindend. Entscheiden Sie sich also zu Beginn Ihrer Laufbahn für die gesetzliche Krankenversicherung, können Sie später nicht in die private Krankenversicherung wechseln (und andersherum). 

Wann lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?

In den meisten Fällen lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen: 

  • Bundesland mit pauschaler Beihilfe: Sie leben in einem Bundesland, das die pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt und wollen dort auch bleiben. Denn wenn Sie später in ein Bundesland wechseln, in dem es die pauschale Beihilfe nicht gibt, müssen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den kompletten Beitrag selbst bezahlen. 
  • Geringverdienende Beamte: Da sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen richten, kann sich die GKV bei besonders niedrigen Bezügen lohnen. Das kann zum Beispiel bei einer Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit oder Beurlaubung der Fall sein.
  • Beamte mit Vorerkrankungen: Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nach dem eigenen Risiko. Bei Vorerkrankungen können Risikozuschläge zu deutlich höheren Beiträgen führen. In der GKV gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschläge. 
  • Familienversicherung: Wenn Sie viele Familienmitglieder mitversichern müssen, kann die gesetzliche Krankenversicherung auch eine Überlegung Wert sein. Denn dort gibt es, anders als in der privaten Krankenversicherung, eine Familienversicherung, in der sie zum Beispiel Kinder kostenlos mitversichern können. Allerdings erhalten Kinder von Beamten in der PKV meist eine Beihilfe von 80 Prozent. 

Rechenbeispiel GKV für Beamte – Berlin vs. Bayern:

Das Rechenbeispiel zeigt, wie viel Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung mit und ohne pauschale Beihilfe bezahlen müssen. 

Bundesland Berlin Bayern  
Monatliches Bruttoeinkommen  3.600 Euro 3.600 Euro  
Allgemeiner Beitragssatz 7,3 % 14,6 %  
Zusatzbeitrag 0,6 % 1,2 %  
Monatsbeitrag 284,40 Euro 568,80 Euro  

 

Können Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? 

Sie können als Beamter nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Sie sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden haben. Das geht nur, wenn sich an Ihrem Status etwas verändert hat, Sie also in ein Angestelltenverhältnis wechseln und weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdienen.

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