Krankenkasse wechseln: So funktioniert es
Wenn Sie Ihre bisherige Krankenkasse kündigen und in eine neue gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen, ist der Übergang einfach. Das müssen Sie beachten:
- Die Mindestvertragslaufzeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwölf Monate, danach können Sie jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist wechseln.
- Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Das heißt, wenn Sie ab 1. Januar bei der neuen Krankenkasse versichert sein wollen, müssen Sie im Oktober den Antrag ausfüllen.
- Sie müssen lediglich eine neue Krankenkasse auswählen und dort den Mitgliedsantrag ausfüllen (oftmals online möglich).
- Um die Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse müssen Sie sich nicht kümmern, das übernimmt die neue Versicherung für Sie.
- Beachten Sie, dass die Kündigungsfrist erst beginnt, wenn Ihre alte Krankenversicherung über den Wechsel informiert wurde. Da die neue Versicherung dafür etwas Zeit braucht, sollten Sie rechtzeitig kündigen und nicht bis zum letzten Tag warten.
Krankenkassen-Wechsel: Sonderkündigungsrecht
Wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals gilt. Auch wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, müssen Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse keine Kündigung senden. Füllen Sie einfach bei der neuen Krankenversicherung den Antrag aus und geben Sie an, dass Sie aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen.
Ausnahme: Wenn Sie die gesetzliche Krankenversicherung verlassen, also in die private Krankenversicherung wechseln oder ins Ausland ziehen, müssen Sie selbst bei Ihrer Krankenkasse kündigen.
Krankenkasse ohne Kündigung wechseln
Es gibt auch Gründe, aus denen Sie die Krankenkasse sofort wechseln können – ohne Kündigungsfrist und Bindungsfrist. Nämlich dann, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und dies Auswirkungen auf Ihr Versicherungsverhältnis hat. Diese Gründe kann es dafür geben:
- Sie wechseln Ihren Arbeitgeber.
- Sie verdienen mehr oder weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze und sind daher freiwillig gesetzlich versichert bzw. werden zum Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Sie wechseln von der Angestelltentätigkeit in die Selbstständigkeit.
- Sie waren familienversichert und müssen sich nun selbst krankenversichern.
- Sie werden arbeitslos und erhalten Arbeitslosengeld.
Wenn einer dieser Fälle eintritt, können Sie die Krankenkasse sofort wechseln. Sie haben dafür 14 Tage ab dem Zeitpunkt Zeit, an dem die Veränderung eintritt – also zum Beispiel ab dem Datum, an dem Sie sich selbstständig machen. Innerhalb dieser 14 Tage müssen Sie sich bei einer neuen Krankenkasse anmelden.
Krankenkasse wechseln – Vergleich
Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln wollen, sollten Sie die Beiträge und Leistungen der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen vergleichen. Aufgrund des unterschiedlich hohen Zusatzbeitrages kann sich ein Wechsel finanziell lohnen. Zusätzlich sollten Sie aber auch einen Blick auf die Leistungen werfen, da diese sich ebenfalls unterscheiden können. Auf unserer Produktseite zur gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie eine Übersicht der Beitragssätze aller Krankenkassen.
Gerne vergleichen auch unsere Versicherungsexperten verschiedene Angebote für Sie oder beraten Sie zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch.