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      Minijob und Krankenversicherung: Wichtige Infos für Minijobber

      Kurzer Überblick Minijob und Krankenversicherung

      Kurzer Überblick

      • Die Minijob-Grenze liegt 2025 bei 556 € pro Monat (2024: 538 € monatlich).
      • Wenn Sie einen Minijob ausüben, sind Sie nicht über den Arbeitgeber krankenversichert und müssen anderweitig versichert sein.
      • Krankenversicherung beim Minijob: Zum Beispiel können Sie sich über die Familienversicherung, studentische Krankenversicherung oder über die Krankenversicherung für Rentner absichern. 
      Minijob Krankenversicherung

      Ratgeber-Inhalt

      Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem Minijob?

      Ob als Aushilfe im Einzelhandel, beim Hundesitten in der Nachbarschaft oder als Fahrer für einen Lieferservice am Abend – Minijobs sind in Deutschland weit verbreitet. Über sechs Millionen Menschen nutzen diese Form der Beschäftigung, um sich nebenbei etwas dazuzuverdienen. Aber wie sieht es dabei mit der Krankenversicherung aus? 

      Über einen Minijob sind Sie nicht krankenversichert, da ein Minijob kein krankenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist. Da jedoch in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gilt, brauchen Sie als Minijobber eine anderweitige Krankenversicherung, die nicht über den Minijob-Arbeitgeber läuft. Diese Möglichkeiten gibt es, um bei einem Minijob krankenversichert zu sein: 

      • Wenn Sie in Voll- oder Teilzeit sozialversicherungspflichtig angestellt sind und einen Minijob nebenbei ausüben, sind Sie über die Voll- oder Teilzeitstelle krankenversichert. 
      • Ist der Minijob Ihre einzige Verdienstquelle, können Sie sich beitragsfrei in der Familienversicherung versichern lassen. Dies gilt z. B. für Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
      • Wenn Sie studieren, können Sie sich bis zum 30. Lebensjahr über die studentische Krankenversicherung versichern lassen. Besteht eine Familienversicherung, können Sie auch bis zum 25. Lebensjahr über diese versichert sein. 
      • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Bürgergeld? Dann übernimmt die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter die Krankenkassenbeiträge
      • Als Rentner sind Sie in der Regel über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgesichert. 
      • Wenn Ihre Eltern oder Ehepartner verbeamtet und privat versichert sind, können Sie sich ebenfalls privat krankenversichern.
      • Die genannten Fälle treffen nicht auf Sie zu? Dann können Sie sich selbst freiwillig gesetzlich versichern.

      Was ist ein Minijob?

      Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, das nicht sozialversicherungspflichtig ist. Die Minijobgrenze 2025 beträgt 556 Euro im Monat (2024: 538 Euro). Früher betrug die Grenze 450 Euro, weshalb der Minijob als 450-Euro-Job bekannt war. 

      Es gibt auch einen sogenannten kurzfristigen Minijob. Dabei darf die Arbeitszeit in einem Kalenderjahr nicht mehr als 70 Tage betragen. Dann darf das monatliche Arbeitsentgelt schwanken.

       

      Was zahlt der Arbeitgeber bei einem Minijob?

      Auch, wenn Sie keine Krankenversicherungsbeiträge für Ihren Minijob zahlen, müssen gewerbliche Arbeitgeber für Minijobber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Dabei handelt es sich um einen Solidarbeitrag, der in einen allgemeinen Gesundheitsfonds fließt. Er führt aber nicht dazu, dass Minijobber einen Krankenversicherungsschutz oder einen Anspruch auf Krankengeld haben. Daher müssen Sie sich als Minijobber selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern. Wenn Sie privat versichert sind, entfällt für den Arbeitgeber der Pauschalbetrag zur Krankenversicherung.

      Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber weitere 15 Prozent in die Rentenversicherung ein. Minijobber müssen nur einen kleinen Beitrag von 3,6 Prozent des Bruttolohns zahlen.

      Wann lohnt sich die Rentenversicherung bei einem Minijob nicht?

      Wenn Sie sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen, sparen Sie zwar die 3,6 Prozent Eigenanteil und erhalten Ihren vollen Bruttolohn, jedoch hat dies langfristige Nachteile. Sie erwerben in diesem Fall keine zusätzlichen Rentenansprüche aus dem Minijob. Das bedeutet, dass sich Ihr späterer Rentenanspruch nicht erhöht.

      Zudem fehlen Ihnen wichtige Pflichtbeitragszeiten, die für bestimmte Ansprüche relevant sind, wie etwa die Erwerbsminderungsrente oder staatliche Förderungen wie die Riester-Rente.

      Eine Befreiung kann sich lohnen, wenn Sie bereits anderweitig rentenversichert sind (z. B. durch einen Hauptjob) oder wenn Sie den Minijob nur vorübergehend ausüben und der zusätzliche Rentenanspruch für Sie keine Priorität hat. 

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      Krankenversicherung bei mehreren Minijobs

      Wenn Sie mehrere Minijobs haben und mit diesen gemeinsam die monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro überschreiten, werden alle Minijobs versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Arbeitgeber Sie bei der Krankenversicherung anmelden und Krankenkassenbeiträge abführen müssen. Überschreiten Sie dagegen mit mehreren Minijobs die Grenze nicht, gelten die gleichen Regeln wie für einen Minijob. 

      Allerdings bieten Arbeitgeber selten Jobs unterhalb der Minijob-Grenze an. Das heißt: Wenn Sie mehrere Minijobs ausüben wollen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie sozialversicherungspflichtig werden und Krankenkassenbeiträge zahlen müssen.

      Ab welchem Gehalt ist man gesetzlich krankenversichert?

      Wenn Sie die aktuell geltende Minijob-Grenze überschreiten, sind Sie krankenversicherungspflichtig beschäftigt und Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Krankenkassenbeiträge in die gesetzliche Krankenversicherung. Das bedeutet aber auch, dass Sie die andere Hälfte übernehmen müssen und sich dadurch Ihr Gehalt verringert.

      Tipp: Weitere Infos rund um den Minijob finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale. 

      Krankenversicherung im Midijob: Wie ist man abgesichert?

      Im Midijob (Einkommen liegt zwischen 556,01 € und 2.000 €) sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben also Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, genau wie regulär versicherte Arbeitnehmer.

      Der Vorteil im Midijob ist die sogenannte Gleitzonenregelung (Übergangsbereich): Ihr eigener Beitrag zur Krankenversicherung ist reduziert, da er sich an Ihrem geringeren Einkommen orientiert. Je näher Ihr Einkommen an der oberen Grenze (2.000 €) liegt, desto mehr bezahlen Sie, bis Sie den vollen Arbeitnehmeranteil erreichen. Ihr Arbeitgeber hingegen zahlt immer den vollen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, unabhängig von Ihrem Einkommen.

      Das heißt, Sie sind mit geringeren Abzügen umfassend krankenversichert, was eine gute Möglichkeit bietet, auch bei einem geringeren Einkommen abgesichert zu sein.

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