Altersvorsorgedepot
- Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr
- 3 Optionen: Standard-, Garantie- & individuelles Investmentprodukt
- Erstmals auch Selbstständige & Freiberufler förderberechtigt
Kurzer Überblick Altersvorsorgedepot
- Das Altersvorsorgedepot soll zum 1. Januar 2027 als Nachfolger der Riester-Rente eingeführt werden und ermöglicht eine stärker kapitalmarktorientierte Altersvorsorge über Fonds und ETFs.
- Die staatliche Förderung fällt deutlich höher aus als bei Riester: Für die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 % Zuschuss, für weitere Einzahlungen bis 1.800 € pro Jahr werden 25 % gefördert. Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 € jährlich.
- Zusätzlich erhalten Eltern eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Wer das Altersvorsorgedepot vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält außerdem einen Berufseinsteigerbonus von 200 €.
- Erstmals sind neben Arbeitnehmern und Beamten auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
- Es wird ein Standarddepot sowie Garantie- und individuelle Investmentprodukte geben. Beim Standarddepot sind die jährlichen Kosten gesetzlich auf maximal 1 % Effektivkosten begrenzt. Andere Produkte können deutlich günstiger sein.
- Während der Ansparphase fallen auf Erträge, Dividenden und Kursgewinne keine laufenden Steuern an. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.
- Besonders profitieren Familien mit Kindern und junge Sparer: Ein Ehepaar mit zwei Kindern erhält bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr insgesamt 1.140 € staatliche Förderung, sodass jährlich 2.940 € für die Altersvorsorge angespart werden.
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Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das als Nachfolger der Riester-Rente gilt. Es soll die private Altersvorsorge in Deutschland einfacher, flexibler und renditestärker machen.
Grund für die Riester-Reform ist, dass die bisherige Förderung nicht mehr ausreichend funktioniert: Viele Riester-Verträge gelten als kompliziert, teuer und wenig attraktiv. Mit der Reform der Riester-Rente will die Bundesregierung deshalb ein neues Modell schaffen, das stärker auf langfristigen Vermögensaufbau setzt und mehr Menschen den Zugang zur privaten Altersvorsorge erleichtert.
Mit dem Altersvorsorgedepot sollen Sparer ihr Geld künftig stärker kapitalmarktorientiert anlegen können, zum Beispiel über Fonds oder ETFs. Dadurch sollen höhere Renditechancen entstehen als bei vielen klassischen Riester-Produkten. Gleichzeitig bleibt die staatliche Förderung ein wichtiger Bestandteil, damit private Altersvorsorge auch für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen attraktiver wird.
Wann soll das Altersvorsorgedepot kommen?
Das Altersvorsorgedepot soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Januar 2027 eingeführt werden. Die gesetzlichen Grundlagen wurden 2026 im Rahmen der Riester-Reform beschlossen. Ab 2027 sollen Sparer erstmals ein Altersvorsorgedepot eröffnen und die staatliche Förderung nutzen können. Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und können wahlweise weitergeführt oder in das neue System übertragen werden.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die in Deutschland für ihr Alter vorsorgen und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeitnehmer & Auszubildende, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
- Beamte, Richter und Soldaten
- Personen im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf eine beamtenähnliche Versorgung
- Pflichtversicherte Landwirte
- Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, beispielsweise Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Architekten
- Erstmals erhalten auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende Zugang zur staatlichen Förderung
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, selbst wenn er kein eigenes rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt. Dies gilt z. B. für nicht berufstätige Ehepartner oder Eltern in der Familienphase.
Voraussetzungen für die Förderung
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören und einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließen. Die Förderung wird dabei nur für staatlich zugelassene Altersvorsorgeprodukte gewährt (s. u.). Außerdem muss das angesparte Vermögen der Altersvorsorge dienen. Eine freie Verfügung über das Geld vor Rentenbeginn ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wie bei allen Versicherungen gilt: Je früher Sie abschließen, desto besser!
Wie funktioniert die staatlich geförderte Altersvorsorge?
Das Altersvorsorgedepot kombiniert eigene Sparbeiträge mit staatlichen Zuschüssen. Wer Geld in ein förderfähiges Altersvorsorgeprodukt einzahlt, erhält zusätzlich Zulagen vom Staat. Die Förderung wird direkt dem Vertrag gutgeschrieben und erhöht so das angesparte Vermögen für den Ruhestand.
Zulagen der geförderten Altersvorsorge
Die Förderung des Altersvorsorgedepots fällt deutlich höher aus als bei der bisherigen Riester-Rente. Der Staat unterstützt Einzahlungen mit folgenden Zulagen:
- Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Prozent Zuschuss. Wer 360 Euro einzahlt, erhält somit 180 Euro Zulage.
- Für weitere Einzahlungen von 360,01 bis 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 Prozent.
- Die maximale Grundzulage liegt somit bei 540 Euro pro Jahr.
- Zusätzlich erhalten Eltern für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr.
- Junge Sparer, die das Altersvorsorgedepot vor ihrem 25. Geburtstag abschließen, erhalten außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Welche Produkte gibt es?
Künftig können Sparer zwischen verschiedenen geförderten Altersvorsorgeprodukten wählen. Neben dem Standarddepot sind auch Garantie- und individuelle Investmentprodukte vorgesehen. Die Modelle unterscheiden sich unter anderem bei den Renditechancen, den Garantien und den Kosten. Das Standarddepot ist dabei auf maximal 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr begrenzt. Hier ein Überblick:
Standarddepot
Das Standarddepot ist die einfachste Form der geförderten Altersvorsorge. Das Geld wird automatisch in einen Aktien- und einen Rentenfonds investiert. Dabei ist der Aktienfonds chancenorientiert und sorgt für die langfristige Rendite, während der Rentenfonds risikoarm ist und als Sicherheitsbaustein das Depot stabilisiert.
Je näher der Renteneintritt rückt, desto stärker wird das Guthaben in risikoärmere Anlagen umgeschichtet. Wichtig zu wissen: Die Anlagestrategie kann vom Sparer nicht selbst angepasst werden. Außerdem geht das Depot zu wenig auf unterschiedliche Lebensphasen ein, da es standardisiert wird und möglichst für alle passen soll. Es richtet sich daher vor allem an Menschen, die sich nicht aktiv mit ihrer Geldanlage beschäftigen möchten. Trotz Standardisierung ist eine Beratung durch Experten hier besonders sinnvoll.
Garantieprodukt
Das Garantieprodukt ist nun deutlich flexibler als Vorgänger-Modelle. Hier gibt es Varianten mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Wer auf planbare Leistungen setzen möchte, aber dennoch von den Chancen des Kapitalmarkts profitieren will, sollte das Produkt mit 80 Prozent Beitragsgarantie wählen. Dadurch erhält man ein ausgewogenes Gleichgewicht aus Rendite und Sicherheit.
Investmentprodukt
Das individuelle Investmentprodukt setzt vollständig auf den Kapitalmarkt und kann beispielsweise als Fonds- oder ETF-Sparplan ausgestaltet werden. Anders als beim Garantieprodukt gibt es keine Beitragsgarantie. Dadurch bestehen langfristig die höchsten Renditechancen, gleichzeitig müssen Anleger jedoch stärkere Kursschwankungen aushalten können. Die Variante eignet sich vor allem für jüngere Sparer mit einem langen Anlagehorizont.
Wo kann man das Altersvorsorgedepot abschließen?
Das Altersvorsorgedepot soll künftig über verschiedene Anbieter erhältlich sein, darunter Banken, Direktbanken, Neobroker, Fondsgesellschaften, Versicherungen und Vermögensverwalter.
Wer sich mit Geldanlagen auskennt, kann ein Altersvorsorgedepot direkt bei einem Anbieter eröffnen. Dabei sollten jedoch nicht nur die Kosten, sondern auch die Anlagestrategie, die Fördermöglichkeiten und die langfristigen Renditechancen berücksichtigt werden.
Ein Versicherungsmakler kann vorab verschiedene Anbieter und Produktvarianten vergleichen und prüfen, welche Lösung zu Ihren Vorsorgezielen passen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie bereits Riester-Verträge, eine betriebliche Altersvorsorge oder weitere Vorsorgebausteine abgeschlossen haben.
Ist das Altersvorsorgedepot steuerfrei?
Ansparphase
Während der Ansparphase werden Erträge, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne innerhalb des Altersvorsorgedepots grundsätzlich nicht laufend besteuert. Dadurch kann das Vermögen über viele Jahre steuerfrei wachsen, ohne dass eine Abgeltungsteuer auf die laufenden Erträge anfällt.
Bereits während der Ansparphase können Sparer von Steuervorteilen profitieren. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, ob die staatlichen Zulagen oder ein zusätzlicher Steuervorteil für den Sparer günstiger sind. Diese sogenannte Günstigerprüfung erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden. Ergibt die Prüfung, dass der Steuervorteil höher ist als die bereits erhaltenen Zulagen, wird die Differenz über die Steuererstattung ausgezahlt.
Auszahlphase
Vollständig steuerfrei ist das Altersvorsorgedepot jedoch nicht. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Auszahlungsphase. Das bedeutet: Erst wenn das angesparte Vermögen im Ruhestand ausgezahlt wird, müssen die Auszahlungen als Einkommen versteuert werden. Dieses Prinzip gilt bereits heute bei der Riester-Rente und bleibt auch beim Altersvorsorgedepot bestehen.
Wann und wie erfolgt die Auszahlung?
Während man sich bei der Riester-Rente die Leistungen bereits mit 62 Jahren auszahlen lassen kann, beginnt die Auszahlung beim Altersvorsorgedepot frühestens ab dem 65. Lebensjahr.
Bei der Auszahlung haben Sie künftig mehr Wahlmöglichkeiten als bei der Riester-Rente. Geplant sind drei Varianten:
- Garantierte Leibrente: Das angesparte Kapital wird in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt und bis zum Lebensende durch einen Versicherer ausgezahlt.
- 30 Prozent Einmalauszahlung: Bis zu 30 Prozent des Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden. Das verbleibende Kapital wird anschließend verrentet.
- Auszahlplan bis 85 Jahre: Das Vermögen wird monatlich bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt. Das danach noch vorhandene Restkapital wird in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Die größere Flexibilität erfordert eine sorgfältige Planung. Eine Studie der Fachhochschule Dortmund von Prof. Matthias Beenken und Lukas Linnenbrink zeigt, dass Menschen ihre eigene Lebenserwartung im Durchschnitt um mehr als neun Jahre unterschätzen. Wer sich für einen Auszahlplan statt einer lebenslangen Rente entscheidet, sollte dieses Risiko bei seiner Altersvorsorge berücksichtigen. Eine Beratung durch Experten wird hier umso wichtiger.
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Die Kosten des Altersvorsorgedepots hängen von der gewählten Produktvariante und dem Anbieter ab. Für das Standarddepot sieht der Gesetzgeber einen Kostendeckel von maximal 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr vor. Garantie- und Investmentprodukte können je nach Anbieter niedrigere Kosten verursachen.
Zusätzlich können bei einzelnen Anbietern weitere Kosten anfallen, beispielsweise für die Depotführung, Fondsverwaltung oder einen Wechsel in ein anderes Vorsorgeprodukt.
AV-Depot: Beispielrechnung
Ein Ehepaar mit zwei Kindern zahlt den maximalen förderberechtigen Betrag von 1.800 Euro pro Jahr in ihr Altersvorsorgedepot ein. Daraus ergibt sich folgende Förderung:
| Förderung | Beitrag |
| 50 % auf die ersten 360 € | 180 € |
| 25 % auf die nächsten 1.440 € | 360 € |
| Kinderzulage für 2 Kinder | 600 € |
| Gesamte Förderung | 1.140 € |
Ergebnis: Aus einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro werden durch die staatliche Förderung insgesamt 2.940 Euro Altersvorsorge pro Jahr. Die Familie profitiert hier besonders, da sie eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr erhält.
Altersvorsorgedepot oder Riester?
Mit dem Altersvorsorgedepot erhält die Riester-Rente erstmals einen modernen Nachfolger. Dennoch bedeutet das nicht, dass bestehende Riester-Verträge automatisch schlechter sind oder jeder Sparer in das neue System wechseln sollte.
Welche Lösung besser geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise vom Einkommen, der Familiensituation und den Konditionen eines bestehenden Riester-Vertrags. Vor allem ältere Verträge können durch attraktive Garantiezinsen weiterhin Vorteile bieten. Daher lohnt sich ein genauer Vergleich, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Single, keine Kinder, Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro
|
|
Riester-Rente |
Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
|
Eigenbeitrag |
1.800 € | 1.800 € |
|
Grundzulage |
175 € | 540 € |
|
Kinderzulage |
- | - |
|
Sparbeitrag gesamt |
1.975 € | 2.340 € |
|
Steuerersparnis |
404 € | 145 € |
|
Förderquote |
29 % | 29 % |
Familie, 3 Kinder, Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro
|
|
Riester-Rente |
Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
|
Eigenbeitrag |
1.200 € | 1.200 € |
|
Grundzulage |
175 € | 390 € |
|
Kinderzulage |
900 € | 900 € |
|
Sparbeitrag gesamt |
2.275 € | 2.490 € |
|
Steuerersparnis |
- | - |
|
Förderquote |
47 % | 52 % |
Familie, 2 Kinder, Bruttojahreseinkommen von 20.000 Euro
|
|
Riester-Rente |
Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
|
Eigenbeitrag |
120 € | 120 € |
|
Grundzulage |
175 € | 60 € |
|
Kinderzulage |
600 € | 240 € |
|
Sparbeitrag gesamt |
895 € | 420 € |
|
Steuerersparnis |
- | - |
|
Förderquote |
87 % | 71 % |
Quelle: Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)
Altersvorsorgedepot Unser Expertentipp
- Beraten lassen: Aufgrund der Komplexität und der verschiedenen Optionen ist eine Beratung unerlässlich. Prüfen Sie daher mit einem Versicherungsmakler wie die impuls Finanzmanagement AG, ob das AV-Depot zu Ihrer Situation passt und wie Sie die staatliche Förderung optimal nutzen können.
- Riester-Vertrag nicht vorschnell kündigen: Ältere Verträge profitieren häufig von höheren Garantiezinsen und können auch nach Einführung des Altersvorsorgedepots weiterhin attraktiv sein. Eventuell lohnt es sich in solchen Fällen, den Riester-Vertrag zu behalten und zusätzlich das AV-Depot abzuschließen.
- Starke Förderung für Familien: Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Dadurch kann die staatliche Förderung in manchen Fällen sogar höher sein als der eigene Jahresbeitrag.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Besonders interessant ist das Altersvorsorgedepot für Familien mit Kindern sowie junge Berufseinsteiger, die noch viele Jahre bis zum Renteneintritt haben.
Wer beispielsweise 1.800 Euro pro Jahr einzahlt und zusätzlich Kinderzulagen erhält, kann seine Förderung deutlich steigern. Auch für jüngere Sparer mit einem langen Anlagehorizont bietet das Altersvorsorgedepot Vorteile. Sie haben ausreichend Zeit, um zwischenzeitliche Kursschwankungen auszugleichen und von den langfristigen Renditechancen von Fonds und ETFs zu profitieren.
Weniger attraktiv kann das Altersvorsorgedepot dagegen für Personen sein, die nur geringe Beiträge einzahlen möchten oder kurz vor dem Ruhestand stehen. In diesen Fällen fallen die Förder- und Renditevorteile häufig geringer aus.
Ob sich das Altersvorsorgedepot lohnt, hängt also vor allem von der Sparrate, dem Alter, der Familiensituation und den persönlichen Vorsorgezielen ab.
Welche Möglichkeiten haben Riester-Sparer ab 2027?
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss nicht zwangsläufig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln. Je nach Vertragsart, Garantiezins und persönlicher Situation kommen verschiedene Optionen infrage:
Riester-Vertrag unverändert weiterführen
Bestehende Riester-Verträge bleiben auch nach Einführung des Altersvorsorgedepots bestehen und können mit den bisherigen Zulagen und Steuervorteilen bespart werden. Vor allem ältere Verträge mit hohen Garantiezinsen können weiterhin attraktiv sein und müssen nicht zwingend geändert werden.
Riester-Vertrag beitragsfrei stellen
Wer keine weiteren Beiträge einzahlen möchte, kann seinen Vertrag ruhen lassen. Das bisher angesparte Kapital bleibt erhalten, allerdings entfällt die weitere staatliche Förderung. Anschließend kann das neue AV-Depot abgeschlossen werden.
Riester-Vertrag in das Altersvorsorgedepot übertragen
Das angesparte Riester-Kapital kann auf Wunsch in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Dadurch könnten Sparer künftig von den neuen Förderregeln und höheren Renditechancen profitieren. An den Staat muss dabei nichts zurückgezahlt werden. Es können aber Verwaltungskosten beim Anbieter anfallen.
Riester-Vertrag kündigen (nicht empfehlenswert)
Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich, führt jedoch meist zu finanziellen Nachteilen. In der Regel müssen erhaltene Zulagen und mögliche Steuervorteile zurückgezahlt werden, weshalb eine Kündigung sorgfältig geprüft werden sollte.
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