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Rürup-Rente von der Steuer absetzen: So geht's

Kurzer Überblick Rürup Rente Steuer

Kurzer Überblick

  • Mit der Rürup-Rente (Basisrente) profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen, da Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben absetzen können.
  • Wie hoch Ihr Steuervorteil ausfällt, hängt von der Beitragshöhe und Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
  • Die Höchstgrenze, die Sie pro Jahr steuerlich geltend machen können, liegt 2025 bei 29.344 Euro.
  • Die Besteuerung Ihrer Rente steigt schrittweise an und erreicht erst ab 2058 die volle Versteuerung, sodass Sie länger von Freibeträgen profitieren.
  • Bei der Auszahlung muss die Rürup-Rente versteuert werden.
Rürup Rente Steuer

Steuervorteil in der Rürup-Rente

Die staatliche Förderung der Rürup-Rente (offiziell Basisrente genannt) ergibt sich aus den Steuervorteilen. Während Sie in die Rürup-Rente einzahlen, profitieren Sie von den steuerlichen Erleichterungen. Wenn die Basisrente ausgezahlt wird, müssen Sie diese jedoch versteuern. Der Steuervorteil entsteht dadurch, dass Sie in der Regel in Ihrem Erwerbsleben ein höheres Einkommen erzielen als in der Rente. 

Wie hoch der Steuervorteil durch die Basisrente ausfällt, hängt von diesen Faktoren ab:

  • Höhe der eingezahlten Beiträge 
  • Persönlicher Steuersatz (im Erwerbsleben und im Ruhestand)

Im Rechenbeispiel ergibt sich eine Steuerersparnis von mindestens 44 Prozent:

Rürup-Rente - impuls AG

Rürup-Rente in der Steuererklärung angeben

Die Rürup-Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben in der Anlage "Vorsorgeaufwand" eingetragen werden – genauer unter "Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004."

Es gelten dabei folgende Höchstgrenzen:

  • 29.344 Euro pro Person
  • 58.688 Euro für Ehepaare

Tipp: Mehrfach profitieren

  • Wenn Sie die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsrente (BU) kombinieren, profitieren Sie für beide Absicherungen von den Steuervorteilen. Die Voraussetzung hierfür ist nur, dass der Beitrag für die BU nicht mehr als 49 Prozent betragen darf. 
  • Wenn Sie die erzielte Steuerersparnis als Zuzahlung wieder in die Rürup-Rente einzahlen, profitieren Sie gleich ein zweites Mal von den Steuervorteilen. 
  • Eine Zuzahlung kann sich auch am Jahresende lohnen, wenn Sie noch Geld übrig haben – zum Beispiel durch einen Bonus. So erhöhen Sie nicht nur die Rentenleistung, sondern können auch Ihre Steuerlast weiter mindern. Wichtig ist dabei, dass die Sonderzahlung bis zum 31.12. beim Versicherer eingegangen ist. 

 

Rürup-Rente: Steuern bei der Auszahlung

Die Rürup-Rente wird bei Auszahlung mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Welcher Anteil versteuert werden muss, hängt davon ab, in welchem Jahr der Renteneintritt erfolgt. Ursprünglich sollte der Anteil von 83,5 Prozent im Jahr 2024 (85 Prozent im Jahr 2025) allmählich ansteigen, bis er 2040 bei 100 Prozent liegen sollte. 

Allerdings sieht das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung einen langsameren Anstieg vor, sodass erst mit einem Renteneintritt im Jahr 2058 mit 100 Prozent Versteuerung zu rechnen ist. Dadurch profitieren Rentner länger von höheren Rentenfreibeträgen. Außerdem haben Sie in der Rentenzeit in der Regel einen niedrigeren persönlichen Steuersatz, sodass die Besteuerung geringer ausfällt. 

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