Steuervorteil bei der Rürup-Rente
Die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, wird vom Staat durch steuerliche Vorteile gefördert. Das bedeutet: Während der Ansparphase können Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast deutlich senken.
Die spätere Auszahlung der Rente unterliegt zwar der Besteuerung, allerdings meist zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz als während Ihrer aktiven Berufsjahre. Der Vorteil liegt also im zeitlichen Unterschied: Sie sparen heute Steuern, wenn Ihr Einkommen hoch ist, und zahlen später weniger, wenn Ihr Einkommen im Ruhestand geringer ausfällt. So entsteht ein langfristiger steuerlicher Spareffekt, der die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Gutverdienende zu einer attraktiven privaten Altersvorsorge macht und mit der Sie langfristig Vermögen aufbauen können.
Wie hoch der Steuervorteil durch die Basisrente ausfällt, hängt von diesen Faktoren ab:
- Höhe der eingezahlten Beiträge
- Persönlicher Steuersatz (im Erwerbsleben und im Ruhestand)
Grafik: Beispiel Steuerersparnis durch die Rürup-Rente
Wenn Sie z. B. 6.000 Euro im Jahr in Ihren Vertrag einzahlen, erhalten Sie eine mögliche Steuerrückerstattung von 2.820 Euro. Das heißt, Sie zahlen lediglich nur 3.180 Euro ein. Der Rest übernimmt der Staat. Somit können Sie mindestens 43 Prozent pro Jahr an Steuern sparen.
Zuzahlung zur Rürup-Rente
Eine Zuzahlung in die Rürup-Rente bietet eine gute Chance, noch mehr Steuern zu sparen und gleichzeitig die eigene Altersvorsorge zu stärken. Wer beispielsweise zum Jahresende einen Bonus oder Überschuss erwirtschaftet, kann diesen gezielt einsetzen: Bei einer Zuzahlung von 5.000 Euro im Jahr und einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von 2.100 Euro, die Sie vom Staat zurückerstattet bekommen. Ihre effektive Belastung beträgt nur 2.900 Euro.
Diese Einzahlung erhöht nicht nur die spätere Rentenleistung, sondern ist auch vor staatlichem Zugriff geschützt – etwa im Fall von Arbeitslosigkeit. Die Zuzahlung muss bis spätestens 31. Dezember beim Versicherer eingehen, damit sie steuerlich berücksichtigt wird. Dabei sind sowohl Einmalzahlungen als auch zusätzliche Beiträge zu bestehenden Verträgen möglich.
Rürup-Rente in der Steuererklärung angeben
Die Rürup-Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben in der Anlage "Vorsorgeaufwand" eingetragen werden – genauer unter "Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004."
Es gelten dabei folgende Höchstgrenzen:
- 30.826 Euro pro Person (2025: 29.344 Euro)
- 61.652 Euro für Ehepaare (2025: 58.688 Euro)
Unser Tipp, wie Sie noch mehr profitieren
Rürup-Rente: Steuern bei der Auszahlung
Die Rürup-Rente wird bei Auszahlung mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Welcher Anteil versteuert werden muss, hängt davon ab, in welchem Jahr der Renteneintritt erfolgt. Ursprünglich sollte der Anteil allmählich ansteigen, bis er 2040 bei 100 Prozent liegen sollte. Allerdings sieht das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung einen langsameren Anstieg vor, sodass erst mit einem Renteneintritt im Jahr 2058 mit 100 Prozent Versteuerung zu rechnen ist.
Dadurch profitieren Rentner länger von höheren Rentenfreibeträgen. Außerdem haben Sie in der Rentenzeit in der Regel einen niedrigeren persönlichen Steuersatz, sodass die Besteuerung geringer ausfällt.
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