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Ist eine private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll?

private Krankenversicherung für Kinder

Grundsätzlich gilt: ein Kind ist in der Krankenversicherung des besserverdienenden Elternteils versichert. Ist dieser Elternteil in der privaten Krankenversicherung, entfällt die Möglichkeit, die Kinder kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung mitzuversichern. Ausnahme: der privat versicherte Elternteil liegt mit seinem monatlichen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze.

Beispiel:

Die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Mutter verdient weniger als der über eine private Krankenversicherung versicherte Vater. Das Kind muss über die private Krankenversicherung versichert werden, sofern das Einkommen des Vaters über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Die private Krankenversicherung für Kinder ist nicht verpflichtend, wenn das Einkommen des privatversicherten Vaters unterhalb der Einkommensgrenze liegt. Dann kann die Mutter das Kind auch über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichern. 

Tarife für Kinder 

Wie auch bei der PKV für Erwachsene, orientiert sich der Beitrag für Kinder an den gewünschten Leistungen sowie an Vorerkrankungen. Da Kinder ein geringes Eintrittsalter haben und in der Regel mit wenig gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, ist der Beitrag bei gleichen Leistungen im Vergleich zu den Tarifen für Erwachsene wesentlich geringer.

Beachten Sie: Wenn für das Kind bis zum Ende des zweiten Lebensmonats eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird, entfällt die Gesundheitsprüfung. Dies gilt allerdings nur, wenn ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten privat versichert ist.

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