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Was ist eine schädliche Verwendung der Riester-Rente?

Kurzer Überblick

  • Eine schädliche Verwendung liegt vor, wenn Sie die Riester-Rente nicht so verwenden, wie es die staatlichen Vorgaben vorsehen. 
  • Zum Beispiel ist es förderschädlich, wenn Sie die Riester-Rente kündigen. 
  • Dann müssen Sie Ihre erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen und das ausgezahlte Kapital komplett versteuern. 
Riester Rente förderschädliche Verwendung

Was bedeutet schädliche Verwendung?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, an die der Gesetzgeber Auflagen knüpft. Sie ist dafür gedacht, im Rentenalter als monatliche Rente die gesetzliche Rente zu ergänzen. Wenn Sie von dieser Intention abweichen, kann es sein, dass die Verwendung der Riester-Rente als schädlich bzw. förderschädlich eingestuft wird.

Eine schädliche Verwendung hat finanzielle Verluste zur Folge, weil erhaltene Steuervorteile und Zulagen zurückgezahlt werden müssen. 

Wann handelt es sich um eine schädliche Verwendung der Riester-Rente? 

Eine schädliche Verwendung liegt vor, wenn 

  • Sie den Riester-Vertrag kündigen und sich das Kapital vorzeitig auszahlen lassen. 
  • Sie sich das Kapital zu 100 Prozent in einer Summe auszahlen lassen und nicht als monatliche Rente.
  • Sie eine Teilauszahlung von über 30 Prozent veranlassen.
  • Sie sich die Rente vor dem 62. Lebensjahr auszahlen lassen (bzw. bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden, vor dem 60. Lebensjahr). 
  • Sie den Vertrag an Hinterbliebene vererben. Nicht förderschädlich ist nur eine Übertragung des Guthabens auf den Vertrag des begünstigten Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners.

Gut zu wissen: Eine schädliche Verwendung gibt es bei staatlich geförderten Geldanlagen, bei denen Sie im Rentenalter eine lebenslange Rentenzahlung erhalten. Also neben der Riester-Rente auch bei der Rürup-Rente (Basisrente), Riester-Fondssparplänen oder Bausparverträgen mit Wohn-Riester.

 

Ausnahmen von der schädlichen Verwendung

Eine schädliche Verwendung liegt in diesen zwei Ausnahmefällen nicht vor: 

  • Kleinbetragsrente: Wenn Ihr Riester-Kapital so niedrig ist, dass sich eine monatliche Rentenzahlung nicht lohnt, können Sie sich den Betrag in einer Summe auszahlen lassen, ohne dass es sich um eine schädliche Verwendung handelt. Die Grenze für die Kleinbetragsrente liegt momentan bei 35,35 Euro. 
  • Teilauszahlung bis 30 Prozent: Bei Ihrem Rentenbeginn können Sie sich einmalig 30 Prozent Ihrer Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen, ohne dass dies förderschädlich gewertet wird.

Folgen einer schädlichen Verwendung

Das sind die Folgen einer förderschädlichen Verwendung der Riester-Rente:

  • Sie müssen alle während der Vertragslaufzeit erhaltenen Zulagen und Steuervorteile vollständig zurückzahlen. 
  • Die Kapitalerträge müssen Sie in vollem Umfang versteuern. 

Die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) der deutschen Rentenversicherung ermittelt den Rückzahlungsbetrag und teilt diesen dem Anbieter mit. Bevor der Betrag an Sie ausgezahlt wird, werden die erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen abgezogen.

Tipp: Alle Infos zur Auszahlung der Riester-Rente erhalten Sie in diesem Ratgeber.

 

Bei allen Fragen rund um die Riester-Rente oder zur Altersvorsorge sind unsere Versicherungsexperten gerne für Sie da. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

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