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Riester-Rente und Steuer im Überblick

Kurzer Überblick

  • Riester-Beiträge können Sie jährlich bis maximal 2.100 Euro von der Steuer absetzen. 
  • In der Steuererklärung geben Sie die Beiträge als Sonderausgaben an.
  • Bei der Auszahlung müssen Sie die Riester-Rente versteuern. 

Riester Rente Steuer

Beiträge zur Riester-Rente von der Steuer absetzen 

Die Beiträge zur Riester-Rente können Sie bis maximal 2.100 Euro jährlich steuerlich geltend machen (für gemeinsam Veranlagte sind es 4.200 Euro). Zu dem Höchstbetrag werden die Zulagen hinzugerechnet. 

Ein Beispiel: Sie erhalten die Grundzulage von 175 Euro plus eine Kinderzulage von 300 Euro. Die gesamten Zulagen betragen also 475 Euro. Wenn Sie selbst noch 1.625 Euro in die Riester-Rente einzahlen, können Sie den Höchstbetrag von 2.100 Euro steuerlich absetzen. Wenn Sie allerdings mehr einzahlen, können Sie nicht mehr absetzen. Es bleibt bei dem Maximalbetrag von 2.100 Euro.

 

Riester-Rente in der Steuererklärung angeben 

Die Beiträge zur Riester-Rente tragen Sie in der Steuererklärung in die "Anlage AV" (AV = Altersvorsorgebeiträge) in das Feld "Sonderausgaben" ein. Dort müssen Sie diese Infos angeben: 

  • Anzahl der Riester-Verträge 
  • rentenversicherungspflichtige Beiträge, wenn Sie unmittelbar begünstigt sind (das heißt, wenn Sie im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert waren). 
  • Kindergeldpflichtige Kinder inklusive Geburtsjahr 

Gut zu wissen: Ihr Riester-Anbieter sendet Ihnen jährlich eine Bescheinigung nach § 92 Einkommensteuergesetz zu. Bewahren Sie diese Bescheinigung auf. Es kann sein, dass das Finanzamt sie nachträglich anfordert. 

Riester-Rente bei der Auszahlung versteuern 

In der Auszahlungsphase müssen Sie die Leistungen aus der Riester-Rente mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Sie sparen also in der Ansparungsphase Steuern, müssen aber die Riester-Rente bei der Auszahlung versteuern. Damit wird die Steuerlast ins Alter verschoben, was in der Regel ein Vorteil ist, weil der Steuersatz im Alter niedriger ist. 

Der zu versteuernde Anteil der Riester-Rente liegt im Jahr 2024 bei 84 Prozent. Vorgesehen ist, dass er bis 2040 kontinuierlich ansteigt und dann bei 100 Prozent liegt. Jedoch kann sich an dieser Regelung durch das Wachstumschancengesetz, das 2024 verabschiedet werden soll, noch etwas ändern. 

Riester-Rente: Einmalzahlung versteuern 

Sie können sich 30 Prozent der Riester-Rente als Einmalbetrag auszahlen lassen, ohne dass sich dies negativ auf Ihre Förderungen und Zulagen auswirkt. Den Auszahlungsbetrag müssen Sie komplett versteuern. 

Riester-Rente: Auszahlung in der Steuererklärung eintragen

Die Riester-Rente, die Sie ausgezahlt bekommen, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung in der "Anlage R" eintragen. Diese Anlage ist für alle nötig, die Rente beziehen. Dort finden Sie auf Seite 2 das Feld "Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus betrieblicher Altersversorgung." Die Riester-Rente tragen Sie im Feld "Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag" ein. 

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