Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Kündigung einer Rürup-Rente und eine damit verbundene Auszahlung nicht möglich. Versicherte haben jedoch die Möglichkeit die Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen. Es werden ab diesem Zeitpunkt also keine weiteren Beiträge geleistet und die spätere monatliche Rentenauszahlung berechnet sich aufgrund der bisher geleisteten Beiträge.
Wann kann man die Rürup-Rente beitragsfrei stellen?
In der Regel kann die Rürup-Rente zur nächsten Zahlperiode beitragsfrei gestellt werden. Teilen Sie dem Versicherer die Beitragsfreistellung mit, so sollte diese also in den meisten Fällen ab dem darauffolgenden Monat greifen. Ab diesem Zeitpunkt zahlen sie keine weiteren Beiträge ein.
Kann eine Beitragsfreistellung rückgängig gemacht werden?
Wenn nach einer Beitragsfreistellung der Rürup-Rente anschließend wieder Einzahlungen gewünscht sind, so ist dies möglich. Nach einer Information an den Versicherer können die Beiträge weiter geleistet werden und erhöhen somit die spätere monatliche Rentenauszahlung.