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Kfz-Versicherung wechseln: Das müssen Sie beachten

Kurzer Überblick

  • Der Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung ist meistens der 30. November. Bis zu diesem Tag muss das Kündigungsschreiben bei der Kfz-Versicherung eingegangen sein.
  • Erhöht Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie haben dann ab der Mitteilung über die Beitragserhöhung noch einen Monat Zeit, um zu kündigen.
  • Ein Kfz-Versicherungs-Vergleich lohnt sich fast immer. Sie können oft mehrere Hundert Euro sparen. 
Kfz-Versicherung wechseln

Kfz-Versicherung wechseln: Frist

Der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist in den meisten Fällen der 30. November. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt das Kündigungsschreiben bei Ihrem Versicherer eingegangen sein muss, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet.

Kfz-Versicherung wechseln unterjährig

Aufgepasst: In den meisten Fällen ist das Versicherungsjahr auch das Kalenderjahr, sodass der Versicherungsvertrag zum 31. Dezember endet, wenn Sie ihn rechtzeitig zum 30. November kündigen.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wenn in Ihrem Versicherungsvertrag eine andere Laufzeit steht, dann gilt für Sie ein anderer Stichtag und Sie können die Kfz-Versicherung unterjährig kündigen. Dann beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Laufzeitende.

Ein Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 31. Mai endet, muss die Kündigung spätestens am 30. April beim Versicherer eingegangen sein.

Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie bei der Autoversicherung in diesen Fällen:

  • Bei Beitragserhöhung: Wenn Ihr Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab dem Tag, an dem Ihnen die Beitragserhöhung mitgeteilt wird.
  • Nach Schadenregulierung: Hat Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden bezahlt, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Die Kündigungsfrist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem Sie die Mitteilung der Versicherung erhalten, dass der Schadenfall abgeschlossen ist.

Autoversicherung wechseln bei Fahrzeug- oder Halterwechsel

Wenn Sie ein neues Auto kaufen, können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Dabei müssen Sie sich nicht an eine Kündigungsfrist halten. Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen, endet die bisherige Kfz-Versicherung automatisch, wenn das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umgemeldet wird.

 

Aufgepasst: Kfz-Versicherung wird in den nächsten Jahren teurer 

Autofahrer müssen in den nächsten Jahren mit steigenden Versicherungsprämien bei ihrer Autoversicherung rechnen – davon gehen die Rückversicherer in ihren Prognosen aus. Grund dafür sind steigende Ersatzteil- und Reparaturkosten, mehr Schäden durch Naturkatastrophen sowie teurere Schäden aufgrund der Inflation. Nach Einschätzung der Hannover Rück geben die Kfz-Versicherer im laufenden Jahr 2,9 Milliarden Euro mehr aus, als sie an Beiträgen einnehmen. Für Versicherte heißt das: Ein regelmäßiger Vergleich der Kfz-Versicherung kann sich noch mehr auszahlen. Achten Sie auf Beitragserhöhungen und nehmen Sie ggf. Ihr Sonderkündigungsrecht wahr. 

 

Autoversicherung wechseln: So gehen Sie vor

So gehen Sie vor, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten:

  1. Tarife vergleichen
  2. Neue Kfz-Versicherung abschließen
  3. Alte Kfz-Versicherung kündigen

Kfz-Versicherung – Vergleich

Ein Kfz-Versicherungs-Vergleich lohnt sich: In vielen Fällen kostet der günstigste Tarif einige Hundert Euro weniger als der teuerste. Das zeigt auch unsere Beispielrechnung: 

KFZ-Versicherung Preisunterschiede - impuls AG

Darauf sollten Sie bei der Wahl Ihrer Autoversicherung achten:

  • Deckungssumme: Die Deckungssumme ist der Betrag, den die Kfz-Haftpflicht im Schadenfall maximal bezahlt. Die Mindestdeckung ist gesetzlich festgelegt und beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Das hört sich zwar erst einmal viel an, allerdings kann der Betrag knapp werden, wenn nach einem Unfall teure Operationen und Schmerzensgeldzahlungen hinzukommen. Deshalb sollten Sie sich mit der Höchstdeckung von 100 Millionen Euro absichern.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Im Versicherungsvertrag sollte vereinbart sein, dass der Versicherer auf die „Einrede bei grober Fahrlässigkeit“ verzichtet. Das bedeutet, dass die Autoversicherung auch bei grob fahrlässigem Handeln einspringt. Als „grob fahrlässig“ gilt zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel oder Nutzung des Smartphones während der Fahrt.
  • Schutz im Ausland: Durch die sogenannte „Mallorca-Police“ sind Sie abgesichert, wenn Sie sich im Ausland einen Mietwagen nehmen. Sie erhöht die Deckungssumme, die in anderen Ländern gelten, auf das deutsche Niveau. Die Deckungssummen reichen im Ausland oft nicht aus, sodass Sie ohne Mallorca-Police die Mehrkosten selbst bezahlen müssen.
  • Rabattschutz: Mit einer Kfz-Versicherung mit Rabattschutz haben Sie in der Regel einen Schaden pro Jahr „frei“, ohne dass Sie zurückgestuft werden.
  • Werkstattbindung: Viele Versicherer bieten einen Rabatt an, wenn Sie sich vertraglich auf eine bestimmte Werkstatt (Vertrags-Werkstatt) festlegen.
  • Wildunfälle und Marderschäden: Achten Sie darauf, dass bei Wildunfällen alle Tiere eingeschlossen sind und nicht nur Haarwild. Bei Marderschäden sollten nicht nur die Schäden bezahlt werden, die unmittelbar durch den Marderbiss an Kabeln und Schläuchen entstehen, sondern auch die Folgeschäden.

Kfz-Versicherung vergleichen: Sie haben die Wahl

Bei impuls können Sie entscheiden – entweder Sie vergleichen selbst und schließen Ihre Kfz-Versicherung direkt online ab. Oder Sie vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen sich von unseren Experten zur Autoversicherung beraten.

 

Kfz-Versicherung wechseln: Häufige Fragen

Bis wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Meistens ist der Stichtag der 30. November. Wenn Sie also zum neuen Jahr Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrer alten Autoversicherung eingehen.

Steht in Ihrem Vertrag eine andere Laufzeit als das Kalenderjahr, müssen Sie ein anderes Datum beachten. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist können Sie in den Vertragsbedingungen nachlesen.

Wenn die Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht oder ein Schaden abgewickelt wurde, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie innerhalb eines Monats ab der Mitteilung der Beitragserhöhung oder der Mitteilung über den Abschluss des Schadenfalls kündigen.

Kann ich bei einem Umzug die Kfz-Versicherung wechseln?

Bei einem Umzug haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Sie können also nur regulär zum Vertragsende kündigen.

Wie kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Vergleichen Sie zunächst verschiedene Tarife. Schließen Sie dann Ihre neue Kfz-Versicherung ab und kündigen Sie die alte innerhalb der Kündigungsfrist. Manche Kfz-Versicherer bieten einen Kündigungsservice an und erledigen die Kündigung bei der alten Autoversicherung für Sie. Wenn Sie selbst kündigen, beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss – je nach Versicherer per Mail, per Kontaktformular, per Fax oder per Brief.

Wenn Sie per Brief kündigen, senden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis haben. Kündigen Sie per Fax, heben Sie den Sendebericht auf. Lassen Sie sich die Kündigung von Ihrem Versicherer bestätigen.

Kann ich die Autoversicherung online kündigen?

Je nach Versicherer unterscheiden sich die Kündigungsmöglichkeiten. Schauen Sie am besten auf der Website Ihres Versicherers nach, ob es dort die Möglichkeit zur Online-Kündigung gibt. Oder werfen Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen. Steht dort „Kündigung in Textform“, können Sie per E-Mail kündigen. Lautet die Formulierung „Kündigung in Schriftform“, ist ein Brief mit Ihrer Unterschrift notwendig.

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